Lebensdaten
1852 – 1928
Geburtsort
Wien
Sterbeort
Schloß Hernau bei Salzburg
Beruf/Funktion
österreichischer Staatsmann
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 129157198 | OGND | VIAF: 526166535878112880007
Namensvarianten
  • Clary und Aldringen, Manfred Alexander Robert Johann Adalbert Graf von
  • Clary und Aldringen, Manfred Graf von
  • Clary und Aldringen, Manfred Alexander Robert Johann Adalbert Graf von
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Zitierweise

Clary und Aldringen, Manfred Graf von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd129157198.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Das Geschlecht C. ist seit dem 30jährigen Krieg in Böhmen ansässig; Hieronymus (1610–71), kaiserlicher Gen.-Feldwachtmeister (s. ADB IV), wurde in den Grafenstand erhoben, erwarb die Herrschaft Teplitz (mit dem bekannten Badeort als Mittelpunkt), heiratete 1637 Anna Maria Altringer ( 1665), Wwe des Obersten Müller v. Ruffach, Schw des kaiserl. FM Joh. Gf. v. Aldringen ( 1634 [s. NDB I]) u. erhielt die Erlaubnis, Namen u. Wappen der Aldringen neben seinen zu führen; 1767 wurde Franz Wenzel (1706–1788) als WGR u. Burggraf in den Fürstenstand erhoben, seit 1775 bekleidete er das Amt des Vizekanzlers der böhmisch-österr. Hofkanzlei;
    V Fürst Edmund (1813–94), trat als Mitgl. des Herrenhauses 1889 mit einem offenen Brief z. Versöhnung an die Deutschen u. Tschechen heran, S des Fürsten Karl Jos. (1771–1831, s. Wurzbach) u. der Gfn. Chotek v. Chotkowa u. Wognin;
    M Elis. Alex. (1825–78), T des Karl Ludw. Gf. Ficquelmont (1777–1857), k. k. Gen. der Kav., Staatsminister u. Gesandter (s. ADB VII), u. der Dorothea Reichsgräfin v. Tiesenhausen; Tante Mathilde Gfn. v. Clary und Aldringen (1806–96, 1832 Wilh. Fürst v. Radziwill [1797–1870], preußischer Gen. [s. ADB XXVII]);
    Wien 1884 Franziska (1859–1938), T des Ladislaus Gf. Pejácsevich de Veröcze, Obersthofmeister der Erzherzogin Maria Annunziata, Ritter des Goldenen Vließes, u. der Marie Gfn. Czernin v. Chudenitz;
    1 S, 2 T.

  • Biographie

    C. studierte in Wien Jura, widmete sich ab 1877 dem Verwaltungsdienst, wurde 1888 zum Bezirkshauptmann von Wiener Neustadt und nach einer kürzeren Dienstzeit in Kärnten 1897 zum Landespräsidenten im dreisprachigen Schlesien ernannt. In dieser hohen Stellung gelang es ihm, viele Reibungen zwischen Deutschen, Tschechen und Polen durch seine Objektivität abzugleichen und insbesondere das Schulwesen aller Schichten der schlesischen Bevölkerung zu fördern. Am 1.12.1898 berief Kaiser Franz Joseph C. zum Statthalter von Steiermark, wo der großen deutschen Mehrheit in Ober- und Mittelsteier eine selbstbewußt gewordene slowenische Volksgruppe im Unterland gegenüberstand. Wenn in Schlesien der evangelische und jüdische Einschlag nicht zu übersehen war, so bot das obersteirische Montangebiet die Grundlage für eine schon vor der Jahrhundertwende nennenswerte Arbeiterbewegung. 20 Jahre lang hat C. die Erfüllung seiner Lebensarbeit in der Förderung der Steiermark erblickt, und seiner Initiative waren Einrichtungen zu verdanken, die auch außerhalb von ihr vorbildlich geworden sind, so der Steirische Notstandsfonds, Musteranstalten zur Bekämpfung von Lungen- und Knochentuberkulose (zum Beispiel die „Stolzalpe“), der Steirische Heimatschutzverein und die bäuerliche Fortbildungsschule Sankt Martin. Ganz gegen Ende seiner Dienstzeit errichtete C. das erste sozialpolitische Referat, das überhaupt bei einer Statthalterei bestand. Persönlich unbedingter Anhänger der konstitutionellen Monarchie und einer gesetzmäßigen, modernen Verwaltung, bemühte er sich mit Erfolg um Ausweitung des Kurienwahlrechts für den Landtag auf bisher davon ausgeschlossene Schichten; er bekannte sich zum Primat deutscher Kultur, ohne das Eigenleben der Nichtdeutschen gering zu achten. In die eigentliche Staatspolitik aber griff C. nur einmal, und zwar kurz nach Antritt seines Amtes in der Steiermark auf persönlichen Wunsch des Kaisers, ein, um nach den politisch verheerenden Badeni-Unruhen von 1897 und dem Versagen der nachfolgenden Regierungen Gautsch und Franz|Thun als Leiter und Ackerbauminister eines provisorischen Ministeriums das Parlament arbeitsfähig zu machen und durch Versöhnung der Deutschösterreicher mit der Krone dem künftigen Kabinett (Koerber) den Weg zu bereiten. Das kurzfristige Ministerium C. (2.10.-21.12.1899) mit dem Justizminister Kindinger als dem umstrittensten Mitglied hob sofort die Badenischen Sprachenverordnungen auf, die zu einer Staatskrise geführt hatten, auch in ihrer von Gautsch verbesserten Form (14.10.). C. hielt sich an sein Wort, den viel umstrittenen Notstandsparagraphen 14 der österreichischen Verfassung auch dann nicht anzuwenden, als nun die Tschechen mit der Obstruktion gegen die Staatsnotwendigkeiten begannen. Er trat still zurück, nachdem mit der Beseitigung des Zeitungsstempels und der Straßen- und Wassermauten einige dauernde legislatorische Erfolge errungen worden waren. - Merkwürdigerweise wurde C. auch das Ende seiner langen, ehrenvollen Beamtenlaufbahn durch die Begleiterscheinungen der Politik vergällt. Hatte er sich während des Weltkriegs 1914/18 noch redlich bemüht, die Lasten der steirischen Bevölkerung zu mildern oder wenigstens gerecht aufzuteilen, so erfolgte sein Rücktritt vom Statthalteramt, den das dicht bevorstehende Ende der Monarchie ohnedies fällig gemacht hätte, am 25.10.1918 als Übergabe der Geschäfte an zwei von den politischen Parteien namhaft gemachte „Wirtschaftskommissäre“ unter Begleitumständen, die C. nie mehr überwunden hat.

  • Literatur

    A. v. Czedik, Zur Gesch. d. k. k. österr. Ministerien 1861-1916, 1917-20, bes. Bd. 4;
    E. Flooh-Wagnes, M. Gf. C. u. A., der letzte k. k. Statthalter in Steiermark, 1952 (P);
    DBJ X (Tl. 1928, L);
    ÖBL (L). - Zur Genealogie: Adler 11, 1931-34, S. 61;
    GHdA 3, 1953. - Zu Wilh. Fürst v. Radziwill: Priesdorff V, S. 388-93 (P).

  • Autor/in

    Reinhold Lorenz
  • Zitierweise

    Lorenz, Reinhold, "Clary und Aldringen, Manfred Graf von" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 262-263 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd129157198.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA