Lebensdaten
1576 – 1649
Geburtsort
Diez/Lahn
Sterbeort
Frankfurt/Main
Beruf/Funktion
Jurist ; Staatsmann
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 12493143X | OGND | VIAF: 37864392
Namensvarianten
  • Hoenonius, Philipp Heinrich von
  • Hoen, Philipp Heinrich (bis 1629)
  • Hoenonius, Philipp Heinrich (bis 1629)
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Zitierweise

Hoen, Philipp Heinrich von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd12493143X.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Anton ( 1587), nassau-diez. Landschreiber 1566, Rentmeister, 1582 Amtmann u. Befehlshaber d. Gfsch. Diez, S d. Jost, aus Gelnhausen, Mag., Schulmeister, Lehrer d. gfl. Kinder (u. a. v. Prinz Wilhelm I. v. Oranien), zuletzt 1. Verwalter d. Kanzlei, u. d. Margarete Welcker, Kammerfrau d. Gfn. Juliane v. Nassau;
    M Anna, T d. nassau. Rats Andreas Cramberger;
    Stief-V (seit 1592) Dr. iur. Alexander Sohn, leiningenwesterburg. Rat;
    Ov Wilhelm ( 1607), Stadtschreiber u. Notar in Herborn;
    - 1) Anna (1584–1635), T d. nassau. Rats Erasmus Stöver in Dillenburg, 2) Elisabeth v. Selbach ( v. 1649);
    3 S, 9 T, u. a. Anna Kunigunde Jacobe ( Phil. Henr. Manger, 1654, kaiserl. Notar, Stadtschreiber in Dillenburg).

  • Biographie

    H. besuchte die Pädagogien zu Diez und Herborn, anschließend die dortige Hohe Schule und studierte Rechtswissenschaft zu Jena und Marburg (1604 Dr. iur.). Er erhielt daraufhin als Professor der Jurisprudenz die 2. Lehrstelle in Herborn, rückte 1606 in die 1. Stelle auf und übernahm das Rektorat sowie 1608 das Prorektorat, wurde im gleichen Jahr zum nassauischen Rat ernannt und verlegte seinen Wohnsitz nach Dillenburg. Noch während seiner Studienzeit hatte er sich als Hofmeister Graf Adolfs von Nassau-Siegen auf dessen Kavaliersreisen durch die Schweiz, Frankreich und England wertvolle Einblicke in fremde Staatswesen verschaffen können, so daß er bald zum Kanzleidirektor und 1627 zum Geheimen Rat aufstieg. H. diente allen Gliedern der nassauischen Grafenfamilie: so Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar und Graf Johann Moritz von Nassau-Siegen (dem Brasilianer), Graf Georg von Nassau-Beilstein, der 1620 die Regentschaft in der Grafschaft Dillenburg angetreten hatte, und der Landgräfin Juliana von Hessen. –H.s diplomatischem Geschick dürfte es, in Verbindung mit dem 1629 zu Wien erfolgten Übertritt Johann Ludwigs von Nassau-Hadamar zur katholischen Kirche, gelungen sein, einen gegen das nassauische Grafenhaus angestrengten fiskalischen Prozeß, wegen Teilnahme am Böhmisch-Pfälzischen Krieg auf Seiten Kurfürst Friedrichs, durch Niederschlagung seitens des Wiener Hofgerichts zu beenden. Ebenso dürfte er wesentlich dazu beigetragen haben, daß Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, der unter Gustav Adolf ein Regiment zu Fuß und zu Pferd kommandierte, nach dem Prager Frieden zur kaiserlichen Partei übertrat. Als kluger Ratgeber hat H. auch bei den Einigungsbestrebungen zwischen den lutherischen und reformierten deutschen Reichsständen gewirkt (Leipziger Konvent 1631). Als Syndikus der Wetterauer|Grafenvereinigung, deren Interessen er damals vertrat, nahm er an 25 Grafentagen und verschiedenen Reichstagen teil. Er war Verfasser zahlreicher juristischer Abhandlungen, die zumeist in Form von Disputationen erschienen sind. Von H. stammen auch mehrere juristisch gut fundierte Rechtsgutachten und Streitschriften, die teils den Erbauseinandersetzungen innerhalb des Hauses Nassau-Siegen (evangelische contra katholische Linie), teils aber auch der Wahrung der Interessen der Häuser Nassau-Dillenburg und Nassau-Diez in deren Streit um die in der Grafschaft Diez gelegenen Kirchgüter galten, die – als Fundus der Hohen Schule zu Herborn – durch das Restitutionsedikt von 1629 gefährdet waren.

  • Werke

    Verz. b. A. van d. Linde, in: Die Nassauer Drucke d. Landesbibl. zu Wiesbaden, 1882.

  • Literatur

    ADB XII;
    W. Burchardi, in: Dillenburg. Intelligenznachrr., 1784, S. 630 ff. |

  • Quellen

    Qu.: Materialslg. in C. D. Vogels Nachlaß im Hess. Hauptstaatsarchiv zu Wiesbaden unter Nr. 1001, 61, H. II.

  • Autor/in

    Hermann Heck
  • Zitierweise

    Heck, Hermann, "Hoen, Philipp Heinrich von" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 341-342 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12493143X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hoen: Philipp Heinrich v. H. (Hoenonius), berühmter Jurist und Staatsmann, wurde zu Diez a. d. Lahn am 23. Juli 1576 geboren. Er gehörte einer Familie an, die dem nassauischen Fürstenhause treffliche Beamten gegeben hat und mit der gedeihlichen Entwickelung des Landes innig verwachsen ist. Schon seinem Großvater, dem gelehrten M. Jost H., welcher vom Grafen Wilhelm dem Reichen zum Informator und Hofmeister seiner Söhne, der Prinzen Johann des Aelteren, Ludwig, Adolf und Heinrich, von Gelnhausen berufen, war es vergönnt, für weitere Kreise und höhere Ziele erfolgreich zu wirken. Die Früchte seiner Erziehung und weiteren Thätigkeit finden wir in den gesetzgeberischen Werken seines Zöglings, des Grafen Johanns des Alteren, dessen Andenken in seiner einst mustergiltigen Land-, Berg- und Polizeiordnung, sowie in seinen Gesehen über das von ihm eingerichtete und besonders gepflegte Schulwesen gesegnet fortlebt, während seine übrigen Zöglinge, die Prinzen Ludwig, Adolf und Heinrich, ganz erfüllt von Gewissens- und Glaubensfreiheit, den Heldentod für die Befreiung der Niederlande starben. Der Neffe des gelehrten M. und Raths Jost H. ist Philipp Heinrich H. Vorgebildet auf den Pädagogien zu Diez und Herborn, studirte er 1594 Rechtswissenschaft zu Herborn, dann bei Verlegung der dasigen Hochschule „in Pestensläufften“ nach Siegen, in dieser Stadt und zuletzt in Jena. Hier schon wurde er weiteren Kreisen durch seine „Quaestiones juris illustris“ und seine „Disputatione“ rühmlichst bekannt. An den Hof zu Dillenburg berufen, wurde H. Hofmeister des Prinzen Adolf, welchen er auf größeren Reisen zu begleiten hatte. Mit erweiterten Kenntnissen und weltmännischem Blicke finden wir ihn 1604 als Rechtslehrer und 1606 zugleich als Rector der Akademie in Herborn. Seine Bedeutung als Rechtsgelehrter bekunden zahlreiche Schriften, wovon wir nur die bekanntesten hier aufführen: „Quaestiones s. controversiae juris illustris superioribus annis inclytae Academiae Jenensi ad disputandum propositae“, Herbornae 1608: „Disput. de modis adquirendae et dissolvendae patriae potestatis“, Herb. 1605: „Disput. de servitut. personalibus usufractu, usu et habitatione“, Herb. 1607: „Disput. de subditis altera civitatis parte“, Herb. 1607; „Disput. de juris dictione mero et mixto imperio“, Herb. 1608; „Disputationum juridicarumlibri tres, de quidus ipso praeside in florentissima Academia Salana, quae Jenae est, et in illustri Nassovica, superioridus annis disputarunt, legum et juris studiosissimi juvenes“, Herb. 1608, 14, 17, 27 sq., 7 Auflagen; „Disput. de personis feudum dantidus et accipientibus", Herb.; „Disputationes XII ad Tit. Dig. de reg. jur.“, Herb. 1609 (continetur edit. 3 disput. lid. III.); „Disputationum politicarum edit. tertia“, Herb. 1615 (enthält 683 Sähe und ist eine Art von Jus publicum); „Appendix ad disput.“, Herd. 1627; „De diversis regulis juris antiqui“. Schon 1608 zum Rath, dann zum Justizcanzleidirector und geheimen Rath ernannt, auch vom Kaiser Ferdinand II. 1629 in den Adels- und Ritterstand erhoben, entwickelte H. in politischen und staatsrechtlichen Fragen eine Thätigkeit, welche ebensowol zum Gedeihen des von ihm vertretenen Staatswesens führte, als ihm vielfache persönliche Ehren eintrug. H. war 1613 nassauischer Gesandter auf dem Reichstage zu Regensburg, dann auf dem Convente zu Nürnberg, führte die Angelegenheiten der verwittweten Landgräfin Moritz von Hessen beim kaiserlichen Hofe zu Wien, wo er persona grata war, wurde zugleich Syndicus des Wetterauischen Grafen-Collegiums, vertrat den Grafen Moritz zu Nassau-Siegen bei den Berathungen über den münsterischen Friedensschluß und erhielt am 16. Juli 1642 vom Grafen Ludwig Heinrich zu Nassau-Dillenburg Vollmacht, in Gemeinschaft mit dem Grafen Christian „auf erfolgten Todesfall des Grafen Wilhelm von Nassau-Siegen die Huldigung in dessen hinterlassener Landesportion für den Grafen Johann Moritz einzunehmen“. Als das Unwesen der Herenprocesse das so reich gesegnete Nassau unsicher machte, trat H. dagegen, nicht ohne eigene Gefahr, aber mit der ganzen Kraft seines erleuchteten Geistes, siegreich auf und entfaltete auch sonst auf dem Boden edler Menschlichkeit während der wüsten Epoche des 30jährigen Krieges eine rühmliche Thätigkeit. Die im Nassauischen Weisthum aus der Periode der Amtswirksamkeit Hoen's enthaltenen Gesetze und Verordnungen athmen den Geist dieses Mannes, dessen Wirken die Grenzen seiner engeren Heimath weit überschritten hatte. Dem zwei Mal Vermählten gebaren seine Gattinnen Anna Stöver und Elisabeth v. Selbach zahlreiche Kinder, welche im Geiste ihrer Eltern segensreich walteten. Tiefbetrauert starb dieser edle Mann und große Gelehrte in voller Thätigkeit für seinen Landesherrn, zu Frankfurt a M. den 23. April 1649.

    • Literatur

      Steubing's Topographie der Stadt und Grafschaft Diez, Hadamar 1812. S. 26. Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten, 1784, S. 630—33. v. Arnoldi, Oranien-Nass. Geschichte. III a 275, Note 278 III b 39, 324, wegen des Raths M. Jost Hoen.

  • Autor/in

    Manger.
  • Zitierweise

    Manger, "Hoen, Philipp Heinrich von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 12 (1880), S. 550-551 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12493143X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA