Dates of Life
1534 – 1588
Place of birth
Haderslevhus bei Hadersleben (Nordschleswig)
Place of death
Antvorskov (Seeland)
Occupation
König von Dänemark und Norwegen ; Herzog von Schleswig-Holstein
Religious Denomination
lutherisch?
Authority Data
GND: 118703188 | OGND | VIAF: 76289325
Alternate Names
  • Friedrich II. von Dänemark und Norwegen
  • Friedrich II.
  • Friedrich II. von Dänemark und Norwegen
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Relations

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Citation

Friedrich II., Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118703188.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Christian III. ( 1559), Hzg. v. Sch.-H., Kg. v. D. u. N. (s. NDB III);
    M Dorothea ( 1571), T d. Hzg. Magnus I. v. Sachsen-Lauenburg ( 1543);
    Ov Adolf ( 1586), Hzg. v. Sch.-H, Stifter d. gottorf. Linie (s. NDB I), Johann d. Ä. (1521-80), Hzg. v. Sch.-H.-Hadersleben;
    B Magnus (1540–83), Kg. v. Livland (s. ADB 20), Johann d. J. (1545-1622), Hzg. v. Sch.-H.-Sonderburg;
    Schw Kfn. Anna v. Sachsen ( 1585, s. NDB I);
    Kopenhagen 20.7.1572 Sophie (1557–1631), T d. Hzg. Ulrich III. v. Mecklenburg ( 1603, s. ADB 39);
    3 S, 4 T, u. a. Christian IV. ( 1648), Hzg. v. Sch.-H., Kg. v. D. u. N. (s. NDB III), Auguste ( Hzg. Joh. Adolf v. Sch.-H.-G., 1616, s. ADB XIV).

  • Biographical Presentation

    Im Gegensatz zu seinem aus lutherischer Religiosität heraus jeder gewaltsamen Machterweiterung abgeneigten Vater betrieb F. wenigstens im ersten Jahrzehnt seiner Herrschaft eine seinem kriegerischen, hochfahrenden Wesen entsprechende Eroberungspolitik. Schon wenige Monate nach dem Regierungsantritt (1.1.1559) verband er sich mit seinen Vaterbrüdern, Herzog Adolf und Herzog Johann dem Älteren, zur Eroberung der Bauernrepublik Dithmarschen, ein Unternehmen, das Adolf, der auch diesmal die treibende Kraft war, zu Lebzeiten Christians III. vergeblich durchzusetzen versucht hatte. Unter Führung des als Feldherr angesehenen Johann Rantzau sowie unter starker Beteiligung des schleswig-holsteinischen Adels, der frühere Niederlagen zu rächen hatte, wurde das Land im Sommer 1559 nach kurzem, hartem Feldzug unterworfen und zwischen den 3 Fürsten geteilt. In den folgenden Jahren suchte F. nach dem Zusammenbruch des deutschen Ordensstaates (1561) in Livland und Estland festen Fuß zu fassen, womit er die Politik Waldemars II. (1202–42) wiederaufnahm, zugleich aber in Gegensatz zu Schweden geriet, das, zum Teil aus Furcht vor dänischer Umklammerung, die gleichen Ziele verfolgte. So kam es 1563 zwischen F. und Lübeck, das seinen russischen Handel durch Schweden bedroht sah, auf der einen und Schweden auf der anderen Seite zum nordischen 7jährigen Krieg, auch Dreikronenkrieg genannt, weil die Weigerung F.s, die schwedische Wappenfigur der 3 Kronen aus seinem Staatswappen zu entfernen – ein Zeichen seiner Hoffnung auf Wiedererwerb des schwedischen Thrones –, den Ausbruch der Feindseligkeiten unmittelbar veranlaßte (übrigens der letzte Krieg, den Lübeck zur Rettung der hansischen Handelsprivilegien führte). Trotz sehr kostspieliger und verlustreicher Anstrengungen F.s, der von dem Einsatz ihm auch persönlich befreundeter deutscher Landsknechtsführer (Günther von Schwarzburg, Jürgen von Holle) und deutscher Soldtruppen fälschlich eine schnelle Entscheidung erhofft hatte, blieb ihm der Sieg letzten Endes versagt, so daß der vom Kaiser vermittelte Frieden von Stettin (1570) nur den Status quo bestätigen konnte. Lediglich das Bistum Ösel blieb in dänischer Hand. Dieser Mißerfolg hatte den Einfluß des von vornherein gegen den Krieg eingestellten dänischen Reichsrats beträchtlich gestärkt, so daß F. fortan, wenn auch widerwillig, auf jede ausgreifende Machtpolitik verzichten mußte. Alle Versuche, Dänemark in eine allgemeinprotestantische Koalition mit England und den Niederlanden gegen das katholische Spanien hineinzuziehen, lehnte er ab in Übereinstimmung mit den in diesem Punkte aus Rücksicht auf den Kaiser und auf konfessionelle Unterschiede ebenfalls sehr zurückhaltenden lutherischen Fürsten Deutschlands, denen F. durch gemeinsamen Glauben, verwandtschaftliche Beziehungen und die deutsche Tradition seines Hauses – er sprach ebenso gut deutsch wie dänisch – eng verbunden war. Aber, obwohl er selbst ein guter Lutheraner und entschiedener Gegner des Calvinismus war, verweigerte er dennoch die Annahme der auf Betreiben seines Schwagers, Kurfürst August von Sachsen, entworfenen, von fast allen lutherischen Reichsständen unterschriebenen Konkordienformel (1580), die die lutherische Abendmahlslehre scharf von der calvinischen abgrenzte, weil er die Confessio Augustana und die Kirchenordnungen seines Vaters als ausreichende Lehrgrundlagen betrachtete und den nichtlutherischen Protestantismus der Westmächte nicht verletzen wollte. Die großzügige Unterstützung der Universität Kopenhagen sowie einzelner Gelehrter – besonders Tycho Brahe wurde fürstlich ausgestattet – ging weniger auf F. selbst, der sich vornehmlich für die Jagd interessierte, als auf einflußreiche Hofbeamte seiner Umgebung (Peter Oxe und andere) zurück, dieselben Männer, die durch sorgfältige Verwaltung für eine verhältnismäßig schnelle Tilgung der außerordentlich hohen Kriegsschulden sorgten und dem Land zu neuem Aufschwung verhalfen. – Von den seit 1460 mit Dänemark in Personalunion verbundenen Herzogtümern Schleswig und Holstein hatte F. ein Drittel von seinem Vater geerbt, während die anderen Drittel seit der Teilung von 1544 seinen beiden Oheimen gehörten. Gemeinsamer Regierung aller 3 Fürsten unterstanden dagegen die Stände, das heißt im wesentlichen die Ritterschaft, die aus beiden Herzogtümern zu einer festen Einheit zusammengewachsen war und sich jeder Teilung erfolgreich widersetzte. Noch war ihr politischer Einfluß ungebrochen. Die Schwierigkeiten des 7jährigen Krieges, den F. als dänischer König, nicht als schleswig-holsteinischer Herzog, führte und der das Land daher nur wenig berührte, gaben ihnen die Möglichkeit, ihre Privilegien zu befestigen, ein verbindliches Verfahren für die gemeinsame Regierung durchzusetzen und vor allem eine die Einheit des Landes bedrohende weitere Zersplitterung der Herrschergewalt zu verhüten, indem sie von ihrem Wahlrecht praktischen Gebrauch machten und Herzog Johann (Hans) den Jüngeren von Schleswig-Holstein-Sonderburg, der von seinem Bruder F. 1564 mit einem Drittel des königlichen Anteils abgefunden worden war, die Huldigung verweigerten. Er und seine Nachkommen wurden nur zu „abgeteilten Herren“, die an der gemeinsamen Regierung und an der Außenpolitik nicht beteiligt waren. In den Streitigkeiten zwischen den 3 regierenden Fürsten über den Lehnscharakter des staatsrechtlich von Dänemark abhängigen Herzogtums Schleswig (ob, wie im deutschen Lehnsrecht, nur im Mannesstamm erblich und dem dänischen König zur Heeresfolge verpflichtet [so F.] oder ob auch Erbrecht der weiblichen Linie und Dienstfreiheit [so Adolf und Johann der Ältere]) kam erst 1579 nach jahrzehntelangen Verhandlungen durch Vermittlung deutscher Fürsten ein Vergleich zustande, der die Frage der Erbfolge offen ließ und eine geringe, mehr symbolische Dienstpflicht festsetzte, worauf das Herzogtum 1580 zu Odense endlich an alle Mitglieder des oldenburgischen Hauses, soweit sie in Schleswig-Holstein regierten, von F., der sich auch selbst in Dienst und Pflicht nehmen mußte, zu gesamter Hand verliehen werden konnte. Die Rechte des Königs in den Herzogtümern vertrat während der ganzen Regierungszeit F.s der durch seine künstlerischen und gelehrten Neigungen bekannte Heinrich Rantzau, der ihm nicht nur durch staatsmännischen Rat, sondern auch durch Darlehen aus seinem ungewöhnlich großen Vermögen und durch seinen über ganz Europa verzweigten Nachrichtendienst wertvolle Hilfe erwies. – F. starb schon mit 53 Jahren, nach dem Urteil der Zeitgenossen wegen Unmäßigkeit im Genuß von Bier und Wein. Er gehört nicht zu den bedeutenden Königen Dänemarks. Es fehlte ihm zwar nicht an herrscherlichem Selbstbewußtsein und an hochfliegenden Plänen, wohl aber an diplomatischem Geschick sowie an Arbeits- und Entschlußkraft. Immerhin war er klug genug, sich in schwierigen Lagen der Einsicht fähiger Ratgeber zu beugen.

  • Literature

    G. Waitz, Schleswig-Holsteins Gesch. II, 1852;
    D. Schäfer, Gesch. v. Dänemark V, 1902;
    O. Brandt, Heinr. Rantzau u. s. Relationen an d. dän. Könige, 1926;
    ders., Gesch. Schleswig-Holsteins, ⁵1957;
    H. Lund, in: Det Danske Folks Historie IV, Kopenhagen 1928, S. 49 ff., 174 ff. (L);
    E. Arup, Danmarks Historie II, ebd. 1932, S. 557 ff., 593 ff.;
    J. Skovgaard, in: Sønderjyllands Historie II, ebd. 1937-39, S. 345 ff.;
    P. Colding, Studier i Danmarks politiske Historie i Slutningen af Christian III.s og Begyndelsen af Frederik II.s Tid, ebd. 1939;
    Danmarks Historie, hrsg. v. J. Hvidtfeldt, J. Koch-Olsen, A. Steensberg, ebd. 1950, I, S. 286 ff.;
    B. Kornerup, in: Den Danske Kirkes Historie IV, ebd. 1959, S. 135 ff.;
    H. Stoob, Gesch. Dithmarschens im Regentenzeitalter, [1959];
    Dansk Leks. VII.

  • Portraits

    Holzschn. in: A. S. Vedel, Saxo-Ausg. (1575);
    Stich v. M. Lorichs, 1580: Tonbüste v. van der Schardt, 1578;
    Gem. v. H. Krieger, 1581 (beide Schloß Frederiksborg);
    Statue v. G. van Egen, 1598 (Roskilde. Sarkophag).

  • Author

    Wilhelm Suhr
  • Citation

    Suhr, Wilhelm, "Friedrich II." in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 580-581 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118703188.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA