Lebensdaten
1525 oder 1528 – 1583
Geburtsort
Memmingen
Sterbeort
Heidelberg
Beruf/Funktion
Jurist ; pfälzischer Rat
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118581643 | OGND | VIAF: 100222461
Namensvarianten
  • Meurer, Noä
  • Meurer, Noë
  • Meurer, Noä
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Meurer, Noë, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118581643.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Georg, Stadtschreiber in M.;
    M N. N.;
    Memmingen 1551 Ursula Wolffhart.

  • Biographie

    Das 1545 in Tübingen begonnene Studium der Rechtswissenschaft schloß M. 1548 in Siena mit dem Erwerb des Doktortitels ab. Noch im selben Jahr wurde er als Advokat am Reichskammergericht in Speyer zugelassen, 1549 als „Rat und Diener“ und Hofgerichtsrat am Heidelberger Hof eingestellt. Er verblieb bis zu seinem Tode 1583 in dieser Stellung. M. war nie ordentliches Mitglied des Oberrates, wurde aber zu dessen Sitzungen immer wieder zugezogen, galt er doch als Experte für das Reichsrecht. Die Kurfürsten betrauten ihn häufig mit diplomatischen Missionen. Neben seiner Anstellung in Heidelbergbekleidete M. 1553-57 das Amt eines württ. Oberrats in Stuttgart. 1557-63 war er Assessor am Reichskammergericht. Nach 1563 ist M. in größerem Umfang zu gesetzgeberischen Aufgaben herangezogen worden. Neben der Beteiligung an den beiden großen Werken der Landsordnung und des Landrechts ist seine Mitarbeit an weiteren Gesetzen nachweisbar, etwa an der Oberpfälzer Forstordnung von 1565 und der Pfälzer Forstordnung von 1572.

    M. war ein überaus fruchtbarer juristischer Schriftsteller. Schwerpunkte seiner Publikationen sind der kammergerichtliche Prozeß, den er als erster systematisch behandelte, und das Forst- und Jagdrecht. M.s Schriften weisen regelmäßig enge Bezüge zu seiner sonstigen Tätigkeit auf. Entweder handelt es sich um Vorarbeiten zu Gesetzen oder um Anregungen der Gesetzgebung. Alle Bücher M.s erschienen in deutscher Sprache; lat. Einschübe werden äußerst sparsam verwendet. Häufig handelt es sich um erste einschlägige Veröffentlichungen in Deutschland. M. war ein am röm. Recht gründlich geschulter Jurist, der allerdings kritische Distanz gegenüber der unbeschränkten Geltung des fremden Rechtes zu bewahren wußte. Insoweit ist er als ein dem Humanismus verpflichteter Jurist anzusehen, für den das corpus iuris civilis nicht mehr eine Offenbarung des geltenden Rechts darstellt, sondern einen antiken Text, der philologisch zu erfassen und einzuordnen ist. Gegenüber deutschrechtlichen Eigenarten, wie er sie in der Kurpfalz kennenlernte, zeigte sich M durchaus aufgeschlossen, ohne dabei dem heimischen Recht so weit entgegenzukommen wie etwa J. v. Fichard. Insoweit ist er den Juristen zuzurechnen, die versuchten, „die neue Lehre auf eine gewisse Weise zu nationalisieren, sie dem Volke oder doch den ungelehrten Richtern in ihrer Sprache zugänglich zu machen und mit einzelnen deutschen Rechtsinstituten zu vermischen“ (Beseler). M. kann zwar nicht als geniale, schöpferische Persönlichkeit angesehen werden, die grundlegend Neues schuf, doch ragt er durch seine Fähigkeit des Systematisierens, Ordnens und einer guten Darstellung und Wiedergabe weit über die meisten juristischen Schriftsteller seiner Zeit hinaus.

  • Werke

    Von Forstl. Oberherrligkeit u. Gerechtigkeit…, 1560, 1561;
    Von dem waren od. gerechten Rechten, d. Teutschen Gerechtigkeit, Aequitate od. Billigkeit…, 1561;
    Gammergerichtsordnung u. Proceß, neben allerley deßselben Formen u. Exemplarn…, 1566, u. ö., zuletzt 1621;
    Practica, v. deß Cammer-Gerichts-Ordnung u. Proceß, 1592, 1598;
    Loci Communes: Aller d. Hayligen Röm. Reichß Ordnungen, gehaltener Reichßtäge u. Abschied, gemeyne Titul, 1568, 1578;
    Wasser Recht u. Gerechtigkeit…, 1570 u. ö., zuletzt 1733;
    Jag u. Forstrecht, 1576 u. ö., zuletzt 1702;
    Handtbüchlein, od. Compondium, Darinnen Summarie u. auffs kürtzest, gleich als in e. Register, alle u. jede d. Hl. Röm. Reichs Abschied, Ordnungen u. Constitutiones…, Extrahirt…, 1580, 1586, 1595;
    Liherey Keysorl., auch Teutscher Nation Landt u. Statt Recht, 1582, 1597;
    Thesaurus Iuris Caesarii & constitionum Imperii Germanici, 1586;
    Tractatus de Gontractibus & Actionibus, 1729, 1730;
    Tractatus iuridicus, de successione ab intestato, 1729, 1730;
    Tractatus de Testamentis & Codicillis, 1730.

  • Literatur

    ADB 21;
    H. Hausrath, Zur Lebensgesch. Dr. N. M.s, in: ZGORh 60, 1906, S. 690-92;
    K. Lindner, Dt. Jagdschriftst., Biogr. u. bibliogr. Stud., T. 1, 1964;
    K. Mantel. Forstgesch. d. 16. Jh. unter d. Einfluß d. Forstordnungen u. N. M.s, 1980;
    B.-R. Kern, Die Gerichtsordnungen d. Kurpfälzer Landrechts v. 1582, 1991 (W);
    HRG.

  • Autor/in

    Bernd-Rüdiger Kern
  • Zitierweise

    Kern, Bernd-Rüdiger, "Meurer, Noë" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 269-270 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118581643.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Meurer: Noä M., Dr. jur. und pfälzischer Rath, war der erste, der den Kammergerichtsprozeß in der Schrift „Practica von der kaiserl. Kammergerichtsordnung und Prozeß“, Frankfurt 1566, 1584, Mainz 1592. 1598 systematisch behandelte. Gerühmt wird daran der für die damalige Zeit gute deutsche Stil. Reichshofrath Melander schrieb dazu Commentaria 1601, 1612, später (1621) mit Meurer's Werk zusammengedruckt. Ebenso versuchte er eine systematische Zusammenstellung der wichtigsten reichsgesetzlichen Bestimmungen: „Loci communes aller des heiligen Römischen Reichs gehaltener Reichsordnungen .. gemein Titul in guter Ordnung“, Mainz 1578 (ein Auszug daraus „Handtbüchlein ..."|1586). Im Anschluß an die Ordnung des Württembergischen Landrechts behandelt den Prozeß und das Privatrecht seine „Liberey keyserlicher, auch teutscher Nation Landt und Statt Recht“, Heidelberg 1582 und öfter. Näheres über die Lebensumstände dieses Mannes, der auch über Forst-, Jagd- und Wasserrecht u. a. schrieb, ist mir unbekannt.

    • Literatur

      Pütter, Litt. d. Staatsrechts I 130, 139, II 453. — Stobbe, Gesch. d. deutschen Rechtsquellen II 177. 183. —
      v. Stintzing, Gesch. d. Deutschen Rechtswissenschaft I 518. — Fahnenberg, Litt. d. Kaiserl. RKG., Wetzlar 1792 S. 35.

  • Autor/in

    Teichmann.
  • Zitierweise

    Teichmann, "Meurer, Noë" in: Allgemeine Deutsche Biographie 21 (1885), S. 537-538 unter Meurer, Noä [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118581643.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA