Dates of Life
1841 – 1906
Place of birth
Maniów (Galizien)
Place of death
Rom
Occupation
Sozialtheoretiker ; Professor des österreichischen zivilgerichtlichen Verfahrens in Wien
Religious Denomination
katholisch?
Authority Data
GND: 118580833 | OGND | VIAF: 27146665
Alternate Names
  • Menger, Anton

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

Outbound Links from this Person

Genealogical Section (NDB)
Life description (NDB)

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Menger, Anton, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118580833.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Anton M. v. Wolfensgrün ( 1848), aus dt.-böhm. Beamten- u. Offiziersfam., Dr. iur., Advokat u. Justitiar in Alt-Sandez u. M., seit 1840 Privatgeschäftsführer in Bielitz;
    M Caroline, T d. Kaufm. u. Gutsbes. Josef Gerzabek in M.;
    10 Geschw, u. a. Carl (s. 2), Max (1838–1911), Dr. iur., Hof- u. Gerichtsadvokat in Wien, 1874-1907 Reichsratsabg., 1870-1907 Abg. im Schles. Landtag, pol. Schriftst. (s. BJ 16; ÖBL): – ledig;
    N Karl (s. 3).

  • Biographical Presentation

    M. mußte seine Gymnasialausbildung in Teschen 1859 beenden, als er wegen religiöser Streitigkeiten von der Schule ausgeschlossen wurde. Er legte 1860 als Externer in Krakau das Abitur ab. Anschließend studierte er zunächst in Krakau und seit dem Wintersemester 1860/61 in Wien Rechtswissenschaft, Philosophie, Geschichte und Mathematik. Nach der 1865 erfolgten Promotion zum Dr. iur. arbeitete er bis 1875 als Anwalt. Anfang 1872 habilitierte sich M. an der Wiener Universität als Privatdozent für Österr. Zivilprozeßrecht. Dieses Fach hatte er allein deshalb gewählt, weil eine der beiden Prozeßkanzeln an der Juristischen Fakultät kurzfristig freigeworden war. 1874 wurde er ao. und 1877 o. Professor für Österr. Zivilprozeßrecht. Vor allem in der österr. Zivilprozeßreform von 1895 sind viele seiner Vorstellungen fruchtbar geworden, besonders über seinen Schüler Franz Klein, den damaligen Leiter des Justizministeriums. Grundlegend waren M.s Werke „Die Zulässigkeit neuen tatsächlichen Vorbringens in den höheren Instanzen“ (1873) und „System des österr. Zivilprozeßrechts“ (1876). M. war 1880/81 und 1887/88 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und 1895/96 Rektor der Wiener Universität. Als Senator seiner Fakultät machte er sich um die Einrichtung von „Volkstümlichen Hochschulkursen“ verdient, deren Statut er verfaßte. Unter seinem Rektorat trat die neue Institution ins Leben. Die Volkstümlichen Hochschulkurse waren jedermann zugänglich; sie dienten vor allem|der Verbreitung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse. 1899 trat M. vorzeitig in den Ruhestand, um sich ganz schriftstellerischer Arbeit widmen zu können.

    Schon seit den frühen 70er Jahren war das Hauptinteresse M.s, der keiner Partei angehörte und sich nie praktisch-politisch betätigte, auf eine Durchforschung des sozialistischen Gedankenkreises vom juristischen Standpunkt aus gerichtet. Das Material für seine Studien – sozialistische Quellenwerke – sammelte er auf größeren „Bücherreisen“ ins europäische Ausland. 1886 veröffentlichte M. als Vorstudie zu seinem geplanten Hauptwerk, der „Neuen Staatslehre“, ein Buch unter dem Titel „Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag in geschichtlicher Darstellung“ (1886, ³1904), das ursprünglich „Über den Ursprung der sozialen Grundideen unserer Zeit“ hatte heißen sollen. Die Arbeit an der „Neuen Staatslehre“ wurde unterbrochen, als 1887 der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich erschien. M. veröffentlichte eine vehemente Kritik an diesem Entwurf, die weite Verbreitung fand. Insbesondere in den 90er Jahren beschäftigte er sich auch intensiv mit mathematischen Problemen und publizierte darüber unter dem Pseudonym „Dr. Julius Bergbohm“.

    Die wenigen Jahre des Ruhestandes, die er wegen seiner anfälligen Gesundheit teilweise im Süden verbrachte, waren von rastloser schriftstellerischer Arbeit ausgefüllt. Im März 1902 war die „Neue Staatslehre“ vollendet, deren Erscheinen sich jedoch wegen des „sozialdemokratischen Inhalts“ verzögerte und erst nach einem Verlagswechsel von Gotta zu G. Fischer erfolgen konnte (1903, ⁴1930). 1904 war das Manuskript der „Volkspolitik“ abgeschlossen, die postum 1906 erschien. Die „Neue Sittenlehre“ wurde 1905 veröffentlicht. Den Abschluß dieser Arbeiten sollte eine vom sozialistischen Standpunkt aus entworfene „Erkenntnislehre“ bilden, die jedoch nicht mehr zustande kam.

    Die bald nach M.s Tod abgebrochene Diskussion über den „Juristensozialismus“ wurde erst in den 70er Jahren wieder aufgenommen und hat ungemein vielgestaltige und widersprüchliche Ansätze deutlich werden lassen. M. war in seiner konsequent privateigentumsfeindlichen Haltung Sozialist, dies jedoch in bewußter Abkehr sowohl vom Kathedersozialismus als auch vom Marxismus. Er war im Ansatz soziologisch mit seiner Forderung nach einer legislativ-politischen Jurisprudenz, hat aber bewußt alle außerjuristischen Bezüge aus seiner Argumentation ferngehalten; insoweit befand er sich in Übereinstimmung mit dem staatsrechtlichen Positivismus seiner Zeit. Mit der Propagierung ökonomischer Grundrechte war M. naturrechtlichen Traditionen verhaftet. Vor allem aber wurde M.s Denken durch seinen sozialen Impetus bestimmt, der ihn zu einem scharfen Kritiker der Mißstände seiner Zeit machte. Wenngleich seine Schriften bedeutendes Aufsehen erregten und mehrfach aufgelegt wurden, hat er weniger durch seine sozialistischen Ideen als durch seine konkreten Vorschläge zur Zivilprozeß- und BGB-Reform, die vielfach berücksichtigt wurden, bleibende Wirkung erzielt. – Die „Anton-Menger-Bibliothek“ von 16 000 Bänden zu Fragen des Sozialismus, die M. der Wiener Universität vermacht hatte, ging im 2. Weltkrieg verloren. – Hofrat (1897).

  • Works

    Weitere W u. a. Btrr. z. Lehre v. d. Execution, in: Archiv f. d. Zivilist. Praxis 55, 1872, S. 371 ff., 433 ff.;
    Gutachten üb. d. Vorschläge z. Errichtung e. Eidgenöss. Hochschule f. Rechts- u. Staatswiss., 1889;
    Das bürgerl. Recht u. d. besitzlosen Volksklassen, 1890, ⁴1908 (Nachdr. 1968 u. 1974), ⁵1927;
    Über d. soz. Aufgaben d. Rechtswiss., Rektoratsrede, 1895, ²1905.

  • Literature

    E. Ehrlich, in: Süddt. Mhh., 3. Jg., 2. Bd., 1906, S. 286-316;
    C. Grünberg, A. M., Sein Leben u. Lebenswerk, in: Zs. f. Volkswirtsch., Soz.pol. u. Verw. 18, 1909, S. 29-77;
    N. Reich, A. M. u. d. demokrat. Rechtstheorie, in: Recht u. Pol., Vj.-Hh. f. Recht u. Verwaltungspol., H. 3, 1972, S. 93-101;
    ders., Der Juristensozialismus v. A. M. (1841-1906) im 19. Jh. u. heute, in: Quaderni Fiorentini 3-4, 1974-75, 1975;
    K.-H. Kästner, A. M. (1841-1906), Leben u. Werk, 1974 (W-Verz., L);
    D. Willrodt v. Westernhagen, Recht u. soz. Frage, Die Soz.- u. Rechtsphilos. A. M.s, 1975;
    Eckhart Müller, A. M.s Rechts- u. Gesellschaftssystem, Ein Btr. z. Gesch. d. soz. Gedankens im Recht, 1975;
    H. Hörner, A. M., Recht u. Sozialismus, 1976/77;
    M. Wolensky, A. M. u. seine Bibl., 1991 (P);
    HRG;
    BJ XI (W);
    ÖBL (W, L).

  • Author

    Eckhart Müller
  • Citation

    Müller, Eckhart, "Menger, Anton" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 71-72 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118580833.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA