Dates of Life
1826 – 1878
Place of birth
Rottenbach bei Coburg
Place of death
Jena
Occupation
Jurist
Religious Denomination
evangelisch
Authority Data
GND: 117204102 | OGND | VIAF: 51779577
Alternate Names
  • Muther, Theodor
  • Muther, D. Theodor
  • Muther, Ionnes Georgius Theodorus Albertus Antonius
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Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Muther, Theodor, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117204102.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Georg Friedrich, Pfarrer in R., S d. Theodor Rudolf, Pfarrer in Weißenbrunn, u. d. Johanna Vogtmann;
    M Christine Luise Alexandra Antoinette Schmidt;
    B Ferdinand (1838–67), Advokat in C.;
    Vt Rudolf (1823–98), OB v. C. u. Präs. d. Coburg. Landtags (s. BJ V, Tl.);
    1) Frankfurt/Main 1864 Maria (1835–65), T d. Albert Mumm v. Schwarzenstein (1805–80) aus Frankfurt/Main u. d. Sophie Michelhausen (1815–69), 2) 1868 Emma (1843–1931), T d. Carl Conrad Kraiß (1809–99), Finanz- u. Magistratsrat in C., u. d. Caroline Holzhey; 1. S (früh †).

  • Biographical Presentation

    Nach dem Besuch der Schule in Coburg studierte M. in Jena und Erlangen Rechtswissenschaft. Nach Promotion und kurzer Anwaltstätigkeit begann er unter dem Einfluß von F. L. v. Keller und F. J. Stahl mit der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Laufbahn. Die Habilitation in den Fächern römisches Recht und Zivilprozeß erfolgte 1853 in Halle. 1856 wurde M. ao. Professor in Königsberg, 1863-72 lehrte er in Rostock. Seit 1872 war er Oberappellationsgerichtsrat und Professor in Jena. Sein Interesse an der Lehre und an akademischen Angelegenheiten war sehr groß. Daneben fand der streng religiöse und politisch konservative Gelehrte auch Zeit, am politischen Leben aktiv teilzunehmen.

    In seiner wissenschaftlichen Arbeit war M. von unglaublichem Fleiß und immenser Fruchtbarkeit. Er begann mit Untersuchungen zum geltenden römischen Recht, in denen er mit großer Vehemenz gegen nach seiner Meinung verfehlte Ansichten polemisierte. Seinen Bekanntheitsgrad verdankte er wenigstens teilweise einem überaus heftigen Angriff auf B. Windscheids bekanntes Buch über die „Actio“ (1856). Damit meldete M. sich in einer der wichtigsten juristischen Kontroversen des 19. Jh., der Frage nach der Möglichkeit der Übertragung von Forderungen, zu Wort. Dieser Streit berührte Grundfragen von großer Relevanz, den methodischen Umgang mit den Quellen des römischen Rechts, das Verhältnis von wissenschaftlicher Logik und praktischem Bedürfnis und schließlich die Berücksichtigung liberaler Verkehrsinteressen im Vertragsrecht. M. vertrat hier gegen den oft, aber wohl zu Unrecht, als eher ängstlich angesehenen Windscheid einen sehr konservativen Standpunkt, mit dem er der Lehre Ch. F. Mühlenbruchs und den wissenschaftlichen Prinzipien Savignys die Treue halten wollte, aber letztlich doch unterlag.

    In späteren Jahren wandte sich M. mehr der historischen Forschung zu, wobei er sich von Iherings dogmatisch-historischem Ansatz absetzte. In der Sache galt sein Hauptinteresse der Geschichte der Rezeption des römischen Rechts in Deutschland und in engem Zusammenhang damit der Universitätsgeschichte und der Geschichte des juristischen Unterrichts. Dieses Fach nahm damals nicht zuletzt durch die Arbeiten M.s einen großen Aufschwung und führte schließlich zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Sein Spezialgebiet in diesem weiten Feld, dem M. bahnbrechende Studien insbesondere biographischer Art gewidmet hat, die auch heute noch Bestand haben, war die Geschichte des mittelalterlichen Prozeßrechts nach den Grundsätzen des römischen und des kanonischen Rechts. Nur kurze Zeit (1857–63), aber äußerst erfolgreich gab er gemeinsam mit E. I. Bekker das „Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts“ heraus, in dem zahlreiche epochemachende Aufsätze erschienen.

  • Works

    u. a. Zur Lehre v. d. röm. actio, d. heutigen Klagerecht, d. Litiskontestation u. d. Singularsukzession in Obligationen, 1857, Nachdr. 1984;
    Die Gewissensvertretung im gemeinen dt. Recht, mit Berücksichtigung v. Partikulargesetzgebungen, bes. d. sächs. u. preuß., 1860;
    Aus d. Univ.- u. Gelehrtenleben im Za. d. Ref., 1866;
    Zur Gesch. d. Rechtswiss. u. d. Universitäten in Dtld., 1876;
    Johannes Urbach, bearb. u. hrsg. v. E. Landsberg, 1882.

  • Literature

    ADB 23;
    K. Schulz, in: Krit. Vj.schr. f. Gesetzgebung u. Rechtswiss. 21, 1879, S. 321-27;
    Stintzing-Landsberg III/2, S. 770-72;
    U. Falk, Ein Gelehrter wie Windscheid, 1989, S. 157;
    K. Luig, Zur Gesch. d. Zessionslehre, 1966, S. 101;
    Altpr. Biogr. II.

  • Author

    Klaus Luig
  • Citation

    Luig, Klaus, "Muther, Theodor" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 650 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117204102.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Muther: Theodor M., Rechtsgelehrter, geb. am 15. August 1826 zu Rottenbach im Herzogthum Koburg, wo sein Vater Pfarrer war. Er besuchte das Gymnasium in Koburg und studirte seit 1847 die Rechtswissenschaft in Jena und Erlangen. An der letzteren Universität erwarb sich M. die juristische Doctorwürde. Er bestand dann das juristische Staatsexamen zu Koburg und wurde 1852 daselbst Gerichtsadvocat. Noch in demselben Jahre wandte er sich jedoch nach Berlin, um weitere wissenschaftliche Studien behufs Ergreifens der|akademischen Carrière zu machen. Bestimmend für seine wissenschaftliche Nichtung wurden namentlich F. L. v. Keller's Vorlesungen über Pandecten und ganz besonders dessen Uebungen in der Interpretation römischer Quellenstellen. Tiefen Einfluß auf M. übte auch der Umgang mit F. J. Stahl, in dessen Hause er viel verkehrte und mit dessen Frau ihn verwandtschaftliche Beziehungen verbanden. In Halle habilitirte sich M. 1853 für römisches Recht und Civilproceß. Nur mit geringen pecuniären Mitteln ausgerüstet erwarb er sich durch Repetitorien so viel, als er zu seiner Existenz brauchte. Zu seinen Erstlingsarbeiten: „Die Ersitzung der Servituten mit besonderer Berücksichtigung der Wegservituten“ (Erlangen 1852). „De origine processus provocatorii ex lege diffamari“ (Erlangae, Deichert 1853) trat die sorgsame und gründliche Monographie: „Sequestration und Arrest im römischen Recht“ (Leipzig 1856). 1856 wurde M. als außerordentlicher Professor nach Königsberg berufen. Gegen wissenschaftliche Richtungen, die er für verwerflich hielt, trat er in diesen seinen jüngeren Jahren mit großer Schärfe am. So wandte er sich nach einem polemischen Wortwechsel mit Ihering gegen das Windscheid’sche Buch „Die Actio des römischen Civilrechts“ (Düsseldorf 1856) in einer besonderen Schrift „Zur Lehre von der römischen Actio, dem heutigen Klagrecht, der Litiscontestation und der Singularsuccession in Obligationen“ (Erlangen 1857), nicht ohne dem Gegensatz wissenschaftlicher Anschauung einen schrofferen Ausdruck zu geben, als es das Wesen der Sache erforderte. Vom dogmatischen Streit kehrte M. wieder zur historischen Forschung zurück mit dem Buche: „Die Gewissensvertretung im gemeinen deutschen Recht, mit Berücksichtigung von Particulargesetzgebungen, besonders der sächsischen und preußischen“ (Erlangen 1860). 1863 folgte M. einem Rufe nach Rostock, wo er nahezu 19 Jahre weilte, bis er 1872 gern und freudig einen Ruf als Oberappellationsrath und Professor an die heimathliche Hochschule nach Jena annahm. Seine reiche Lehrthätigkeit erstreckte sich im Ganzen genommen auf Institutionen, römische Rechtsgeschichte, Geschichte des römischen Civilprocesses, Pandecten, gemeinen Civilproceß, civilistische Litterärgeschichte. Sein Vortrag war nicht glänzend, aber eindrucksvoll durch die Sicherheit und Bestimmtheit des Ueberlieferten. Von besonderem Einfluß war seine Lehrthätigkeit in den von ihm mit Vorliebe gepflegten und mit großer Gewissenhaftigkeit geleiteten seminaristischen Hebungen. M. interpretirte mit seinen Schülern Gajus, Ulpian, einzelne Titel der Pandecten, hielt praktische Uebungen im Pandectenrecht und Proceß, sowie Relatorium des Processes. Die von den Schülern dabei gefertigten schriftlichen Arbeiten wurden aufs Sorgfältigste mit ihnen besprochen. Warmes Interesse für die Studentenschaft und ein tiefgehender Sinn für die corporative Verfassung der Universitäten ließen M. an den akademischen Angelegenheiten den regsten Antheil nehmen. Auch seiner historischen Forschung war das Universitätswesen ein bevorzugtes Arbeitsfeld, welches in naher Verbindung stand mit der juristischen Litterärgeschichte und namentlich dem so interessanten Capitel dieser, der Aufnahme des römischen Rechtes in Deutschland. Besonders zwei Sammlungen von Vortragen und Aufsätzen zeugen von den tiefen quellenmäßigen Kenntnissen und der sicheren Beherrschung des weitschichtigen Materials, welche diesen Forschungen zu Grunde liegen. Es sind. „Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben im Zeitalter der Reformation. Vorträge“ (Erlangen 1866) und „Zur Geschichte der Rechtswissenschaft und der Universitäten in Deutschland“ (Jena 1876). Die meisten dieser Arbeiten waren vorher entweder einzeln wie „Der Reformationsjurist D. Hieronymus Schürpf“ (Erlangen 1858), oder in Zeitschriften z. B. den Preußischen Provinzialblättern, den Glaser’schen Jahrbüchern für Staats- und Gesellschaftswissenschaften u. s. w. erschienen. Demselben Gebiet gehören noch an: „Die|Wittenberger Universitäts- und Facultätsstatuten vom Jahre 1508“ (Halle 1867). Sie wurden von M. in Gemeinschaft mit E. Dümmler herausgegeben, nachdem M. bereits 1859 die Statuten der juristischen Facultät zu Wittenberg mit sorgfältiger Einleitung veröffentlicht hatte. Die Einleitung jener zur Feier der 50jährigen Vereinigung von Halle und Wittenberg erschienenen Festschrift giebt eine Schilderung von Wittenberg, der „Mutter unserer heutigen Universitäten“ und eine klare Uebersicht über die Entwickelung der deutschen Universitätsverfassung überhaupt. Dahin gehört auch: „Ph. Melanthonis de legibus oratio Ed. II"(Vimariae 1869). Die Zustände des juristischen Unterrichts unterzog M. in seiner Jenaer Antrittsvorlesung einer Kritik: „Die Reform des juristischen Unterrichts“ (Weimar 1873). Die mit der Schrift „De origine proc. provoc.“ begonnene und mit der „Gewissensvertretung“ fortgesetzte Arbeit der historischen Erforschung des mittelalterlichen Processes beschäftigte ihn sein ganzes Leben. Früchte dieser mühsamen Forschungen waren noch: „Zur Geschichte des römisch-canonischen Processes in Deutschland während des 14. und zu Anfang des 15. Jahrhunderts“ (Festschrift zu Wächter's 50jährigem Doctorjubiläum. Rostock 1872), ferner „Joannis Urbach Processus Judicii qui Panormitani Ordo Judiciarius a multis dicitur“ (Halis 1873). Der Text dieses einflußreichen Proceßlehrbuchs, welches M. als ein Werk des Erfurter Juristen Urbach nachgewiesen hat, ist nach zahlreichen Handschriften mit großer Sorgfalt hergestellt. Ein Abschluß war diesen Studien leider nicht beschieden, erst nach dem Tode des Verfassers erschien aus den hinterlassenen Materialien als ein dem Abschluß nahegewesener Theil einer Geschichte des römisch-canonischen Processes: „Johannes Urbach von Th. Muther. Nach dessen hinterlassenen Papieren bearbeitet und herausgegeben von E. Landsberg“ (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte herausgegeben von O. Gierke, XIII, Breslau 1882). Das „Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts“ gab M. im Vereine mit E. Bekker in 6 Bänden von 1857—63 heraus. In der gegenwärtigen Biographie (Bd. 1—8) bearbeitete er zahlreiche Biographien deutscher Juristen besonders des 15. und 16. Jahrhunderts, z. B. die von Brück, den Carpzoven, Fachs u. s. w.

    Von strenger religiöser Gesinnung und politisch ein conservativer Preuße hat er am öffentlichen politischen Leben Preußens namentlich in den Jahren 1856 bis 1863 thätigeren Antheil genommen und sich da „viel Feinde und viel Ehre“ erworben. Später stand er einer activen politischen Theilnahme fern, folgte aber mit Sympathie und klarem Urtheil der Neugestaltung des deutschen Reiches. Im Oberappellationsgericht zu Jena war er ein einflußreiches und an den Debatten sich lebhaft und streitbar betheiligendes Mitglied. M. war zweimal verheirathet, in erster Ehe mit Marie Mumm von Schwarzenstein aus Frankfurt a. M. Die Ehe, die 1864 geschlossen worden war, löste zum unsäglichen Schmerz des Gatten der Tod schon 1865, bei der Geburt eines Knaben. In der Widmung seines Buches: „Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben“ hat M. der Geschiedenen in ergreifenden Worten ein schönes Denkmal gesetzt. 1868 ging er eine zweite, glückliche Ehe mit Emma Kraiß aus Koburg ein. 1873 entriß ihm der Tod sein einziges Sühnchen Albert. Früher schon hatte ein vorzeitiger Tod ihm einen wissenschaftlich hochstehenden Bruder geraubt, der gleichfalls Jurist war (Ferdinand M., geb. am 28. März 1838, Schüler von Brinz und Sanio, Advocat in Koburg, Verfasser von „In fr. VI. communia praediorum comm.“ Erl. 1858, 26. März 1867). Muther's verschlossene Innerlichkeit trug schwer an diesen Verlusten, so heiter er wol auch in seiner behaglichen und gerne mit Collegen und Studenten getheilten Häuslichkeit gelegentlich sein konnte. Im letzten Lebensjahre traf ihn ein Schlagfall, von dem er sich nicht völlig erholte. Am 29. November 1878 entriß ihn ein plötzlicher, in Folge Lungenödems eingetretener Tod seiner Wirksamkeit.

    • Literature

      K. Schulz, Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, herausgegeben von Brinz und Pözl. 21. Bd. S. 321—327. H. Boehlau, Beilage zu den Mecklenburgischen Anzeigen Nr. 285 vom 6. December 1879.

  • Author

    K. Schulz.
  • Citation

    Schulz, K., "Muther, Theodor" in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 104-107 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117204102.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA