Lebensdaten
1776 – 1838
Geburtsort
Würzburg
Sterbeort
München
Beruf/Funktion
Kabinettssekretär Ludwigs I. von Bayern
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11682168X | OGND | VIAF: 74613530
Namensvarianten
  • Grandaur, Johann Michael Bernhard Ritter von
  • Grandaur, Bernhard (bis 1828)
  • Grandaur, Johann Michael Bernhard (bis 1828)
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Zitierweise

Grandaur, Bernhard Ritter von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11682168X.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Lorenz (1742–93), Schirmmacher, S d. Andreas, Maurermeister in W., u. d. Ottilia Wolfahrt;
    M Maria, T d. Martin Hellmuth u. d. Veronica Lehmann;
    1807 Magdalena (1783–1845), T d. Gg. Lommel (1748–1827), Hofkammerrat u. Landesdirektions-Oberregistrator in W., u. d. Barbara Mohr;
    2 S, 1 T, u. a. Franz (1822–96), Regisseur d. Hoftheaters in M. (s. Kosch, Theater-Lex.).

  • Biographie

    Als Stipendiat des Julius-Spitals zu Würzburg erarbeitete G. sich seinen Aufstieg, studierte an der Landesuniversität und promovierte zum Dr. iur.. Zwei Jahre nach der Säkularisation, 1804, war er bereits bayerischer Landrichter in Homburg (Unterfranken), seit 1807|in Karlstadt. Am 18.9.1826 berief ihn König Ludwig I. in die neuerrichtete Ministerialsektion für Angelegenheiten der Kirche und des Unterrichts im Innenministerium; da G. kränkelte, trat er seinen Dienst in München erst im März 1827 an. Schon am 5.2.1828 ernannte ihn der König „im Vertrauen auf seine Rechtschaffenheit, Kenntnisse und Anhänglichkeit“ zum Kabinettssekretär; er ist es bis zu seinem Tode geblieben.

    G. war eine umstrittene und die wohl am meisten befehdete Persönlichkeit in der Umgebung König Ludwigs I. Das hatte seine Gründe. Da man den König und sein autokratisches Regierungssystem nicht angreifen konnte, hielt man sich an den Kabinettssekretär, und G. machte es seinen Gegnern leicht. Er war ein verschlossener, reizbarer Charakter, vermutlich infolge eines hartnäckigen Leberleidens, selbstbewußt, von scharfem Verstand, ein Mann, der es liebte zu kritisieren, selber aber äußerst empfindlich auf Kritik reagierte. Von streng monarchischer Gesinnung, verteidigte er mit allen Mitteln, die einem gewandten Juristen zu Gebote standen, das Legitimitätsprinzip. Er fühlte sich als Anwalt der Krone gegenüber der Ministerialbürokratie und den Ständen. So war er bei liberalen Demokraten wie Konstitutionellen gleichermaßen verhaßt. Andererseits schloß er sich, obgleich streng konservativ-katholisch, nie dem Eoskreis an, sei es aus Kalkül oder um seine Unabhängigkeit zu wahren. Zwischen den Parteien stehend, machte er sich schließlich beide zu Gegnern. Die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Ansichten Ludwigs I. aber war ausschlaggebend für den König, G. in seinen unmittelbaren Dienst zu nehmen. Er hat Ludwig nie enttäuscht; so reizbar er gegen andere gewesen ist, mit dem ebenso reizbaren Monarchen verstand er umzugehen. G., der geschäftskundige, schöpferisch begabte Jurist, hat die Waffen geschmiedet, die später Minister Abel geführt hat.

    Im einzelnen läßt sich die Tätigkeit G.s als Kabinettssekretär nur lückenhaft belegen. Er hat, so scheint es, die Spuren seiner Arbeit systematisch verwischt. In seiner Jugend hat er Rezensionen und Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft und Geschichte geschrieben für die „Oberdeutsche Allgemeine Literaturzeitung“, das führende kritische Organ maßvoller Aufklärung. Diese Mitarbeit mag die Ursache sein, daß er später als abtrünniger Liberaler betrachtet wurde. Als Landrichter, obschon mit einer Fülle so vielseitiger Rechte und Pflichten ausgestattet, wie sie seit der Trennung von Justiz und Verwaltung kein Außenbeamter mehr besitzt, war er unzufrieden; er hielt sich für größere Aufgaben berufen, fühlte sich als Fachmann in Schulfragen. Nun war er in der Tat ein tüchtiger Philologe, seine Neigungen gehörten dem Lehrfach, ferner der Mathematik, Astronomie, Physik und Chemie. König Ludwig I. lernte den Landrichter G. noch während seiner Kronprinzenzeit, als er in Würzburg residierte und häufig Unterfranken bereiste, kennen. G. versäumte nicht, nach der Thronbesteigung Ludwigs sich sofort in Erinnerung zu bringen. Er übersandte eine Denkschrift über die Reform des Schulwesens und ein Gutachten über die Stellung der Landrichter. So berief ihn Ludwig in den Obersten Kirchen- und Schulrat, der unter Leitung Eduard von Schenks das ganze bayerische Bildungswesen reformieren sollte. G. arbeitete einen Schul- und Studienplan aus für die Gymnasien, für die Gewerbe- und polytechnischen Schulen und für die Lyzeen. Der Gymnasialplan aber wurde von Thiersch und Schelling wesentlich umgeändert. G. zog sich verletzt zurück. Doch da er – wenige Tage nachdem Schenk Innenminister geworden war – Kabinettssekretär Ludwigs wurde, verwandte er seinen Einfluß darauf, den neuen Schulplan wieder in seinem Sinn zu formen. Geschichte und Deutsch wurden daraufhin wieder aufgenommen, auch das Scholarchat, ein Schulbeirat aus weltlichen und geistlichen Mitgliedern, blieb erhalten.

    Die Julirevolution 1830 schien den Zeitgenossen eine veränderte Gesinnung des Königs zu bezeichnen: in Wahrheit machte sie nur den unverändert autokratischen Charakter des Monarchen deutlich sichtbar. Man schrieb jedoch alle diesbezüglichen Anweisungen Ludwigs seinem Kabinettssekretär G. zu und machte ihn verantwortlich. Er hatte ja mit den Ministerien und Behörden im Auftrag des Königs zu verkehren, er beriet Ludwig in Staats- und verfassungsrechtlichen und in wirtschaftlichen Fragen, und er war monatelang Jahr für Jahr mit dem König allein im Sommeraufenthalt in Berchtesgaden, Brückenau oder Aschaffenburg. Man verkannte dabei, daß Ludwig I. eifersüchtig auf seine Selbständigkeit bedacht war, daß er darüber wachte, seine Rechte ungeschmälert selbst auszuüben. Nach dem Landtag von 1831, der den Sturz Schenks und die schärfsten Angriffe auf G. gebracht hatte, zeichnete Ludwig seinen Kabinettssekretär durch die Ernennung zum Staatsrat im ordentlichen Dienst aus (31.12.1831) – zwei Tage nach der Schließung des Landtags ein auffälliges Zeichen königlichen Vertrauens. G. sollte nach Rat und Meinung Schenks die streng royalistisch Gesinnten im überwiegend konstitutionell eingestellten Staatsrat stärken.

    Publizistisch war G. seit den zwanziger Jahren immer auf seiten der katholisch-konservativen Richtung hervorgetreten. Im „Staatsmann“, herausgegeben von dem Oberpfälzer Pfeilschifter, hatte er mitgearbeitet, für den „Thron- und Vaterlandsfreund“, eine von Schenk 1830 begründete kurzlebige offizielle Zeitschrift, war er neben Abel Hauptautor, G. steuerte auch in der ersten Nummer den Aufsatz über die Richtung des Blattes bei. Ihm ging es um die Verteidigung des Königtums als Quelle der Ordnung, des Friedens, der Kultur und des Fortschritts. Allerdings wußte G., daß der Konservativismus allein niemals das beherrschende Staatsprinzip sein konnte; so forderte er, den Loyalismus durch einen Liberalismus ohne weltanschauliche Tendenz zu ergänzen. Er wollte also das gute Alte mit dem bewährten Neuen vereinen, das heißt konservativ-christliche Grundsätze durch liberale Methoden fortbilden. Das war im Kern das Regierungsprinzip Ludwigs I. So ist G. nur durch die Verbindung mit dem König in die Geschichte eingegangen.

  • Werke

    Die Gesetzgebung d. Fürstentums Würzburg, 1806.

  • Literatur

    Abel u. Wallerstein, 1840;
    M. Spindler, Briefwechsel zw. Ludwig I. u. Eduard v. Schenk, 1930;
    ders., Das Kab. unter Kg. Ludwig I., in: Staat u. Volkstum, Festgabe f. K. A. v. Müller, 1933;
    ders., in: Ll. aus Franken V, 1936, S. 115-33 (L).

  • Porträts

    Lith. v. G. Bodmer, 1834 (München, Stadtmus., Maillinger Bilderchronik).

  • Autor/in

    Leonhard Lenk
  • Zitierweise

    Lenk, Leonhard, "Grandaur, Bernhard Ritter von" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 741-743 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11682168X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA