Dates of Life
1780 – 1855
Place of birth
Iglau (Mähren)
Place of death
Hadersdorf bei Wien
Occupation
österreichischer Staatsmann ; Finanzmann
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 116577355 | OGND | VIAF: 52445225
Alternate Names
  • Kübeck von Kübau, Karl Friedrich Freiherr
  • Kübeck von Kübau, Karl Freiherr
  • Kübeck von Kübau, Carl Freiherr
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Quellen(nachweise)

Relations

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Places

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Citation

Kübeck von Kübau, Carl Friedrich Freiherr, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116577355.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Peter Kübeck (1750–1839), Schneidermeister in I., seit 1787 in Znaim, S d. Schneidermeisters Joh. Joseph in I.;
    M Klara (1754–1807), T d. Bindermeisters Franz Langoff in Znaim u. d. Elisabeth N. N.;
    B Aloys Frhr. K. v. K. (Adel u. Frhr. 1825, 1787-1850), k. k. wirkl. Hofrat bei d. vereinigten Hofkanzlei;
    - 1) Brünn 1808 Franziska (1785–1825), T d. Fiskaladjunkten Peter Bager in Brünn, 2) 1827 Julie (1805–65), T d. Gutsbes. u. Industriellen Josef Lang in Znaim;
    5 S (4 früh †), 3 T, u. a. Maximilian (1835–1013), österr. Legationsrat;
    N Alois (1818–73), Bundespräsidialgesandter in Frankfurt 1859–66, Botschafter b. Päpstl. Stuhl 1872–73, Guido (1829–1907), Statthalter d. Steiermark 1870–95;
    E Blanche (1873–1335), Schriftstellerin.

  • Biographical Presentation

    Nach Besuch der Normalschule und des Gymnasiums in Znaim bezog K. 15jährig mit einem kleinen kaiserl. Stipendium die Wiener Universität. Weitgehend auf sich allein gestellt und in engsten materiellen Verhältnissen, absolvierte er die Vorfakultät und darauf das ungeliebte Studium der Rechts- und Staatswissenschaften mit ausgezeichneten Ergebnissen. Seit 1801 stieg er rasch im Staatsdienst auf, von hochrangigen Vorgesetzten entscheidend gefördert. Schon mit 32 Jahren brachte er es zum Hofrat; 1814 trat er als staatsrätlicher Referent in die Finanzsektion des Staatsrates ein, 1821 wurde er mit seiner Ernennung zum Staats- und Konferenzrat dessen Vollmitglied. Der Zeit des Aufstiegs, der Anerkennung, des kaiserl. Vertrauens und der Auszeichnungen folgten lange Jahre der Kaltstellung durch Kolowrat, Leiter der Finanzsektion des Staatsrates seit 1826. Der Annäherung an den zuvor durchaus kritisch beurteilten Metternich verdankte K., daß er Ende 1840 60jährig doch noch zum Hofkammerpräsidenten ernannt wurde.

    Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sioh die gesellschaftlichen, politischen und finanzpolitischen Anschauungen K.s kontinuierlich entwickelt und gefestigt, dabei in wesentlichen Aspekten auch allmählich verschoben. Die Rezeption der Kantischen Rechtsphilosophie, die Beschäftigung mit Locke, Rousseau und Adam Smith in Verbindung mit seiner persönlichen Aufsteigersituation ließen den jungen K. zu einem Bewunderer der Franz. Revolution werden. Mit wachsendem Alter verlor sich jedoch der Enthusiasmus für revolutionären Wandel zugunsten der Wertschätzung des aufgeklärt-monarchischen, der Reform verpflichteten Staates josefinischer Prägung. Dieser rasch sich verfestigende, durchaus adelsfeindliche Etatismus K.s verband sich mit Elementen der liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsdoktrin. Seine finanz- und währungspolitischen Auffassungen entfalteten sich in den Auseinandersetzungen um die Nachkriegssanierung nach 1814. Auch hier ist der Einfluß klassischer Restaurations- und Budgetregeln deutlich. Unter den Vormärzverhältnissen und den Bedingungen seiner langjährigen Einflußlosigkeit wurde K. zum Kritiker des materiellen Regierungsstillstandes und der formalen Regierungs- und Verwaltungsdefekte. Nicht das franziszeische System als solches, wohl aber die unter dem alternden Kaiser Franz einsetzenden und seit 1835 offenkundig werdenden Unzulänglichkeiten waren der Gegenstand seiner wachsenden Irritation. Absolutistisches Systemerfordernis und charakterliche Disposition des loyalen, emotional auf den kaiserlichen Herren fixierten staatsrätlichen Referenten korrespondieren mit K.s ganz aus den Vormärzerfahrungen gewonnenem Staats- und Verfassungsideal: Ein monarchischer Gesetzes- und Ordnungsstaat, dessen institutionelle Garantien ein dem Rechts- und Reformgedanken verpflichteter handlungsfähiger Selbstherrscher, ein wohlorganisierter Staatsrat zur Regulierung der politischen Willensbildung und eine nachgeordnete, der Einwirkung partikularer Interessen entzogene Bürokratie waren.

    Unter K.s Leistungen als Hofkammerpräsident verdient vor allem der staatliche Eisenbahnbau Beachtung. Außenwirtschaftlich erstrebte K. die Abkehr vom Hochprotektionismus, scheiterte jedoch damit am Widerstand der Industriellen und den daraus folgenden Bedenken des Hofes. In der Ungarnpolitik setzte er einvernehmlich mit Metternich den finanz- und wirtschaftspolitischen Hebel für eine stärkere Kontrolle des Landes ein. In der Finanzpolitik konzentrierte K. sich, nachdem ihm in der Steuerpolitik die Hände weitgehend gebunden waren, auf die Konsolidierung von Währung und Defizitfinanzierung und auf den Kampf gegen die Militärausgaben. Die Nationalbank wurde 1841 verstärkter Staatsaufsicht unterstellt. – Nach einer Phase hoffnungsvoller Konsolidierungsansätze erschütterte die 1847 beginnende wirtschaftliche und politische Krise erneut Haushalt, Währung und Staalskredit, verleitete K. zu einem verhängnisvollen Widerstand gegen Heeresverstärkungen und bewog ihn in den letzten Wochen des alten Regimes zu der bereits systemsprengenden Forderung, eine zentrale ständische Vertretung einzuberufen, um den Staatskredit wieder flottzumachen. Mit dem Sturz Metternichs zog sich auch K. fluchtartig aus der Verantwortung zurück. Seit dem 15. März fühlte er sich krank, lehnte eine Berufung als Finanzminister in das neue Ministerium Kolowrat ab und wurde auf eigenen Wunsch vorerst aus dem aktiven Dienst entlassen.

    Nach Monaten der Zurückgezogenheit und der erbitterten Kommentierung des wirren Geschehens fand K. im Aug. 1848 wieder Anschluß an die Politik, als er von Erzhzgn. Sophie und Kaiserin Maria Anna um seinen Rat angegangen und rasch der wichtigste Vertraute der kaiserl. Familie in der Frage der nunmehr fälligen Abdankung Kaiser Ferdinands wurde. K. bezog jetzt eine kompromißlos antirevolutionäre Position und drang auf eine entschlossene Wende, für die ihm der Thronwechsel der politisch-moralisch wie staatsrechtlich geeignete Ansatz war. Rasch gewann er auch das Vertrauen von Windischgraetz, der ihn 1848/49 wiederholt in das neue Ministerium Schwarzenberg zu bringen versuchte. Diese Vorstöße wurden vom konstitutionellen Flügel des „Koalitionsministeriums“ erfolgreich abgewehrt. Im Herbst 1849 suchte Schwarzenberg den Verlegenheiten, die sich aus K.s politischer Präsenz ergaben, durch dessen Entsendung nach Frankfurt zur Durchführung des sog. Interims zu entgehen.

    Bei seiner Rückkehr nach Wien im Okt. 1850 fand der nunmehr Siebzigjährige eine Konstellation vor, die ihm doch noch zu prägendem Einfluß auf den sich durchsetzenden Neoabsolutismus verhalf. Der jugendliche Kaiser, der nicht nur des konstitutionellen Verkleidungsspiels überdrüssig war, sondern sich auch dringend aus der Umklammerung durch den Ministerrat zu befreien wünschte, bediente sich des alten Staatsmannes, um über die Institutionalisierung eines Reichsrates den nötigen Spielraum zu gewinnen und zur effektiven Selbstherrschaft vorzustoßen. K. ergriff die mit der Organisation des Reichsrates gebotene Möglichkeit, endlich sein vormärzliches Ideal eines funktionsfähigen Absolutismus zu verwirklichen. Seine Verehrung von Dynastie und monarchischem Herren verbunden mit einem geradezu väterlichen Gefühl für den jungen Franz Joseph verführten ihn dazu, dem Zwanzigjährigen auch die persönlichen Voraussetzungen für die Übernahme einer derart umfassenden Verantwortung zuzutrauen, sich selbst aber in der Rolle des uneigennützigen Ratgebers zu sehen. Einvernehmlich mit dem Kaiser setzte K. die Immediatstellung des Reichsrates, die Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, zuletzt die förmliche Beseitigung der Verfassung durch; schließlich gab Schwarzenbergs Tod im April 1852 die Gelegenheit, die Ernennung eines neuen Ministerpräsidenten|zu verhindern und die Organstellung des Ministerrates zu zerschlagen. Parallel zu diesen Vorgängen wurden die nachrevolutionäre Gesetzgebung und der seit 1849 errichtete Gerichts- und Verwaltungsaufbau auf allen Ebenen einer gründlichen Revision unterzogen mit dem Ziel, alle liberal-konstitutionellen Elemente und Prinzipien zu beseitigen und das Moment bürokratischer Herrschaft und polizeilicher Überwachung zu stärken.

    Rasch wurde aber auch K. selbst das Opfer der von ihm inspirierten Autokratie. Sein Reichsrat blieb weit davon entfernt, ein Monopol der Entscheidungshilfe aufzubauen und den Monarchen an geregelte Verfahren der Willensbildung zu binden. Selbsteinschätzung wie die ihn umgebenden Einflüsse verleiteten den jungen Herrscher zu Formen der Regierung aus dem Kabinett, die faktisch eine funktionale Desintegration der monarchischen Führung zur Folge hatten. Seit 1852 mehrten sich K.s Äußerungen schmerzlicher Enttäuschung über seinen jugendlichen Herren. Freilich war auch der statische Etatismus, der K.s Vorschläge zu Inhalt und Richtung der Politik bestimmte, der Dynamik des neuen Machtstaates und des durch ihn freigesetzten kapitalistischen Gründertums nicht mehr gewachsen. Insbesondere auf seinem Fachgebiet der Finanzpolitik konnte K., nachdem er vorübergehend großen Einfluß zurückerlangt hatte, mit seinen Rezepten der Budgetrestriktion, Währungsrestauration und konservativen Steuer- und Anleihepolitik keine Antwort auf die neuen Bedürfnisse finden. Folgerichtig markiert der Beginn des Krimkrieges den Zeitpunkt, an dem er völlig beiseitegeschoben wurde. – In seinen letzten Lebensjahren begleitete K. das Geschehen nurmehr mit düsteren Tagebuchkommentaren. Seine späte Kritik an den Defekten der neoabsolutistischen Herrschaftsorganisation macht ihn angesichts seines eigenen Anteils an der Wiederherstellung des Absolutismus und der ihn dabei treibenden Motive zu einer tragischen Figur.

  • Awards

  • Works

    Tagebücher d. C. F. Frhrn. K. v. K., hrsg. v. Max Frhr. v. Kübeck (S), 2 Bde. in 3, 1909 (P;
    ab 1848 starke u. teils entstellende Lücken);
    Aus d. Nachlasse d. Frhrn. C. F. K. v. K., Tagebücher. Briefe, Aktenstücke 1841–55, hrsg. v. F. Walter, 1960 (Erg. d. Ausg. V. 1909);
    Metternich u. K., Ein Briefwechsel, hrsg. v. Max Frhr. v. Kübeck, 1910;
    Kübeck u. Metternich. Denkschrr. u. Briefe, hrsg. v. A. Beer, 1897.

  • Literature

    ADB 17;
    A. Beer, Die Finanzen Oesterreichs im 19. Jh., 1877;
    ders., Die Österr. Handelspol. im 19. Jh., 1891;
    Gesch. d. Eisenbahnen d. österr.-ungar. Monarchie I, 1898;
    H. Friedjung, Österreich v. 1848 bis 1860, 2 Bde., ⁴1918;
    J. Redlich, Das österr. Staats- u. Reichsproblem 1, 1920;
    E. Fischer, Gf. Joh. Philipp Stadion als Finanzmin., Diss. Wien 1920 (ungedr.);
    J. Neumayer, Entwicklung des Weltbildes K.s, Diss. Wien 1953 (ungedr.);
    F. Walter, Von Windischgrätz üb. Weiden zu Haynau, 1959;
    ders., C. F. Frhr. K. v. K. u. d. Aufrichtung d. franzisko-josephin. Neuabsolutismus, in: Südostforschungen 19, 1960, S. 193-214;
    ders., Die Ofener Sendung d. C. F. Frhr. K. v. K., März/April 1849, in: Südostdt. Archiv 3, 1961, S. 182-97;
    Die Österr. Zentralverwaltung, Abt. 3, Bd. 1-3, bearb. v. dems., 1964-70;
    A. Brusatti, Österr. Wirtsch.pol. vom Josefinismus zum Ständestaat, 1965;
    Die Prot. d. Österr. Ministerrates (1848–67), daraus: H. Rumpler, Einl.bd., 1970, Abt. 3, Bd. 1, bearb. v. W. Heindl (Einl. Heindl), 1975 (wird fortges.);
    E. Andics, Metternich u. d. Frage Ungarns, 1973;
    R. Coons, Steamships, statesmen, and bureaucrats, Austrian policy towards the Steam Navigation Company of the Austrian Lloyd, 1836–48, 1975;
    W. Goldinger, Die Zcntralverwaltung in Cisleithanien, in: Die Habsburgermonarchie 1848-1918, II Verwaltung u. Rechtswesen, 1975, S. 100-89;
    H.-H. Brandt, Der Österr. Neoabsolutismus: Staatsfinanzen u. Pol. 1848-1860, 2 Bde., 1978;
    Wurzbach 13;
    F. Walter, in: NÖB 16, 1965;
    ÖBL.

  • Portraits

    Gem. v. J. Kriehuber, um 1840, danach Stich v. I. Krepp;
    Lith. v. G. Decker;
    Stahlstich v. K. Mayer;
    Strichlitho v. J. Schalupa. -
    Gem. v. E. v. Heuss, 1844, danach Lith. v. A. L. Noel, 1845. Alle Druckgraphiken in d. P -Slg. d. Nat.bibl. Wien.

  • Author

    Harm-Hinrich Brandt
  • Citation

    Brandt, Harm-Hinrich, "Kübeck von Kübau, Carl Friedrich Freiherr" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 169-171 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116577355.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Kübeck: Karl Freiherr K. von Kübau, als der Sohn eines unbemittelten Schneiders im mährischen Landstädtchen Iglau im Jahre 1780 geboren, besuchte das Gymnasium in Znaym, machte die juridisch-politischen Studien an den Universitäten in Wien und Prag und trat im October 1800 in den Staatsdienst, in dem er, obgleich ohne alle Verbindung mit den höheren Regierungskreisen, die Beamtenlaufbahn, fast stets im Präsidialdienst verwendet, mit außergewöhnlicher Raschheit zurücklegte. Im J. 1805 wurde K. als Concipist der n. ö. Landesregierung während der Besetzung Wiens durch die Franzosen dem Bevollmächtigten Hofcommissar Grafen Rudolf Wrbna beigegeben. Das J. 1807 findet ihn als Präsidialsecretär an der Seite des Oberstburggrafen Grafen Wallis in Prag in Thätigkeit. Schon nach wenigen Monaten ward er zum Hofsecretär der vereinigten Hofkanzlei ernannt, und bei dem Ausbruche des Krieges im J. 1809, dem zum Armeeminister ernannten Grafen Karl Zichy zugetheilt. Nach dem Friedensschlusse ward K. zum Regierungsrath bei der Hofkanzlei ernannt, und im September 1814 als Referent in den Staatsrath berufen, wo er in der Finanzsection seine Verwendung fand, und daneben auch an den Arbeiten der Hofcommission, welcher die Organisirung der Verwaltung in den durch den Pariser Frieden neuerworbenen Provinzen oblag, thätigen Antheil nahm. Als Graf Franz Stadion im J. 1815 als Präsident der allgemeinen Hofkammer die Ordnung der gänzlich zerrütteten Finanzen übernahm, war es sein Erstes, sich mit den tüchtigsten Kräften, die sich im Staatsdienste fanden, zu umgeben. Sein Augenmerk fiel neben Pillersdorf und Hauer, vor Allem auf K. In einer umfangreichen Denkschrift, welche er auf Stadion's Aufforderung ausarbeitete, entwickelte er, theilweise von Pillersdorf's auf Convertirung der ganzen Papiergeldschuld in eine 2½%ige Staatsschuld gerichteten Anträgen abweichend, die Grundsätze für die Regelung des österreichischen Geldwesens und die Bedingungen, von welchen allein eine dauernde Besserung der Finanzlage erhofft werden könnte. Unter seinen Vorschlägen nahm insbesondere das unbedingte Aufgeben der Emission von Staatspapiergeld und die Gründung einer mit der ausschließlichen Berechtigung zur Ausgabe von jeweil einlösbaren Noten ausgestatteten Bank einen hervorragenden Platz ein. Ganz im Einklange mit seinen Anträgen, denen sich Stadion unbedingt anschloß, erfolgte denn auch im J. 1816 die Errichtung der österreichischen Nationalbank. Im J. 1821 zum wirklichen Staatsrath ernannt, ward K. dazu ausersehen, den Kaiser Franz zu den Congressen in Laibach und Verona und auch bei der im J. 1825 unternommenen Reise nach Mailand und Venedig zu begleiten, um ihm über die bei diesen Anlässen zur Sprache gekommenen finanziellen Fragen Vortrag zu erstatten. In seiner Stellung im Staatsrathe war er auch nach dem Rücktritte Stadion's und unter dessen Nachfolgern Klebelsberg und Eichhof stets bemüht, deren auf Herstellung der Ordnung im Staatshaushalte und insbesondere auf Verminderung des Armeeaufwandes abzielenden Bestrebungen zu unterstützen, ohne daß es ihm jedoch bei dem Abgange einer jeden wirksamen Controle der Verwaltung und bei der, jedes einigenden Mittelpunktes ermangelnden, zersplitterten Thätigkeit der einzelnen Ressorts der Centralregierung gelingen konnte, hierin wesentliche Resultate|zu erzielen. Im J. 1839 als Präsident an die Spitze des Generalrechnungsdirectoriums gestellt, war K. eifrig damit beschäftigt, die von ihm wahrgenommenen Mängel durch eine durchgreifende Reform dieser obersten Controlsbehörde abzustellen. Seine Wirksamkeit in dieser Stellung dauerte jedoch nur kurze Zeit. Eine Meinungsdifferenz zwischen Eichhof und K., betreffend die von letzterem gerügte Verwendung der Mittel des Tilgungsfondes zum Ankauf der Centralkassenanweisungen, dann die von K. beantragte Einschränkung des Wechselescomptes der Nationalbank hatten gegen Ende des J. 1840 den Rücktritt Eichhof's- eines erklärten Günstlings Kolowrats von dem Posten eines Hofkammerpräsidenten zur Folge. Durch den Einfluß Metternich's und in Folge des speziellen Vertrauens, das K. bei dem Erzherzog Ludwig genoß, ward K. an dessen Stelle an die Spitze der allgemeinen Hofkammer, unter gleichzeitiger Uebertragung des Präsidiums der Hofkammer für das Münz- und Bergwesen berufen, während auch kurz zuvor Kolowrat, ein Augenleiden vorschützend, am 3. November 1840 auf seine amtlichen Befugnisse in Finanzsachen Verzicht geleistet hatte. So gelangte K. unter Verhältnissen, welche ihm einen freieren, durch den Einfluß des Staatsrathes weniger als unter seinen Vorgängern beschränkten Wirkungskreis in Aussicht stellten, an die Spitze der österreichischen Finanzverwaltung. Seine Erhebung zum Hofkammerpräsidenten wurde in allen Schichten der Bevölkerung mit den größten Erwartungen begrüßt. Mit dem Mechanismus der Verwaltung vertraut wie Wenige, verfügte er über eine gründliche nationalökonomische Bildung und eine seltene Vertrautheit mit den Grundsätzen des Finanzwesens. Obwol vorgerückt in Jahren, hatte er sich noch die volle Elasticität des Geistes und eine, durch die Rücksicht auf das Herkommen vollkommen unbeirrte Selbstständigkeit des Urtheils bewahrt. Als das Hauptgebrechen im österreichischen Finanzwesen erkannte er das zum System gewordene Hinaufschrauben des Staatsaufwandes ohne Rücksichtnahme auf die zur Verfügung stehenden Mittel, welches die Finanzverwaltung zu fortwährenden Staatsanlehen und zur stetigen Inangriffnahme des Credites der Nationalbank nöthigte. Während er einerseits mit aller Energie auf Beschränkung des Armeeaufwandes und auf strenge Einhaltung der den einzelnen Verwaltungszweigen bewilligten Credite drang, erkannte er auch die unbedingte Nothwendigkeit, durch zweckmäßige Reformen der Steuergesetzgebung und durch Hebung des allgemeinen Volkswohlstandes die Einnahmen des Staates zu heben. Auf die directen Steuern, welche im alten Oesterreich dem Ressort der obersten Finanzverwaltung entzogen waren und in den Wirkungskreis der vereinigten Hofkanzlei gehörten, konnte er allerdings nur anregend Einfluß nehmen, und fanden seine diesbezüglichen Vorschläge leider nicht die genügende Unterstützung. Desto eifriger war er bestrebt, in allen Zweigen des eigentlichen Finanzdienstes durchgreifende Reformen einzuführen. Durchdrungen von den politischen und volkswirthschaftlichen Nachtheilen des Abschließungssystems gegen das Ausland, wirkte er in wiederholten Denkschriften für die Annäherung und den eventuellen Anschluß Oesterreichs an den deutschen Zollverein. Die laue Aufnahme, welche seine Vorschläge bei der Staatskanzlei fanden, und die Rücksichten auf die Sonderstellung Ungarns, auf dessen Gesetzgebung kein directer Einfluß genommen werden konnte, stellten sich jedoch einer ernsten Inangriffnahme des Projectes hindernd entgegen. Mit mehr Erfolg konnte K. sich den Angelegenheiten des allgemeinen Verkehrswesens widmen. Durchdrungen von den Vortheilen der Eisenbahnen für Belebung des Handelsverkehrs und Hebung der gesammten Cultur erwirkte er sehr bald nach dem Antritte seines Amtes im J. 1841 eine allerh. Entschließung, mit welcher der Bau von vier großen Eisenbahnlinien (von Wien über Prag nach Dresden, nach Triest, von Venedig nach Mailand und über Linz nach München) auf. Staatskosten angeordnet wurde,|und legte sofort Hand an die Ausführung, die er auch, ohne Rücksicht auf die sehr bedeutenden, durch Anlehen auszubringenden Kosten, in energischester Weise förderte. Ebenso wurde unter Kübeck's Amtsführung im J. 1846 der Grund zur Einführung des Staatstelegraphen gelegt und im Laufe von kaum zwei Jahren die größere Hälfte der Monarchie mit Telegraphenleitungen versehen. Neben all dieser, auf die Förderung des wirthschaftlichen Aufschwunges gerichteten Thätigkeit bildete die Regelung des Verhältnisses des Staats zur Nationalbank und die damit in Verbindung stehende Consolidirung des gesammten Geldwesens den Gegenstand von Kübecks angelegentlicher Fürsorge. Ein entschiedener Gegner des bisherigen Systems, zur Bedeckung des lausenden Staatsaufwandes fortwährend den Credit der Bank in Anspruch zu nehmen, wodurch deren Solvenz ganz von der Situation der Staatsfinanzen abhängig gemacht wurde, war er ernstlich bestrebt, den ganz ungedeckten Bankvorschuß von 30 Millionen abzustoßen. Eine gründliche Heilung war wohl für den Augenblick nicht möglich. Das einzige Mittel, den Banknotenumlauf auf einen normalen Stand zurückzuführen, erblickte er in einer Beschränkung des Escomptes der Bank, auf welcher er ungeachtet des hartnäckigen Widerstandes der Bankdirectoren energisch bestand. In Folge dieser Maßregel brachen allerdings einige der ersten Bankhäuser wie Geymüller, Steiner, welche seit lange morsch, sich nur durch übermäßige Benützung des Bankcredites gehalten hatten, im Sommer 1841 zusammen und verfiel der Wiener Platz in arge Deroute. K. ließ sich jedoch dadurch nicht einschüchtern, und brachte es durch successive Abzahlung von 6 Millionen an die Bank und deren Nöthigung zum Ankauf von 6 Millionen Silber dahin, daß der Notenumlauf bis Ende des J. 1841 wieder auf das Verhältniß von 4,22: 1 zurückgeführt wurde. Um der Wiederkehr solcher abnormer Zustände vorzubeugen, hielt er eine Verstärkung des staatlichen Einflusses auf die Gestion der Bank für unbedingt geboten, und benützte das im Jahre 1841 eintretende Ende des Bankprivilegiums und die Nothwendigkeit der Revision der Bankstatuten, um durch Bestellung von zwei k. k. Bankcommissären mit erweitertem Wirkungskreise den Einfluß der Staatsverwaltung in der gedachten Richtung zu sichern. Ungeachtet alles wiederholten Drängens auf Ordnung im Staatshaushalte wurde doch die Herstellung des Gleichgewichtes durch die willkürlichen, und aller eindringlichen Mahnungen Kübeck's spottenden Vorgänge der Armeeverwaltung unmöglich gemacht, und K. in die Nothwendigkeit versetzt, fort und fort das Deficit des laufenden Dienstes durch Aufnahme von Darlehen zu decken. Das erste 5prozentige Anlehen unter Kübeck's Verwaltung im Betrage von 38, Millionen, zur Bedeckung des Staatsbedürfnisses in den Jahren 1841—1844 bestimmt, wurde am 14. Juli 1841 zum Curse von 104 abgeschlossen, wobei jedoch die Finanzverwaltung auf eine Convertirung der 5prozentigen Staatsschuld innerhalb der nächsten 15 Jahre verzichten muhte. Aber schon zwei Jahre später mußte zu einem neuen 5prozentigen Anlehen von 50 Millionen, das Rothschild zum Curse von 106 übernahm, geschritten werden. Die Hoffnungen Kübeck's, durch die vorgeschlagenen Reformen der Steuergesetzgebung das Deficit schwinden zu sehen, realisirten sich nicht. Die größte Mehrzahl seiner Reformvorschläge wurde im Schoße der Staatsconferenz begraben und erhielt keine definitive Erledigung. Andrerseits drängten die unruhigen politischen Zustände seit 1846 zu erhöhten militärischen Rüstungen, welche die Finanzverwaltung im J. 1847 zu einem neuerlichen Anlehen von 80 Millionen, das in Raten bis 1852 eingezahlt werden sollte, nöthigten. Trotzdem die Einzahlungen in den ersten Monaten anstandslos erfolgten, war K. gezwungen, ungeachtet seiner bei allen Gelegenheiten bewährten Aversion gegen die Benützung des Bankcredites zu einer Erhöhung der schwebenden Schuld bei der Bank von 30 auf 40 Millionen seine|Zuflucht zu nehmen. Noch aus einem anderen Anlaß gerieth K. in einen Conflict mit seinen auf Fernhaltung der Staatsfinanzen von allen Privatspeculationen gerichteten Grundsätzen. Gegen das Ende des J. 1847 gestalteten sich die Zustände an der Wiener Börse in Folge der Schatten, welche die kommenden Ereignisse voraus warfen, geradezu trostlos. Insbesondere die Actien der meisten Privateisenbahngesellschaften unterlagen einem forcirten Ausgebote, deren Curse sanken rapid und zogen in ihrem Falle auch jenen der Staatspapiere nach sich. Viele der ersten Firmen, welche in diesen Eisenbahnpapieren arg engagirt waren, drohten in Insolvenz zu verfallen. Von allen Seiten bestürmt, entschloß sich K., dem Wiener Platze zu Hilfe zu kommen, und dem weiteren Rückgange der Papiere durch Verwendung von Staatsmitteln Einhalt zu thun. Er erwirkte die Bewilligung zur Errichtung einer Creditcasse, die anfänglich mit 20 Millionen dotirt, die Bestimmung hatte, die gedachten Actien für Rechnung des Staates aufzukaufen. Diese Operation, die von einzelnen Spekulanten in maßloser Weise zu ihrem Vortheil auf Kosten des Staates ausgenützt wurde, machte ein trauriges Fiasko. Am 18. wurde der weitere Ankauf eingestellt, in Folge der daraus entstandenen furchtbaren Deroute aber die Einstellungsorbre schon am Tage darauf zurückgenommen und der Anlauf wieder in größter Ausdehnung betrieben. Der Andrang der Verkäufer nahm aber in so gewaltiger Weise zu, daß die 20 Millionen bald erschöpft waren, und weitere 10 Millionen aufgenommen werden mußten. Dennoch reichte auch diese Summe nicht hin, und mußte am 29. September durch Bekanntmachung der Wiener Zeitung die Schließung der Creditcasse, ohne Erreichung des beabsichtigten Zieles, erfolgen. Die Finanzen waren in den Besitz von mehr als 80 000 Stück Actien der Mailänder, Gloggnitzer und ungarischen Centralbahn gekommen. Die Schuld an die Bank hatte um die 30 Millionen Gulden zugenommen. So ging das J. 1847 unter durchaus sehr trüben Aspecten zu Ende. K. erkannte mit voller Klarheit die Gefahren, die am politischen Himmel drohten. Noch vor dem Ausbruche der Februarrevolution in Paris war er von der Nothwendigkeit durchdrungen, das gesunkene Vertrauen in den Stand der Finanzen durch außerordentliche Mittel aufzurichten. Er beantragte in der Staatsconferenz die Einberufung von Abgeordneten aller Provinziallandtage, denen der Stand der Finanzen mit aller Offenheit vorgelegt und mit welchen über die Mittel zur Besserung der Lage berathen werden sollte. Während die Staatsconferenz darüber beliberirte, ohne zu einem Entschlusse zu gelangen, brach am 13. März 1848 die Bewegung mit elementarer Gewalt in Wien aus, und machte dem alten System ein Ende. K. ward in dem neugebildeten Ministerium für das Portefeuille der Finanzen ausersehen. Er erkannte es jedoch selbst, daß seine Kraft für so stürmische Zeiten nicht ausreichte, und erbat sich schon am 25. März die Versetzung in den Ruhestand, die ihm denn auch gewährt wurde. Nach der Niederwerfung der Revolution und nach dem Rücktritte des Errzherzogs Johann von der Würde des deutschen Reichsverwesers ward K. im Herbste 1849 an die Spitze der provisorischen Centralcommission in Frankfurt a. M., der Vorläuferin des schon im J. 1850 wiederhergestellten deutschen Bundestages gestellt, aber bereits im Herbste 1850 abberufen und zum Präsidenten des neu errichteten Reichsrathes ernannt. Ihm fiel in dieser Stellung das Loos zu, die Arbeiten jener Commission zu leiten, welche die an die Stelle der octroyirten Verfassung vom 4. März 1849 zu treten bestimmten Verfassungs- und Verwaltungsnormen auszuarbeiten hatte, und deren Ergebniß die Aufhebung der Märzverfassung und die Verkündigung des kaiserl. Motuproprio vom 31. Decbr. 1851 war. Als Präsident des Reichsrathes und als persönlicher Vertrauensmann des Kaisers nahm K. auch unter den nachgefolgten Ministern Krauß und Baumgartner insbesondere an allen Finanzsachen einen|hervorragenden Antheil und entschied in den meisten Fällen durch sein Gutachten die von den Finanzministern einzuschlagende Richtung. Bis an das Ende seines Lebens die geistige Kraft und physische Rüstigkeit sich bewahrend und nach allen Richtungen unermüdlich thätig, raffte ihn im Herbste 1855 die Choleraseuche am 11. Septbr. im 75. Jahre plötzlich hinweg.

    • Literature

      Vgl. Wurzbach, Biographisches Lexikon, 13. Bd. S. 308 ff. Beer. Die Finanzen Oesterreichs, Wien 1877. S. 150 ff. Augsburger allgemeine Zeitung vom J. 1855. Beil. Nr. 336. Genesis der österreichischen Revolution, 1850. Springer. Geschichte Oesterreichs, I. Theil. S. 550 ff.

  • Author

    Sommaruga.
  • Citation

    Sommaruga, Franz Freiherr von, "Kübeck von Kübau, Carl Friedrich Freiherr" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 279-283 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116577355.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA