Lebensdaten
1754 – 1825
Geburtsort
Koblenz
Sterbeort
Hietzing bei Wien
Beruf/Funktion
österreichischer Diplomat ; Staatsmann
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 117046469 | OGND | VIAF: 72161212
Namensvarianten
  • Hügel, Aloys (bis 1791)
  • Hügel, Johann Alois Josef (bis 1791)
  • Hügel, Johann Alois Josef Freiherr von
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Zitierweise

Hügel, Aloys Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117046469.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Matthias H. ( 1782), kurtrier. Hofkammerrat, Gen.einnehmer d. weltl. Stände d. Niedererzstifts in K.;
    M Anna Gertrud Dötsch;
    Mainz 1787 Susanne (1768–1837), T d. Dr. med. Franz Wilh. Holthoff, Hofarzt in Mainz, u. d. Anna Ursula Wehenkel;
    2 S, 3 T, u. a. Clemens (s. Gen. 2), Karl Alexander (s. 2), Franziska ( 1832 Anton Gf. v. Hardenberg, 1803–49, hannov. Legationsrat, Gesandter in Berlin u. Dresden 1843/44).

  • Biographie

    In wenigen Jahren konnte der Autodidakt H. in kurtrierischen Diensten sich vom niederen Justizbeamten zum Regierungskanzler emporarbeiten, bis unüberwindbare Differenzen mit Staatsminister Freiherr von Duminique 1793 zu seiner Entlassung führten. Dieser noch zuvorkommend, bewarb sich H. um die österreichische Reichstagsgesandtenstelle, die ihm wegen seines wirkungsvollen Auftretens bei den Kaiserwahlen von 1790 und 1792 zuteil wurde. Nach seiner Legitimation im Januar 1794 bereits im März dieses Jahres zum Konkommissar ernannt, bemühte er sich in Regensburg bis 1806 um eine enge Verbindung von Kaiser und Reich in der Kriegs- und Friedensfrage; denn nur in dieser sah er den Bestand des Reiches garantiert. Zunächst wegen sachlicher Differenzen in Wien ohne Einfluß, schlug seine Stunde erst am Ende der Ära Thugut: H. wurde Januar 1802 zum Bevollmächtigten Österreichs im Reich und für Reichsangelegenheiten. 1802 wurde er nach München entsandt, wo er sich vergeblich um eine Verständigung mit Wien in der Entschädigungsfrage bemühte, darauf wohnte er der Außerordentlichen Reichsdeputation als kaiserlicher Bevollmächtigter bei. Es folgte die Ernennung zum Gesandten bei Dalberg (Erzkanzler) und beim Fränkischen Kreis und 1806 die zum Übernahmskommissar von Würzburg (Ferdinand von Toskana) und Mergentheim (Erzherzog Anton Viktor). Anschließend nach Wien berufen, verfaßte er Gutachten, namentlich eines zur Niederlegung der Kaiserkrone. H., welcher sein Bemühen um die Erhaltung des Reiches gescheitert sehen mußte, resignierte zugunsten eines lebensfähigeren Österreich. Nach mehrjähriger Pause wurde er 1810 als Botschafter zu Dalberg und an die Höfe Hessen-Darmstadt und Nassau entsandt, nach der Auflösung des Rheinbundes zum Zivilgouverneur Frankfurts berufen; die Hoffnung, erster österreichischer Gesandter beim Deutschen Bundestag zu werden, scheiterte. H., welcher in der Sensibilität seines Wesens die politischen Ereignisse mitfühlte und das Ende des Alten Reiches nie überwand, verbrachte die letzten Lebensjahre in Depression. Er galt als ein vorzüglicher Kenner des Reichsrechtes. Ein bleibendes Verdienst erwarb er sich um die Geschichtswissenschaft durch die Überführung einiger gesandtschaftlicher Archive (1807) und des Mainzer Erzkanzlerarchivs nach Wien. Die ihm 1796 anvertrauten Reichsinsignien (et cetera) brachte er 1800 nach Wien und verweigerte 1806 die Rückgabe an Nürnberg. Seine Aufgeschlossenheit gegenüber Kunst und Wissenschaft schließlich wirkte|fort im Kreise seiner Familie, wie auch seine tiefe Religiosität.

  • Literatur

    ADB XIII;
    A. v. Vivenot, Hzg. Albrecht v. Sachsen-Teschen als Reichs-Feld-Marschall, 1864-66 (P);
    R. Schwemer, Gesch. d. freien Stadt Frankfurt I, 1910;
    A. Chroust, Gesch. d. Ghzgt. Würzburg (1806–14), Die Äußere Pol. d. Ghzgt., 1932;
    P. Gf. v. Kielmansegg, Stein u. d. Zentralverwaltung 1813/14, 1964;
    K. v. Raumer, H.s Gutachten z. Frage d. Niederlegung d. dt. Kaiserkrone (17.5.1806), in: Zs. f. bayer. Landesgesch. 27, 1964;
    F. Täubl, Der dt. Orden im Za. Napoleons, 1967;
    U. Dorda, J. A. J. Reichsfrhr. v. H., 1969 (L, P);
    Dipl. Vertr. III.

  • Porträts

    Radierung, um 1860 (Frankfurt/M., Bundesarchiv, Nachlaß H.).

  • Autor/in

    Ulrike Dorda
  • Zitierweise

    Dorda, Ulrike, "Hügel, Aloys Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 730-731 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117046469.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hügel: Johann Alois Josef Freiherr v. H., geb. am 14. November 1753 zu Koblenz, war ein Sohn des Mathias H., der am 30. December 1782 als kurtrierischer Hofkammerrath und General-Einnehmer starb. H. trat frühzeitig in kurtrierische Staatsdienste, wurde in rascher Folge kurfürstlicher geheimer Staatsrath, Kabinetsreferendar in Reichs- und Kreisangelegenheiten und Regierungskanzler und im J. 1790 als dritter kurtrierischer Botschafter zur Kaiserwahl nach Frankfurt gesandt. Kurtrier führte im Kurcollegium das erste Votum; die meisten Mitglieder des Collegiums kamen gewohnter Maßen mit allerlei Beschwerden; fast keine Frage aus dem praktischen Staatsrecht blieb unberührt. Die damaligen österreichischen Wahlbotschafter — namentlich Bartenstein — schrieben den guten Ausgang der Kaiserwahl größtentheils der Geschicklichkeit Hügel's zu. Im Jänner 1791 erhob ihn Kaiser Leopold II. in den Reichsfreiherrenstand. Bei der nächsten Kaiserwahl finden wir ihn wieder als kurtrierischen Wahlbotschafter. Im Sommer des J. 1793 erfolgte Hügel's Uebertritt in kaiserliche Dienste als österreichischer Gesandter bei der Reichsversammlung in Regensburg. In dieser Stellung führte er abwechselnd mit Salzburg das Directorium im Reichsfürstenrathe und drei Stimmen im Namen des Kaisers; nämlich die österreichische, burgundische und nomeny’sche oder lotharingische. Kaiser Franz II. verlieh ihm im November 1793 die geheime Rathswürde. Im Anfange des nächsten Jahres erfolgte Hügel's Beförderung zum Concommissar an der Reichsversammlung. Unter dem Pseudonym „Karl Graf v. Strengschwerdt“ veröffentlichte H. in den J. 1796 und 1798 mehrere politische Flugschriften, namentlich: „Beurtheilung des Schreibens vom 30. September 1795 an den Grafen von Westphal vom Herzog von Braunschweig“ (Regensburg 1796, 8°). — „Commentar und Beurtheilung der Erklärung des Königs von Preußen den 2. September 1795 an den fränkischen Kreis“ (Regensburg 1796, 8°). — „Prüfung des Gutachtens, die Uebergabe von Mannheim betreffend“ (Bayreuth 1796, gr. 8°). — „Beurtheilung der Note des Grafen von Görz vom 15. September 1795 an den Reichstag in Regensburg“ (Regensburg 1798, gr. 8°). Dasselbe kaiserliche Commissionsdecret vom 23. Juli 1802, mit welchem Kaiser Franz II. die zur Berichtigung des Reichsfriedensgeschäftes wegen der Indemnisationen niedergesetzte außerordentliche Reichsdeputation nach Regensburg einberief, enthielt auch die Ernennung Hügel's zum kaiserlichen bevollmächtigten Commissar bei derselben. Im Mai 1803 erklärte H. im Namen des Kaisers die Aufgabe dieser Reichsdeputation für beendet und löste dieselbe auf. Der Kaiser zeichnete ihn durch Verleihung des Großkreuzes des Stephan-Ordens aus und betraute ihn neben seinen bisherigen Amtsgeschäften noch mit der Oberleitung der wichtigen österreichischen Comitialangelegenheiten. Die k. k. Comitialgesandten wurden angewiesen, im Allgemeinen — insbesondere aber in wichtigeren Angelegenheiten — sich dergestalt mit H. in das Einvernehmen zu setzen, daß sie im Falle von Meinungsverschiedenheiten seiner Anweisung zu folgen hätten. Gleichzeitig wurde H. als k. k. bevollmächtigter Minister beim Kurfürsten-Erzkanzler und am fränkischen Kreise beglaubigt. Auch diese Stellungen waren damals von erhöhter Bedeutung, indem auf der einen Seite der unmittelbare Einfluß des Reichs-Erzkanzlers auf die reichstäglichen Geschäfte im Steigen begriffen schien, auf der anderen Seite die Angelegenheiten des fränkischen Kreises den kaiserlichen Minister zwar nicht häufig in Anspruch nahmen, aber in Rücksicht auf die dortigen Landesherren manche Schwierigkeiten darboten.|Im Februar 1804 ernannte Kaiser Franz II. als Erzherzog von Oesterreich H. und den Grafen Stadion zu seinen Commissären bei der Subdelegation, welche ihre Sitzungen am 27. März 1804 zu Regensburg eröffnete. Als Uebernahmscommissar nach Würzburg und Mergentheim gesandt, vollzog er vorerst am 1. Februar 1806 den Uebernahmsact des Fürstenthums Würzburg für den neuen Kurfürsten Ferdinand. Energische Noten, welche H. nachträglich wegen Herausgabe einiger vorenthaltener Gebietstheile an die baierische Regierung richtete, blieben erfolglos. Baiern fand eine sichere Stütze an der mächtigen Protection Frankreichs und Hügel's Voraussetzung, daß der Wiener Hof sich seiner Secundogenitur annehmen werde, erwies sich als unbegründet. Bis zur Ernennung Hennebrieth's führte H. im Namen des Kaisers Franz II. die Leitung der Geschäfte des neuen Kurfürstenthums. Am 18. Februar 1806 übernahm H. zu Mergentheim im Namen des Kaisers die hoch- und deutschmeister’schen Rechte, Besitzungen und Einkünfte. Im August 1806 wurde H. nach Wien berufen. Hier blieb er bis Februar 1807 mit einigen wichtigen, die Niederlegung der deutschen Kaiserwürde betreffenden Ausarbeitungen beschäftigt. Im Februar 1810 erfolgte seine Ernennung zum k. k. Gesandten bei mehreren Fürsten des Rheinbundes, namentlich beim Fürsten-Primas, am großherzoglichen Hofe zu Hessen-Darmstadt und an den herzoglich nassauischen Höfen. Im J. 1811 wurde er in Angelegenheiten des deutschen Ordens nach Stuttgart gesandt. Schreiben des Kaisers und des Hoch- und Deutschmeisters überbringend sollte er die Gesinnungen des Königs erforschen und diesen den österreichischen Vorschlägen willfährig stimmen. In Nassau unterhandelte er wegen Abschließung eines Freizügigkeitsvertrages nach Art der schon mit Baiern, Baden und Würzburg vereinbarten. Der Gegenstand war unter den damaligen Zeitverhältnissen nicht unwichtig für Oesterreich. Die nassauische Regierung zeigte gar keine Geneigtheit zur Eingehung eines solchen Vertrages. Dennoch brachte H. zu Wiesbaden am 25. October 1811 den Abschluß einer Uebereinkunft wegen gegenseitiger Vermögensfreizügigkeit zwischen Oesterreich und Nassau zu Stande. Im December 1811 wurde er abermals nach Wien einberufen, sich über den Grund oder Ungrund einiger von Württemberg erhobenen Forderungen genau zu unterrichten und mehrere Gutachten und Denkschriften über diesen Gegenstand auszuarbeiten. Im J. 1813 wurde er als k. k. bevollmächtigter Minister und Civilgouverneur in Frankfurt angestellt. Nach der Auflösung des Prager Congresses und nachdem Oesterreich am 12. August 1813 den Krieg an Frankreich erklärt hatte, wurde H. von seinem Gesandtschaftsposten abberufen. Er ging zunächst nach Linz und Wien. Im J. 1816 begab er sich auf eine Urlaubsreife nach Italien. Bald darauf trat er in Pension. Im J. 1826 starb H. zu Regensburg.

    • Literatur

      Nach Acten des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchives in Wien. — Vgl. Schoell, Histoire abregée des Traités de Paix, t. 6 (Paris 1817), t. 7 u. t. 8. —
      Wurzbach, Biogr. Lex., Bd. IX (Wien 1863). —
      Oettinger, Moniteur des Dates, III. (Dresden 1867). — Langmantel (Val.), Die äußere Politik des Großherzogthums Würzburg (München 1878).

  • Autor/in

    Felgel.
  • Zitierweise

    Felgel, Anton Victor, "Hügel, Aloys Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 305-306 unter Hügel, Johann Alois Josef von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117046469.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA