<< Amalarius von Metz
Amalie Murie Friederike >>
Amalie Elisabeth
Landgräfin von Hessen-Kassel,
* 29.1.1602 Hanau,
† 3.8.1651 Kassel. (calvinistisch)
Genealogie
| Leben
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| Portraits
| Autor
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Genealogie ↑
V Philipp Ludwig II., Graf von Hanau-Münzenberg;
M Catharina, Gräfin von Nassau-Dillenburg,
T Wilhelms I. von Oranien;
⚭ 21.11.1619 Wilhelm V., Landgraf von Hessen-Kassel; 12
K,
u. a. Wilhelm VI., Landgraf von Hessen-Kassel, Charlotte (
⚭ Karl Ludwig, Kurfürst von der Pfalz,
M der Lieselotte).
Leben ↑
Der Tod Wilhelms V. von Hessen-Kassel (1.10.1637) traf die Landgrafschaft in einer Zeit nahezu völliger Isolierung. Ein Jahr vorher geächtet, hatte der Landgraf sich auf seine westfälischen Stützpunkte zurückziehen müssen. Georg II. von Hessen-Darmstadt, dessen Vater bereits in den Besitz des Marburger Gebietes gelangt war, hatte sich als Verbündeter des Kaisers auch die Verwaltung Niederhessens übertragen lassen. Frankreich stellte seine Unterstützung ein. In dieser Lage bewies Amalie Elisabeth eine bewunderungswürdige Zähigkeit. Es gelang ihr zunächst, den Vormundschaftsanspruch Georgs abzuwehren. Friedensverhandlungen mit dem Kaiser führten lediglich zu einem längeren Waffenstillstand. Obwohl die Verhandlungen mit Schweden und Frankreich keine Sicherheit boten und der Rücktritt des hessischen Generalleutnants Peter Melander eine gefährliche militärische Krise heraufbeschwor, führte Amalie Elisabeth den Krieg als unabhängige Macht weiter. Sie eroberte Marburg zurück und unterstützte erfolgreich Turenne und den Herzog von Enghien, obwohl die Subsidien bei der angespannten Finanzlage des französischen Staates nur zögernd eingingen. Seit 1645 schaltete sie sich in die Friedensverhandlungen ein. Georg von Darmstadt verzichtete endgültig auf Marburg. Der Friede bestätigte dazu den lange Zeit durch habsburgische Administration gefährdeten Besitz des Fürstentums Hersfeld und den Anspruch auf einen Teil der heimgefallenen Grafschaft Schaumburg. 1643 hatte sich Amalie Elisabeth bereits die künftige Erbfolge in der Grafschaft Hanau gesichert. Nach endgültiger Abwicklung der Friedensverhandlungen übergab sie die Regierung, ein Jahr vor ihrem Tode, an den jungen Landgrafen, nachdem sie die Stellung ihres Hauses behauptet hatte. - Amalie Elisabeth war eine entschiedene Anhängerin des reformierten Bekenntnisses und hat neben ihrer Territorialpolitik die Interessen ihrer Kinder stets im Auge behalten, die wegen der überwiegend lutherischen Bevölkerung Oberhessens gefährdet waren. Bei dem Kampf um die Gleichberechtigung der Reformierten mit den Lutheranern im Westfälischen Frieden machte sie ihren Einfluß geltend.
Literatur ↑
ADB I; K. W. Justi,
A. E., 1812; Ch.
v. Rommel,
Gesch. v. Hessen,
Bd. 8, 1843; R. Altmann,
Landgf. Wilhelm V.
v. Hessen-Kassel, 1938; I. Bechert, Die Außenpolitik d.
Landgfn. A. E.
v. Hessen-Kassel
Okt. 1637 bis März 1642,
Diss. Marburg 1946
(ungedr., L).
Portraits ↑
Ölgem. v. J. Spilberg,
Abb. in: F. Schaarschmidt, Zur
Gesch. d. Düsseldorfer Kunst, 1902;
Ölgem. v. Ravesteijn (Haag,
Mus.).
Autor ↑
Claus CramerEmpfohlene Zitierweise ↑
Cramer, Claus, „Amalie Elisabeth“,
in: Neue Deutsche Biographie
1
(1953), S.
237
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd119207826.html
<< Amalharius, Amalherius, Hamularius, Amularius Fortunatus und Symphosius
Amalie Marie Friederike Auguste >>
Amalie Elisabeth
Leben
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Leben ↑
Amalie Elisabeth,
Landgräfin von
Hessen-Kassel, geb. 29. Jan. 1602, † 3.
Aug. 1651, war eine der einflußreichsten Fürstinnen ihres
Jahrhunderts; denn ihr verdankt nicht nur ihr hessisches Vaterland
die Rettung vom Untergang und die Wiederherstellung seines
früheren Ansehens im Deutschen Reiche, sondern auch dieses
letztere hat nur durch ihre Standhaftigkeit die der
Religionsfreiheit günstige Beendigung des verderblichen
dreißigjährigen Krieges durch den westphälischen Frieden, und
namentlich die Gleichberechtigung der Reformirten mit den übrigen
Bekennern der Augsburgischen Confession erlangt. Sie war die
Tochter des Grafen Philipp Ludwig II. von
Hanau-Münzenberg und durch ihre Mutter eine Enkelin des Prinzen
Wilhelm I. von Oranien, dessen
Staatsklugheit ihr in nicht geringem Maaße vererbt war. Schon in
ihrem 18. Jahre hatte sie sich mit dem damaligen Erbprinzen von
Hessen-Kassel, Wilhelm V., vermählt, und
in den 18 Jahren ihrer glücklichen Ehe wurden ihr 14 Kinder
geboren, von denen jedoch nur sechs den Vater († 21. Sept. 1637) überlebten. Der
dreißigjährige Krieg hatte schon damals Niederhessen schwer
heimgesucht; als nun aber Landgraf Moritz, von allen Seiten
bedrängt, im Jahr 1627 die Regierung niederzulegen sich bewogen
fand, da konnte Wilhelm nicht umhin, die sehr bedenkliche
Erbschaft anzutreten. Er suchte zwar alsbald die kaiserliche
Ungnade durch einen — ihm allerdings sehr nachtheiligen —
Vergleich mit seinem Vetter, dem Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt, zu beschwichtigen,
da dieser Streit die Veranlassung der kaiserlichen Einmischung
gewesen war. Aber dem "Restitutionsedict" von 1629 konnte er sich
unmöglich fügen. Er schloß daher am 10. Aug. 1631 zu Werben einen
Vertrag mit dem König Gustav Adolph von Schweden, in Folge dessen
er zugleich als "General über die in den Rheinischen Kreisen und
Oberlanden geworbenen Heerschaaren" an die Spitze eines
achtunggebietenden Kriegsheeres trat; und nach des Königs Tode
erneuerte er im Jahre 1634 die Verbindung mit Frankreich, welche
bereits zwischen Heinrich IV. und Landgraf
Moritz Statt gefunden hatte, und wodurch er außer Oberbefehl über
die für Frankreich zu werbenden Truppen einen Jahresgehalt bezog,
welcher ihm die Unterhaltung seiner eigenen Truppen erleichterte,
ohne ihn in eine größere Abhängigkeit von Frankreich zu bringen.
In Folge dieser Schritte wurde er dann im Nov. 1636 vom Kaiser als
Reichsfeind in
|die Acht erklärt, und im April 1637
der mit ihm verfeindete Landgraf Georg II.
von Hessen-Darmstadt als Administrator der hessen-kasselschen
Lande bestellt Als daher Wilhelm V. im
Sept. 1637 starb, schien Hessen-Kassel
unrettbar verloren indem nunmehr Landgraf Georg zugleich als
Vormund des erst neunjährigen Wilhelm VI.
auftrat und unter diesem Titel die ganze Regierung des Landes an
sich zu reißen versuchte.
A.
, durch das Testament Wilhelm's V. zur Regentin des Landes ernannt, wußte
jedoch mit der größten Umsicht und mit unerschütterlichem Muthe
diese von allen Seiten drohenden Gefahren glücklich abzuwenden.
Zunächst ließ sie ihren Sohn von den hessischen Truppen, deren
Hauptquartier damals in Leer war, als ihren nunmehrigen
Kriegsherrn anerkennen und übergab den Oberbefehl dem damals der
hessischen Sache noch ergebenen General Melander. Gleichzeitig
ließen die Statthalter zu Kassel dem jungen Landgrafen Wilhelm VI. im ganzen Lande huldigen, ohne sich durch
die Drohungen und durch allerlei Versprechungen des Landgrafen
Georg's von der Landgräfin
A.
als Regentin abwendig machen zu lassen. Zur Vermeidung
der bevorstehenden Achtsvollstreckung versuchte sie zwar mit
Landgraf Georg ein Abkommen zu treffen; da aber dieser am 23. Jan.
1638 zu Marburg entworfene Vertrag die Anerkennung des Prager
Friedens zur Grundlage hatte und die Entlassung des Heeres
verlangte, ohne irgend sichere Bürgschaft für die Erfüllung der
dagegen ertheilten Zusagen zu gewähren, so konnte
A.
unmöglich darauf eingehen.
Es waren vorzugsweise zwei Gesichtspunkte, welche diese Fürstin
stets fest im Auge behielt, und welche sie bei allen ihren
Entschlüssen leiteten: zunächst die Anerkennung des reformirten
Glaubensbekenntnisses als gleichberechtigt mit den beiden anderen
durch die Reichsgesetze geschützten Confessionen, und dann die
Aufrechthaltung der bisherigen Machtstellung des Hauses
Hessen-Kassel, sowol in Beziehung auf das deutsche Reich, als auch
der jüngeren Linie Hessen-Darmstadt gegenüber. Beide Ziele hat sie
bei dem Abschlusse des Friedens vollständig erreicht und dadurch
den besten Beweis ihrer staatsmännischen Befähigung geliefert. Daß
sie ihren übermächtigen Feinden, welche in der Wahl ihrer Mittel
nichts weniger als gewissenhaft waren, und von deren
hinterlistigen Absichten sie unwiderlegliche Beweise in den Händen
hatte, nicht trauete, sondern sie mit gleicher Münze bezahlte, das
kann ein strenger Sittenrichter allerdings tadeln; er muß aber
dann auch über "die Diplomatie" im Allgemeinen — nicht bloß über
die des 17. Jahrhunderts — den Stab brechen. Wir können hier nicht
auf die Wechselfälle des dreißigjährigen Krieges eingehen, welche
das Hessenland bald aufs äußerste gefährdeten, bald wieder zu den
besten Hoffnungen ermuthigten, bis schließlich der Frieden noch
mehr gewährte, als man zu erwarten berechtigt war; doch müssen wir
noch kurz andeuten, wie die Regentin eines so kleinen Fürstenthums
in diesem europäischen Kampfe gewissermaßen als vierte
kriegführende Macht auftreten und gemeinschaftlich mit Schweden
und Frankreich dem Kaiser einen den Protestanten so günstigen
Frieden abdringen konnte. Die dem Landgraf Wilhelm V. von Schweden eingeräumten "Quartiere"
hatten ihn in den Stand gesetzt, die hessischen Truppen auf
durchschnittlich 15000 Mann zu Fuß und 4—5000 Reiter zu vermehren.
A.
wußte nun ebenfalls die nötigen Mittel zu beschaffen,
um dieses Kriegsherr zu unterhalten, und es gelang ihr, erprobte
Feldherrn an die Spitze desselben zu stellen, ohne darum die
oberste Kriegsleitung aus der Hand zu geben, oder sich einer der
großen kriegführenden Mächte unbedingt anzuschließen, da sie weder
von Schweden noch von Frankeich sicheren Schutz erwarten durfte.
Auch wurde sie von diesen beiden Staaten durch den Vertrag von
Dorsten (Aug. 1639) gewissermaßen als dritte gleichberechtigte
Macht anerkannt, und trat in den Verhandlungen mit dem Kaiser
|mit solcher Zuversicht auf, daß man es auf dem
Kurfürstentag zu Nürnberg März 1640) für "schimpflich" erklärte,
"daß ein so geringes Fürstenthum dem Kaiser und Reich über Krieg
und Frieden vorschreiben" wolle; und im J. 1647 schrieb sogar der
bayerische Feldmarschall
Gronsfeld: "A. habe sich dadurch, daß
sie ihrer bisher im deutschen Reiche verworfenen Religion Duldung
und Achtung verschafft, unsterblichen Ruhm erworben: jetzt habe
sie die Wagschale des Friedens in ihren Händen".... Ihr Einfluß
ward nämlich auch dadurch bedeutend gesteigert, daß sie fast alle
leitenden Persönlichkeiten durch ihr eben so würdiges wie
gefälliges Benehmen zu gewinnen verstand. Oxenstierna, Baner,
Torstenson, Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar, der Herzog von
Longuieville, Condé, Turenne etc. legten
auf ihr sachkundiges Urtheil den größten Werth und nahmen fast
immer auf ihre Wünsche jede mögliche Rücksicht. Auch besaß sie die
erforderliche Einsicht, um sich stets mit überaus tüchtigen und
zuverlässigen, zum Theil noch in der Schule Wilhelm des Weisen
gebildeten Räthen zu umgeben, welche bei allen Verhandlungen das
Wohl des Landes aufs beste zu wahren verstanden. —
Nur so konnte es gelingen, daß Deutschland durch den
westphälischen Frieden endlich wieder gesicherte
Religionsverhältnisse erlangte und Hessen-Kassel weit mächtiger
aus dem Kampfe trat, als es denselben begonnen hatte:
Hessen-Darmstadt mußte einen Theil der Marburger Erbschaft
herausgeben; die Abtei Hersfeld und ein Theil der Grafschaft
Schaumburg wurden Hessen einverleibt und Mainz, Cöln, Paderborn,
Münster und Fulda mußten dem Lande noch 600000 Thaler als
Kriegsentschädigung zahlen. Dabei hatte die unermüdliche Fürstin
während des Waffengeräusches nicht versäumt, dem Hause Hessen die
Anwartschaft auf die Grafschaft Hanau — ihre alte Heimath — zu
sichern. Aber nach diesen endlich erreichten Erfolgen brachen ihre
Körperkräfte plötzlich zusammen. Durch den ungewöhnlich reichen
Kindersegen hatte ihre keineswegs starke Natur schon früher
mehrfach gelitten, und die aufreibenden Geschäfte dieser
zehnjährigen Regentschaft hatten ihre Gesundheit mehr und mehr
untergraben. Sie beeilte sich daher, nunmehr ihrem volljährig
gewordenen Sohne, Wilhelm VI. (am 25.
Sept. 1650), die Regierung zu übergeben, um ihr Leben in Ruhe zu
beschließen. Doch sollte sie diese Ruhe nicht lange genießen. Bei
ihrem so frühen Tode ward sie tief betrauert vom ganzen Lande, das
mit ihr durch den verheerenden Krieg schwer gelitten, aber auch
ihr vorzugsweise zu verdanken hatte, daß es nun einer besseren
Zukunft entgegen sehen durfte. —
Literatur ↑
K. W. Justi, Amalie Elis. L. v. H. Gießen 1812. Ch. v. Rommel,
Gesch. v. Hessen, Bd. VIII.
Autor ↑
K. Bernhardi.
Empfohlene Zitierweise ↑
Bernhardi, Karl, „Amalie Elisabeth“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
383-385
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd119207826.html?anchor=adb