Lebensdaten
1557 – 1638
Geburtsort
Diedenshausen (Grafschaft Wittgenstein-Berleburg)
Sterbeort
Emden
Beruf/Funktion
Jurist ; Staatsrechtler ; Politiker
Konfession
calvinistisch
Normdaten
GND: 11850228X | OGND | VIAF: 100184793
Namensvarianten
  • Althaus, Johannes
  • Alphusius, Johannes
  • Althusius, Johannes
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Althusius, Johannes, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11850228X.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Lubbert Althusius, Rektor in Emden, Hofprediger;
    ⚭ Margarethe (1574–1624), verwitwete Kesseler, T des Rentmeisters Friedrich Naurath in Siegen; 6 K, u. a. Johann Lübbert Althusius, Pastor.

  • Biographie

    Vorbereitet auf der Kölner Artistenfakultät und in aristotelischem Geist erzogen, studierte A. die Rechte in Basel, wo er im Humanistenkreis Basilius Amerbachs verkehrte und vielleicht auch den französischen Monarchomachen Franz Hotman kennen lernte; später bei dem berühmten Pandektisten Dionysius Gothofredus in Genf, wo er sich mit calvinistischem Geist erfüllte. Nach seiner Promotion in Basel 1586 wurde er auf Grund seiner Erstlingsschrift „De arte Jurisprudentiae Romanae methodice digestae libri II“ (Basel 1586), in der er sich zur Methode des empirischen Realismus bekannte, wie sie der französische Logiker Pierre de la Ramée (Petrus Ramus, 1515–1571) entwickelt hatte, als erster Rechtslehrer an die bis dahin rein theologische gräflich nassauische Akademie in Herborn berufen. Zeitweise Lehrer am Gymnasium Steinfurt und rechtskundiges Mitglied der gräflichen Kanzlei zu Dillenburg, wurde er 1604 Syndikus der Stadt Emden und blieb unter Ablehnung mehrerer Rufe an auswärtige Universitäten bis zu seinem Tode seiner Wahlheimat treu, deren Freiheiten er tatkräftig gegen die Landeshoheit der Grafen von Ostfriesland verteidigte. Noch in Herborn schrieb A. sein Hauptwerk: „Politica methodice digesta et exemplis sacris et profanis illustrata“ (Erstausgabe Herborn 1603, maßgebend die Ausgabe ebenda 1614, danach Neudruck mit Einleitung von C. J. Friedrich, Cambridge 1932). Von den Monarchomachen (G. Buchanan, H. Languet, F. Hotman) hat A. vielleicht Anregungen empfangen, unterscheidet sich aber von ihnen durch die religiöse und sozialphilosophische Grundlage seines Lehrgebäudes. Er gibt die erste Staats- und Gesellschaftslehre auf deutschrechtlicher Basis. Sein Staat baut sich von unten nach oben auf in eigenständigen, übereinandergeschichteten Teilgemeinschaften. In der Gemeinschaft (consociatio symbiotica), die, wie bei Aristoteles, auf der Basis des Naturgesetzes aufruht und sich, wie später bei S. Pufendorf, aus der Bedürftigkeit (imbecillitas) des Menschen, zugleich aber aus seinem Trieb zur Vergesellschaftung entwickelt, vollzieht sich das Lebensgesetz von Volk und Staat als Spiegelung göttlichen Weltschaffens. Die höchste Gewalt ruht ihm unübertragbar, unteilbar und unverzichtbar beim Volke; von ihm abgeleitet und ihm verantwortlich ist jede Herrschaft, gegen deren Ausartung das aber stets nur in legalen Formen auszuübende Widerstandsrecht gegeben ist, wie überhaupt jede, auch die höchste Gewalt verfassungsmäßig stets an die Schranken der religiös fundierten Rechtsnorm gebunden ist. Daher ist ihm der Staat zugleich göttliche Heilanstalt, die kirchlichen Behörden üben zugleich staatliche Funktionen, ähnlich wie im Genfer Gemeindestaat Calvins, aus; von der Säkularisation der politischen Gewalt, wie sie später H. Grotius im Namen der Vernunft forderte, ist A. noch weit entfernt. In einem zweiten, als Umarbeitung der Jugendschrift „Jurisprudentiae Romanae libri duo“ (Basel 1586) erschienenen Werk „Dicaeologicae libri tres totum et universum jus … methodice complectentes“ (Herborn 1617) gibt A. ein erstes durchgeführtes System der allgemeinen Rechtslehre, auf römischen Rechte aufbauend, aber doch aus deutschem Geiste gestaltet. Deutschrechtlich ist z. B. die Anerkennung unkörperlicher Sachen, des Unterschieds von Liegenschaft und Fahrnis, des Gesamthandprinzips, das auch in der Ausübung der Gemeinderechte zutage tritt; romanistisch im Sinne der in Italien ausgebildeten gemeinrechtlichen Lehre die Deduktion der Einzelnormen aus begrifflich gewonnenen Obersätzen. Geistesgeschichtlich gesehen steht er im Übergang von der Spätscholastik mit ihrer Neigung zu starrer Deduktion in die Zeit des rationalempirischen Denkens, das ihn auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Politik und die Umweltbedingungen von Volk und Staat hinweist; so beginnt mit A. eine Linie, die zu Montesquieu führt. Hingegen darf man A. wohl nicht mit seinem Wiederentdecker O. Gierke als Vorläufer J. J. Rousseaus werten; weder ist ihm der Vertrag die letzte Rechtfertigung des Soziallebens noch das isolierte Individuum dessen Urzelle und kleinste Einheit.

  • Werke

    Weitere W Theses de Matrimonio contrahendo et dissolvendo, 1593;
    Civilis conversationis libri II, Hannover 1601, 1611 (hrsg. v. Philipp A.).

  • Literatur

    ADB I;
    A. Nebe, Zur Nassau. Schriftstellergesch., in: Nassau. Ann. X, 1870;
    O. v. Gierke, J. A. u. d. Entwicklung d. naturrechtl. Staatstheorien (P), = Unterss. z. dt. Staats- u. Rechtsgesch., H. 7, 1881, ⁴1929 mit Nachtrag;
    W. Buchholz, Rousseau u. A., Diss. Breslau, 1922;
    E. v. Hippel, in: Westf. Lb. III, 1933 (P);
    H. Schlosser, in: Nassau. Lb. II, 1943, S. 40-48 (P);
    Ahnentafeln berühmter Deutscher, Folge 4, 1937, S. 88 (unter Heinr. Wolfgang u. Ina Seidel);
    V. Klostermann, Grundbegriffe d. Politik aus: Politica methodice digesta 1603, in: Dt. Rechtsdenken, H. 3, 1948;
    E. Wolf, Große Rechtsdenker d. dt. Geistesgesch., ³1951, S. 169 f.;
    LThK.

  • Autor/in

    Heinrich Mitteis
  • Zitierweise

    Mitteis, Heinrich, "Althusius, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 224-225 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11850228X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Althusius: Johannes A., geb. 1556 (?) in Ostfriesland oder in der Grafschaft Wittgenstein. 1590 Professor der Rechte zu Herborn; ob auch am akademischen Gymnasium zu Steinfurt ist zweifelhaft. 1601 Syndicus der Stadt Emden. 1627 Senior des dortigen Kirchenraths, noch 1637 im Amt. Todesjahr ungewiß. Seine Schriften sind hervorragend durch Dialektik und systematische Methode. Die „Jurisprudentiae romanae methodice digestae libri II“ (Basil. 1586. 1589. Herborn 1592. 1599 u. öfter bis 1688) und ihre weitere Ausführung: „Dicaeologicae libri III“ (Herborn 1617? Francof. 1618 und 1649) sind vollständige Systeme des Römischen Rechts in einer knappen dialektischen Form, welche sie von den meisten gleichzeitigen Versuchen ähnlicher Art unterscheidet. Seine „Politica methodice digesta“ (Herborn 1603, Arnhem 1610, Gröningen 1610 u. ö.), das erste ausführliche System der Politik, leitet aus göttlichen (Bibel) und menschlichen Satzungen, aus Geschichte und Vernunft, das Recht der universalis politica consociatio ab, summos magistratus und seine Ephori einzusetzen, die Gewalt der Ersteren zu bestimmen und dem Mißbrauch derselben durch die Ephoren Widerstand zu leisten. Er polemisirt mehrfach gegen Bodin und berührt sich übereinstimmend mit H. Languet's Vindiciae contra tyrannos. Seinen politischen Maximen gemäß ist er ein eifriger Verfechter der Rechte Emdens in den langjährigen Streitigkeiten und Kämpfen mit den Grafen von Ostfriesland. Man pflegt ihn in späterer Zeit zu den sog. Monarchomachen zu zählen, nennt ihn aber ungenau einen Vertreter der Volkssouveränetät. — Seine „Civilis conversationis libri II“ (Hanov. 1601, 1611. 8.) herausgegeben von seinem Vetter, Philipp Althusius U. J. D. aus Corbach, ist ein System praktischer Ethik und verständiger Lebensregeln. — Seine übrigen Schriften s. bei (Tiaden) Das gelehrte Ostfriesland. 1785—1788. Bd. II. S. 279 ff., welches zuverlässiger ist als Jugler Bd. II. S. 270 ff.

  • Autor/in

    v. Stintzing.
  • Zitierweise

    Stintzing, Roderich von, "Althusius, Johannes" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 367 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11850228X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA