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<< Badenfeld, Eduard Karl Franz Heinrich Eusebius Johann Sarkander Freiherr von     Bader, Augustin >>

Badeni, Kasimir Graf von

österreichischer Staatsmann, * 14.10.1846 Surochowo (Galizien), 9.7.1909 Krasne. (katholisch)


GenealogieLebenLiteraturPortraitsAutorZitierweise

Genealogie  
Aus einer ursprünglich wlachischen, seit dem 16. Jahrhundert in Galizien begüterten Familie; V Ladislaus Graf Badeni (1818–88), Großgrundbesitzer, 1870 Reichstagsabgeordneter; M Cäcilie (1825–97), T des österreichischen Gesandten in den Niederlanden Kasimir Anton Prandota Graf Mier, aus ursprünglich schottischer Familie, und der Anna Gräfin Mier (Cousine); Gvv Kasimir Stanislaus Graf Badeni, 1828 kaiserlich-königlicher Landtagskommissär für Galizien; Gmv Felicitas von Ufniarska, aus galizischem Grundadel.

Leben  
Badeni trat nach juristischem Studium in Krakau 1866 in die galizische Abteilung des Innenministeriums ein, erhielt 1879 die galizische Statthalter-Expositur in Krakau, wurde nach kurzem Ausscheiden 1886-88 von Graf Eduard Taaffe 1888 zum Statthalter in Galizien er|nannt und am 2.10.1895 vom Kaiser als Ministerpräsident und Innenminister der westlichen Reichshälfte berufen. Badeni, nur vertraut mit den übersehbaren Verhältnissen seiner galizischen Heimat, vor allem vom Militär dort als loyal, fähig und energisch befunden, sollte nun mit Problemen fertig werden, an denen seine Vorgänger bisher gescheitert waren. Der polnische Großgrundbesitzer sollte in der österreichischen Reichshälfte eine notwendige Steuerreform, den Ausgleich der deutschen und tschechischen Sprachforderungen sowie eine allseitig befriedigende Wahlreform durchsetzen und mit der ungarischen Reichshälfte den seit 1867 alle 10 Jahre fälligen Ausgleich zustande bringen. Badeni hat tatsächlich auch die ihm gestellten Aufgaben zunächst bezwungen. Als erstes beseitigte er sofort (20.10.95) den seit 1893 bestehenden Ausnahmezustand in Prag und verkündete in seinem Programm (22.10.95), daß die Regierung ein friedliches Zusammenleben der zu einem Ganzen vereinigten Nationen Österreichs wünsche, daß sie aber dabei „zu führen und nicht sich führen zu lassen“ gedenke. Badeni riet wohl auch aus diesem Grunde dem Kaiser wiederholt ab, den Führer der christlich-sozialen Massen, Karl Lueger, dessen mitreißende Persönlichkeit er fürchtete, als Bürgermeister von Wien zu bestätigen (29.10. und 23.11.1895, 18.4.1896). Im Mai 1896 brachte Badeni dann in beiden Häusern eine Wahlreform durch, die Franz Joseph (14.6.1896) sanktionierte und die neben den bisherigen vier Wählerklassen (Grundbesitzer, Handelskammermitglieder, Stadt- und Landbevölkerung) eine 5. Kurie der allgemeinen Wählerklasse (aller über 24 Jahre alten Männer, die nicht Bedienstete waren) aus allgemeinem geheimem Wahlrecht schuf und 72 neue Abgeordnete dem Reichsrat zuführen sollte. Weiter führte Badeni die Steuerreform durch (Gesetz vom 25.10.96), die eine progressive, bis zu 5% steigende Personaleinkommenssteuer, eine allgemeine Erwerbssteuer für Unternehmer, Renten- und Besoldungssteuer umfaßte und damit die dringend notwendige Erhöhung der Beamtengehälter ermöglichte. Endlich schloß Badeni im Juni 1896 mit der ungarischen Reichshälfte den schwierigen Ausgleich ab. Im März 1897 erfolgten die Wahlen zum Reichsrat, aber es zeigte sich, daß die Einführung der 5. Kurie (die vor allem den Jungtschechen sowie Kroaten und Sozialdemokraten zugute gekommen war) den Nationalitätenstreit nicht beschworen hatte. Vielmehr stellten die Tschechen sogleich die Forderungen ihrer Deklaration von 1873 und ihrer Rechtsverwahrung von 1879 nach einem eigenen Staat der Wenzelskrone innerhalb der Monarchie wieder auf.
Badeni versuchte nunmehr dem nationalen Streit durch Oktroi einer Sprachverordnung für Böhmen (5.4.97) und analog für Mähren (22.4.97) ein Ende zu machen. Darin wurde für alle Gerichte und Verwaltungsbehörden in Böhmen und Mähren Doppelsprachigkeit festgelegt und von allen nach 1901 in den Staatsdienst eintretenden Beamten bis 1904 die Kenntnis beider Sprachen in Wort und Schrift verlangt. Badeni, der nach Erlaß der Sprachverordnung dem Kaiser am 6.4. seine Demission angeboten hatte, die dieser nicht annahm, rechnete nun mit dem Vertrauen Franz Josephs und einer Reichsratsmehrheit von Tschechen, Polen, Slowenen, des katholischen Zentrums und der katholischen Volkspartei. Vom heutigen Standpunkt betrachtet, erscheint die Sprachverordnung Badenis nicht mehr deutschfeindlich; sie hätte vielmehr mit auch von Badeni zugestandenen Modifikationen die deutsch-tschechische Spannung mildern können und wäre auf andere umstrittene Sprachgebiete anwendbar gewesen. Aber die Opposition der Minderheit aus zumeist deutschen Abgeordneten, die sie hervorrief - verschärft von der Schönerer-Gruppe -, nahm so leidenschaftliche Formen an, daß Badeni zunächst den durch Ministeranklagen und Obstruktion aktionsunfähig gewordenen Reichsrat am 2.6.1897 schloß. Ein am gleichen Tage von ihm ausgehender Geheimerlaß, oppositionelle Versammlungen überwachen und notfalls schließen zu lassen, verschlimmerte die Lage. Und als der 1897 zu regelnde Quotenausgleich mit Ungarn die Wiedereröffnung des Reichsrates am 23.9. notwendig machte, begann der Tumult. Badeni wollte durch Abänderung der Geschäftsordnung den Szenen ein Ende machen, um die Arbeitsfähigkeit des Reichsrats wieder herzustellen. Nach Annahme dieser sog. „Lex Falkenhayn“, die als ultima ratio die Möglichkeit gab, Widerstand leistende Abgeordnete durch Exekutivorgane der Regierung aus dem Parlament zu entfernen, wurde auch tatsächlich am 26. und 27.11. Polizei eingesetzt. Dies führte in den deutschen Teilen der westlichen Reichshälfte zu Demonstrationen, die in Wien ein solches Ausmaß annahmen, daß der im April 1897 zum viertenmal gewählte und nunmehr bestätigte Bürgermeister Lueger an den Kaiser die Forderung stellte, die verfassungsmäßigen Zustände wiederherzustellen, um eine Revolution zu vermeiden. Franz Joseph, dem Badeni riet fest zu bleiben, wich zurück und nahm nunmehr am 28.11. dessen frühere Demission an. So blieb nur die Tatsache der aufgerührten Leidenschaften bestehen. Symbolisch veranlaßten Siegesfeiern deutscher Studenten in Prag so scharfe Reaktionen der|Tschechen, daß dort erneut das Standrecht verhängt werden mußte. Badeni zog sich auf seine Güter zurück. Wie man auch Badenis Maßnahmen beurteilen mag: „von diesem Augenblick an war das Reich der Habsburger dem Untergang geweiht“ (J. Redlich).

Literatur  
H. Schultheß, Europ. Gesch.kal., 1895, 1896, 1897; K. Tschuppik, Franz Joseph I., 1928, S. 434 ff.; J. Redlich, Kaiser Franz Joseph v. Österr., 1929, S. 389 ff.; Uhlirz II/2, 1941, S. 1014–19; A. Posch, B., heute gesehen, in: Austria 3, 1948, S. 32-37; F. Karnouth, Gf. B. als Ministerpräs., Diss. Wien 1949 (ungedr.); R. A. Kann, The Multinational Empire, Nationalism and National Reform in the Habsburg Monarchy 1848-1918, 2 Bde., New York 1950, bes. I, S. 202-05 (L), Wurzbach; Polski slovnik biograficzny I, Krakau 1935, S. 205-07.

Portraits  
Holzschnitt in: LIZ 105, 1895, S. 402.

Autor  
Johann Albrecht von Reiswitz
Empfohlene Zitierweise  

Reiswitz, Johann Albrecht Freiherr von, „Badeni, Kasimir Graf von“, in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 510-512 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd118651625.html

Quelle/Vorlage: 
NDB 1 (1953), S. 510-512

PND: 118651625
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Index

Badeni, Kasimir Graf von

Name: Badeni, Kasimir Graf von
Lebensdaten: 1846 bis 1909
Geburtsort: Surochowo (Galizien)
Sterbeort: Krasne
Beruf/Lebensstellung: österreichischer Staatsmann
Konfession: katholisch
Autor NDB: Reiswitz, Johann Albrecht Freiherr von
PND: 118651625

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Badeni, Kasimir Graf von

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118651625

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