Lebensdaten
1826 – 1883
Geburtsort
Borken (Regierungsbezirk Kassel)
Sterbeort
Marburg/Lahn
Beruf/Funktion
Jurist ; Historiker
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 116351942 | OGND | VIAF: 52439644
Namensvarianten
  • Arnold, Wilhelm Christoph Friedrich
  • Arnold, Christoph Friedrich Wilhelm
  • Arnold, Guilelmus
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Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Arnold, Wilhelm Christoph Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116351942.html [23.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ludwig Arnold, Richter und Oberbürgermeister in Kassel;
    M Marie Dorothee Juliane (1804–54), T des Pfarrers und Konsistorialrats Christoph Wilhelm Friedrich Ernst in Kassel und der Maria Magdalena Philippine Wehr;
    Gvv Johann Arnold, Zollkommissar in Eschwege;
    ⚭ Friederike (1829–94), T des Pfarrers Waldschmidt zu Niederzweren;
    1 S, 3 T.

  • Biographie

    A., Schüler und später Freund Rankes, habilitierte sich 1850 mit 24 Jahren in Marburg für deutsche Rechtsgeschichte und sollte alsbald nach Rankes – nicht verwirklichten – Plänen Professor für Geschichte in München werden. Er war 1855-63 ordentlicher Professor der deutschen Rechtsgeschichte in Basel und von 1863 bis zum Tode Professor für Naturrecht, Staatsrecht und Nationalökonomie in Marburg. Er gehört zur jüngeren historischen Rechtsschule. Die ungewöhnlich reiche und vielseitige literarische Arbeit erstreckt sich über die Rechts- und Verfassungsgeschichte hinaus auch auf die allgemeine deutsche Geschichte. Die bedeutendste Schrift der ersten Schaffensperiode, die zweibändige „Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte im Anschluß an die Verfassungsgeschichte der Stadt Worms“ (1854), gehört sachlich und methodisch zu den grundlegenden Werken des 19. Jahrhunderts über den Ursprung der deutschen Städteverfassung. Leistungen von bleibendem Wert sind die zur zweiten Schaffensperiode gehörenden kulturhistorischen Schriften über das Recht: „Recht und Wirtschaft nach geschichtlicher Ansicht“ (1863), „Kultur und Rechtsleben“ (1865) und schließlich „Kultur und Recht der Römer“ (1868). Sie behandeln das Verhältnis des Rechts zur Kultur, insbesondere zur Wirtschaft, in der Geschichte und gehören zur gleichen Literaturgattung wie der „Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung“ von R. von Ihering, von dessen Lehren sie ebenso beeinflußt worden sind wie von der historischen Richtung in der Wirtschaftslehre (Knies und Roscher). Diese kulturhistorischen Arbeiten haben nicht nur die rechstgeschichtliche Methodenlehre gefördert, sondern enthalten auch bereits wesentliche Gedanken der modernen soziologischen Rechtsfindungslehre. A. ist in der dritten Schaffensperiode in der allgemeinen Geschichtswissenschaft besonders durch seine Ortsnamentheorie hervorgetreten, die sich in Vielem bis heute behauptet hat und das Sprungbrett der siedlungsgeschichtlichen Forschung geblieben ist. Der Plan einer gesamtdeutschen Geschichte konnte nur bis einschließlich der fränkischen Zeit verwirklicht werden. A. gehörte seit 1881 dem Reichstage als Mitglied der konservativen Fraktion an und war Ehrendoktor der Wirtschaftswissenschaften in Tübingen (1877).

  • Literatur

    ADB XLVI; Bursian-BJ, Jg. 7, 1884 (W); Stintzing-Landsberg, 3. Abt., 1910, S. 760-65, Noten, S. 327 f., u. ö.; H. Nolte, in: Lb. Kurhessen IV, 1950, S. 1-15 (L, P).

  • Porträts

    Phot., 1870 (Univ.Bibl. Marburg), Abb. in: Lb. aus Kurhessen u. Waldeck (s. L).

  • Autor/in

    Hermann Nolte
  • Zitierweise

    Nolte, Hermann, "Arnold, Wilhelm Christoph Friedrich" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 388 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116351942.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Arnold: Wilhelm Christoph Friedrich A., Cultur- und Rechtshistoriker, wurde am 28. October 1826 in Borken (Kurhessen) geboren, besuchte die Gymnasien in Kassel und Hanau und widmete sich seit 1845 auf den Universitäten Marburg, Heidelberg und Berlin dem Studium der Rechtswissenschaft. Seine von jeher vorhandene Neigung zur Cultur- und Rechtsgeschichte fand besonders an der letztgenannten Universität im Verkehr mit den mit ihm verwandten Gebrüdern Grimm und mit Leopold v. Ranke reiche Nahrung und Anregung. Nachdem er seine juristischen Prüfungen bestanden und am 22. März 1849 in Marburg mit einer stadtrechtsgeschichtlichen Arbeit („De origine ac iure antiquissimo quarundam civitatum Hassiacarum, Cassel 1849) promovirt hatte, habilitirte sich der kaum Vierundzwanzigjährige mit einer romanistischen Abhandlung ("Commentatio ad leg. 7 § 1 sol. matr. 24, 3.“ Berol. 1850) an der Universität Marburg und widmete sich eingehenden, verfassungsgeschichtlichen Studien, deren Ergebniß die zweibändige „Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte im Anschluß an die Verfassungsgeschichte der Stadt Worms“, Hamburg und Gotha 1854, war. Das Werk bezeichnet einen erheblichen Fortschritt in der Bearbeitung der mittelalterlichen Stadtverfassungsgeschichte; es ist der erste wohlgelungene Versuch, methodisch die Verfassungsgeschichte der einzelnen deutschen Bischofsstädte zu erforschen und die so gewonnenen Resultate zu einem Gesammtbilde zu vereinigen. Durch seine solide Gründlichkeit wurde das Buch eine feste Grundlage für die spätere Forschung, die Jahrzehnte lang unter seinem Einflusse stand; auch heute ist es nur zum Theil wissenschaftlich überholt. Als weitere Frucht der Beschäftigung Arnold's mit der Wormser Stadtverfassungsgeschichte erschien seine Ausgabe der „Wormser Chronik von Friedrich Zorn mit den Zusätzen Franz Berthold's v. Flersheim“ in der Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart XLIII, Stuttgart 1857. —

    Inzwischen war A. 1855 nach Basel berufen worden; das überaus reiche städtische Urkundenmaterial, das er bei seinen geschichtlichen Studien in den Baseler Archiven vorfand, bot die Grundlage zu seiner Abhandlung „Zur Geschichte des Eigenthums in den deutschen Städten“, Basel 1861, der ersten umfangreichen Monographie über die eigenthümlichen Boden- und Häuserleiheverhältnisse in den mittelalterlichen deutschen Städten. Das Werk hat vielleicht in noch höherem Grade als die Verfassungsgeschichte der Freistädte gewirkt; es hat den|Anstoß zu einer reichen Litteratur gegeben, die trotz mancher Abweichungen durch die Stellung des Problems noch heute deutlich ihre Abhängigkeit von A. verräth.

    Im J. 1863 kehrte A. nach Marburg zurück, wo er als Ordinarius des deutschen Rechts und Staatsrechts bis zu seinem am 3. Juli 1883 erfolgten Tode wirkte. Neben seinen historischen Studien hatte er schon in Basel sich auch volkswirthschaftlichen Studien zugewandt; er hat dieselben in Marburg fortgesetzt, wo er auch mit Vorlesungen über Volkswirthschaft beauftragt war. Eine äußere Anerkennung hat diese Seite seiner Wirksamkeit durch die ihm bei Gelegenheit des Tübinger Universitätsjubiläums 1877 zu theil gewordene Verleihung des Ehrendoctors der Staatswissenschaften gefunden. Auch praktisch hat er sich in der Politik als Reichstagsabgeordneter für den 5. hessischen Wahlkreis 1881—1883 bethätigt. Im wesentlichen ein Ergebniß dieser volkswirthschaftlichen Studien sind auch die in den sechziger Jahren erschienenen, an seinen Beobachtungen reichen culturgeschichtlichen Arbeiten ("Recht und Wirthschaft nach geschichtlicher Ansicht. Drei Vorlesungen“, Basel 1863; „Cultur und Rechtsleben“, Berlin 1865; „Cultur und Recht der Römer“, Berlin 1868), die, durchaus den Standpunkt der historischen Schule vertretend, das Recht im Zusammenhang mit der gesammten Cultur, die Rechtsgeschichte als Theil der Culturgeschichte behandeln. Während diese „rechtsphysiologischen“ Schriften verhältnißmäßig wenig Spuren in der späteren Forschung hinterlassen haben, hat geradezu bahnbrechend ein anderes Buch gewirkt, die „Ansiedlungen und Wanderungen deutscher Stämme, zumeist nach hessischen Ortsnamen“, Marburg 1875. Es war eine ungemein fruchtbringende Idee, für die Erkenntniß der älteren deutschen Ansiedlungsgeschichte die Ortsnamen zu verwerthen, und die meisterhafte Art, wie A. diese Idee für seine hessische Heimath verwirklicht hat, sichert seinem Werke einen dauernden Ehrenplatz in der Litteratur der deutschen Geschichte. Das Buch bedeutet thatsächlich, was Dahn bei seinem Erscheinen von ihm hoffte, den Anfang einer neuen Epoche in der Erforschung der deutschen Urgeschichte. Der einmal von A. eingeschlagene Weg ist von zahlreichen Anderen mit gutem Erfolge betreten worden. An dem bleibenden Werthe des Buches ändert es auch wenig, daß A. in seinem Bestreben, die verschiedenen Ortsnamenbezeichnungen auf Stammesverschiedenheiten zurückzuführen, entschieden zu weit gegangen ist. Die Ergebnisse seiner Ortsnamenforschung faßte A. noch einmal in einer kleinen Skizze „Die Ortsnamen als Geschichtsquelle“ zusammen, die neben anderen, zum Theil schon früher veröffentlichten Aufsätzen den Inhalt seiner „Studien zur deutschen Culturgeschichte“, Stuttgart 1882, bilden. Im übrigen waren Arnold's letzte Jahre mit der Arbeit an einer für weitere Kreise bestimmten „Deutschen Geschichte“ ausgefüllt (Bd. I: Deutsche Urzeit, Gotha 1879, 2. Aufl. 1880, 3. Aufl. 1881; Bd. II: Fränkische Zeit, 1. u. 2. Hälfte, Gotha 1881 und 1883), einem durchaus gediegenen, im besten Sinne des Wortes populären Werke, das leider infolge des frühen Todes des Verfassers unvollendet blieb.

    A. ist sein ganzes Leben lang seinen historischen Neigungen treu geblieben, und zwar hat er sein Größtes in den Werken geleistet, die sich unmittelbar auf ausgedehnten Quellenforschungen aufbauten. Hier kamen sein historischer Sinn, seine klare und sichere Art der Quelleninterpretation und seine Gabe, die gewonnenen Einzelresultate zu einer Gesammtdarstellung zu vereinigen, vollkommen zur Geltung, während seine culturgeschichtlichen, allgemeineren Arbeiten zum Theil von einer gewissen Einseitigkeit nicht freizusprechen sind.

    • Literatur

      Nach biographischen Angaben aus dem Universitätsjahresberichte von|Marburg, 1883, mitgetheilt von Professor Carl Sartorius, ebendort. — Vgl. außerdem die Nekrologe in der Allgem. Zeitung, 1883, Beilage 192 u. 213.

  • Autor/in

    Siegfried Rietschel.
  • Zitierweise

    Rietschel, Siegfried, "Arnold, Wilhelm Christoph Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 46 (1902), S. 52-54 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116351942.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA