Lebensdaten
1550 – 1604
Geburtsort
Meisenheim
Sterbeort
Germersheim
Beruf/Funktion
Pfalzgraf bei Rhein ; Herzog von Zweibrücken
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 122848381 | OGND | VIAF: 45193431
Namensvarianten
  • Johann
  • Johann I.
  • Johann
  • mehr

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Zitierweise

Johann I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd122848381.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Wolfgang (1526–69), Pfalzgf., Hzg. v. Z. u. Neuburg, S d. Ludwig II. (1502–32), Pfalzgf., Hzg. v. Z., u. d. Elisabeth v. Hessen;
    M Anna (1529–91), T d. Landgf. Philipp I. v. Hessen ( 1567);
    B Philipp Ludwig (1547–1614), Pfalzgf., Hzg. v. Neuburg, Otto Heinrich (1556–1604), Pfalzgf., Hzg. v. Sulzbach;
    - 4.10.1579 Magdalena (1553–1633), T d. Hzg. Wilhelm v. Jülich-Kleve-Berg ( 1592); Schwager Hzg. Joh. Wilhelm v. J.-K.-B. ( 1609, s. NDB X);
    6 S, 6 T, u. a. Johann II. ( 1635), Pfalzgf., Hzg. v. Z. (s. NDB X), Friedrich Casimir (1585–1645), Pfalzgf., Hzg. v. Z.-Landsberg, Joh. Casimir ( 1652), Pfalzgf. b. Rhein (s. NDB X).

  • Biographie

    Die Kindheit J.s wurde überschattet von dem frühen Tod seines Vaters auf dessen Frankreichzug 1569. Nach dem väterlichen Testament sollte J. als 2. Sohn das Stammland Zweibrücken erben; bei der Erbteilung erwies es sich, daß der Vater Zweibrücken viel stärker mit Schulden belastet hatte als das neu erworbene Hzgt. Neuburg, so daß der Zinsendienst einen Großteil der Einkünfte aufzehrte. Auch aus Ersparnisgründen blieb J. zunächst bei Bruder und Mutter in Neuburg, während die Räte Christoph Landschad, Philipp v. Gemmingen, Johs. Stieber und Heinr. Schwebel für ihn die Regentschaft in Zweibrücken führten. – Erst 1575 übernahm J. selbst die Regierung. Wegen Zahlungsunfähigkeit der franz. Schuldner gelang eine Sanierung der Finanzen auch jetzt nicht, so daß J., offenbar das Neuburger Vorbild vor Augen, 1579 eine Zweibrücker Landschaft ins Leben rief, in der die Bürger und Bauern des Zweibrücker Territoriums vertreten waren. Auch sie konnte die Schuldenlast nicht beseitigen, ebensowenig wie in der Kurpfalz die 1603 nach Zweibrücker Vorbild gegründete Landschaft. Die permanente Finanzkrise beeinträchtigte stets den Spielraum von J.s Politik. Schon in seiner Kinderzeit waren ref. Einflüsse spürbar geworden: 1561 setzte der Vater den Erzieher Georg Marius wegen solcher Tendenzen ab. Er hatte sich vom Philippismus seiner Anfänge einem orthodoxen Luthertum zugewandt. Nach J.s Regierungsantritt wurde zunächst 1570 dessen luth. Kirchenordnung erneuert. 1577 stimmte J. der Konkordienformel zu, wenn auch widerstrebend. Indessen stellte er 1578 die Formel auf zwei Konventen von Theologen und Laien zur Diskussion, was dazu führte, daß er das Konkordienbuch von 1580 nicht mehr annahm. Nun erwies es sich, daß die ref. Kräfte in seiner Umgebung, zu deren Exponent immer mehr der Superintendent Pantaleon Candidus wurde, schon stark angewachsen waren; so begann der allmähliche Übergang zum Calvinismus, der 1588 mit dem Zweibrücker Katechismus Candidus' einen gewissen Abschluß fand. Ein 1593 mit den Theologen seines luth. Bruders Philipp Ludwig in Neuburg abgehaltenes Kolloquium brachte keine Änderung mehr. 1592 erging eine Synodalordnung, 1593 siedelte J. Hugenotten in Annweiler an. Ein langjähriger Flugschriftenkrieg bildete den Ausklang – vor allem mit den Theologen Straßburgs, das einst eine große Rolle für die Zweibrücker Reformation gespielt hatte. – Der körperlich behinderte J. – er hinkte – war mehr ein Mann der Wissenschaft als des Krieges, er wurde ganz der Typ des patriarchalischen Landesfürsten. Seine zahlreichen Glossen auf den Akten zeugen davon, wie intensiv er sich selbst mit der Landesverwaltung beschäftigte, wobei ihn vor allem sein Kanzler H. Schwebel unterstützte. Besonders lag ihm der Ausbau des Bildungswesens am Herzen – er war vor allem ein Förderer des Gymnasiums in Hornbach. Seine vielbändige Sammlung zur Geschichte der Pfalzgrafen ist leider verloren.

    Außenpolitisch war die – allerdings erfolglose – Unterstützung der ev. Partei im Kölner Krieg 1582/83 eine erste Konsequenz seiner Annäherung an die Reformierten. Nach der Rückkehr der Kurpfalz zum ref. Bekenntnis (1583/84) schloß er sich relativ eng an diese an, wenn der Zweibrückener auch vorsichtiger agierte als der große Nachbar. J. nahm teilweise die Pfälzer Anregungen zur Errichtung einer Landesdefension auf. Die Krönung der kurpfälz.-zweibrück. Zusammenarbeit brachte allerdings J.s Beteiligung an der Sicherung der ref. Konfession in der Kurpfalz gegen die gemäß der Goldenen Bulle drohende Vormundschaft seines luth. Bruders Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg nach 1602. Unter Ausschaltung des älteren Agnaten übernahm J. im Testament Friedrichs IV. die Vormundschaft. Dadurch erkaltete das Verhältnis der Brüder, aus konfessionellen Gründen schon bisher gespannt, nun vollends. Die praktische Bewährung dieses Vorgehens aber hat J. nicht mehr erlebt.

  • Literatur

    Epicedia Johanni … et Othoni Henrico … placide defunctis, fratribus Comitibus Palatinis Rheni a diversis scripta, 1604;
    B. Pitiscus, Lpr., 1604;
    P. Candidus, In laudem J. I. Libri IV, 1605;
    (Faber), Stoff f. d. künftige Vf. e. pfalz-zweibrück. KG v. d. Ref. an, 2 Lfgg., 1790/92;
    F. Butters, Pantaleon Candidus, in: Jber. üb. d. kgl. Stud.-Anstalt in Zweibrücken 1864/65, Anlage 1-35;
    I. G. Lehmann, Vollst. Gesch. d. Hzgt. Zweibrücken u. s. Fürsten, 1867;
    F. Back, Die ev. Kirche im Lande zw. Rhein, Mosel, Nahe u. Glan b. z. Beginn d. 30j. Krieges, 3 T., 1872-74;
    C. Menzel, Wolfgang v. Zweibrücken, Pfalzgf. b. Rhein, 1893;
    L. Eid, Der Hof- u. Staatsdienst im ehemal. Hzgt. Pfalz-Zweibrücken, 1444–1604, in: Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 21, 1897;
    W. Koch, Die Kriegskosten Hzg. Wolfgangs v. Zweibrücken u. ihre Regulierung, ebd. 59, 1961;
    J. Ney, Pfalzgf. Wolfgang v. Zweibrücken …, 1912;
    D. Groh, Lizentiat d. Rechte Johs. Wolff, 1926;
    O. Jung, M. Ph. Beuther, Gen.sup. im Hzgt. Zweibrücken, 1954;
    W. Koch, Der Übergang v. Pfalz-Zweibrücken v. Luthertum z. Calvinismus, in: Bll. f. Pfälz. KG 27, 1960;
    V. Press, Calvinismus u. Territorialstaat, Regierung u. Zentralbehörden d. Kurpfalz 1559-1619, 1970. -
    Eigene Archivstud.

  • Autor/in

    Volker Press
  • Zitierweise

    Press, Volker, "Johann I." in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 513-514 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd122848381.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA