Lebensdaten
1750 – 1816
Geburtsort
Neuguth (Hinterpommern)
Sterbeort
Neuguth (Hinterpommern)
Beruf/Funktion
preußischer Justizminister ; Staatsmann
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 119427966 | OGND | VIAF: 821649
Namensvarianten
  • Massow, Julius Eberhard Wilhelm Ernst von
  • Massow, Julius Eberhard von
  • Massow, Julius Eberhard Wilhelm Ernst von
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Zitierweise

Massow, Julius Eberhard von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119427966.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joachim Anton (1706–81), preuß. Oberst;
    M Katharina Sophia (1723–98), T d. Obersten u. Kommandanten v. Peitz Johann Eberhard v. Tettau u. d. Dorothea Charlotte v. Huß;
    1789 Wilhelmine Johanna Luise (1758–1828), T d. Kriegs- u. Domänenrats Samuel Wilh. Spalding u. d. Sophie Gericke.

  • Biographie

    M. begann 1770 seine juristische Laufbahn als Referendar beim Ostpreuß. Hofgericht in Königsberg. Nach kurzer Tätigkeit am Berliner Kammergericht wurde er 1773 zum Direktor beim Landvogteigericht im westpreuß. Konitz ernannt. 1777 finden wir ihn als Vizepräsident der Regierung zu Stettin, im folgenden Jahr übernahm er das Kuratorium des dortigen Marienstifts und 1783 die Direktion des pommerschen Konsistoriums. In dieser Zeit erstellte er eine vollständige Sammlung aller pommerschen Provinzialgesetze und Statuten und fertigte zahlreiche Instruktionen zur Anwendung der Prozeßordnung, des Kanzleireglements sowie der Deposital- und Hypothekenordnung aus. 1784 erfolgte seine Ernennung zum Ersten Präsidenten der Stettiner Regierung und der pommerschen Landesjustizkollegien. M. setzte sich für die Durchführung der Friderizian. Justizreform in Pommern ein und machte das Preuß. Allgemeine Landrecht durch Erläuterung und Belehrung bekannt. Seine im Verwaltungsdienst gewonnenen Erfahrungen hielt er in seiner 1791 erschienenen „Anleitung zum praktischen Dienst der Kgl. Regierungen“ fest. Außerdem verfaßte er ein „Handbuch der juristischen Literatur, angehenden Kgl. Preuß. Justizbeamten gewidmet“ (o. J.). 1798 ernannte ihn Kg. Friedrich Wilhelm III. als Nachfolger Wöllners zum Wirkl. Geh. Staats- und Justizminister. In dieser Funktion unterstanden ihm das Geistliche und Oberschuldepartement sowie die kath. Kirchenangelegenheiten. Außerdem war das Oberkuratorium der Universitäten Duisburg, Frankfurt/Oder, Halle und Königsberg mit dieser Stellung verbunden. Im Justizministerium leitete M. das Spezialdepartement für die in den beiden letzten Teilungen Polens an Preußen gefallenen Provinzen Süd- und Neuostpreußen und war seit 1802/03 Chefpräsident des Kammergerichts, kgl. Commissarius bei dem Landschafts-Kreditwesen in Ostpreußen und Pommern sowie den Armendirektorien in Berlin und Potsdam, Kurator der Dreifaltigkeitskirche und Chefpräsident des Obertribunals.

  • Literatur

    ADB 20;
    W. Hubatsch, Friedrich d. Gr. u. d. preuß. Verwaltung, 1973.

  • Autor/in

    Stefan Hartmann
  • Zitierweise

    Hartmann, Stefan, "Massow, Julius Eberhard von" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 362 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119427966.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Massow: Julius Eberhard Wilhelm Ernst von M., geb. 11. April 1750 zu Neuguth als einziger Sohn des Obersten Joachim Anton von M., welcher im Feldzuge von 1761 in Hinterpommern eine hervorragende Rolle gespielt hatte; seine Mutter hieß Katharina Sophia von Tettau. Ueber den Bildungsgang des Julius v. M. ist nichts bekannt, am 6. Juni 1770 begann er seine juristische Laufbahn als Referendar beim Ostpreußischen Hofgericht zu Königsberg, 1772 arbeitete er beim Kammergericht zu Berlin und kam gleich nach dem Assessor-Examen, empfohlen durch seinen Fleiß und seine gründlichen Rechtskenntnisse als Director zum Landvogtei-Gericht nach Konitz in dem neu occupirten Westpreußen, 30. October 1773. Am 17. November 1777 wurde er Vice-Präsident der K. Regierung zu Stettin, am 16. Februar 1778 übernahm er das Curatorium des Marienstiftes daselbst und am 11. April 1783 die Direction des Pommerschen Consistoriums. Während dieser Zeit brachte er eine vollständige Samlung aller Pommerschen Provinzialgesetze, Gewohnheiten und Statuten zusammen und arbeitete zahlreiche Instructionen zur Anwendung der Proceß-Ordnung, des Canzlei-Reglements, der Deposital- und Hypotheken-Ordnung u. A. m.` aus. Am 1. April 1784 wurde er erster Präsident der Pommerschen Regierung und leistete als solcher die nützlichsten Dienste, war auch schriftstellerisch thätig, indem er 1791 eine „Anleitung zum praktischen Dienst“ (Berlin, Nicolai) herausgab. In diese Zeit fällt auch seine Vermählung mit Wilhelmine Johanne Luise Spalding, der am 22. Februar 1758 geborenen Tochter eines Kriegs- und Domänen-Rathes. Am 2. April 1798 wurde v. M. Wirklicher Geheimer Staats- und Justizminister und erhielt an Stelle Wöllners das geistliche und Ober-Schuldepartement in evangelisch-lutherischen Kirchen und Schulen, auch die Bearbeitung aller Stifter- und Klöster- und der die katholische Geistlichkeit betreffenden Sachen, ferner war das Ober-Curatorium der Universitäten Duisburg, Frankfurt, Halle, Königsberg und gemeinschaftlich mit Hardenberg der zu Erlangen mit dieser seiner Stellung verbunden. Der Umfang seiner erstaunlichen Thätigkeit, von welcher 27 sehr starke Convolute nachgelassener, von ihm gesammelter Nachrichten Zeugniß ablegen, ist aber damit noch keineswegs erschöpft. Denn er hatte als einer der vier Justizminister als sein Specialdepartement noch die Provinzen Südpreußen und Neu-Ostpreußen, er war Chef-Präsident des Kammergerichts (seit 20. Juli 1802), königl. Commissarius bei dem Landschafts-Creditwesen in Ostpreußen und Pommern und der kurmärkischen Amts-Kirchen-Revenuen und Armendirectorien zu Berlin und Potsdam, Curator der Dreifaltigkeitskirche, des Friedrich-Wilhelms Gymnasiums und Chef der Joachimsthalschen Schuldirection zu Berlin. Am 20. März 1803 wurde M. Chef-Präsident des Obertribunals. In allen diesen Berufszweigen entfaltete er eine große, sorgfältige und segensreiche Thätigkeit, welche er auch fortzusetzen bestrebt war, als die Franzosen die Verwaltung usurpirten, von denen er sich gleich den Ministern v. d. Reck, v. Thulemeier, v. Goldbeck und Graf Reden am 9. November 1806 vereidigen ließ. Nach dem Frieden, am 28. August 1807, wurde er verabschiedet und beschloß sein thätiges Leben am 22. Juli 1816 lungenkrank und gänzlich entkräftet zu Neuguth, ohne Nachkommenschaft zu hinterlassen.

    • Literatur

      Klaproth, Der Wirkl. Geheime Staatsrath; v. Bassewitz, Die Kurmark Brandenburg; v. Massow, Nachrichten über das Geschlecht derer v. M., 1878.

  • Autor/in

    Ernst Friedlaender.
  • Zitierweise

    Friedlaender, Ernst, "Massow, Julius Eberhard von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 20 (1884), S. 573 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119427966.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA