<< Alvensleben, Gebhard
Alvensleben, Philipp Karl Graf von >>
Alvensleben, Johann August Ernst
Leben
| Autor
| Literatur
| Zitierweise
Leben ↑
Alvensleben: Johann
August Ernst v.
A.
, geb. 6. Aug. 1758 auf
dem Rittergute Erxleben bei Neuhaldensleben im Magdeburgischen,
dem langjährigen Besitzthume seiner Familie, † 27. Sept. 1826. — 1775 bezog er die
Universität zu Helmstedt zum Studium der Jurisprudenz und der
Staatswissenschaften und trat im J. 1781 als Referendar bei der
Kriegs- und Domainenkammer in Magdeburg ein, gab aber auf den
Wunsch des Vaters im J. 1784 den Staatsdienst auf, um sich der
Verwaltung der Familiengüter zu widmen und ging in demselben Jahre
als Deputirter des engeren Ausschusses zur Revision des kur- und
neumärkischen ritterschaftlichen Creditreglements nach Berlin. Die
v. Alvensleben gehörten zu den Familien, welche in den Domstiftern
zu Halberstadt und Magdeburg die Domherrnwürde gleichsam erblich
inne hatten. So war auch v.
A.
früh in die Domherrenliste eingetragen und trat bald
in das Capitel des Domstifts zu Halberstadt ein und wählte nun
diesen Ort zum Wohnsitze. In den J. 1793—1796 arbeitete er als
Mitglied des Comitees mit an dem märkischen Provinzialgesetzbuche.
Als im J. 1796 der regierende Graf von Stollberg-Wernigerode nach
zehnjähriger Amtsführung auf die Würde des Domdechanten freiwillig
Verzicht leistete, wurde v.
A.
am 3. Nov. 1796 zum Dechanten gewählt. Er war der
letzte Dechant des durch Decret des Königs Hieronymus von
Westphalen am 1. Dec. 1810 aufgehobenen Domcapitels zu
Halberstadt. Stift, Stadt nnd Fürstenthum jubelten dem neuen
Dechanten entgegen, der sich bald der allgemeinsten Verehrung und
Liebe zu erfreuen hatte. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erhob ihn am 6. Juli 1798 in
den erblichen Grafenstand. Die als Dichter geachteten
Domsecretäre, Canonicus Gleim und Kamer Schmidt fanden in ihm
einen besonderen Gönner. Nach dem Frieden zu Tilsit ging v.
A.
als Deputirter des Domcapitels nach Paris, um den
neugeschaffenen König von Westphalen, Jerome Bonaparte als neuen
Landesherrn zu beglückwünschen, und begab sich im J. 1808 nach
Cassel zur Huldigung. Bei Berusung der westphälischen Reichsstände
war v.
A.
Präsident des Wahlcollegiums für die
Reichstagsdeputirten des Elbedepartements und wohnte, zum
Abgeordneten gewählt, in den J. 1808 und 1810 den Sitzungen des
Reichtages bei. ach Aufhebung des Domstifts begab er sich auf sein
Stammgut Erxleben. Hier erlebte er das Ende des Königreichs
Westphalen und die Wiederkehr der
|preußischen
Herrschaft. König Friedrich Wilhelm III.
verlieh ihm den rothen Adlerorden zweiter Classe, in jener Zeit
eine große Auszeichnung. Auch im Ausland fand v.
A.
Aufmerksamkeit und Anerkennung. Nach dem Tode des
Herzogs Friedrich Wilhelm von Braunschweig in der Schlacht bei
Quatrebras, 16. Juni 1815, hatte ber Prinz-Regent Georg von
England die Vormundschaft über des Herzogs beide unmündige Söhne
übernommen und mit Führung derselben den hannoverschen Staats- und
Cabinetsminister Grafen von Münster beauftragt, den Grafen Gebhard
von der Schulenburg-Wolfsburg aber als Staatsminister an die
Spitze der vormundschaftlichen Regierung zu Braunschweig gestellt
und letzteren mit der Repräsentation des Landesherrn im Herzogthum
beauftragt. Nach Schulenburg's am 25. Dec. 1818 erfolgtem Tode
ward besonders auf den innerhalb der braunschw. Landschaft
ausgesprochenen Wunsch
A.
sein Nachfolger, und dieser trat 1820 als
Staatsminister an die Spitze der Regierung, deren eigentliche
Seele jedoch Geheimrath von Schmidt-Phiseldeck war.
A.
zeigte in der obersten Leitung der Geschäfte gereifte
Sachkenntniß, vielfache Erfahrung und große Umsicht bei eben so
großer Bescheidenheit im Vortrage und Urtheile. Einzelnen
Verwickelungen hätte er wol durch kräftigeres Auftreten vorbeugen
können. — Als Herzog Karl am 30. Oct. 1823 die Regierung des
Herzogthums antrat, empfing v.
A.
denselben im Namen des Vormundes, Königs Georg IV. von England, übergab ihm die Regierung,
bat, da er seine Mission als beendigt ansah, um seine sofortige
Entlassung und kehrte noch vor Schluß des J. 1823 nach Erxleben
zurück. Es folgte ihm die Achtung und Verehrung der Braunschweiger
und es erregte schmerzliche Theilnahme, daß Herzog Karl ihn mit
auffallender Kälte behandelt und entlassen hatte. Im J. 1824
ernannte ihn sein König zum Landtagsmarschall für die Mark
Brandenburg und die Niederlausitz und berief ihn am 5. Nov. d. J.
zum ordentlichen Mitgliede des Staatsraths. Körperliche Leiden und
vorgerücktes Alter gestatteten ihm aber nur wenige Male den
Sitzungen desselben beiwohuen zu können. Er starb 69 J. alt. Das
älteste der den Vater überlebenden acht Kinder war der spätere
preußische Finanzminister Graf Albrecht von Alvensleben (s.
d.).
Literatur ↑
Wohlbrück l. c. III. 389.
Autor ↑
Spehr.
Empfohlene Zitierweise ↑
Spehr, „Alvensleben, Johann August Ernst“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
377-378
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd135708699.html?anchor=adb
Alvensleben, Johann August Ernst Graf von
Name: Alvensleben, Johann August Ernst Graf von
Lebensdaten: 1758 bis 1826
Beruf/Lebensstellung: Staatsmann
Konfession: evangelischer Sohn
Autor ADB:
SpehrPND: 135708699