<< Binder, Georg
Binder von Krieglstein, Friedrich Freiherr >>
Binder, Julius
Rechtsgelehrter,
* 12.5.1870 Würzburg,
† 28.8.1939 Starnberg bei München. (evangelisch)
Genealogie
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| Werke
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| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
Aus fränkischer Theologen- und Juristenfamilie;
V Friedrich, Syndicus in Würzburg,
S des Jakob Friedrich (1787–1856), Erster Bürgermeister in Nürnberg;
M Auguste Vogl;
⚭ 1) 1902 Helene Mahn, 2) 1922
Marg. Stücklen, geborene Libke (Lipcke).
Leben ↑
Nach mit Auszeichnung in München abgelegtem Assessorexamen habilitierte sich Binder 1898 für Römisches und Bürgerliches Recht und Zivilprozeß in Würzburg, wurde 1900 in Rostock außerordentlicher, 1903 ordentlicher Professor in Erlangen, 1913 in Würzburg und 1919 in Göttingen. Hier wandte er sich vorwiegend der Rechtsphilosophie zu, beteiligte sich an der Gründung des „Internationalen Hegelbundes“, wurde Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften und 1935
Dr. phil. h. c. von Erlangen, 1939 von Sofia. Nach seiner Emeritierung 1938 lebte er in Gauting bei München. - Binder hat maßgebenden Anteil an der Erneuerung der Hegelschen Philosophie genommen, die sich in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg im Zuge einer Fortentwicklung des „Neukantianismus" und der stärkeren Hinwendung der Philosophie zu den Problemen des geistigen Lebens und der Geschichte vollzog. Während seine „Philosophie des Rechts" (1925) noch vom „transzendentalphilosophischen" Standpunkt Kants ausgeht, sich aber bemüht, von hier aus zu einer inhaltlichen Bestimmung der „Rechtsidee" zu gelangen, vertritt Binder zehn Jahre später, in der „Grundlegung zur Rechtsphilosophie", mit unter dem Einfluß der holländischen Hegelianer (Bolland-Schule) eine strenge und konsequente Form des „absoluten Idealismus" und der „dialektischen Methode". Er lehnt den juristischen Positivismus und eine nur formale „Rechtstheorie“ schärfstens ab und sucht auch das positive Recht auf die im Sinne Hegels als der Welt der Geschichte immanentes Prinzip verstandene „Idee des Rechts“ zu begründen.
Werke ↑
Weitere W Die subjektiven Grenzen d. Rechtskraft, 1895; Die Correalobligationen im
röm. u. im heutigen Recht, 1899; Die Rechtsstellung d. Erben, 3
Bde., 1901–05; Das Problem d.
jur. Persönlichkeit, 1907; Die Plebs,
Stud. z. röm. Rechts- gesch., 1909; Rechtsnorm u. Rechtspflicht, 1912; Rechtsbegriff u. Rechtsidee, 1915; Recht u. Macht,
|1921; Erbrecht, 1923,
21930; Luthers Staatsauffassung, 1924; Die Gerechtigkeit als Lebensprinzip d. Staates, 1926; Der Adressat d. Rechtsnorm u. seine Verpflichtung, 1927; Prozeß u. Recht, 1927; System d. Rechtsphilos., 1937.
Literatur ↑
Rechtsidee u. Staatsgedanke,
Festschr. f.
B.,
hrsg. v. K. Larenz, 1930
(P);
K. Larenz, in:
FF, 1939,
Sp. 376.
Autor ↑
Karl LarenzEmpfohlene Zitierweise ↑
Larenz, Karl, „Binder, Julius“,
in: Neue Deutsche Biographie
2
(1955), S.
243 f.
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118663275.html