Lebensdaten
1774 – 1852
Geburtsort
Weimar
Sterbeort
Jena
Beruf/Funktion
Jurist ; Professor der Rechte in Jena
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 104086610 | OGND | VIAF: 5145857765523020197
Namensvarianten
  • Schmid, Karl Ernst
  • K. E. S.
  • S., K. E.
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Schmid, Karl Ernst, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd104086610.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Adam Ludwig Friedrich (1741–1821), 1768-75 Stadtrichter u. Bgm. in W., 1771 Hofadvokat, 1775-1811 Amtmann in Creuzburg/Werra, Großrudestedt u. Kaltennordheim (Rhön);
    M Ernestine Sophie Auguste (1753–1819), T d. Jobst Heinrich Jäger, aus Meusebach b. Stadtroda, fürstl. sächs. Wildmeister, u. d. Marie Magdalene Senff;
    B August (1781–1813), weimar. Förster, Wilhelm Heinrich (* 1786), Friedrich Franz Ferdinand (* 1792), Karl Friedrich Wilhelm (* 1795);
    Schw Bernhardine (1776–1849, Heinrich August Thiel, 1773–1844, Pfarrer in Bergern u. Wohlsborn b. W.), Wilhelmine (1779–1870, Friedrich Ludwig Rudolph, 1762–1813, Forstrat in Oberweimar u. W.),| Johanne Luise (1784–1857, Wilhelm Ehregott Bagge);
    1) 1803 1811 Sophie Friedericke Hänel, aus Bayreuth, 2) 1812 Caroline Sophie Henriette (1794–1861), T d. Pupillenrats N. N. Zehelein in Bayreuth;
    5 S (1 früh †) aus 2) Karl August Friedrich Wilhelm Leopold Moritz (1813–84), Dr. iur., Advokat in Altenburg, Ger.dir. in Pölzig, 1842 JR, 1854 Stadtger.vorstand in Altenburg, Ernst Erhard (1815–85), 1843 ao., 1854 o. Prof. d. Mineral. u. Geol. in J., 1856 Dir. d. ghzgl. Anstalten f. Mineral. ebd., GHR (s. ADB 31; Pogg. II), Karl Otto (1817–78), Lehrer in Hofwyl (Schweiz), gründete 1843 e. Erziehungsinst. in Etzdorf, 1844 Pfarrer in Sötern, 1855 in Oberstein, 1865 Sup. in Buttstedt, 1875 Bez.schulrat in Neustadt, 1875 Oberschulrat in W., Karl Herrmann Sigismund (1822–91), 1839 Apotheker in Kaltennordheim, wanderte 1853 n. Brasilien aus, Apotheker in Rio de Janeiro u. Cantagallo, 1874 in Blankenhain, 2 T aus 2) Marie (1818–72, Eduard Arnold Martin, 1809–75, Prof. d. Gynäkol. in Berlin, s. ADB 20), Anna Antonie (1820–42. Heinrich Luden, 1810–80, Prof. d. Rechte in J., s. ADB 19, S d. Heinrich Luden, 1778–1847, o. Prof. d. Gesch. in J., s. NDB 15); |E August Eduard Martin (1847–1933), ao. Prof. d. Gynäkol. in Berlin, 1899-1907, o. Prof. in Greifswald (s. NDB 16); Verwandter (?) Carl (s. 1).

  • Biographie

    S. studierte 1793-96 Rechtswissenschaft in Jena, wurde 1797 zum weimar. Hofadvokaten ernannt, übernahm 1797-1804 die Redaktion der Bayreuther Politischen Zeitung und begann eine Laufbahn in der preuß. Verwaltung (Auskultator, Referendar, Kriminalrat, Stadtger. rat). 1807 wechselte er wegen der franz. Okkupation Bayreuths (1806–10) als Regierungs- und Konsistorialrat nach Sachsen-Hildburghausen, wo er – mit kurzer Unterbrechung durch eine Lehrtätigkeit in Jena (1809/10) – das Land reorganisierte, zuletzt als Vizepräsident der Landeskollegien und Geheirnrat. 1817 wurde er an das neue gemeinschaftliche Oberappellationsgericht der ernestin. Staaten berufen und lehrte gleichzeitig an der Univ. Jena allgemeine Staatslehre und allgemeines positives Recht, seit 1826 als Ordinarius und Vorsitzender der Spruchkollegien. Als Spezialist für Verfassungsrecht wurde S. 1818 bei der Verfassung von Sachsen-Coburg-Hildburghausen zugezogen, 1828/29 bei der Verfassungsreform für Sachsen-Meiningen, 1838-41 für Schwarzburg-Sondershausen.

    S. wirkte und warb als höherer Verwaltungsbeamter, Richter und Hochschullehrer im Sinn des Jenaer Frühkantianismus für Verfassungen mit Grundrechten und für rechtsstaatliche Zustände, für nationale Einigung mit Nationalgesetzbuch, für modernere Verfahrensgesetze, Meinungs- und Pressefreiheit, Schutz des geistigen Eigentums sowie für die Gleichstellung der Juden. Publizistisch war er in mehreren Zeitschriften engagiert, v. a. in „Hermes, kritisches Jahrbuch der Literatur“ (1809-31), das er seit 1823 redigierte und ab 1825 leitete. Sein Hauptwerk ist das unvollendete „Lehrbuch des gemeinen dt. Staatsrechts“ (I. Abt. 1821). Es beginnt mit einer Allgemeinen Staatslehre: Der Staat ist für S. „ein Verein der Menschen unter Gesetzen des Rechts für alle Zwecke der Menschheit“, die sich in drei Felder gliedern (Naturbeherrschung u. Gefahrenabwehr, Schaffung u. Durchsetzung e. Rechtsordnung, Erziehung z. Sittlichkeit). Die Legitimität gewinnt der Staat aus der Zustimmung des Volkes und aus seiner Bindung an das Recht. Die Staatsgewalt wird maßvoll ausbalanciert und kontrollierbar gemacht durch „Functionstheilung“, wie S. die Gewaltenteilung ganz modern benennt. Geordnet werden soll die „nothwendige Sonderung dieser Functionen“ durch eine Verfassung, eine „urkundliche Befestigung des öffentlichen Rechts“, welche Grundrechte („Volksfreiheiten“) garantiert, insbesondere den Abbau von ständischer Ungleichheit, aber auch die generelle Rechtsgleichheit vor Gericht, Erwerbsfreiheit, gleichen Zugang zu Staatsämtern und andere Postulate des Frühliberalismus.

  • Werke

    Krit. Einl. in d. bürgerl. Recht d. franz. Reiches, 1808;
    Dtld. s Wiedergeburt, Ein pol. Versuch, 1814;
    (Ueber das) Bürgerrecht d. Juden, 1816;
    Der Büchernachdr. aus d. Gesichtspunkt d. Rechts, d. Moral u. Pol. 1823;
    Ueber d. Thronfolgoordnung in Großbritannien u. Hannover u. d. Ansprüche d. Geschw. Fr. A. u. Auguste Emma v. Este, 1835;
    Übers.:
    John Millar's hist. Entwicklung d. engl. Staatsvfg., 3 Bde., 1819-21;
    |

  • Nachlass

    Nachlaß: Thür. StA Meiningen; Geh. StA Hildburghausen; Thüringer Univ.- u. Landesbibl. Jena; StadtA Weimar.

  • Literatur

    ADB 31 u. 33;
    J. Günther, Lebensskizzen d. Professoren d. Univ. Jena seit 1558-1858, 1858, S. 83;
    C. Schmitt, Das Allg. Dt. Staatsrecht als Bsp. rechtswiss. Systembildung, in: ZStW 100, 1940, S. 5-24;
    M. Stolleis, Gesch. d. öff. Rechts in Dtld. II, 1992, S. 167 f.;
    K.-P. Schroeder, K. E. S. (1774-1852), Verwehte Spuren e. Jenaer Rechtsgel., in: ZSRGG 118, 2001, S. 273-301;
    zur Fam.:
    Des Bgm. zu Hirschberg Johannes S. Nachkommen […], Ein Fam. buch […], zus. gestellt v. Johannes Schmid, 1897, bes. Tafel IV u. VII.

  • Autor/in

    Michael Stolleis
  • Zitierweise

    Stolleis, Michael, "Schmid, Karl Ernst" in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 140-141 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104086610.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Schmid: Karl Ernst S., Jurist und Publicist, geboren am 24. October 1774 zu Weimar, wo sein Vater Bürgermeister war, widmete sich 1793—96 zu Jena neben juristischen Studien auch der Philosophie, übernahm 1797 die Redaction der Baireuther politischen Zeitung, trat dort jedoch gleichzeitig in den Staatsdienst und wurde 1803 Criminal-, 1804 Stadtgerichtsrath. Nach der Abtretung Baireuths von Preußen 1807 ging er als Regierungs- und Consistorialrath nach Hildburghausen, von wo ihn 1809 ein Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Jena entführte, wohin er jedoch schon 1810 als Mitglied des Geheimrathscollegiums zurückkehrte, um 1811 Vicepräsident sämmtlicher Landescollegien und 1812 Geheimrath zu werden. Er wohnte 1816 den Conferenzen zur Errichtung des gemeinschaftlichen herzoglich sächsischen Oberappellationsgerichts und zur Abfassung einer Gerichtsordnung bei, trat dann selbst in jenes Gericht ein und nahm, so nach Jena zurückgelangt, auch seine Lehrthätigkeit an der juristischen Facultät wieder auf, deren Ordinarius er 1826 nach Schnaubert's Tode wurde. Außer durch seine regelmäßige akademische und richterliche Beschäftigung war er fortwährend durch politisch-administrative|Angelegenheiten in Anspruch genommen, so namentlich 1829 bei dem Entwurfe der Verfassungsreformen für Sachsen-Meiningen, 1840 bei ähnlicher Veranlassung für Schwarzburg-Sondershausen. Er starb am 28. Juni 1852. — Bei seiner schriftstellerischen Thätigkeit fällt das Hauptgewicht weniger auf systematisch-fachwissenschaftliche Werke, wie er denn sein „Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes“ (Bd. I, Jena 1821) auf die veraltete Montesquieu’sche Gewaltentheilungstheorie stützte und nie vollendete; als vielmehr auf eine Reihe kleinerer, die juristisch-politischen Tagesfragen mit Ernst, Gediegenheit und Sachkenntniß behandelnder, meist einen über die Strömung des Augenblicks erhabenen Standpunkt einnehmender, klar und lichtvoll, wenn schon etwas zunstmäßig schwerfällig geschriebener Schriften. Zu denselben gehören namentlich diejenigen über „Deutschlands Wiedergeburt“, Jena 1814; über das „Bürgerrecht der Juden“, Jena 1816; und über den „Büchernachdruck“, Jena 1823. Die in diesen und ähnlichen Arbeiten hervortretende Eigenart des Mannes mußte ihn dem Begründer des Hermes, oder kritischen Jahrbuchs der Literatur, F. A. Brockhaus, als die richtige Persönlichkeit erscheinen lassen, um an dieser Zeitschrift mitzuwirken, welche analog den großen englischen Quarterlys, „das Neueste und Wichtigste aus jedem Zweige der Litteratur vorführen und darüber einen kritischen Bericht“ abstatten sollte, „der schon an sich, abgesehen von dem Buche, einen selbständigen Werth hätte“. So hat denn S. für den Hermes u. a. folgende wichtigere Artikel geliefert, deren Aufzählung schon deshalb interessiren dürfte, weil manche derselben, dem von Brockhaus gewahrten Princip gemäß. anonym erschienen sind: In Nr. VIII: Ancillon; IX Wahlgesetz in Frankreich; X Staatsrecht und Constitution; XIX Campan, Mémoires (dazu auch die Vorrede); XX Ancillon's Essais de politique; XXI Ueber die Preußische Gesetzgebung; XXII Ueber die Gothaische Erbfolge; XXIII Ueber die Preußische Gesetzgebung, 2. Artikel; XXIV Zur Geschichte der Französischen Revolution; XXV Ancillon, Ueber den Geist der Staatsverfassungen; XXVI Neuere Schriften über die Regierungsfolge in Sachsen-Gotha; XXX Wit's Memoiren; XXXIII Braun’sche Angelegenheiten. Nach F. A. Brockhaus' Tode, 1823, übernahm S. auch die Redaction des Hermes, welche ihm zu übertragen schon jener sein Begründer hin und wieder geplant hatte, wenngleich er sich zur Ausführung nie hatte entschließen können; S., dessen Namen als der des Redacteurs zuerst auf dem Titel zu Bd. XXV (1825) erscheint, hat dann das Unternehmen bis zu dessen Erlöschen im J. 1831 geleitet; außer den schon genannten dürften zahlreiche, mit K. E. S. gezeichnete, namentlich auch kürzere Artikel jener Jahrgänge von ihm herrühren. Rein juristisch möchten unter allen derartigen Schmid’schen Beiträgen auch heute noch Beachtung am meisten verdienen die oben als „über Preußische Gesetzgebung“ handelnd angeführten Artikel, welche sich mit der Fridericianischen Civilproceßordnung befassen, um derselben auf Grund vorurtheilsfreier Betrachtung und praktischer, aus Schmid's Baireuther Tagen stammender Erfahrung beherzigenswerthes Lob zu spenden.

    • Literatur

      Günther, Lebensskizzen der Professoren der Universität Jena. — Brockhaus' Conversations Lexikon. — Dr. Ed. Brockhaus, Biographie F. A. Brockhaus', II, 251, 257, 1859. — Gütige briefliche Mittheilung von F. A. Brockhaus in Leipzig, namentlich aus alten Autorenbüchern.

  • Autor/in

    Ernst Landsberg.
  • Zitierweise

    Landsberg, Ernst, "Schmid, Karl Ernst" in: Allgemeine Deutsche Biographie 31 (1890), S. 675-676 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104086610.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA