Lebensdaten
1839 – 1921
Geburtsort
Insterburg (Ostpreußen)
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118782355 | OGND | VIAF: 3266903
Namensvarianten
  • Martitz, Ferdinand von
  • Martitz, F. v.
  • Martitz, F. von
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Zitierweise

Martitz, Ferdinand von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118782355.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ferdinand (1797–1858), preuß. Oberstlt., S d. preuß. Oberstlt. Karl u. d. Amalie v. Brandt;
    M Elisabeth (1818–80), T d. Ferdinand v. Rechenberg u. d. Henriette Arnauld de la Perière;
    1) Gr.-Ratshof 1866 Erminia (1841–1904), T d. Wilhelm Tortilovitz v. Batocki, auf Rathshof, u. d. Ottilie v. Talatzko, 2) Woopen 1908 Olga (1869–1958), T d. Otto v. Gottberg (1831–1913), auf Gr.-Klitten, Landrat. Mitgl. d. Herrenhauses, u. d. Olga Tortilovitz v. Batocki;
    4 T aus 1), u. a. Erminia ( Ernst Anton Wülfing, 1860–1930, Prof. d. Mineralogie in Heidelberg, s. Pogg. VI).

  • Biographie

    Nach dem Studium der Rechte in Königsberg und Leipzig habilitierte sich M. 1864 in Königsberg und wurde dort 1868 ao. Professor: 1872 folgte er einem Ruf nach Freiburg, 1875 ging er nach Tübingen. Seit 1898 war er o. Professor des Staats- und Völkerrechts in Berlin, wo er zugleich 1898-1903 dem preuß. Oberverwaltungsgericht angehörte; außerdem war er Mitglied des Haager Schiedshofes. Bis 1920 war M. in der akademischen Lehre tätig, der die ganze Liebe des zurückhaltenden Gelehrten gehörte.

    M., der Schüler W. E. Albrechts war, ging vom deutschen Recht aus, aber schon bald nach dem Erscheinen seines Buches „Das eheliche Güterrecht des Sachsenspiegels und der verwandten Rechtsquellen“ (1867) wandte er sich dem öffentlichen Recht zu und fand hier mit der Zeit im Völkerrecht sein fast ausschließliches Arbeitsgebiet. Der Verfassung des Norddeutschen Bundes widmete er frühzeitig eindringliche „Betrachtungen“ (1868), die in ihrer strengen Orientierung am juristischen Gehalt der neuen politischen Ordnung schon den Übergang zur Staatsrechtswissenschaft des Bismarckreichs bilden, die aber doch dem späteren Positivismus noch als zu politisch galten. Den Übergang zum Völkerrecht vollzog M., nachdem er die wichtigste dogmatische Frucht der neuen juristischen Methode, die Lehre vom sog. doppelten Gesetzesbegriff, entschieden (wenn auch resonanzlos) von einem anderen juristischen Ansatz aus als dem Labands kritisiert hatte (in der großen Rezensionsabhandlung zum 2. Band von Labands „Staatsrecht“ u. d. T.: Über den konstitutionellen Begriff des Gesetzes nach deutschem Staatsrecht, in: ZGStW 36, 1880). Die Wissenschaft des Völkerrechts hat M. am meisten durch das Standardwerk „Internationale Rechtshilsfe in Strafsachen“ (2 Bde., 1888/97) gefördert. Sein Verdienst um die Entwicklung der deutschen Völkerrechtswissenschaft kann nicht nur nach dem literarischen Ertrag seiner Arbeit beurteilt werden, sondern muß auch an seiner rechtspraktischen Tätigkeit sowie an der Tatsache gemessen werden, daß die für ihn charakteristische intensive Spezialisierung auf das Völkerrecht vor 1900 noch ungewöhnlich war.

  • Werke

    Weitere W u. a. Das Recht d. Staatsangehörigkeit im internat. Verkehr, 1875;
    Die Monarchie als Staatsform, 1903;
    Völkerrecht, in: Die Kultur d. Gegenwart, hrsg. v. P. Hinneberg, T. II, Abt. VIII: Systemat. Rechtswiss., 1906, S. 427-94.

  • Literatur

    Ph. Zorn, in: Dt. Juristenztg., 1911, Sp. 973 f.;
    H. Triepel, ebd., 1919, Sp. 326 f.;
    ders., ebd., 1921, Sp. 607 f.;
    ders., Staatsrecht u. Pol., 1927, S. 10;
    U. Stutz, in: ZSRGG 42, 1921, S. 598;
    M. Fleischmann, in: Zs. f. Völkerrecht 12, 1923, S. 242 f.: W.-E. Böckenförde, Gesetz u. gesetzgebende Gewalt, ²1981, S. 296 ff.

  • Autor/in

    Manfred Friedrich
  • Zitierweise

    Friedrich, Manfred, "Martitz, Ferdinand von" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 309 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118782355.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA