Lebensdaten
1880 – 1932
Geburtsort
Augsburg
Sterbeort
München
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 116640790 | OGND | VIAF: 29163348
Namensvarianten
  • Rothenbücher, Carl Franz Josef
  • Rothenbücher, Karl
  • Rothenbücher, Carl Franz Josef
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Zitierweise

Rothenbücher, Karl, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116640790.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus im Spessart ansässiger Fam. v. Forst- u. Landwirten;
    V Karl (1844–99), 1875 Reg.assessor u. Fiskaladjunkt in M., 1876 im Vorstand d. Katasterbureaus in A., 1881 Reg.rat, 1893 Oberreg.rat. Vorstand d. Katasterbureaus in M., 1898 Reg.dir. (s. BJ IV, Tl.), S d. N. N., Forstwirt in Frammersbach (Bez. Lohr/Main); M Maria Josefine Anna Zenz (* 1856) aus A.;
    München 1911 Berta (1885-n. 1943, luth.), T d. Georg Eysser (1847–1924), Hofmöbelfabr. in Nürnberg, seit 1898 Rentier in M., KR;
    2 S u. a. Heinz-Georg (* 1912), Bankdir. in Mannheim (s. Who's Who in Germany, ⁵1974), 1 T;
    Gvv d. Ehefrau Johann Adam Eysser (1820–88), Möbelfabr. in Bayreuth, seit 1882 in Nürnberg (s. Möbel aus Franken, 1991, S. 43; Stadtlex. Nürnberg).

  • Biographie

    Nach dem Schulbesuch in Augsburg und München, wo er 1898 am Wilhelmsgymnasium das Abitur ablegte, studierte R. Rechtswissenschaften in München und Berlin. 1905 bestand er in München das 2. Staatsexamen, 1906 wurde er bei Karl v. Amira (1848–1930) promoviert (Gesch. d. Werkvertrags nach dt. Recht). 1908 habilitierte er sich mit der Arbeit „Die Trennung von Staat und Kirche“. Seine ganze Lehrtätigkeit verbrachte R. in München: 1908-10 als Privatdozent, 1910-12 als ao., seit 1912 als o. Professor für Kirchen- und Staatsrecht. 1917-18 leistete er Kriegsdienst, zuletzt in der politischen Abteilung des Oberkommandos Bukarest. 1918 an die Universität zurückgekehrt, wurde er während der Münchner Räterepublik 1919 zum Leiter des „Aktionsausschusses für die Umgestaltung der Universität“ ernannt, in dem Nichtordinarien. Beamte und Studenten über ein hohes Stimmenübergewicht verfügten. R. zählte zu der Minderheit der Hochschullehrer, die der Weimarer Republik freundlich gegenüberstanden. 1924 erschien seine aufsehenerregende Broschüre „Der Fall Kahr“, die sich mit der Rolle des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Gustav v. Kahr (1862–1934), während “des Hitlerputsches 1923 auseinandersetzte und Kahr des Hochverrats beschuldigte. Die durch Kahr veranlaßte Beschlagnahmung der Schrift gelang nur teilweise. Im selben Jahr wandte sich R. öffentlich gegen das bayer. Konkordat von 1924, dem er, insbesondere im Bildungswesen, eine verfassungswidrige Nähe von Staat und Kirche durch Preisgabe staatlicher Rechte an die Kirche und einseitige Privilegierung der kath. Kirche vorhielt. Für den bayer. Lehrerverein erstellte er ein Rechtsgutachten. (Die bayer. Kirchengesetze u. d. Reichsvfg., in: Das Bayer. Konkordat u. d. Schule, 1925, S. 55 ff.). Persönlich seit 1919 der DDP verbunden, lehnte R. eine ihm wiederholt angebotene Reichstagskandidatur jedoch ab.

    Sein Referat auf der Münchner Staatsrechtslehrertagung 1927 (Das Recht d. freien Meinungsäußerung, in: Veröff. d. Vereinigung d. Dt. Staatsrechtslehrer, H. 4, 1928, S. 6-43) hatte für die Dogmatik des Meinungsbegriffs eine grundlegende Bedeutung, die zuerst von Carl Schmitt aufgenommen wurde. In Auslegung des Art. 18 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) konstatierte R. erstmals eine besondere Meinungsfreiheit des Hochschullehrers im Rahmen seiner Forschung.

    Wissenschaftlich von der historischen Schule herkommend, war R. zunächst Rechtspositivist. Während seiner letzten Lebensjahre befaßte er sich mit der Rechtssoziologie; seit 1927 war sein Lehrauftrag um „Gesellschaftslehre“ erweitert worden. Sein Werk „Rechtssoziologie“ blieb unvollendet und ist nur noch fragmentarisch im Nachlaß vorhanden. Mögliche Einflüsse durch das Werk Max Webers, mit dem R. in dessen Münchener Zeit befreundet war, sind bislang noch nicht erforscht. 1932 forderte R. in Vorträgen und Zeitungsartikeln eine genaue Festlegung der Schranken des Notverordnungsrechts nach der WRV.|

  • Auszeichnungen

    Mitgl. d. Vereinigung Dt. Staatsrechtslehrer.

  • Werke

    Weitere W Die bayer. Konkordate v. 1924, in: AöR 47, 1925, S. 324-40;
    Die Stellung d. Ministeriums nach bayer. Vfg.recht, 1922;
    Über d. Wesen d. Geschichtlichen u. die gesellschaftl. Gebilde, 1926;
    Mithg.:
    Zs. f. off. Recht, 1926-32;
    |

  • Nachlass

    Nachlaß: MPI f. Europ. Rechtsgesch., Frankfurt/M.

  • Literatur

    C. Schmitt, Vfg.lehre, 1928, S. 35, 167 f.;
    Frankfurter Ztg. v. 16.10.1932;
    Münchner Neueste Nachrr. v. 15.10.1932;
    K. Neumeyer, in: Zs. f. öff. Recht XII, 1933, S. 1-7 (W-Verz.);
    Jb. d. Ludwig-Maximilians-Univ. München f. d. J. 1932/33, 1934, S. 9-11;
    A. Neumeyer, Lichter u. Schatten, 1967, S. 133 ff.;
    A. Seifert, in: L. Boehm u. J. Spörl (Hg.), Ludwig-Maximilians-Univ., Ingolstadt-Landshut-München 1472-1972, 1972, S. 330-37 (P);
    E. R. Huber, Dt. Vfg.gesch. seit 1789, VII, 1984, S. 410;
    M. Stolleis, Gesch. d. off. Rechts in Dtld., III, 1999, bes. S. 134, 159 f., 192;
    Kürschner, Gel.-Kal. 1931. – Eigene Archivstud. (Stadtarchive Augsburg, Nürnberg u. München;
    Archiv d. LMU München;
    Bayer. HStA).

  • Autor/in

    Martin Otto
  • Zitierweise

    Otto, Martin, "Rothenbücher, Karl" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 120-121 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116640790.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA