Lebensdaten
1621 – 1688
Geburtsort
München
Sterbeort
Bonn
Beruf/Funktion
Kurfürst und Erzbischof von Köln ; Bischof von Hildesheim, Lüttich und Münster ; Herzog von Bayern
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 10030673X | OGND | VIAF: 160492603
Namensvarianten
  • Maximilian Heinrich Herzog von Bayern
  • Maximilian Heinrich
  • Maximilian Heinrich Herzog von Bayern
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Zitierweise

Maximilian Heinrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd10030673X.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hzg. Albrecht VI. v. B. (1584–1666), S d. Hzg. Wilhelm V. v. B. (1548–1626) u. d. Renate v. Lothringen;
    M Mathilde (1588–1634), T d. Landgf. Georg Ludwig v. Leuchtenberg (1553–1613) u. d. Maria Salome v. Baden;
    Ov Kf. Maximilian I. v. B. ( 1651, s. NDB 16), Ferdinand (1577–1650), Kf. u. EB v. K., Bischof v. Lüttich, Hildesheim u. Paderborn (s. NDB V);
    B Albrecht Sigmund (1623–85), Bischof v. Freising u. Regensburg;
    Vt Franz Wilhelm Gf. v. Wartenberg (1593–1661), Kardinal, Bischof v. Osnabrück, Minden, Verden u. Regensburg (s. NDB V);
    N Joseph Clemens (1671–1723), Kf. u. EB v. K. (s. NDB X).

  • Biographie

    Die Bestimmung für den geistlichen Stand führte dazu, daß M. bereits im Kindesalter die ersten einer stattlichen Zahl von Dompfründen erhielt: im west- und nordwestdeutschen Raum Köln (1622), Straßburg (1626), Halberstadt (1627), Münster (1629), Hildesheim (1632), Lüttich (1641) und Paderborn (1657), im Süden des Reiches Konstanz (1626), Brixen (1629) und Salzburg (1629). Es lag in der Logikwittelsbach. Bistumspolitik, daß er seine kirchliche Laufbahn in der Germania Sacra des Nordwestens begann, war doch sein Oheim Ferdinand nicht nur Erzbischof-Kurfürst von Köln, sondern auch Fürstbischof von Münster, Paderborn, Hildesheim und Lüttich, sein Vetter Franz Wilhelm v. Wartenberg Bischof von Osnabrück. Nach der Erziehung durch die Hofmeister Rudolf v. Rechberg und Georg Christoph v. Haslang kam M. 1637 in die Obhut seines Oheims nach Köln. Dort besuchte er das Gymnasium Tricoronatum, wo er auch Präfekt der „Schülerkongregation“ war; 1643-49 trieb er theologische Studien an der Univ. Löwen. 1638-50 bekleidete M. die Würde eines Propstes beim Stift St. Gereon; die Dignität eines Dompropstes erlangte er in Straßburg und Konstanz, die eines Domdechanten 1649 in Lüttich.

    Den ersten Schritt zur späteren Nachfolge seines Oheims Ferdinand tat M. in Hildesheim, wo er auf Betreiben Franz Wilhelms v. Wartenberg, der dort als Bistumsadministrator amtierte, am 18.1.1633 zum Koadjutor gewählt wurde. Die Wahl zum Koadjutor in Köln konnte am 10.12.1642 nur mit knapper Mehrheit realisiert werden, ähnlich jene in Lüttich am 19.10.1649. Mit dem Ableben seines Oheims am 13.9.1650 war M. Herr dreier Stifte: Kölns, Hildesheims und Lüttichs, und trat auch Ferdinands Nachfolge als Propst des reichsunmittelbaren Stiftes Berchtesgaden an. 1654 wurde er Koadjutor, 1657 Abt von Stablo-Malmedy, resignierte diese Würde aber an Franz Egon v. Fürstenberg. Ambitionen auf Freising und Paderborn, 1650 und 1667 auch auf Münster, scheiterten am Widerstand der Kurie. Erst nach dem Tode Ferdinand v. Fürstenbergs erreichte M. am 1.9.1683 die Postulierung zum Bischof von Münster; da er aber die päpstl. Admission nicht erhielt, mußte er sich auf die weltliche Regierung des Hochstifts beschränken. – M., der wohl als einziger der fünf wittelsbach. geistlichen Kurfürsten eine echte Berufung zum Priestertum verspürte und seine geistlichen Aufgaben ernst nahm, ließ sich binnen kurzer Frist die noch ausstehenden Weihen erteilen: im September 1651 die Diakonats- und die Priesterweihe, im Oktober 1651 die Konsekration zum Bischof. Der vom Kölner Nuntius Fabio Chigi, dem späteren Papst Alexander VII., im Bonner Münster vollzogene Akt war|seit über 100 Jahren wieder die erste an einem Kölner, Kurfürsten vorgenommene Bischofsweihe. Das Pallium nahm er am 6.1.1652 in Empfang.

    M.s kirchliches Wirken muß unter einem doppelten Aspekt gesehen werden. Als Diözesanbischof setzte er die Linie seines Vorgängers fort und war um eine Konsolidierung der innerkirchlichen Reformarbeit bemüht. Die auf den Kölner Diözesansynoden von 1651 und 1662 erlassenen, von Weihbischof Stravius ausgearbeiteten Synodalstatuten haben die köln. Seelsorgspraxis für Jahrhunderte entscheidend geprägt. Besondere Anliegen waren die Straffung der Disziplin bei Welt- und Ordensklerus, die Beseitigung von Auswüchsen auf dem Gebiet der Volksfrömmigkeit, die Durchsetzung der tridentinischen Glaubens- und Ehebestimmungen, die Angleichung der Kölner Praxis an das von Papst Urban VIII. erneuerte röm. Ritual sowie die Beschneidung der archidiakonalen Gewalt. Franziskaner und Jesuiten erfreuten sich seiner besonderen Förderung. Das Bonner Jesuitengymnasium wurde 1673 eingerichtet, zu der auch im Testament M.s bedachten Jesuitenkirche in Bonn wurde 1686 der Grundstein gelegt; 1664 fanden die Welschnonnen Eingang in Bonn. Anders stellt sich M.s kirchenpolitische Einstellung gegenüber den Jurisdiktionsansprüchen der Kurie dar. Hier stand er in vorderster Front der episkopalistischen Bestrebungen im Kampf gegen die, angesichts der Konsolidierung der innerkirchlichen Reform als nicht mehr notwendig erachteten, Nuntiaturrechte – ein Problem, das schon wegen der räumlichen Nähe des in Köln residierenden päpstl. Nuntius als besonders gravierend empfunden wurde. Vor allem nahm M. auch, nicht zuletzt durch seinen Kanzler Dr. Peter Buschmann, Einfluß auf die Gestaltung des gegen die Nuntiaturen gerichteten Artikels 19 der Wahlkapitulation für Kaiser Leopold I. Die zusammen mit den übrigen geistlichen Kurfürsten ins Auge gefaßten Maßnahmen gipfelten 1660 im Plan eines deutschen Nationalkonzils und führten 1673 zu einem gemeinsamen Protest gegen die Verletzungen des Wiener Konkordats von 1448 durch die Kurie. Die im Gegenzug verfügte Beschneidung der dem Kurfürsten erteilten Benefizienindulte faßte dieser als Angriff auf seine eigene Ehre und die des Hauses Witteisbach auf. Andererseits entschärfte der Papst den Konflikt durch die Erklärung, das Konkordat von 1448 gelte weiter.

    Der Regierungsstil M.s war stark durch die Einwirkungen von Ratgebern geprägt. Zwar bestand seit dem Beginn der kurfürstl. Regierung ein Geheimer Rat, doch war dieser nicht das eigentliche Entscheidungsgremium. Maßgeblichen Einfluß auf den Kurfürsten konnten die ihm von Jugend an verbundenen Brüder Franz Egon und Wilhelm Egon v. Fürstenberg gewinnen, außerdem der seit 1636 in kurköln. Diensten stehende Kanzler Buschmann, der Hildesheimer Domherr Franz Raitz v. Frentz. der Hofkammerpräsident Ignaz Widmann und der Offizial Thomas Quentel. Beim Regierungsantritt des Kurfürsten war, infolge der seit dem Truchsessischen Krieg drastisch angewachsenen Verschuldung des Erzstifts, fast das gesamte erzbischöfl. Tafelgut verpfändet. Bis zum Beginn des Holländ. Krieges 1672 hatte M. zahlreiche Schulden getilgt, eine Reihe verpfändeter Ämter wieder eingelöst, Schlösser, Burgen und Festungen wiederhergestellt und erweitert, stürzte aber das Land infolge der Kriegslasten in erneute Verschuldung. Seine Gesetzgebungs- und Verordnungstätigkeit bewegte sich im Rahmen zeitgenössischer landesherrlicher Fürsorge. Besonders herausgehoben zu werden verdienen die 1653 aufgestellte Appellations- und Revisionsgerichtsordnung (1653 hatte der Kurstaat das „Privilegium de non appellando“ erhalten), die Bergordnung von 1669, die Brandordnung von 1672 sowie eine 1683 erlassene „Verordnung wegen des Duelliren und Rauften“. Die 1669 abgeschlossene Landesdeskription blieb als Grundlage der Besteuerung bis zum Ende des Kurstaats in Geltung. Für das Hochstift Hildesheim sind die Reorganisierung des Hofgerichts (1652) und die 1665 publizierten Kanzlei-, Polizei- sowie Amts- und Untergerichtsordnungen zu erwähnen.

    Die politische Linie M.s war nicht von Anfang an ausschließlich auf Frankreich hin orientiert. 1653/54 und 1664 nahm er in Regensburg am Reichstag teil, auf dem Augsburger Kurfürstentag von 1654 unterstützte er die Wahl Ferdinands IV. zum röm. König. Die mit Kurtrier, Münster und Pfalz-Neuburg am 15.12.1654 abgeschlossene „Rhein. Allianz“ hatte noch den Charakter eines Defensivbündnisses kath. Fürsten. Die Kaiserwahl von 1658, bei der M. als Vetter des von Frankreich favorisierten bayer. Kf. Ferdinand Maria eine wichtige Funktion zufiel, zeigt die beginnende Neuorientierung auf Frankreich; es gelang jedoch nicht, die Wahl Erzhzg. Leopolds zu verhindern. Mit dem Beitritt zum „Rheinbund“ von 1658 setzte sich die eingeschlagene politische Linie fort; 1661 stimmte der Kurfürst trotz anfänglicher|Bedenken der Verlängerung des Bundes unter dem Einfluß Wilhelm Egon v. Fürstenbergs zu. M., der 1651 Mazarin zeitweise in Brühl Asyl gewährt hatte, überließ die außenpolitischen Aktivitäten weitgehend den Brüdern Fürstenberg, so daß diese das Erzstift zusehends in das franz. Fahrwasser lenken konnten. Es kam zu dem Geheimtraktat vom 22.10.1666 und zu den Verträgen vom 11.7.1671 und 4.1.1672. Während es Ludwig XIV. darum ging, eine Aufmarschbasis gegen die niederländ. Generalstaaten zu gewinnen und die Territorien des Kurfürsten in seine offensive Politik einzubinden, erhoffte sich M. durch Beteiligung an dem Krieg an der Seite Frankreichs die Rückgewinnung des noch von den Holländern besetzten Rheinberg sowie weitere Gebietsgewinne. Er suchte seinem Handeln durch die Aussicht auf eine Konsolidierung der konfessionellen Verhältnisse am Niederrhein und eine Rekatholisierung von Teilen der Niederlande zudem eine religiöse Motivierung zu geben. Doch Mißerfolge ließen das Erzstift zum Kriegsgebiet werden, führten zur Flucht des Kurfürsten nach Köln (13.11.1673) und zwangen diesen, sich durch einen Friedensschluß mit den Generalstaaten (11.5.1674) von der Auseinandersetzung zurückzuziehen. Die seit 1655 zur Festung ausgebaute Residenzstadt Bonn blieb 1673-79 in der Hand kaiserl. Truppen, Neuß war bis 1674, dann erneut 1679 von den Franzosen besetzt. Obwohl durch den Zugriff der Metzer Reunionskammer auf Teile des Hochstifts Lüttich das Verhältnis stark belastet war, näherte sich der Kurfürst, unter tätiger Mitwirkung Wilhelm Egon v. Fürstenbergs, in den 80er Jahren verstärkt Frankreich an. Einem auf gegenseitige Hilfe abgestellten Vertrag vom 24.12.1683 folgte ein weiterer Traktat vom 25.5.1687, der Kurköln eng an Ludwig XIV. band und im Zusammenhang mit der Nachfolge für M. sowie den sich abzeichnenden Auseinandersetzungen um das span. Erbe zu sehen ist.

    Die Kränklichkeit M.s hatte schon früh Spekulationen über eine mögliche Nachfolge ausgelöst. Nach dem Tode Franz Egon v. Fürstenbergs (1682) und des Prinzen Wolfgang Georg von Pfalz-Neuburg (1683), die zunächst im Vordergrund gestanden hatten, konzentrierten sich die Bestrebungen auf Wilhelm Egon v. Fürstenberg, der seit 1682 in der Nachfolge seines Bruders Bischof von Straßburg und Domdechant von Köln war. M., dem es durchaus nicht an Familiensinn mangelte (sein Neffe Joseph Clemens erhielt 1679 bzw. 1684 Kanonikate in Köln, Münster und Hildesheim, ferner die Koadjutorie des Stifts Berchtesgaden), war letzten Endes der Gefangene der divergierenden politischen Orientierung seines Hauses, die ihn selbst an der Seite Frankreichs, den bayer. Kf. Max Emanuel aber im kaiserl. Lager sah. Die Zusicherung Fürstenbergs, seinerseits Joseph Clemens als Koadjutor anzunehmen, wie auch die laxe Reaktion des Münchener Hofes haben M. das Verlassen der über zwei Generationen praktizierten Liniewittelsbach. Bistumspolitik, wie es in dem Placet zur Koadjutorie Fürstenbergs seinen Ausdruck fand, zweifellos erleichtert. Die einstimmige Postulation Fürstenbergs durch das Kölner Domkapitel am 7.1.1688 wurde erwartungsgemäß vom Kaiser für nichtig erklärt. Entscheidender war jedoch, daß die Kurie die Bestätigung der Postulation dilatorisch behandelte, so daß diese beim Ableben des Kurfürsten noch keine Rechtsgültigkeit erlangt hatte. Befand sich Fürstenberg beim Eintritt der Sedisvakanz faktisch im Besitz der Verfügungsgewalt über das Land, wurde doch M.s Neffe Joseph Clemens zum Erzbischof gewählt.

    Das Hochstift Lüttich erwies sich als besonders problembefrachtetes Erbe. Zwar wurde die Intervention span., lothring. und schwed. Truppen durch den Vertrag von Tirlemont (1654) beendet, doch geriet das Land im Verlauf des Holländ. Krieges erneut in den Sog kriegerischer Ereignisse; 1675/76 hielten die Franzosen Lüttich besetzt. Schwerer wogen jedoch die Auseinandersetzungen mit der auf die Wiedergewinnung traditioneller Freiheiten bedachten Stadt Lüttich seit der Aufhebung des Wahlstatuts von 1603 durch Kf. Ferdinand (1613). Mit dem ersten Auftreten M.s in Lüttich, der im Auftrag seines Oheims durchgeführten, von Hinrichtungen begleiteten Einnahme der widerspenstigen Stadt 1649, war der Grundton des künftigen Verhältnisses bereits angeschlagen. In der Frage der Bestellung des Stadtregiments setzten sich absolutistische Herrschaftsauffassungen durch; der Rat wurde weitgehend zum Organ der landesfürstlichen Gewalt. In dieser Atmosphäre der Einschüchterung, die ihr architektonisches Symbol in der Errichtung einer Zitadelle auf dem Mont St. Walburge fand, war auch die Wahl M.s zum Koadjutor durchgesetzt worden. Verbreitete Unruhen im Land unterdrückte dieser nach seinem Regierungsantritt 1650 blutig. Wiederholt hielt er Landtage ab. Nach dem Abzug der franz. Besatzung (1676) und der Demolierung der Zitadelle befand sich Lüttich im Zustand fortwährender Gärung, die sich|in wiederholten Aufständen (1679, 1682, 1684) entlud. Die Stadt, die einen Großteil der Herrschaftsrechte usurpiert hatte, führte vor dem Reichshofrat einen Prozeß um ihre Lösung aus dem Herrschaftsverband des Hochstifts. Nachdem Versöhnungsversuche an der Haltung M.s gescheitert waren und auch eine kaiserl. Vermittlungsmission (1682) erfolglos geblieben war, folgte 1684 durch Wilhelm Egon v. Fürstenberg die mit einem gnadenlosen Strafgericht verbundene Unterwerfung Lüttichs. Das unter dem Einfluß Fürstenbergs entstandene „Réglement de Maximilien-Henri de Bavière“ beseitigte weitgehend die kommunale Selbstverwaltung, wie sie seit 1676 wieder in Übung gekommen war, stützte sich auf die wohlhabende Bourgeoisie als tragendes Element und blieb für das folgende Jahrhundert für das Verfassungsleben maßgebend.

    Auch gegenüber der Reichsstadt Köln zeigt sich die von absolutistischen Maximen geprägte Städtepolitik M.s, der in einer Reihe programmatischer Verlautbarungen den Anspruch des Erzstifts auf die Oberherrschaft über die Stadt betonen ließ. Der durch Vermittlung des Niederrhein.-Westfäl. Reichskreises und einer kaiserl. Schiedskommission zustandegekommene „Kendenicher Vergleich“ (2.1.1672) brachte den Verzicht auf eine gewaltsame Lösung der Streitpunkte und die Verweisung an eine (nie ergangene) Entscheidung durch das Reichskammergericht. Dessenungeachtet versuchte Wilhelm Egon v. Fürstenberg noch 1684, die Stadt mit Hilfe franz. Truppen einzuschüchtern.

    Das Wesen M.s ist gekennzeichnet von Menschenscheu, Unbeständigkeit, Mißtrauen, Mangel an Menschenkenntnis sowie einem Hang zu Melancholie und Hypochondrie. Bezeichnend für seine Neigung zur Abstinenz von landesherrlichen Pflichten ist sein mehr als zehnjähriger Aufenthalt in der Kölner Benediktinerabtei St. Pantaleon (1673–84), wo er in vollkommener Zurückgezogenheit ohne Hofstaat und in bescheidensten äußeren Verhältnissen lebte und wo „Übungen der Frömmigkeit und chemische Experimente“ (Braubach) seinen Tageslauf ausfüllten. M.s starker Hang zur Alchimie galt der Gewinnung von Gold und Edelsteinen sowie der Herstellung von Wundermedizin. Bei ausgeprägtem Geiz zeigte er eine ausgesprochene Sammelleidenschaft für Gold, Edelsteine, Münzen und Medaillen; „große Fertigkeit im Schleifen und Polieren der Edelsteine“ (Schmidt) hatte er schon in seiner Jugend bewiesen. Prioritäten wurden von M. sehr eigenwillig gesetzt, wie sich in dem bevorzugten Umgang mit Alchimisten oder mit dem 1680 und 1681 in Köln anwesenden Kapuziner Marco d'Aviano zeigt, ebenso in – trotz angespannter politischer Situation unternommenen – Privatreisen: einer Inkognitoreise 1667 nach Amsterdam zwecks alchimistischer Kontakte und der Pilgerreise 1670 nach Loretto. Von seiner Würde als Reichs- und Kirchenfürst durchdrungen, nicht ohne Ambitionen, wie sein Streben nach weiteren Bischofsstühlen erweist, und zuzeiten auch nicht ohne Tatkraft, überließ er dennoch den Brüdern Fürstenberg weitgehend die Zügel des Regiments. Dem von der Persönlichkeit Ludwigs XIV. Faszinierten fehlte offenbar der politische Weitblick, um den Widerspruch zwischen grundsätzlicher Reichstreue und einer Politik im Dienste Frankreichs zu durchschauen. Es zeugt für die Zwiespältigkeit seines Wesens, daß sich der völlig unkriegerische Kurfürst 1672/73 persönlich am Feldzug gegen die Generalstaaten beteiligte und sich 1684 zur Abnahme einer Truppenparade in Zons bereitfand. Bei untadeligem persönlichen Lebenswandel entfaltete er seine Qualitäten in erster Linie im geistlichen Bereich.

  • Literatur

    ADB 21;
    J. de Theu, Le chapitre de St. Lambert à Liège, 1871;
    F. Schmidt. Gesch. d. Erziehung d. Bayer. Wittelsbacher v. d. frühesten Zeiten bis 1750, 1892;
    G. Livet, Recueil des Instructions données aux Ambassadeurs et Ministres de France depuis les Traités de Westphalie jusqu'à la Révolution Française, XVIII. 3.1963. – L. Ennen, Frankreich u. d. Niederrhein od. Gesch. v. Stadt u. Kurstaat Köln seit d. 30j. Krieg b. z. franz. Occupation, 1854 f.;
    J. Daris. Hist. du diocèse et de la principauté de Liège pendant le XVIIe siècle, 1877;
    M. Huisman, Essai sur le règne du Prince-Évêque Maximilien-Henri de Bavière, 1899, E. Böhmländer, Die Wahl d Hzg. Joseph Klemens v. Bayern z. EB v. Cöln 1688. in: Oberbayer. Archiv 56, 1912, S. 174-247. u. 57, 1913, S. 224-84;
    C. A. Ley. Köln. KG v. d. Einführung d. Christentums b. z. Gegenwart, ²1917;
    A. Bertram. Gesch. d. Bistums Hildesheim III, 1925;
    K. Junkers. Der Streit zw. Kurstaat u. Stadt Köln am Vorabend d. Holländ. Krieges (1667–72), 1935;
    A. Delvaux de Fenffe, Les abbés de Stavelot et Malmedy du XIIe au XVIIIe siècle, 1935;
    M. Braubach, Minister u. Kanzler, Konferenz u. Kabinett in Kurköln im 17. u. 18. Jh., in: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 144/145, 1946 f., S. 141-209;
    ders., Kurköln, Gestalten u. Ereignisse aus zwei Jhh. rhein. Gesch., 1949;
    ders., Wilhelm v. Fürstenberg (1629–1704) u. d. franz. Pol. im Za. Ludwigs XIV., 1972;
    A. Franzen, Eine Krise d. dt. Kirche im 17. Jh., in: Röm. Quartalschr. 49, 1954, S. 56-111;
    ders., Die Finalrelation d. Kölner Nuntius Sanfelice v. J. 1659, ebd. 50, 1955, S. 69-88;
    ders., Franz. Pol. u. Kurkölns Beziehungen zu Frankreich unter EB M. (1650-88) in röm. Sicht, ebd. 52, 1957, S. 169-210;
    ders., Die Romberr. d. Kölner Erzbischöfe im 17. Jh., ebd. 53, 1958, S. 185-220;
    W. Kohl, Christoph Bernhard v. Galen, Pol. Gesch. d. Fürstbistums Münster, 1650–78, 1964;
    K. Ruppert. Die Landstände d. Erzstifts Köln in d. frühen Neuzeit, Vfg. u. Gesch., in: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 174, 1972, S. 47-111;
    K. P. Decker. Frankreich u. d. Reichsstände 1672–75, Die Ansätze z. Bildung einer „Dritten Partei“ in d. Anfangsjahren d. Holländ. Krieges, 1981;
    K. Militzer. Die feierl. Einritte d. Kölner Erzbischöfe in d. Stadt Köln im Spät-MA u. in d. frühen Neuzeit, in: Jb. d. Köln. Gesch.ver. 55.1984, S. 77-116.

  • Porträts

    M. J. Gürtler, Die Bildnisse d. Erzbischöfe u. Kurfürsten v. Köln, in: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 89, 1910, S. 82-108, 90, 1911, S. 120-25.

  • Autor/in

    Günter Christ
  • Zitierweise

    Christ, Günter, "Maximilian Heinrich" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 496-500 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd10030673X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Maximilian Heinrich, Kurfürst von Köln, ist der dritte bairische Prinz, welcher als Landesherr und Bischof die Hochstifter Köln, Lüttich, Hildesheim und Münster in einer Hand vereinigte und dadurch Macht und Gelegenheit gehabt hätte, in den Reichshändeln maßgebenden Einfluß zu üben; aber weder seinem Großonkel Kurfürst Ernst an Schärfe des Verstandes, noch seinem Oheim Kurfürst Ferdinand an Energie des Willens vergleichbar, verdient M. H. kaum, daß die Geschichte seiner Stifter an seinen Namen geknüpft werde. — M. H., ein Enkel des regierenden Herzogs Wilhelm V. von Baiern, von dessen jüngstem mit der Landgräfin Mechtilde von Leuchtenberg verheiratheten Sohn Herzog Albrecht, war geboren (zu München?) am 8. October 1621. Schon in frühester Jugend wurde er zum geistlichen Stande bestimmt und für denselben im Geiste und unter der Leitung der Jesuiten erzogen, um dereinst seinem Oheim Kurfürst Ferdinand in dessen zahlreichen geistlichen Würden zu folgen. Zur Fortsetzung der Studien, und vor allem wohl, um bei Zeiten Domherr zu werden und die Gemüther der Mitcapitularen für sich zu gewinnen, wurde M. H. i. J. 1637 nach Köln geschickt. In seinem Gefolge befand sich auch Franz Egon Graf von Fürstenberg, welcher nachmals auf M. Heinrichs Geschicke verhängnißvollen Einfluß geübt hat. — Schon i. J. 1642 wählte das Kölner Domcapitel M. H. zum Coadjutor seines Oheims. 1649, als Kurfürst Ferdinand in heftigem, bald zum offenen Kriege führenden Streit mit seiner Stadt Lüttich und einem Theil des Lütticher Domcapitels lag, wurde M. H. auch für Lüttich von der Majorität des Capitels erst zum Domdechant, sodann (19. October 1649) zum Coadjutor gewühlt. Vor ihm, als Stellvertreter seines Oheims, mußte sich die stolze Stadt demüthigen und sich die Abänderung ihrer demokratischen Verfassung gefallen lassen. Zur Besiegelung seines Sieges ließ nachher M. H. eine starte, die Stadt beherrschende Citadelle erbauen. — Schon im folgenden Jahre (am 13. September 1650) starb Kurfürst Ferdinand zu Arnsberg; sein bisheriger Coadjutor folgte ihm als Kurfürst und Erzbischof von Köln, Bischof von Lüttich und Bischof von Hildesheim, während ihm in Münster damals noch ein anderer, Christoph Bernhard von Galen, vorgezogen wurde. — Ein Jahr nach seiner Inauguration ließ sich M. H. zum Priester weihen (September 1651); am Feste S. Michaelis feierte er zu Bonn seine Primiz; am 8. October wurde er von dem päpstlichen Nuntius Fabio Chigi zum Bischof consecrirt. Als er am Dreikönigsfest des Jahres 1652, zum ersten Mal bekleidet mit dem jüngst von Rom erhaltenen erzbischöflichen Pallium, im Dom zu Köln das Hochamt feierte, legte ein berühmter Convertit, Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels nebst seiner Gemahlin Maria von Solms vor ihm das römisch-katholische Glaubensbekenntniß ab — Im J. 1653 nahm M. H. am Regensburger Reichstag und am Augsburger Kurfürstentag Theil und half auf letzterem mit zur Wahl des römischen Königs Ferdinand IV., welchen sodann, zum Verdruß und unter dem Protest des Kölners, der Mainzer Erzbischof salbte und krönte. Dafür hatte M. H. bei der Rückkunft an den Rhein die Genugthuung, die zweite Gemahlin des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg, Herzogs von Jülich und Berg, Elisabeth Amalie von Hessen zu Düsseldorf in den Schooß der römisch-katholischen Kirche|aufzunehmen. — König Ferdinand IV. starb schon vor seinem Vater Kaiser Ferdinand III., und nun begann um die Wahl des Nachfolgers ein langes Intriguenspiel, in welchem sich M. H. zuerst offen vom Hause Oesterreich trennte und an Frankreich anschloß. Schließlich stimmte jedoch auch er zu, daß der junge Erzherzog Leopold, Kaiser Ferdinands jüngster Sohn, zum römischen König gewählt wurde (18. Juli 1658). Diesmal blieb ihm die Ehre überlassen, den König, unter Assistenz des Mainzer Kurfürsten, zu salben und zu krönen. — Ein Jahr zuvor war M. H. auch in den Besitz der Abtei Stablo gelangt, welche er jedoch nach einigen Jahren (1667) seinem Freund, dem Straßburger Bischof Franz Egon von Fürstenberg abtrat. — 1662 publicirte M. H. das Decret Papst Alexanders VII., durch welches verboten wird, die Lehre von der unbefleckten Empfängniß Mariä zu bekämpfen. In demselben Jahre hielt er zu Köln eine Diöcesansynode, deren von dem Weihbischof Georg Paul Stravius bearbeitete und nachher gedruckte Satzungen (Decreta et Statuta dioecesanae Synodi Coloniensis. Col. Agr. 1662 u. 1667. 2°) theilweise heute noch in der Erzdiöcese Köln in Kraft sind. — Gleich nach Erzh. Leopolds Wahl zum römischen König hatten die drei geistlichen Kurfürsten und einige andere deutsche Fürsten zur Aufrechterhaltung des westfälischen Friedens sowie der dem neuen Kaiser enge Schranken ziehenden Wahlcapitulation einen Bund, die Rheinische Allianz, geschlossen, welchem nicht nur Schweden für seine deutschen Fürstenthümer, sondern auch König Ludwig XIV. beitrat. Diese wiederholt erneuerte Allianz gab Anlaß, den Kölner Kurfürsten mehr und mehr dem Hause Oesterreich zu entfremden und ihn in Abhängigkeit von Frankreich zu bringen. Die dem französischen König ganz ergebenen Brüder Franz und Wilhelm von Fürstenberg wußten den sonst zaghaften und geistig trägen, aber auf seine kurfürstliche und erzbischöfliche Würde stolzen Fürsten zu überzeugen, daß er mit Frankreichs Hilfe wieder in den Besitz der ihm von den niederländischen Generalstaaten widerrechtlich vorenthaltenen kurkölnischen Stadt und Festung Rheinberg gelangen und dadurch zugleich die katholische Religion im Niederstift befestigen werde. — Zunächst schlossen in den Jahren 1666 und 1667 die Kurfürsten von Köln und Mainz, der Pfalzgraf von Neuburg und der Bischof von Münster mit Frankreich und unter einander eine Reihe von Bündnissen, durch welche sie sich verpflichteten, den Franzosen bei ihrem Kriege gegen die spanischen Niederlande freie Hand zu lassen. Nachdem Spanien im sogen. Devolutionskrieg unterlegen, aber, Dank der Einmischung der Tripelallianz, im Aachener Frieden von 1668 ziemlich gnädig davon gekommen war, richtete Ludwig XIV. seine Waffen gegen die Generalstaaten, welche er durch Offensivbündnisse mit England und mit den Hochstiftern Köln und Münster (1671/72) zu umspannen wußte und gründlich zu demüthigen gedachte. Die beiden geistlichen Herren öffneten den Franzosen ihre Länder und festen Plätze (der Kölner besonders Neuß, Kaiserswerth und Dorsten) und stellten gegen französische Subsidien starke Hilfsheere. Anfangs erfochten sie wirklich einige Erfolge, welche den Kölner Kurfürsten bis nach Deventer und Zwolle führten. Aber während M. H. durch französische Großmuth Rheinberg wiedererlangte, verlor er im Rücken seine eigene Residenzstadt Bonn, welche von kaiserlichen, mit den Spaniern und Holländern Verbündeten Truppen im November 1673 erobert und bis zum Nimweger Frieden (1678) in der Hand behalten wurde. — Freund und Feind plünderten und brandschatzten nunmehr ungestraft in dem armen Erzstift; auch im Stift Lüttich, welches stets seine Neutralität wahren wollte, diente jeder Beutezug der einen Partei für die andere als willkommener Vorwand, um entsprechend hohe Contributionen zu erpressen. Nicht viel besser erging es dem Stift Hildesheim. — Der tief bekümmerte hilflose Kurfürst hatte sich nach der Einnahme von Bonn nach Köln geflüchtet, wo er bis zum Nimweger Frieden aus Noth, danach aber auch noch freiwillig bis zum Jahre 1684 in|der Benediktinerabtei St. Pantaleon wie ein Mönch lebte und in kirchlichen Andachtsübungen, daneben auch in der Alchimie seinen Trost suchte. (Elector Coloniae subsistebat calamitatem suam celebrandis sacris solatus, et spe per Gallos omnia abunde pensatum iri, schreibt Pufendorf, De reb. gest. Frider. Wilh. lib. XII § 8; und der Venetianer Francesco Michiele berichtet i. J. 1678 (bei Fiedler II, S. 195): Colonia, che non hà havuto mai altro pensiere che quello di distillare le sue fortune et il suo ingegno in un corigiollo d'alchimia, non hà mai formato riflesso di politica, se più convenga stare appoggiato al fianco de' Francesi ò a quello dell' Imperio, s'è lasciato diriggere dal parere de' suoi consiglieri all' hora quando suscitò la Lega contro gl'Olandesi; al presente sorpreso dalla forza e dalla necessità stà tranquillo nella sua habitatione, sperimentando i secreti della natura, senza perturbarsi abenche con la forza gli venghi sforzato il domicilio stesso, ch'è la città di Bona, dall' armi imperiali.) — Mit der Stadt Köln war Kurfürst M. H. schon gleich im Anfang seiner Regierung (1653), infolge von Eingriffen des Magistrats in seine hohe Gerichtsbarkeit, in Streitigkeiten gerathen, welche so weit führten, daß der Kurfürst sogar die Reichsunmittelbarkeit der Stadt bestritt. Diese fand aber einen Rückhalt am Kaiser, so daß sich M. H. schließlich (i. J. 1672) damit begnügen mußte, seine Ansprüche der Entscheidung des Reichskammergerichts anheimzugeben. Doch erneuerte sich späterhin der Zwist und hat beiden Parteien zu umständlichen, theilweise auch gedruckten Streitschriften Anlaß gegeben. — Aehnliche nie zum Austrag gelangte Streitigkeiten schwebten Jahrzehnte lang auch zwischen der Stadt Neuß und dem Kurfürsten. — Mehr Erfolg hatte M. H. in seinen Zerwürfnissen mit der Stadt Lüttich. Hier hatte das Volk mit Hilfe der Franzosen, welche sich im J. 1675 der von M. H. erbauten Citadelle und einiger anderer festen Plätze im Stift bemächtigt hatten, die verhaßte Zwingburg demolirt und die im J. 1649 abgeänderte Zunftverfassung eigenmächtig wiederhergestellt. Aber nachher ließ Ludwig XIV. die auf ihn hoffenden Bürger im Stich, während der Kaiser sich entschieden für den Landesfürsten erklärte. Im J. 1684 mußte sich die Stadt vollends unterwerfen und wieder zu der nur wenig veränderten Verfassung von 1649 zurückkehren. — Schon zu Lebzeiten des Bischofs Christoph Bernhard von Galen hatte M. H. sich auch um die Nachfolge im Stift Münster bemüht (1667); damals war ihm Ferdinand von Fürstenberg vorgezogen worden; nach dessen Tod wurde M. H. wirklich auch noch zum Bischof von Münster erwählt (1. September 1688); doch wird von seiner Regierung in diesem Stift nicht viel nennenswerthes berichtet, als daß er aus demselben, ebenso wie aus dem Erzstift Köln im J. 1685 dem Kaiser zum Türkenkrieg Hilfsvölker gesendet habe, welche sich u. a. bei der Einnahme von Waghäusel auszeichneten. — Sein Stift Hildesheim hat M. H. kaum ein oder das andere Mal vorübergehend besucht. — M. H.'s letzte Regierungsjahre wurden getrübt durch allerlei Intriguen über die Nachfolge in seinen Stiftern. Lange sträubte sich der abergläubische Mann gegen den Vorschlag einer Coadjutorie, weil er fürchtete, dann alsbald sterben zu müssen. Zuletzt wußte ihn jedoch der seit dem Tode seines Bruders Franz ( 1682) in Köln und Lüttich allmächtige Straßburger Bischof Wilhelm von Fürstenberg zu bewegen, beim Domcapitel und beim Papste sich mit allem Eifer für seine Nachfolge zu bemühen. Französischem Geld und Einfluß gelang es bei der Mehrheit des Capitels Wilhelm's Wahl zum Coadjutor durchzusetzen (7. Januar 1688), aber Papst Innocenz XI. verweigerte ihm hernach die Confirmation. — Nach mehrmonatlichem schwerem Krankenlager starb M. H. zu Bonn am 3. Juni 1688; sein Leib wurde vor der von ihm prunkvoll ausgeschmückten Dreikönigencapelle des Kölner Domes bestattet, die Eingeweide in die von M. H. gestiftete, noch im Bau begriffene Bonner Jesuitenkirche, das Herz nach Altötting verbracht. — In Lüttich und in|Köln folgten heftige Wahlstreitigkeiten, in welchen Wilhelm von Fürstenberg schließlich den kürzeren zog; in Köln erst, nachdem der Papst seine mit einfacher, statt mit zwei Drittel Majorität erfolgte Postulation für nichtig erklärt, dagegen den mit nur 9 Stimmen (von 24) gewählten bairischen Prinzen Joseph Clemens als rechtmäßigen Erzbischof anerkannt hatte (vgl. die Artikel Franz E. u. Wilh. E. von Fürstenberg von Ennen u. Joseph Clemens von Heigel. A. D. B. Bd. VII u. XIV). M. H.'s Lob- und Leichenredner wissen viel von seinem kirchlichen Eifer, seiner Frömmigkeit, Keuschheit und Mäßigkeit zu rühmen; über seine Schwächen, den Mangel an Einsicht und Thatkraft, die Abhängigkeit vom Urtheil anderer, und namentlich von untergeordneten Personen, gehen sie mit höfischem Schweigen hinweg; schonend deutet ein anderer Zeitgenosse, der Kölner Karthäuserpater Michael Mörckens, mehr an als er sagt: „Ein Fürst, der fürwahr mit den Tugenden des Privatmannes wohl geziert war, denn Frömmigkeit, kirchlicher Eifer, Mäßigkeit und Keuschheit waren ihm also zu eigen, daß hierin dieser eine alle übertroffen hat; größer wäre er gewesen, wenn er sein Land mehr nach eigenem als nach fremdem Antrieb regiert hätte.“

    Quellen: P. Petrus Gazen S. J., Triumph- und Ehrenwagen ... Maximiliani Henrici. Köln 1688. 2°. — Franc. Xav. Trips, Idea infulatae virtutis ... Maximiliani Henrici. (Bonn) 1688. 2°. — P. Mich. Mörckens, Conatus Chronologicus. Col. Ub. 1745. 4°. — L. Ennen, Frankreich und der Niederrhein. 1. Bd. Köln u. Neuß 1855. Daselbst (S. VII—XII) sind zahlreiche weitere Quellenwerke sowohl für die allgemeine wie für die speciell kölnische und rheinische Geschichte der Zeit genannt, wovon einzelnes hierher gehörige auch im vorstehenden Artikel benutzt ist. — Ein Porträt Maximilian Heinrich's in der Streitschrift des Lic. Pet. Al. Bossart gegen den Kölner Magistrat: Securis ad radicem posita. Bonn 1687. 2. Aufl. 1729. — Kölnische Münzen Maximilian Heinrich's sind verzeichnet in Wallraf's Beschreibung der Kölnischen Münzsammlung des Domherrn v. Merle. Köln 1792. — Für Stift Lüttich benutzte ich besonders den dritten Band zu Foullon's Historia Leodiensis; für Münster: Herm. Kock, Series Episc. Monast. Münster 1802.

  • Autor/in

    Max Lossen.
  • Zitierweise

    Lossen, Max, "Maximilian Heinrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 21 (1885), S. 53-56 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd10030673X.html#adbcontent

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