Lebensdaten
1757 – 1830
Geburtsort
Stuttgart
Sterbeort
Stuttgart
Beruf/Funktion
württembergischer Obertribunalpräsident ; Jurist ; Gesandter zum Rastatter Kongreß ; Staatsmann
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 138137641 | OGND | VIAF: 85936352
Namensvarianten
  • Georgii, Eberhard Friedrich
  • Georgii, Eberhard Friedrich von
  • Georgii, Eberhard Friedrich
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Georgii, Eberhard Friedrich von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138137641.html [26.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Georgii: Eberhard Friedrich G., verdienter würtembergischer Staatsmann, geb. am 18. Jan. 1757, am 13. April 1830, Enkel des folgenden und Sohn des würtembergischen Generalmajors G. Auf den Universitäten Tübingen und Göttingen gebildet, wurde er im J. 1780 für kurze Zeit Professor der Rechte an der berühmten Karlsschule, später Regierungs- und Consistorialrath, auch Kirchenkastensadvocat, in den J. 1797—99 landständischer Consulent und in dieser Eigenschaft ständischer Deputirter auf dem Congreß zu Rastatt. Nachdem er wieder in seine früheren Aemter zurückgekehrt, erfolgte zu Ende des J. 1805 der Umsturz der altwürtembergischen Verfassung durch König Friedrich. In Folge dieses Ereignisses verweigerte G. aus Gewissenspflicht den, den Beamten statt des verfassungsmäßigen Diensteids nunmehr abverlangten unbedingten Eid und zog sich daher ins Privatleben zurück. Nach einiger Zeit jedoch wieder in den Justizdienst eingetreten, wurde er im Verlaufe einiger Jahre Präsident des würtembergischen Obertribunals. Er war auch im Gebiet des Civilrechts, sowie speciell des würtemb. Kirchenrechts schriftstellerisch thätig.

    • Literatur

      Vgl. Schwäbische Chronik von 1830, S. 439 f., 443 f., Sammlung von Lebensbeschreibungen etc. betr. die Georgii’sche Familie, Stuttg. 1876, S. 81—92.

  • Autor/in

    P. Stälin.
  • Zitierweise

    Stälin, P., "Georgii, Eberhard Friedrich von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 714 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138137641.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA