Lebensdaten
um 1365 – 1434
Sterbeort
Eltville
Beruf/Funktion
Erzbischof von Mainz ; Wild- und Rheingraf von Daun
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 137346204 | OGND | VIAF: 81549647
Namensvarianten
  • Konrad III. von Daun
  • Konrad von Daun
  • Daun, Konrad Wild- und Rheingraf von
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Zitierweise

Konrad III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137346204.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Wild- u. Rheingrafen v. Daun (s. NDB III), nicht aus d. Dienstmanngeschl. Daun;
    V Gf. Johann II. ( 1383), S d. Johann I. ( 1333) u. d. Hedwig Wildgfn. v. Daun;
    M Jutta, T d. Gf. Friedrich v. Leiningen-Dagsburg ( 1397) u. d. Jolanthe v. Bergheim;
    B Friedrich I. ( Lucardis v. Eppstein, Schw d. Adolf II. v. Eppstein, Bischof v. Speyer 1430–34).

  • Biographie

    K. wurde 1396 Domherr in Mainz, später Präfekt auf der Rusteburg im Eichsfeld und 1414 Propst von Sankt Bartholomäus in Frankfurt. Wegen der Unruhen in Mainz auf dem Ehrenfels zum Erzbischof gewählt (10.10.1419), konnte er erst am 24.12.1420 in Mainz einziehen. Einen Vertrag über die weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit in der Stadt schloß er am 10.10.1422 und zahlte der verschuldeten Stadt 8 000 Gulden 1430 vermittelte er die Rachtung zwischen Zünften und Geschlechtern. Da aber der Rat die geistlichen Privilegien angriff, verließ die Geistlichkeit die Stadt, die schließlich in der Pfaffenrachtung vom 7.1.1435 die geistlichen Freiheiten von Zoll und Umgeld und den geistlichen Weinschank anerkennen mußte. Verordnungen zur Reform des Klerus erließ K. 1420 und 1422 anläßlich der Visitationsreise des Kardinals Branda und 1431 auf dem Provinzialkonzil in Aschaffenburg, das der Vorbereitung des Konzils von Basel diente. Seine Herrschaftsansprüche im hessischen Raum suchte er seit 1419 energisch durchzusetzen; er erwarb die Schutzherrschaft über Fulda und Hersfeld. 1425 kam es zum offenen Kampf, in dem aber Hessen Sieger blieb. Im Frankfurter Frieden vom 6./8.12.1427 mußte Mainz endgültig alle Vorherrschaftspläne im hessischen Raum aufgeben. Auf mehreren Kurfürsten- und Reichstagen bemühte er sich um Frieden im Reich und um Unterstützung König Sigmunds im Kampf gegen die Hussiten. Ein Mitregierungsrecht beanspruchten K. und die Kölner und Trierer Kurfürsten im Binger Kurverein vom 17.1.1424, der am 4.5.1427 erneuert wurde.

  • Literatur

    ADB 16;
    RTA;
    Scriptores rerum Moguntiacarum I, ed. G. Ch. Joannis, 1722, S. 735-47;
    W. Auener, K. III. v. Mainz u. s. Reichspol. (1419–34), Diss. Halle 1908;
    ders., in: Zs. f. hess. Gesch. 46, 1912, S. 96 ff.;
    W. Diepenbach, u. C. Stenz, Die Mainzer Kurfürsten, 1933-39;
    J. Fischer, Frankfurt u. d. Bürgerunruhen in Mainz (1352–1462), 1958.

  • Porträts

    Grabmal (Mainz, Dom);
    Figur am Rathaus v. Ulm, vgl. V. C. Habicht, Die älteren Figuren am Rathaus zu Ulm, in: Zs. f. christl. Kunst 25, 1912, S. 169-82.

  • Autor/in

    Anton Ph. Brück
  • Zitierweise

    Brück, Anton Ph., "Konrad III." in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 512 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137346204.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Konrad III., Wild- und Rheingraf von Dann, im J. 1396 zum Canonicus in Mainz, 1414 zum Propst zu St. Bartholomä in Frankfurt und Amtmann in Rüstenberg (Eichsfeld) befördert, wurde am 10. October 1419 zu Rüdesheim zum Erzbischofe von Mainz erwählt, in einem Augenblicke, als das Stift wegen der Streitigkeiten zwischen Klerus und Laien, das Reich wegen der Hussitenbewegung in hohem Maße beunruhigt waren. Durch Papst Martin V. am 15. December darauf in seiner neuen Würde bestätigt, ließ sich K. zunächst in Erfurt huldigen, um durch diesen Vorgang aus die Stimmung der Mainzer einzuwirken. Auch dadurch suchte er sich einen Halt bei den Bürgern zu verschaffen, daß er mit den Städten Mainz, Worms und Speier ein Bündniß abschloß, dessen Bestätigung der Kaiser verweigerte (27. März 1421). Zur selben Zeit begannen die Berathungen über die von Reichswegen zu betreibende Niederwerfung der Hussiten. Einer Vorberathung der Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln in Boppard (März 1421) folgten die Verhandlungen des im April 1421 nach Nürnberg berufenen Reichstages, während dessen die rheinischen Kurfürsten vereinbarten (23. April 1421), daß sie nur gemeinschaftlich in dieser Angelegenheit dem Kaiser sich zur Verfügung stellen würden ("ob der romische Konig an sie fordern wurd Hilff wider die Keczerey, das in keyner sunderlich Antwort geben will, sunder sich eyner antwort vereynen und glich miteinander gehen, keiner davon Vorteil suchen soll.“ Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz I. 337). Wie vereinbart, brach im August darauf Erzbischof K. auf und zog mit dem Erzbischof von Köln und dem Pfalzgrafen von Rhein über Eger nach Prag, kehrte|aber, als König Sigmund nicht rechtzeitig eintraf, nach Belagerung von Saatz im October nach Deutschland zurück. Auf dem nächsten Reichstage in Nürnberg wurde Erzbischof K. durch König Sigmund zum Reichsvicar auf die Dauer von 10 Jahren ernannt (25. August 1422), allein der Widerspruch des Pfalzgrafen Ludwig und die Schwierigkeiten, welche andere Reichsstände betreffs der Anerkennung machten, veranlaßten den Erzbischof sich seines Amtes im Monat Mai 1423 zu begeben. An allen Berathungen der folgenden Jahre bezüglich der Hussiten nahm Erzbischof K. theil; selbst nach Preßburg (1429) zog er, obwol er erst von einer Krankheit genesen war; er nahm sich der Sache, die für Deutschland eine klägliche Wendung genommen hatte, um so lebhafter an, als ein Theil der Kurlande (Erfurt) durch die Hussiten bedroht war. Diese Theilnahme beschränkte sich auf die Geltendmachung seiner Ansichten, während er seine Mittel hauptsächlich zur Verfolgung seiner eigenen Angelegenheiten verwandte. Gleich bei seinem Regierungsantritte hatte er Streit mit Kurpfalz wegen der Rheinzölle, welcher am 2. März 1421 durch Erzbischof Otto von Trier beigelegt wurde; dann kam 1427 der Krieg mit dem Landgrafen von Hessen wegen der Grafschaft Waldeck und der Abtei Fulda, wobei Erzbischof K. schwere Verluste erlitt und in manchen Punkten nachgeben mußte. (Rommel, Geschichte von Hessen, II. 269 ff.) Endlich hatte er mit Erfurt Händel im J. 1429. (Gudenus, Hist. Erfurtensis, S. 131.) Die Gleichgültigkeit gegen das Reich, die aus diesen Verhältnissen entsprang, theilten damals auch die anderen Reichsfürsten. Mit Wahrung ihrer eigenen Interessen beschäftigt, verschoben sie die wiederholt versuchte Herstellung eines allgemeinen Landfriedens. Was in dieser Beziehung Erzbischof K. für sich that, fand nicht, wie schon erwähnt, die Billigung des Königs Sigmund. Dessenungeachtet erneuerte Erzbischof K. am 21. November 1421 das Schutzbündniß mit Mainz, Worms und Speier. Bedeutungslos ward der von Mainz zu erwartende Schutz insofern, als die Stadt während der Regierungszeit Konrads fast gar nicht mehr aus den Parteifehden herauskam. Was immer auch K. aufbot, um die Streitigkeiten beizulegen, war umsonst; die Zünfte ruhten nicht eher, bis sie das Uebergewicht im Rathe erlangt hatten. Selbst als Erzbischof K. die Vereinigung beurkundet hatte in einer Urkunde vom 28. März 1430, inhaltlich deren die Geschlechter 12, die Zünfte 24 Mitglieder in den Rath zu entsenden hatten, hörte der Unfriede nicht auf, da die unzufriedenen Patricier die Stadt verließen. (Eberhard Windeck von J. G. Droysen in den Abhandl. der kgl. sächs. Gesellsch. der Wissensch. III. S. 180 ff.) Nicht geringere Sorge bereitete dem Erzbischof K. das Verhältniß des Klerus zur Bürgerschaft. Schon seine Wahl mußte in Rüdesheim erfolgen wegen des „großen Widerwillens“ der Bürger gegen die Geistlichen; von Neuem erwachte der Streit, als die Mainzer den Klerus besteuerten (1432). Damals wanderte der Klerus aus und der Erzbischof erlebte nicht mehr die Beilegung des Zwiespaltes, indem er am 10. Juni 1434 verstarb. Die Vorzüge des Herzens und Geistes, welche Papst Martin V. in seiner Bestätigungsurkunde (Gudenus IV. 124 ff.) von K. rühmte, werden auch von anderer Seite gerühmt. Er war „ein grader schoner man vnd wolgestalter Her, dabei gantz gütig vnd sanfftmuthig, auch gar freutholtselig gegen jedermann, welcher im aber laidt vnd vnbilligkeit oder manchen trutz beweysen wolt, gegen denselben ertzaiget er sich wiederumb wie ein großmuthiger, vnsorchtsamer vnd gantz trutzlicher feynd. „Die Verwaltung seines Erzstiftes, das er durch den Erwerb von Steinheim nebst 14 dazu gehörigen Dörfern vergrößerte (23. April 1425), war nur zu loben. Von der Achtung seiner Zeitgenossen zeugt die wiederholte Berufung zum Schiedsrichter in Streitigkeiten, wie z. B. in den Irrungen des Bischofs Raban von Speier mit dieser Stadt (1423) und des Klerus der Stadt Worms mit den Bürgern daselbst (1424).

  • Autor/in

    Bockenheimer.
  • Zitierweise

    Bockenheimer, "Konrad III." in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 596-597 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137346204.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA