Lebensdaten
erwähnt getauft 1719 , gestorben 1776
Sterbeort
Düsseldorf
Beruf/Funktion
jülich-bergischer Staatsmann
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 136048196 | OGND | VIAF: 80458475
Namensvarianten
  • Goltstein, Johann Ludwig Franz Anton Joseph Adam Graf von
  • Goltstein, Johann Ludwig Franz Graf von
  • Goltstein, Johann Ludwig Franz Anton Joseph Adam Graf von
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Zitierweise

Goltstein, Johann Ludwig Franz Graf von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136048196.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joh. Ludw. Heinr. (1689–1731), Kanzler u. Statthalter v. Jülich u. Berg, S d. Frdr. Gerh. (* 1647);
    M Anna Maria Louisa ( 1776), T d. Joh. Frdr. Gf. v. Schaesberg (1663/64-1723), kurpfälz. Min., u. d. Maria Mechtildis Freiin v. Schoeler;
    Alsdorf 1747 Amalia Theresia (1724–62), T d. Alexander Frhr. v. Blanckart (1691–1743), auf Alsdorf usw., Burggf. z. Colmont, Erbvogt z. Vilich, u. d. Maria Florentine Freiin v. Wachtendonck;
    2 K, u. a. Jos. Ludw. (1748–1811), Vizepräs. d. jül.-berg. Hofkammer.

  • Biographie

    Wie seine Vorfahren wurde G. kurpfälzischer Beamter und stieg nach Studien an der Universität Leiden (1737–39) 1740 zum jülicher Landkommissar, 1751 zum Vizepräsidenten und 1757 zum Präsidenten der jülich-bergischen Hofkammer in Düsseldorf auf. Nach seiner Ernennung zum Statthalter von Jülich und Berg am 11.11.1768 verwaltete er die Herzogtümer weitgehend unabhängig von der Regierung in Mannheim. – Auf fast allen Lebensgebieten|wirkte sich seine straffe, von den Ideen der Aufklärung getragene Amtsführung vorteilhaft aus. Seiner Tatkraft ist der Aufschwung der Wirtschaft sowie die Ordnung des Finanz- und Steuerwesens nach dem 7jährigen Kriege zuzuschreiben. Er traf Maßnahmen zur Verbesserung des Rheinhandels und des Verkehrs, zur Organisation des Bergbaus und gegen die Abwanderung der Industrie, er förderte nachhaltig das Bauwesen und das kulturelle Leben. Die Anlage des älteren Hofgartens, die Vollendung der Schlösser Benrath und Jägerhof und des Statthalterpalais, die Gründung der ersten öffentlichen Bibliothek des Rheinlandes, der Kunstakademie und einer juristischen Akademie hat die Residenzstadt Düsseldorf seiner Amtszeit zu verdanken. Auch als er 1774 als Finanzminister nach Mannheim berufen wurde, behielt er die Statthalterschaft bei. Nach nur kurzer und wenig erfreulicher Tätigkeit am Hofe – er fiel vermutlich in Ungnade, da seinem Rechtsgefühl die Hofkabale nicht lag – kehrte er im nächsten Jahr an den Niederrhein zurück.

    Seinem Geschick, seiner klaren Erkenntnis politischer Notwendigkeiten und seiner zähen Energie dürfte zu einem großen Teil die wirtschaftliche und kulturelle Blüte der Herzogtümer in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts zuzuschreiben sein. Eine gewisse Selbstherrlichkeit und die Rücksichtslosigkeit, mit der er einzelne Maßnahmen, wie die Einschränkung kirchlicher Feiertage und Wallfahrten, durchführte, machten ihn beim einfachen Volke nicht beliebt. Aber selbst der päpstliche Nuntius Lucini in Köln konnte seiner Amtsführung die Anerkennung nicht versagen. Unter ihm gehörten Jülich und Berg zu den bestverwalteten Provinzen im deutschen Westen.

  • Literatur

    ADB IX;
    K. Riemann, J. F. L., Reichsgf. v. Goltstein, in: Düsseldorfer Heimatbll. 9, 1940, S. 45-54 (P). - Eigene Archivstud.

  • Autor/in

    Hugo Weidenhaupt
  • Zitierweise

    Weidenhaupt, Hugo, "Goltstein, Johann Ludwig Franz Graf von" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 626-627 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136048196.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Goltsein: Reichsgraf Johann Ludwig Franz von G., einem alten Adelsgeschlechte des Herzogthums Jülich (von angeblich mährischem Ursprung entsprossen und mit dem Großvater Friedrich Theobald, der 1694 in den Reichsgrafenstand erhoben worden, und dem Urgroßvater, dem pfalz-neuburgischen Statthalter zu Düsseldorf Freiherrn Johann Wilhelm v. G., zu den geschichtlich hervorragendsten Gliedern des weithin angesehenen Geschlechtes zählend, war der Sohn des Grafen Johann Ludwig Heinrich von G. zu Breil und Heyhoven im Kreise Geilenkirchen und der Comtesse Anna Maria von Schaesberg, Tochter des unter dem Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz als jülich-bergischer Hofkammerpräsident und späterhin kurpfälzischer Minister einflußreichen Grafen Johann Friedrich von Schaesberg. Die bedeutende Stellung, welche der Vater Ludwig Heinrich, in die Fußstapfen seiner Vorfahren tretend, nach und nach als jülich-bergischer Amtmann, Geheimer Rath, Hofkammerpräsident, Kanzler (seit 1726) und zuletzt als Statthalter des jülich-bergischen Landes (23. Februar 1731), in letztgenanntem Amte freilich nur kurze Zeit noch — er starb am 13. August 1731— gewonnen, sollte dem Sohne in erhöhtem Maße zu Theil werden. Den Ernennungen als Amtmann von Geilenkirchen (23. October 1731), bergischer Landrittmeister (1736), kurpfälzischer Kämmerer (1739) und jülichscher Landcommissar (1740) schloß sich für den am 8. October 1740 beim Collegium der jülichschen Ritterschaft Aufgeschworenen schon im nämlichen Jahr die Bestallung als wirklicher Hofrath zu Düsseldorf an: 1751 folgte dann die Beförderung zum Vicepräsidenten der jülich-bergischen Hofkammer, unter dem 4. October 1754 das Patent als kurfürstlich pfälzischer Geheimrath, am 10. December 1757 die Ernennung zum Hofkammerpräsidenten in Düsseldorf, sodann (um von anderen Ehren und Würden abzusehen) am 11. November 1768 die Beförderung zum Statthalter (als Nachfolger des Grafen Johann Wilhelm von|Schaesberg) mit einer Besoldung von jährlich 2600 Rthlrn. aus Cameralmitteln und 1200 Rthlrn. aus Landesfonds nebst Fourage für 8 Pferde, endlich (am 14. August 1774) das Patent als Geheimer Staats- und Conferential-Minister für das Departement der Finanzen zu Mannheim, wozu er als umsichtiger Leiter der Finanz- und Steuerangelegenheiten in Jülich und Berg sich vorzugsweise befähigt erwiesen hatte. Das Andenken dieses verdienten Mannes, der auch durch gute Verwaltung seiner ausgedehnten Besitzungen, insbesondere der reichsunmittelbaren Herrschaften Schlenacken in der heutigen niederländischen Provinz Limburg und Ulmen im Kreise Cochem, sonach als Glied der niederrheinisch-westfälischen Kreisstände sowie der mittelrheinischen Reichsritterschaft Anerkennung zu gewinnen wußte, knüpft sich vorzugsweise an seine Fürsorge für die geistige und materielle Entwickelung der Stadt Düsseldorf und der jülichbergischen Lande. G. ist der Schöpfer des Düsseldorfer Hofgartens und zwar des älteren, sog. fiscalischen Theiles dieser Anlagen, wozu von ihm theils Gärten des Domänenhofs Pempelfort, theils neu hinzugekaufte Grundstücke verwendet wurden (1766—69). Es wird ihm nachgerühmt, daß er gerade im Hungerjahre 1769 behufs Durchführung dieser Schöpfung den darbenden Leuten in großer Zahl Beschäftigung und Verdienst gegeben habe, mit einem Aufwande von 10102 Rthlrn. aus der Landrentmeistereikasse. Auch der Jägerhof zu Düsseldorf und das 1756 begonnene Schloß Benrath unweit dieser Stadt sind (nach den Plänen des Oberbaudirectors Nicolas v. Pigage) unter Goltstein's Oberaufsicht vollendet worden, nicht minder das Rheinwerft mehrgenannter Stadt. Für die Verbesserung der Verkehrswege sorgte der Statthalter, indem er die Landstraße von Düsseldorf über Ratingen nach Kettwig und von Düsseldorf über Mettmann nach Elberfeld anlegen ließ und auch für die Herstellung der Bonn-Coblenzer Straße auf der Strecke bei Sinzig thätig war. Desgleichen verdankten Landwirthschaft und Bergbau, Handel und Industrie der beiden niederrheinischen Herzogthümer ihm manche Förderung. Es geschah auf seine Veranlassung, daß Friedrich Heinrich Jacobi, nachdem er vom Statthalter im Mai 1772 in den Staatsdienst gezogen und zum Hofkammerrath bestellt worden, die Fabriken und Manufacturen der Herzogthümer zum Zwecke ausführlicher Berichterstattung über deren Zustand und über die Mittel zu ihrer Vervollkommnung bereiste (1774—75). Besserung des Rechtszustandes, wie der Bildung und Aufklärung des Volks im Geiste der Zeit stand zugleich unter den Bestrebungen Goltstein's nicht in letzter Reihe: Mißbräuche in der öffentlichen Rechtspflege mehrfach abstellend, bewirkte er im Verordnungswege die Verminderung der Feiertage, Kirchweihfeste und Wallfahrten, verbot die Uebung von Gebräuchen, welche leicht groben Unfug im Gefolge hatten, wie die Todtenwachen und Gebehochzeiten, und ordnete Generalvisitationen zur Aufhebung des Raubs- und Diebsgesindels an. Aus den eingezogenen Einkünften geistlicher Brüderschaften wurden die Armenversorgungsanstalten von ihm mit neuen Mitteln versehen, zudem aus der Hofkammer unter seiner Verwaltung namhafte Summen für milde Stiftungen und als Almosen verwilligt. Zur Dotirung katholischer Schulen wies Kurfürst Karl Theodor auf Goltstein's Betrieb im J. 1773 einen jährlichen Fonds von 12—14000 Rthlr. an und setzte gleichzeitig eine Schulcommission nieder. Die jülich-bergische Generaltaxordnung vom 27. März 1770 für alle Landes-, Amts- und Standesstellen ist des Statthalters Werk, unter seiner Einwirkung ist die öffentliche Bibliothek zu Düsseldorf (gegründet am 30. März 1770), die Rechtsakademie und die Maler-, Zeichnen- und Bauakademie daselbst (seit 1767) entstanden, beziehentlich ausgebildet worden. Die Statuten der Düsseldorfer Maler-, Zeichen- und Bauakademie bestätigte Karl Theodor 1774 nach Goltstein's Vorschlägen. So legte G. in reger und vielseitiger Wirksamkeit in den kurpfälzischen Landen|am Niederrhein den Grund zu verhältnißmäßig blühenden Verhältnissen, die mehr oder weniger bis zur Zeit der Fremdherrschaft fortdauerten. Kein Wunder daher, wenn G. auch als Minister seinen Statthalterposten beibehielt, ja, wie es scheint, mit Vorliebe zu versehen fortfuhr, zumal Manches am Hofe zu Schwetzingen und Mannheim seinem geraden und offenen, durchaus rechtlichen Sinne nicht zusagen konnte. Durch unverdiente Zurücksetzungen gekränkt, zog er sich zuletzt in die Heimath zurück, wo er am 5. September 1776 starb. Er hinterließ einen einzigen Sohn, den Grafen Joseph Ludwig von G., welcher dem Vater in mehreren Aemtern, auch als Amtmann zu Geilenkirchen und Randerath, folgte und als Vicepräsident der Hofkammer und Mitglied des Geheimen Raths in Düsseldorf bis zum Eintritte der Fremdherrschaft fungirte. Durch denselben ist das alte Geschlecht (Wappen: vier blaue Querbalken im goldenen Felde) bis heute fortgepflanzt worden.

    • Literatur

      Acten des Staats-Archivs zu Düsseldorf und des Gräfl. Goltsteinischen Familienarchivs zu Schloß Breil. C. F. Wiebeking, Beiträge zur churpfälz. Staatengeschichte (Heidelberg u. Mannheim, 1793), S. 12. A. Fahne, Geschichte der Kölnischen, Jülichschen etc. Geschlechter, Bd. I. S. 117. F. G. Lipowsky, Karl Theodor, S. 121 f. Mertens, Vaterländische Blätter (Düsseldorf. 1815), III. 1. S. 56—60, u. a. m.

  • Autor/in

    Harleß.
  • Zitierweise

    Harleß, "Goltstein, Johann Ludwig Franz Graf von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 348-350 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136048196.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA