Lebensdaten
1583 – 1655
Geburtsort
Soest
Sterbeort
Braunschweig
Beruf/Funktion
Kameralist ; Jurist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118777432 | OGND | VIAF: 72190133
Namensvarianten
  • Klock, Kaspar
  • Glock, Kaspar
  • Glocke, Kaspar
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Zitierweise

Klocke, Kaspar, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118777432.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann (um 1536–86), Kaufm. u. Ratsherr in S., S d. Anton ( 1559), Kaufm. u. Ratsherr in S., u. d. Anna vom Berge;
    M Dorothea ( um 1600), T d. Bgm. Joachim von Greste in Bielefeld u. d. Katharina Papen (aus Werler Erbsälzerfam.);
    B Johann ( 1603), Dr. iur., Vf. v. „Christiados priscae et novae libri duodecim“ (1601);
    Vt Goswin Merckelbach ( 1642), braunschweig-lüneburg. Kanzler;
    - Soest 1611 Elisabeth, T d. Nicolaus|Ramm, kurköln. Richter zu Rüthen; kinderlos;
    1 Adoptiv-T;
    N Agathe ( Gerlach Buxtorf, 1628, Ratssyndikus, s. NDB III).

  • Biographie

    Seit 1599 studierte K. in Marburg Rechtswissenschaften, 1603-06 in Köln. Die juristische Praxis lernte er bei zwei angesehenen Kammergerichtsassessoren in Speyer kennen, wo er auch eine große Anzahl von Rechtsgutachten verfaßte, die ihn als Juristen bekannt machten. Seine Steuerlehre, Tractatus de contributionibus, verfaßte er 1608 als Doktorarbeit in Basel. Bis 1615 war er dann Kanzler des Grafen Heinrich zu Stolberg, schlug nach dessen Tod ein Angebot ab, Assessor am Reichskammergericht zu werden, nahm aber im nächsten Jahr das Obersyndikat der Stadt Braunschweig an. Während dieser Zeit wurde er zum Hofpfalzgrafen ernannt. Seit 1626 amtierte er im Auftrage Herzog Georgs von Braunschweig-Lüneburg als Kanzler des Stiftes Minden. Von 1638 bis zu seinem Tod versah K. die Stelle eines Kanzlers der Grafen zu Stolberg und ließ sich 1649 nochmals zu Diensten für die Stadt Braunschweig überreden. – Seine Steuerlehre wie seine juristische Argumentation weisen K. als frühen Kameralisten aus. Im zweiten Teil seines Schatzbuches tritt er für den neu entstehenden absolutistischen Staat ein. Dieser benötigt nach K. Steuern in Geldform, um sich zu einer Wirtschaftsmacht aufzuschwingen, was wiederum seine politische Macht vergrößert. Die politische aber hat eine Erhöhung der Wirtschaftsmacht zur Folge. In dieser Wechselwirkung sieht K. den Begriff der Souveränität verdeutlicht. Steuern gehören für ihn schon zu den ordentlichen Staatseinnahmen, wobei er aber betont, daß das Volk im Ergebnis nicht schlechter gestellt sein dürfe als dann, wenn die Steuern nicht eingezogen und – zu seinem Vorteil – ausgegeben würden. Die Steuererhebung solle gleichmäßig und einheitlich erfolgen, wobei zum Beispiel die soziale Stellung, der Familienstand, der Ertrag des Bodens berücksichtigt werden müßten. Der Verbrauch in der Volkswirtschaft sei durch Umsatz- und Verbrauchssteuern zu lenken. Als ein weiteres Mittel der Einflußnahme seien Monopolunternehmen, allerdings nur für den Staat, erlaubt.

  • Werke

    Tractatus Nomico-Politicus de contributionibus in Romano-Germanico imperio et aliis regnis ut plurimum usitatis, 1634 (Erweiterung d. Diss.) u. ö., zuletzt 1699;
    Consilia et contributiones, 3 Bde., 1649/50, 1673, 1703, 1 Suppl.bd. 1676, Bd. 4, 1703;
    Tractatus Juridico-Politico-Polemico-Historicas De Aerario … libri II, 1651, 1671, 1676, 1699;
    Relationes et Vota Cameraria, 1653, 1671, 1653, später u. d. T. Liber singularis relationum cameralium, 1680.

  • Literatur

    ADB 16;
    W. Roscher, Die gel. Nat.ökonomik in Dtld. während d. Regierung d. Gr. Kf., in: Ber. üb. d. Verh. d. Kgl. Sächs. Ges. d. Wiss. zu Leipzig, phil.-hist. Kl. 15, 1863;
    L. v. Stein, Zur Gesch. d. dt. Finanzwiss. im 17. Jh., in: Finanzarchiv 1, H. 1, 1884;
    G. Marchet, Stud. üb. d. Entwicklung d. Verwaltungslehre in Dtld., 1885;
    L. Cossa, Introduzione allo studio dell'economia politica, ³1892;
    A. Nielsen, Die Entstehung d. dt. Kameralwiss. im 17. Jh., 1911;
    K. Zielenziger, Die alten dt. Kameralisten, ein Btr. z. Gesch. d. Nat.ökonomie u. z. Problem d. Merkantilismus, Diss. Freiburg i. Br. 1913;
    F. v. Klocke, in: Westfäl. Lb. IV, 1933 (W, L, P);
    W. Braeuer, Hdb. z. Gesch. d. Volkswirtsch.lehre, 1952;
    A. Tautscher, Gesch. d. dt. Finanzwiss., in: Hdb. d. Finanzwiss. I, 1952;
    E. Dittrich, Die dt. u. österr. Kameralisten, 1974;
    Hdwb. d. Staatswiss. V, ⁴1923.

  • Autor/in

    Erhard Dittrich
  • Zitierweise

    Dittrich, Erhard, "Klocke, Kaspar" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 102-103 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118777432.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Klock: Kaspar K., oft auch Glock oder Glocke, Rechtsgelehrter, geb. zu Soest am 28. Februar 1583, zu Braunschweig den 15. Januar 1655. Klock's Voreltern gehörten einer angesehenen Familie der berühmten westfälischen Handels- und Hansestadt an, die sich bis ins Mittelalter als Rathsmitglieder verfolgen lassen. Sein Vater, der Rathsherr Johann K., starb ihm früh und die Mutter Dorothea geb. v. Gresten ließ den Sohn erst vier Jahre auf dem Pädagogium zu Marburg, dann drei Jahre zu Dortmund unterrichten. Der junge K. widmete sich dann zu Marburg dem Studium der Rechte und setzte dasselbe seit 1603 drei Jahre lang in Köln fort. Nach Vollendung seiner akademischen Vorbereitung begab er sich zur Uebung in der juristischen Praxis zu zwei angesehenen Kammergerichtsassessoren nach Speier, wo er eine Menge von Rechtsgutachten, Relationen und Rechtsbescheiden verfaßte, aus denen die drei, später durch noch einen Supplementband vermehrten Folianten seiner „Consilia et contributiones“ etc. hervorgingen. Nachdem er 1608 durch seine Abhandlung „De contributionibus“ die akademische Doctorwürde erlangt hatte, gewann der sorgfältig gebildete geschäftstüchtige Graf Heinrich zu Stolberg den schon in besonderem Rufe stehenden Juristen als Kanzler, in welchem Amte er seinem Herrn rühmliche Dienste leistete. Als der Graf 1615 gestorben war, brachte Christian Wilhelm, Administrator des Stifts Magdeburg, K. als Assessor des kaiserlichen Kammergerichts für den niedersächsischen Kreis in Vorschlag. Während er diese Stelle ablehnte, nahm er im nächsten Jahre das Obersyndicat der Stadt Braunschweig an. Im J. 1617 nach Prag geschickt, wurde er hier zu einem kaiserlichen Pfalzgrafen erhoben und wirkte mit Geschick für die Lösung der Stadt Braunschweig aus der über sie verhängten Acht und die Bestätigung des zwischen dem fürstlichen Hause Braunschweig und der Stadt getroffenen steterburgischen Pacificationsvertrags. Seine weitere amtliche Thätigkeit fällt zumeist in die Zeit des großen deutschen Krieges. Seitens Herzog Christians, erwählten Bischofs zu Minden 1626 zum Kanzler berufen, wurde er durch die Liga vertrieben und zog sich nach Bremen zurück, wo er drei Jahre weilte. Als Herzog Georg von Braunschweig das Stift Minden wieder einnahm und Hildesheim eroberte, wurde K. hier zum Kanzler angenommen und versah diese Stelle bis zur Theilung der Cellisch-Kalenbergischen und Göttingischen Linie. K. wollte sich nun von seinen Aemtern zurückziehen; als aber im J. 1638 die Grafen zu Stolberg ihn als einen in ihren Angelegenheiten bewanderten Mann wieder zum Kanzler begehrten, ließ er sich hierfür gewinnen und versah dieses Amt bis an sein Ende. Im J. 1649 nahm ihn auch die Stadt Braunschweig nochmals zu ihrem Consulenten an. Unter den Eigenschaften Klock's wird nicht nur eine unermüdliche fruchtbare Thätigkeit, sondern auch ein besonders starker Sinn für Recht und Billigkeit gerühmt, was ihm auch eine hohe Achtung unter den Zeitgenossen erwarb. Besonders für gütliche Vergleiche scheint er gewirkt zu haben. Mit Erfolg war er in dieser Richtung z. B. bei einem am 8. Februar 1613 zu Harzgerode zwischen Stolberg und Anhalt getroffenen Vergleich wegen der Haderhölzer thätig. Aus seiner im J. 1611 mit Elisabeth, der Tochter des kurkölnischen Kanzlers Nicolaus Ram, geschlossenen Ehe hatte er keine Leibeserben. Nachdem er bis auf sechs Wochen das 72. Lebensjahr vollendet hatte, starb er zu Braunschweig, wo seine sterblichen Reste in der Martinikirche beigesetzt wurden. Von seiner unverdrossenen Thätigkeit zeugen auch seine umfangreichen, soweit bekannt nur in lateinischer Sprache abgefaßten Schriften. Ihr Nutzen für eine frühere Zeit wird schon durch die wiederholten Auflagen so umfangreicher Werke bezeugt. Die „Consilia“ in drei Folianten mit einem Supplementbande (1676) liegen uns in Ausgaben von 1649/50, 1673 und 1703 vor; in fünf sein „Tractatus nomicopoliticus de contributionibus in Romano-Germanico imperio aliisque regnis ut plurimum usitatis“. Auch sein „Tractatus juridico-polit.-polemico-historicus de aerario“ wurde zum zweiten Male nach seinem Tode 1671 von Christoph Peller mit Anmerkungen neu aufgelegt, wiederholt auch sein „Liber singularis relationum cameralium“. Noch ist zu erwähnen seine Abhandlung „An et quatenus Historici in iudicialibus vim et fidem mereantur“.

    • Literatur

      Handschriftl. Materialien auf der gräfl. Bibliothek und im Hauptarchiv zu Wernigerode. Leichenpredigt auf Klock von Dr. Daetrius in Braunschweig.

  • Autor/in

    Ed. Jacobs.
  • Zitierweise

    Jacobs, Eduard, "Klocke, Kaspar" in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 202-203 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118777432.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA