Lebensdaten
1736 – 1780
Geburtsort
Wien
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
österreichischer Publizist ; Historiker
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11709899X | OGND | VIAF: 73889611
Namensvarianten
  • Schrötter, Franz Ferdinand Ritter von
  • Schrötter, Franz Ferdinand (bis 1774)
  • Schrötter, Franz Ferdinand Edler von
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Zitierweise

Schrötter, Franz Ferdinand Edler von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11709899X.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann Heinrich S. ( um 1754), Herrschaftsbeamter, später Beamter d. böhm.-österr. Hofkanzlei;
    M Maria Theresia N. N.;
    1766 Therese Possanner Edle v. Ehrenthal (um 1746–1808);
    4 S, 1 T.

  • Biographie

    S. studierte vermutlich seit 1754 in Wien die Rechte. Seine erste rechtshistorische Arbeit publizierte er 1757 (Diatribe de iurisprudentia veterum Persarum). Ein Jahr nach seiner Promotion (Wien 1761) begann er mit der Veröffentlichung von fünf „Abhandlungen aus dem österr. Staatsrecht“, in denen er sich mit den österr. Freiheitsbriefen, Titeln und Reichserzämtern, Erbhuldigungen und Kleinodien, der Landeshoheit sowie mit Erbfolgeordnung und Vormundschaft des Hauses Österreich beschäftigte. Diese auf intensiven Quellenstudien beruhenden Arbeiten machten nicht nur zahlreiche Archivalien (Privilegien, Hausverträge etc.) erstmals der Öffentlichkeit bekannt, wobei S. von Ksn. Maria Theresia und Staatskanzler Kaunitz unterstützt wurde; sie eröffneten S. auch eine Karriere im Staatsdienst: 1764 wurde er zum Sekretär und Geh. Offizial der Staatskanzlei ernannt, 1769 zum Rat und 1774 zum Wirkl. Hofrat. Ebenfalls 1774 erfolgten S.s Erhebung in den erbländischen Ritterstand sowie seine Ernennung zum Präses und Direktor der juridischen Fakultät der Univ. Wien. S. hatte großen Anteil an der Neuorganisation der juristischen Studien; auf seine Initiative geht die Errichtung einer Lehrkanzel für Reichspraxis (1774) ebenso zurück wie die Aufnahme der Reichs- und Staatengeschichte unter die Rigorosenfächer (1775). 1779/80 fungierte er als Rektor der Univ. Wien.

    In der Staatskanzlei war S. u. a. mit Angelegenheiten des Reichs befaßt; das Reichsstaatsrecht bildete nach und neben dem österr. Staatsrecht einen weiteren Schwerpunkt von S.s wissenschaftlicher Arbeit. Dabei kritisierte er, wegen seiner Dienststellung anonym bleibend, verschiedene Publikationen Johann Stephan Pütters insbesondere zu Problemen des Reichskammergerichts. Ein drittes Forschungsfeld lag im Verhältnis zwischen Österreich und Bayern, v. a. hinsichtlich der 1778/79 strittigen bayer. Erbfolge. 1779 veröffentlichte S. eine Beschreibung des durch Österreich im Frieden von Teschen neuerworbenen Innviertels.

    S.s bleibende Bedeutung liegt in der von einem starken Patriotismus getragenen Begründung einer österr. Staatsrechtswissenschaft auf der Grundlage historischer Quellen. Von seiner in diesem Sinne konzipierten „Österr. Geschichte“ konnte er nur mehr den ersten Band abschließen. Der für ihn bereits vorgesehene Stephansorden gelangte wegen seines frühen Todes nicht mehr zur Verleihung.

  • Werke

    Weitere W Abhh. aus d. österr. Staatsrechle I-V: Von d. Freyheitsbriefen d. durchlauchtigsten Erzhauses Österr., 1762;
    Von d. Titeln u. Reichserzämtern d. durchlauchtigsten Erzhauses Österr., 1762;
    Von d. Erbhuldigungen u. Kleinodien d. Erzherzöge v. Österr., 1763;
    Von d. vorzügl. Rechten, welche d. durchlauchtigsten Erzherzogin mit u. neben d. Landeshoheit gebühren, 1765;
    Von d. Erbfolgs-Ordnung wie auch Vormundschaft d. durchlauchtigsten Erzherzöge, 1766;
    Anm. über Herrn Johann Stephan Pütter's Patriot. Gedanken in Absicht auf einige d. Ksl. u. Reichs-Kammerger. u. dessen Visitation betr. Fragen, 1768;
    Fortges. Anm. über Johann Stephan Pütters weitere Ausführung d. Frage: Ob d. erste Klasse d. z. Kammerger.visitation bestimmten Reichsdeputation auf e. gewisse Zeit abgelöset werden müsse, 1769;
    Beobachtungen über Johann Stephan Pütters Versuch e. richtigen Bestimmung d. kayserl. Ratifications-Rechts bey Schlüssen Reichsständ. Versammlungen insonderheit d. Visitation d. Cammerger., 1770;
    Versuch e. österr. Staatsgesch. v. d. Ursprünge Österreichs bis nach dessen Erhöhung in e. Herzogthum, 1771;
    Grundriß d. österr. Staatsrechtes, 1775;
    Unpartheyische Gedanken über versch. Fragen bey Gelegenheit d. Succession in d. v. d. verstorbenen Kf. Maximilian rückgelassene Länder u. Güter, 1778;
    Topogr., oder kurze Beschreibung desjenigen Distrikts d. bayr. Lande, welchen d. durchlauchtigste Erzhaus v. Österr. kraft d. mit Kuhrpfalz zu Teschen geschlossenen Konvention in Bes. genommen, 1779 (Neudr. 1979);
    Österr. Gesch. I, 1779;
    zahlr. ungedr. Arbb.
    S.s im Haus-, Hof- u. StA Wien.

  • Literatur

    ADB 32;
    Wiener Ztg. 1780, Nr. 54, 1785, Nr. 20;
    F. Dischendorf (irrig auch: Dischendorffer), F. F. v. S.s hinterlassenes Ms. v. Pfalzgrafen, 1784, S. 1-48 (W-Verz.);
    J. Frhr. v. Hormayr, Österr. Plutarch XI, 1807, S. 227-36 (P), erneut in: Austria, Österr. Universal-Kal. f. 1856, 1856, S. 157-60 (P);
    R. Kink, Gesch. d. ksl. Univ. zu Wien I, 1854, S. 519-23;
    L. Bittner (Hg.), Gesamtinventar d. Wiener Haus-, Hof- u. StA, 1938, S. 188;
    R. Hoke, in: W. Brauneder (Hg.), Jur. in Österr., 1987, S. 87-91, 350-53 (W-Verz. einschließl. d. Mss. im Haus-, Hof- u. StA Wien) (P);
    Meusel (W-Verz.,); Wurzbach (W-Verz.);|

  • Quellen

    Qu Univ.archiv Wien, Konsistorialakten Fasc I lit S Nr. 34; Domarchiv St. Stephan zu Wien, Taufbuch Bd. 69, fol. 133 v; „Portheim-Kat.“ d. Wiener Stadt- u. Landesbibl.

  • Autor/in

    Gerald Kohl
  • Zitierweise

    Kohl, Gerald, "Schrötter, Franz Ferdinand Edler von" in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 593-594 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11709899X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Schrötter: Franz Ferdinand E. v. S., geboren zu Wien am 13. Januar 1736, ebenda am 3. Juni 1780, österreichischer Publicist, Rechtshistoriker und Geschichtschreiber. Ein Beamtenkind, mit achtzehn Jahren verwaist, Studirender der Wiener Hochschule an der juristischen Facultät, die, Dank der theresianischen Studienreform, neu erblühte und durch Persönlichkeiten wie den Kanonisten Riegger und den Civilisten Martini auf den jungen S. bleibenden Einfluß nahm. Dennoch zeigte sich bei dem 25jährigen Doctor der Rechte eine besondere Vorliebe für das Mußestudium der Geschichte und der historischen Hülfswissenschaften, nur verquickte sich bei ihm diese Lieblingsneigung mit dem Studium des öffentlichen Rechtes und lenkte den frühreifen, federgewandten Gelehrten, der schon mit 21 Jahren (1757) eine Dissertation über die Rechtsgelehrsamkeit der alten Perser, bald darauf eine solche über das Patronatsrecht und eine dritte über die Concilien der Kirche — sämmtlich in lateinischer Sprache — erscheinen ließ, auf die noch vereinsamte Bahn der staatsrechtlichen Geschichte Oesterreichs, welche kurz vor ihm August v. Beck mit seinen „Specimina iuris publici austriaci“ (1750) betreten hatte und darin von S. weit überflügelt wurde, so daß Letzterer der eigentliche Begründer der geschichtlichen Staatsrechtslehre Oesterreichs und der österreichischen Staatsgeschichte genannt werden darf. Das hierfür grundlegende Werk wurden 1762 bis 1765 die (fünf) „Abhandlungen aus dem österreichischen Staatsrechte“, deren erste von den österreichischen „Freiheitsbriefen“, die zweite von „Titeln und Reichserzämtern des Erzhauses Oesterreich“, die dritte von dessen „Erbhuldigungen und Kleinodien“, die vierte von den „Vorzüglichen Rechten der Erzherzoge mit und|neben der Landeshoheit“ und die letzte, umfangreichste von der „Erbfolgeordnung, Minderjährigkeit und Vormundschaft“ der österreichischen Erzherzöge handelt. In seinen historischen Anschauungen durchaus positiv erscheint S. auch als Vertheidiger der ursprünglichen Reichsunmittelbarkeit Oesterreichs und der Vorrechte seiner Regenten, was mit seiner anderweitigen Thätigkeit als Publicist der neu geschaffenen Hof- und Staatskanzlei, wie sie Kaunitz ausgestaltete, zusammenhängt. — Der scharfblickende Staatskanzler suchte nach jungen, strebsamen Talenten, und so kam bereits 1764 der junge S. als Hofsecretär dort unter und wurde viel verwendet, um seine Feder nach Bedarf für die Rechte und Ansprüche des Hauses Oesterreich zu verwerthen. So kreuzte denn auch bald unser S. mit dem bekannten deutschen Staatsrechtslehrer J. St. Pütter die Waffen in einem längeren Federkriege (1768—1770), der drei Schriften Schrötter's: über Pütter's „Patriotische Gedanken“ in Hinsicht des Reichskammergerichtes (1768), über dessen weitere Ausführungen in gleicher Sache und endlich über Pütter's Definitionen des kaiserlichen Ratificationsrechtes reichsständigen Versammlungen gegenüber im Gefolge hatte. War es doch die Zeit der Versuche Kaiser Josef's II., des daheim wenig beschäftigten Mitregenten Maria Theresia's, als deutscher Kaiser seinen Drang nach Reformen zu bethätigen, mit manchen verrotteten Zuständen aufzuräumen, was unvermeidliche Einsprachen wachrief. Nebenher liefen zwei Abhandlungen Schrötter's „Ueber das Sitz- und Stimmrecht der Krone Böhmen bei den Reichsberathschlagungen und den dieser Krone gebührenden Rang“ (Wien 1769) und „Patriotische Bemerkungen gegen die an das Licht getretene Churbayrische Schrift u. d. T. Rechtmäßigkeit derjenigen churbayerischen Landesordnungen, welche von einigen Comitial-Gesandtschaften zu Regensburg angefochten worden“ (Wien 1770). Ueberhaupt wirkte der alte politische Hader zwischen Oesterreich und Kurbaiern, den das Jahr 1740, der Ausbruch des österreichischen Erbfolgekrieges verstärkt wieder erweckt hatte, nicht nur publicistisch, sondern auch in Bezug auf die staatsrechtliche Geschichtschreibung nach, deren Chorführer S. geworden. Es war nicht allein wissenschaftliche Ueberzeugung, sondern auch der Ausfluß dieses Gegensatzes, wenn S. in seinem bahnbrechenden „Versuch einer österreichischen Staatsgeschichte von dem Ursprunge Oesterreichs bis nach dessen Erhebung zum Herzogthum“ (Wien 1771) und ebenso in seinem für jene Zeit gehaltvollen „Grundriß des österreichischen Staatsrechts“ (Wien 1775) für die volle Selbständigkeit der Ostmark (Oesterreichs) dem bairischen Herzogthum gegenüber eintrat. Auch war die Zeit noch fern, in welcher sich die historische Kritik gegen die Echtheit der sogenannten österreichischen Hausprivilegien mit Erfolg versuchte. — 1769 bereits Rath, 1774 Hofrath in der Staatskanzlei, erbländischer Ritter, Director und Präses der juristischen Facultät, als welcher S. (1775) die „Ratio studii juridici in Universitate Vindobonensi“ veröffentlichte, viel beschäftigt im Dienste des Staates und der Wissenschaft, jedenfalls auf Kosten seines schwächlichen Körpers, unternahm es S., noch eine „Oesterreichische Geschichte von der Urzeit bis auf Maximilian I.“ zu schreiben. Doch gedieh das Werk unter seiner Feder nur bis zur Zeit des vorletzten Babenbergers, Leopold des Glorreichen (1198—1230); die Fortsetzung übernahm der Piarist, P. Adrian Rauch, der das, für die damalige Zeit gleichfalls maßgebende, Werk bis zur Velehnung Albrecht's I. mit Oesterreich und Steiermark (1283) weiterführte. Es blieb somit unvollendet. Die topographische Schilderung des Innviertels, der kargen Entschädigung Oesterreichs für den Aufwand des sogenannten bairischen Erfolgekrieges mit Preußen, war Schrötter's letzte zum Druck (1779) beförderte Arbeit; nicht lange darauf erlag er (1780), mit 45 Jahren, dem Uebermaaße geistiger und physischer Anstrengungen; — sein Hinscheiden wurde als „wahrer Verlust“ von Maria Theresia bedauert. Die hochherzige|Kaiserin, die im gleichen Jahre das Zeitliche segnete, trug dem Staatskanzler auf, das Möglichste für die Witwe und die Waisen zu thun. S. hinterließ eine Reihe dem Staatsarchive einverleibter Abhandlungen. Die Handschrift „Ueber die deutschen Pfalzgrafen“ gab Franz Dischendorfer (Wien 1784) mit einer Lebensskizze Schrötter's heraus.

    • Literatur

      Dischendorfer a. a. O. S. 1—48. — de Luca, Das gelehrte Oesterreich, I, 2. St., S. 111 f., Wien 1778. — J. v. Hormayr, Oesterr. Plutarch (1807), XI, 227 s., „Franz Ferdinand E. v. Schrötter“. — Wurzbach. Biogr. Lex. XXXII (1876), 8—12 (verzeichnet die gedruckten Werke und den Nachlaß Schrötter's).

  • Autor/in

    v. Krones.
  • Zitierweise

    Krones, Franz von, "Schrötter, Franz Ferdinand Edler von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 32 (1891), S. 577-579 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11709899X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA