Lebensdaten
1756 – 1826
Geburtsort
Burghausen
Sterbeort
Penzing bei Wasserburg
Beruf/Funktion
Kameralist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 116939893 | OGND | VIAF: 279472321
Namensvarianten
  • Moshammer Ritter von Mosham, Franz Xaver
  • Moshammer, Franz Xaver (bis 1789)
  • Moshammer, Franz Xaver von
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Zitierweise

Moshammer, Franz Xaver von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116939893.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Franz M. (bayer. erbl. Adel 1789), Weinwirt, 1775-91 Bgm. in B.;
    M Maria Franziska Steininger;
    N. N.;
    1 S Friedrich August, Dr. iur., Landger.assessor in Augsburg, 1 T Cajetana Josepha ( 1854, Johann Nepomuk Buchinger, 1781–1870, Prof. f. Territorial- u. Staatsrecht in Würzburg u. München, s. ADB III).

  • Biographie

    M. absolvierte ein Studium der Kameral- und Polizeiwissenschaften bei den seinerzeit angesehensten Lehrern dieser Disziplin: bis ca. 1777 bei Joseph v. Sonnenfels in Wien, anschließend etwa zwei Jahre bei Johann Beckmann in Göttingen. Als sich in Bayern Pläne zur Errichtung einer Kameralschule in Burghausen oder Ingolstadt zerschlugen, es aber immerhin zur Einrichtung einer Professur für „Cameral und Oeconomie“ an der Landesuniversität Ingolstadt kam, wurde M. 1780 zunächst als ao., 1783 als o. Professor angestellt. M., der neben den kameralwissenschaftlichen auch juristische Vorlesungen hielt, gehörte dem Lehrkörper der 1800 nach Landshut verlegten Hohen Schule bis 1826|an; 1807 wurde er zu deren Senator perpetuus ernannt. Kurz vor der Übersiedlung der Universität nach München schied er aus dem Professorenkollegium aus.

    Vor allem von Sonnenfels beeinflußt, dessen Werke er einem 1787 erschienenen und für den Vorlesungsbetrieb bestimmten Leitfaden zugrundelegte, trat M. kaum durch originäre wissenschaftliche Leistungen hervor. Bedeutung kommt ihm hauptsächlich als Wegbereiter bei der Institutionalisierung der sich etablierenden Kameralwissenschaften in Bayern zu. Nachdem er bereits frühzeitig mit einer Denkschrift „Gedanken und Vorschläge über die neuesten Anstalten teutscher Fürsten, die Cameralwissenschaften auf hohen Schulen in Flor zu bringen“ (1782) hervorgetreten war, mündeten die wissenschaftsorganisatorischen Bestrebungen M.s 1799 in die Gründung eines Kameralinstitutes an der Univ. Ingolstadt ein, dessen Lehrpersonal aus der juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät rekrutiert wurde. 1804 wurde das Institut in den Rang einer Sektion für Staatwirtschaftliche Kenntnisse erhoben, um dann nach der erneuten Verlegung der Universität nach München 1826 endgültig den Fakultätsstatus zugesprochen zu bekommen.

  • Werke

    Weitere W Slg. d. neuesten Instruktionen f. d. kurbayer. Dikasterien in Bayern, 1783;
    Einl. in d. gemeine u. bayr. Wechselrecht, 1784.

  • Literatur

    ADB 22;
    C. v. Prantl, Gesch. d. Ludwig-Maximilians-Univ. in Ingolstadt, Landshut, München, 2 Bde., 1872 (Nachdr. 1968);
    H. v. Pechmann, Gesch. d. Staatswirtsch. Fak., in: L. Boehm u. J. Spörl (Hrsg.), Die Ludwig-Maximilians-Univ. in ihren Fakultäten, I, 1972, S. 127-83;
    W. Müller, Univ. u. Orden, Die bayer. Landesuniv. Ingolstadt zw. d. Aufhebung d. Jesuitenordens u. d. Säkularisation 1773-1803, 1986.

  • Porträts

    Gem. in Schloß Penzing.

  • Autor/in

    Winfried Müller
  • Zitierweise

    Müller, Winfried, "Moshammer, Franz Xaver von" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 208-209 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116939893.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Moshammer: Franz Xaver M., Ritter von Mosham zu Penzing und Neudeck, Cameralist, geb. 1755 zu Burghausen in Baiern, 27. September 1826 auf seinem Gute Penzing bei Wasserburg in Baiern, studirte in Göttingen und Wien (? wenigstens nennt er Sonnenfels seinen Lehrer), erwarb die philosophische und juridische Doctorwürde, wurde 1780 außerordentlicher Professor der Cameralwissenschaften zunächst in der philosophischen, bald darauf in der juristischen Facultät der Universität Ingolstadt, 1781 auch für Wechselrecht bestellt, 1783 daselbst Ordinarius und kurfürstlicher Hofrath, übernahm später auch deutsches Privatrecht und Encyclopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft, 1790 in den Ritterstand erhoben, 1797 Assessor am dortigen Spruchcollegium, übersiedelte 1800 mit der Universität nach Landshut, 1807 zum Senator perpetuns ernannt starb er gerade in der Zeit, als die Universität nach München übertragen wurde (1826). Ein wegen seiner Vielseitigkeit und seines gediegenen Wissens hochgeschätzter akademischer Lehrer und Gelehrter gehörte er doch nicht zu den fruchtbaren, schöpferischen Geistern seiner Zeit. Eine Reihe von Schriften, die er hinterlassen hat, zeigen ihn als Compilator oder bloßen Interpreten fremder wissenschaftlicher Anschauungen. Als Cameralist steht er durchaus auf dem Boden von Sonnenfels, nach dessen Schriften er auch lehrte. Seine Auffassung von der Einrichtung des cameralistischen Studiums, zu dem er auch die cameraltechnischen Fächer rechnete, und der er schon in einer eigenen Denkschrift (1782) einen sehr umfassenden, für die Geschichte der Cameralwissenschaft noch jetzt sehr bedeutsamen Ausdruck gab, ist zunächst in Ingolstadt selbst für die Bildung des Cameralinstituts wirksam geworden und hat sich noch lange Zeit darnach in der Schöpfung der selbständigen cameralistischen Facultäten zu München, Würzburg und Tübingen lebendig gezeigt. Als eine kleine Episode in dem sonst so ruhigen Lebensgange dieses Gelehrten erscheint 1793 die fälschlich gegen ihn erhobene Anklage, der Verfasser einer für die bairische Diplomatie kränkenden Schrift: „Demonstratio thesis, quod usus tituli „Excellentiae“ in tractatu Hamburgensi et Westphalico non prosit Legatis Electorum atque non-usus Legatis principum haud noceat“ gewesen zu sein, von welchem Vorwurfe er durch die vom akademischen Senate geführte Untersuchung vollkommen gerechtfertigt wurde. Schriften: „Gedanken über die neuesten Anstalten teutscher Fürsten, die Cameralwissenschaften auf hohen Schulen in Flor zu bringen“, 1782. (Eine weitere der Regierung übergebene Denkschrift mit Empfehlung eines Institutum camerale ist nicht gedruckt worden.) — „Einleitung in das gemeine und bairische Wechselrecht", 1784, 2. Aufl. 1803. — „Sammlung der neuesten Instructionen für die kurpfalzbairischen Dikasterien“, 1783. — „Grundsätze der Polizei, Handlung und Finanz von Sonnenfels, abgekürzt und in Tabellen gebracht“, 1787, 2. Aufl. 1801. — „Ueber die Amortisationsgesetze und besonders in Baiern“, 1798. — „Ueber das Bierbraurecht in Baiern", 1791. — „Europäisches Gesandtschaftsrecht", 1806. (Napoleon „dem Einzigen“ gewidmet). — „Grundsätze des Lehenrechts“, 1814. — Eine „Philosophische Geschichte der Gesetzgebung in Baiern“, welche er schon 1782 angekündigt hat, ist nie erschienen.

    Annales universit. Ingolstad., fortges. v. Permaneder. Prantl, Gesch. d. Univ. München. N. Nekr. d. D.

  • Autor/in

    Inama.
  • Zitierweise

    Inama von Sternegg, Theodor, "Moshammer, Franz Xaver von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 394 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116939893.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA