Lebensdaten
1784 – 1857
Geburtsort
Rhodt unter Rietburg (Pfalz)
Sterbeort
Karlsruhe
Beruf/Funktion
badischer Minister ; Staatsmann
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 11690254X | OGND | VIAF: 5694894
Namensvarianten
  • Nebenius, Karl Friedrich
  • Nebenius, Carl Friedrich
  • Nebenius, Karl Friedrich
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Zitierweise

Nebenius, Carl Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11690254X.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann Wilhelm (1754–1801), Amtmann in Rh. u. Mahlberg, Hofrat, S d. Ernst Christoph ( 1804), Amtmann in Rh., u. d. Maria Elisabetha Sebaldt;
    M Wilhelmine Louise (1756–1846) aus Straßburg, T d. Georg Friedrich Hummel (1733–79), iur. utr. lic., baden-durlach. Kanzleidir., u. d. Justine Elisabeth Jäger (* 1741);
    1814 Friederike Sophia (1798–1867), T d Friedrich Sommerschu, Stadtapotheker in K.;
    3 S, 7 T; Schwager Ludwig Georg Winter (1778–1838), bad. Innenmin. (s. ADB 43).

  • Biographie

    Aus der linksrhein. bad. Exklave Rhodt durch die Franzosen 1792 vertrieben, wuchs N. in Karlsruhe auf, wo er 1793-1802 das Gymnasium besuchte. Danach studierte er in Tübingen Jurisprudenz und Finanzwirtschaft. 1807 trat er in die Dienste des bad. Finanzministeriums, in das er nach einem Praktikum beim Präfekten des Departements Doubs in Besançon (1809/10) und kurzer Tätigkeit als Kreisrat in Durlach im Mai 1811 zurückkehrte. Zunächst mit der Vereinheitlichung der Steuerkataster betraut, widmete sich N. von Beginn an auch brisanten politischen Fragen. So drang er mit Erfolg auf die Senkung der überhöhten Grund- und Häusersteuer („Ueber die directe Steuer im Großhzgt. Baden“, 1815, anonym) und beseitigte sämtliche bis dahin noch bestehenden Binnenzölle, womit erstmals ein freier Warenverkehr im Inland geschaffen wurde. Die wichtigste Leistung seiner frühen Jahre erbrachte er indes mit der Abfassung der bad. Verfassungsurkunde, die von Großhzg. Karl am 22.8.1818 unterzeichnet wurde. Obwohl er in ostentativ kränkender Zurücksetzung von den abschließenden Beratungen über die Verfassung ausgeschlossen worden war, entwarf N. auch die Wahlordnung, in der er den|gewerbereichen Städten ein besonderes Gewicht zumaß. Dies ist später als vermeintliche Benachteiligung der kath. Bevölkerungsmehrheit kritisiert worden; auf die wahrscheinlich von F. J. Mone stammende Schrift „Die kath. Zustände in Baden“ (1841) antwortete N. ein Jahr später mit einer Schrift gleichen Titels. Die bad. Verfassung – die liberalste Deutschlands – darf als ein Hauptwerk des deutschen Frühkonstitutionalismus gelten, auch wenn sie – aus dem etatistischen Geiste des aufgeklärten Absolutismus entstanden – in erster Linie ein Herrschaftsinstrument zur Integration des von Napoleon auf das Fünffache vergrößerten neuen Mittelstaats bildete. Darüber hinaus war sie die wichtigste institutionelle Voraussetzung, um die Kreditwürdigkeit Badens sicherzustellen, das eben in jenen Jahren am Rande des Staatsbankrotts lavierte, weil mit den neu erworbenen Gebieten beträchtliche Schuldenlasten hatten übernommen werden müssen. Daß gerade N. die Verfassung hauptsächlich unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtete, beweisen seine „Bemerkungen über den Zustand Großbritanniens in staatswirthschaftlicher Sicht“ (1818) und sein zwei Jahre später erschienenes theoretisches Hauptwerk „Der öffentliche Credit“ (1820, ²1829), in dem er die Kreditwürdigkeit einer Regierung ausdrücklich mit den „constitutionellen Einrichtungen“ in Zusammenhang brachte. Grundsätzlich hielt N. eine – auch hohe – Staatsverschuldung in Notzeiten oder außergewöhnlichen Umständen zwar für berechtigt; zugleich warnte er mit Rücksicht auf deren zinstreibende und dadurch konjunkturdämpfende Wirkung vor den Gefahren einer exzessiven Kreditfinanzierung des Staates. Die Sorge um die Staatsfinanzen bildete die zentrale Kategorie im Denken und Handeln von N.

    Schon in dem Buch über Großbritannien und nochmals in einer im Jahr darauf entworfenen vorläufig ungedruckten Denkschrift schlug N. vor, eine alle deutschen Bundesstaaten mit Ausnahme Österreichs umfassende Zollunion zu schaffen. Nach dem Scheitern der entsprechenden Verhandlungen auf Bundesebene war er 1820-23 auf der Darmstädter und 1825 auf der Stuttgarter Zollkonferenz der süddeutschen Staaten Hauptunterhändler der bad. Regierung. Gegenüber dem bayer. Begehren nach hohen Schutzzöllen beharrte er hier wegen der intensiven Handelsverflechtungen seines Landes mit Frankreich und der Schweiz auf niedrigen Zolltarifen, wie es der bad. Tradition entsprach. An diesen prinzipiellen Interessendivergenzen scheiterte ein Übereinkommen. Bei allen weiteren Bemühungen um eine Zolleinigung war N. (und die bad. Regierung überhaupt) nicht mehr beteiligt. Erst als sich die von ihm stets erstrebte große Lösung eines Verbundes der süddeutschen Staaten mit Preußen abzeichnete, griff er wieder in die Diskussion ein. Mit seiner „Denkschrift für den Beitritt Badens“ (1833) und der umfangreichen Studie „Der Deutsche Zollverein, sein System und seine Zukunft“ (1835) warb er mit wirtschaftspolitisch fundierten und in der Kammer eindringlich wiederholten Argumenten für den Beitritt seines Landes, der schließlich zum 1.1.1836 auch vollzogen wurde. Dies war politisch einer seiner größten Erfolge, war es doch sein Verdienst, das Konzept einer gesamtdeutschen Lösung schon vor Friedrich List und Friedrich v. Motz entworfen zu haben.

    Im März 1824 wurde N. vom Finanz- ins Innenministerium versetzt, wo er zunächst, von der reaktionären Hofpartei als Jakobiner verdächtigt, nur geringen Einfluß ausübte. Es gelang ihm in dieser Zeit immerhin, Maße und Gewichte in Baden zu vereinheitlichen und das metrische System einzuführen. Erst mit der Thronfolge Großhzg. Leopolds und dem Aufstieg seines Freundes und Schwagers Ludwig Georg Winter zum Innenminister gewann N. neuen Handlungsspielraum. Winter machte ihn am 7.12.1830 zum Direktor des Innenministeriums; nach seinem Tod rückte N. am 23.4.1838 selbst zum Minister auf. In dieser Stellung blieb ihm freilich wenig Zeit, weil sein reaktionärer Gegner und Rivale, Außenminister Friedrich v. Blittersdorf, zur Zusammenarbeit nicht bereit war und den Monarchen mit der Alternative „Er oder ich“ unter Druck setzte. So erhielt N. am 3.10.1839 den Abschied. Das Bedauern darüber in der Kammer wie in der liberalen Presse war fast allgemein. Die Jahre 1830-39 bildeten den Höhepunkt in der Staatsarbeit von N. Zusammen mit Winter schuf er 1831 eine neue Kommunalverfassung, eine neue Zivilprozeßordnung, in der das Prinzip der Mündlichkeit festgeschrieben wurde, und das berühmte liberale Preßgesetz, das indes schon bald wieder aufgehoben werden mußte. 1833 folgten die endgültige Zehntablösung und die Aufhebung der Frohnden. Waren dies Gemeinschaftswerke, so trug N. wieder die Hauptverantwortung für die 1834 erfolgte durchgreifende Reorganisation der Karlsruher Polytechnischen Schule, die ihren Aufstieg zu einer erstrangigen Stätte höherer technischer Bildung überhaupt erst ermöglichte. Gleichzeitig veranlaßte N. auch|die Errichtung von Gewerbeschulen in fast allen größeren Orten Badens. Ihnen wurde die Aufgabe zugewiesen, Volksschulabsolventen parallel zur Lehre handwerkliche Fertigkeiten und gewerbliche Bildung zu vermitteln („Ueber technische Lehranstalten in ihrem Zusammenhange mit dem gesammten Unterrichtswesen und mit besonderer Rücksicht auf die polytechnische Schule zu Karlsruhe“, 1833). Da sich am bad. Vorbild später fast alle deutschen Bundesstaaten orientierten, darf N. als Schöpfer der deutschen Berufsschule und des bis heute bestehenden dualen Systems gelten. Eine weitere Frucht seiner Bemühungen um die Hebung des Bildungswesens war das Volksschulgesetz von 1835. – Bleibende Verdienste erwarb sich N. auch beim Bau der ersten deutschen Staatsbahn. Er war es, der in einem Gutachten 1836 den Bau der Bahn von Mannheim nach Basel auf Staatskosten empfahl und schließlich durchsetzte.

    Nach dem Sturz Blittersdorfs wurde N. zunächst zum Mitglied der I. Kammer ernannt (6.11.1843), später erneut zum Innenminister berufen (28.3.1845-15.11.1846). Am 6.3.1846 rückte er gar in das – allerdings eher repräsentative – Amt eines Präsidenten des Staatsrats auf. Eine nennenswerte Wirkung konnte er in seiner zweiten Amtszeit nicht mehr erzielen. Am 1.7.1849 endgültig aus dem Staatsdienst verabschiedet, verbrachte N. den Rest seines Lebens – durch fortschreitende Erblindung behindert – vorzugsweise mit historischen Studien. Ein Buch über Karl Friedrich v. Baden, das jedoch unvollendet blieb und erst 1868 von F. v. Weech aus dem Nachlaß herausgegeben wurde, ist die wichtigste Frucht dieser Zeit.

    N. war der „Geheimratsliberale“ schlechthin. Nach außen unbeholfen, nur zu stockender Rede fähig, war er kein charismatischer Politiker, sondern ganz und gar ein Mann der Administration. Als solchem eignete ihm freilich infolge seiner Fähigkeit zu klarer Analyse, sicherem Urteil und weit vorausschauender Planung ein außergewöhnliches Maß an Kreativität. Sein Ziel war eine organische Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft unter Vermeidung aller Extreme und Eruptionen, die Herstellung eines agrarischindustriellen Gleichgewichts. Mit seinen oft erst nach Jahrzehnten in ihrer vollen Wirkung erkennbaren Initiativen und Maßnahmen zur Fortentwicklung von Wirtschaft, Verkehr und Bildung ist er zu einem inneren Gründer Badens geworden. – Großkreuz d. bad. Ordens vom Zähringer Löwen; Kommandeur d. hess. Ludwigsordens u. d. kurhess. Ordens v. Goldenen Löwen; preuß. Roter Adler-Orden II. Kl.

  • Werke

    Weitere W Das neue franz. Douanensystem in seiner fortschreitenden Entwickelung od. d. Vernichtung d. Handels d. südwestl. Teutschlands mit Frankreich, 1822;
    Ueber d. Herabsetzung d. Zinsen d. öff. Schulden, 1837;
    Ueber d. Entstehung u. Erweiterung d. gr. dt. Zollver., in: Dt. Vj.schr. 1838, H. 2, S. 319-59;
    Ueber d. im Ghzgt. Baden bestehende Maaß- u. Gewichtssystem, in: Rau's Archiv 4, 1840, S. 226-45;
    Das südwestl. Dtld. in Beziehung auf d. gegenwärtigen pol. Conjuncturen, 1840;
    Ueber d. Zölle d. dt. Zollver. z. Schutze d. einheim. Eisenproduction, 1842;
    Der Streit üb. Gemischte Ehen u. d. Kirchenhoheitsrecht im Ghzgt. Baden, 1847;
    Baden u. seine Beziehungen z. nat. Erhebung Dtld.s, 1849;
    Baden in seiner Stellung zur dt. Frage, 1850. |

  • Nachlass

    Nachlaß: Bad. Gen.landesarchiv, Karlsruhe.

  • Literatur

    ADB 23;
    W. Andreas, Gesch. d. bad. Verw.organisation u. Vfg. in d. J. 1802–18, I, 1913;
    ders., Aus d. Anfängen v. N., in: ZGORh 67, 1913, S. 7-24;
    H. Kahlert, C. F. N. (1784-1857) u. d. bad. Gewerbeschule, ebd. 139, 1991, S. 269-81;
    R. Goldschmit, Gesch. d. bad. Vfg.urk. 1818-1918, 1918;
    F. Kusterer, C. F. N. – Schöpfer d. bad. Gewerbeschulen, in: Die berufsbildende Schule 13, 1961, S. 494-99 (P);
    W. Fischer, Der Staat u. d. Anfänge d. Industrialisierung in Baden 1800–50, I, 1962;
    F. Haverkamp, Staatl. Gewerbeförderung im Ghzgt. Baden unter bes. Berücksichtigung d. Entwicklung d. gewerbl. Bildungswesens im 19. Jh., 1979;
    L. E. Lee, The Politics of Harmony, Civil Service, Liberalism, and Social Reform in Baden, 1800–50, 1980;
    H. P Müller, Das Ghzgt. Baden u. d. dt. Zolleinigung 1819-35/36, 1984;
    P. Burg, Die dt. Trias in Idee ü. Wirklichkeit, 1989;
    W. v. Hippel u. a., Eisenbahn-Fieber, Badens Aufbruch ins Eisenhahnza., 1990 (P);
    Hdb. d. Bad.-Württ. Gesch., III, hg. v. H. Schwarzmaier, 1992;
    K.-J. Matz, C. F. N. – eine d. gr. Gestalten d. Gewerbeförderung im 19. Jh., in: Berufsbildung u. Gewerbeförderung, hg. v. Bundesinst. f. Berufsbildung, 1994, S. 125-46;
    Bad. Biogir. II, 1875, S. 99-105. – Eigene Archivstud.

  • Autor/in

    Klaus-Jürgen Matz
  • Zitierweise

    Matz, Klaus-Jürgen, "Nebenius, Carl Friedrich" in: Neue Deutsche Biographie 19 (1999), S. 16-18 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11690254X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Nebenius: Karl Friedrich N., großherzoglich badischer Wirklicher Geheimer Rath, Ministerialpräsident und Präsident des Staatsrathes, geb. zu Rhodt, in der Rheinpfalz am 29. Sept. 1785, zu Karlsruhe am 8. Juni 1857, ein durch hohe Fähigkeiten, große Arbeitskraft, unbeirrbare Treue und Hingebung an Fürst und Vaterland, einen weiten Blick und eine seltene Vielseitigkeit des Wissens hervorragender Mann, der neben der mühsamen und aufreibenden Thätigkeit des Beamten eine umfassende Wirksamkeit als Politiker und Gelehrter entfaltete, wie sie in dieser Vereinigung wohl nur selten vorkommt. — Der Marktflecken Rhodt, sein Geburtsort, wo sein Vater der Verwaltung als Amtmann vorstand, gehörte zur Markgrafschaft Baden-Durlach bis in Folge der französischen Revolution das ganze linke Rheinufer der französischen Republik zufiel. 1792 wurde der Amtmann N. durch die Franzosen Vertrieben und von seinem Markgrafen zum Obervogt der Herrschaft Mahlberg ernannt. Nach seinem frühen Tode (1801) lag der Mutter, einer energischen und begabten Frau, die Erziehung der verwaisten Kinder ob, eine Aufgabe, der sie sich mit bestem Erfolg unterzog und an deren Früchten sie sich bis in das hohe Alter von 90 Jahren (sie starb 1846) erfreuen durfte. Von dem Karlsruher Gymnasium, wo er ein Mitschüler A. Böckh's, des später hochberühmten Philologen war, ging N. 1802 an die Universität Tübingen über, wo er bis 1805 juristischen Studien oblag, daneben aber unter Kielmayer's Einfluß auch der Mathematik und den Naturwissenschaften nicht fremd blieb. In der Zeit, in welcher der Code Napoléon auch für Baden die Grundlage des Civilrechts wurde, hielt N. es für angemessen, die Ausübung des französischen Rechts in Frankreich selbst praktisch kennen zu lernen und arbeitete einige Zeit in der Kanzlei des Präfecten von Besançon. Debry, des einzigen der französischen Gesandten beim Rastatter Kongreß, der dem vielgenannten Mordanfall entgangen war. 1807 trat er als Geheimer Secretär beim Finanzdepartement in den badischen Staatsdienst und benutzte 1809 einen längeren Urlaub zu einem Aufenthalt in Paris, um auch dort den Geschäftsgang der französischen Behörden zu studiren. 1810 zum Kreisrath in Durlach ernannt, wurde er 1811 in das Finanzministerium berufen, wo er mit dem späteren Finanzminister Böckh während einer Reihe von Jahren höchst schwierige und complicirte Aufgaben auf dem Gebiete der Organisation und der Gesetzgebung in ganz vortrefflicher Weise löste. Es gehörten dazu die umfassende Revision des Steuerkatasters, die Einleitungen zum Vollzug der Gesetzgebung über die indirecten Steuern und die Umgestaltung des gesammten Staatsrechnungswesens — ganz gewaltige Aufgaben, wenn man bedenkt, daß es galt, neue Geschäftsformen für eine große Reihe von Territorien|auszuarbeiten und in denselben einzuführen, in welchen bisher die verschiedenartigsten Grundsätze geherrscht hatten, und daß dies geschah in einer Zeit, in welcher die durch die napoleonischen Kriege und ihre Folgen der Staatskasse wie den Bewohnern des Landes auferlegten Lasten sich bis zum Unerträglichen steigerten. Auch der Nothstand, welcher, nach endlicher Herstellung des Friedens, in den Theuerungsjahren 1816 und 1817 herrschte, nahm seine Arbeitskraft in Anspruch, sowohl durch die vermehrten Geschäfte im Finanzministerium als durch die anstrengende Thätigkeit in einer zur Linderung des Nothstandes besonders niedergesetzten Immediatcommission. Daneben wurde seine gewandte Feder auch noch in Anspruch genommen zum Zwecke publicistischer Ausarbeitungen bezüglich der Erbfolge- und Territorialfrage, welche damals alle Gemüther beschäftigte und sich immer mehr zu einer Lebensfrage für das Land gestaltete. Nicht ohne Zusammenhang mit der Gefahr, durch die Ansprüche Baierns und Oesterreichs das Land zerstückelt und die Söhne aus Großherzog Karl Friedrichs zweiter Ehe ihrer Erbansprüche verlustig werden zu sehen, war die Ertheilung der Verfassung. Nach langen, von verschiedenen seit 1815 niedergesetzten Commissionen gepflogenen Verhandlungen beauftragte Großherzog Karl den damaligen Finanzrath N., einen neuen Entwurf einer Verfassungsurkunde auszuarbeiten, und auf Grund dieses Entwurfes erfolgte am 22. August 1818 die Verkündung der seitdem mit geringen Abänderungen in Kraft stehenden Verfassung des Großherzogthums Baden, welche die Quelle einer auf allen Gebieten des Staatslebens segensreich wirkenden Entwicklung wurde. (Vgl. v. Weech, Geschichte der badischen Verfassung, Karlsruhe 1868.) Auch diesem Werke, dessen Schwerpunkt natürlich in seinen staatsrechtlichen Festsetzungen beruht, merkt man es an, daß sein Urheber sich eingehend mit dem Studium der wirthschaftlichen Fragen beschäftigt hatte. Die gründliche Kenntniß des Wirthschaftslebens nicht nur des eigenen Landes und der Nachbarstaaten, sondern auch — nach damaligen Begriffen — ferner Länder, welche N. sich durch rastlose Studien erworben hatte, machten sich in seinen wissenschaftlichen Arbeiten geltend, welche in den zunächst folgenden Jahren entstanden, 1820 erschien sein classisches Werk über den „öffentlichen Credit“, das Treitschke am eine Stufe mit dem Werke Ricardo's stellt und als „eine unschätzbare Schule streng methodischen Denkens“ rühmt, Roscher als „die beste Monographie in der volkswirthschaftlichen Literatur Deutschlands“ bezeichnet. Vorher waren zwei Arbeiten gegangen, welche die für die weitere wirthschaftliche und politische Gestaltung Deutschlands wichtigste actuelle Frage behandelten: die „Bemerkungen über den Zustand Großbritanniens in staatswirthschaftlicher Hinsicht“ (1818), eine Schrift, welche auch Deutschlands Handelsverhältnisse berührte und Verkehrsfreiheit im Innern, Grenzzölle nach Außen unter Einführung eines gemeinsamen Mauthsystemes an den Grenzen verlangte, und die (erst 1833 im Buchhandel veröffentlichte) Denkschrift über das deutsche Zollwesen, welche im April 1819 einzelnen Mitgliedern des badischen Landtages vertraulich mitgetheilt, sodann bei den Ministerialconferenzen in Wien durch den Minister v. Berstett den dort anwesenden Bevollmächtigten, wenn auch nur als eine Privatarbeit ohne amtlichen Charakter, vorgelegt wurde (vgl. v. Weech, Correspondenzen und Aktenstücke zur Geschichte der Ministerialconferenzen in Karlsbad und Wien. Leipzig 1865. S. 79 ff.). Dem Verfasser erschien als das wirksamste Heilmittel zur Rettung aus dem herrschenden Nothstande, unter welchem Handel und Industrie Deutschlands zu erliegen drohten, ein Verein von ganz Deutschland, etwa mit Ausschluß von Oesterreich, dessen Verhältniß zu Ungarn und Italien Schwierigkeiten darbieten und das sich durch einen Handelsvertrag freundlich verbinden mochte. Indem N. in seiner Denkschrift die Nothwendigkeit der Zollgemeinschaft betonte, wies er|auch die Möglichkeit und die Bedingungen der Ausführung nach. Wenn auch später die Gestaltung der Verhältnisse, wie sie im großen deutschen Zollverein in die Erscheinung trat, von den Gedanken, denen N. in jener Denkschrift Ausdruck gab, mannigfach abwich, so durfte ihr Urheber sich doch nach Abschluß des preußisch-hessischen Zollbundes der Anerkennung seiner Arbeit durch keinen geringeren als Eichhorn erfreuen, welcher am 28. November 1833 schrieb: „Zur großen Genugthuung wird es dem Verfasser gereichen, wenn er aus den Vertrügen der jetzt zu einem gemeinsamen Zoll- und Handelssystem verbundenen Staaten ersehen wird, wie vollständig nunmehr die Ideen ins Leben getreten sind, welche von ihm schon im J. 1819 über die Bedingungen eines deutschen Zollvereines gehegt und bekannt gemacht worden sind.“ Als der ausgezeichnete preußische Staatsmann diese Worte schrieb, handelte es sich um die Vereinigung des preußisch-hessischen Zollbundes mit dem Zollbund von Baiern und Würtemberg und den Anschluß Badens an dieselbe. Gegen den Abschluß der Verträge sprachen gewichtige Stimmen in der würtembergischen Kammer, sowie die entschiedene Abneigung der namhaftesten badischen Liberalen, besonders Rottecks und Sander's. Der junge Mathy, der für den Anschluß sich aussprach, stand mit seiner Ansicht lange Zeit fast allein. Bisher, in den seit 1823 zu Darmstadt und Stuttgart geführten Verhandlungen, an denen N. als Vertreter Badens Antheil genommen, hatte er sich gegen den Anschluß Badens an einen der beiden Bünde ausgesprochen, da die Bedürfnisse Badens in Folge seiner geographischen Lage seiner Meinung nach mit den Wünschen der anderen Staaten sich als unvereinbar erwiesen. Nun aber, da es sich um die Vereinigung der getrennten Bünde und im Fall der fortgesetzten Weigerung Badens sich anzuschließen, um dessen Isolierung handelte, schwankte N. keinen Augenblick mehr, wofür man sich entscheiden müsse. Obgleich er seit einigen Jahren aus dem Finanzministerium in das Ministerium des Innern übergetreten war und demnach das Zollwesen nicht mehr zu seinem amtlichen Geschäftskreise gehörte, hatte man doch nie aufgehört, seinen werthvollen Rath in allen einschlägigen Fragen einzuholen. Doch nahm er an den amtlichen Verhandlungen über den Anschluß Badens an den Zollverein keinen Antheil. Er empfand dies als eine schwere und unverdiente Kränkung. Aber er war nicht der Mann, sich darum in den Schmollwinkel zu setzen. War es ihm nicht gegönnt, amtlich an der Vollendung des großen nationalen Werkes mitzuarbeiten, so warf er nun das ganze Gewicht seiner persönlichen Autorität für den Anschluß in die Wagschale. Die 1833 geschriebene „Denkschrift für den Beitritt Badens zum Zollverein“, in deren Anhang er die obenerwähnte Denkschrift von 1819 veröffentlichte, verfehlte nicht, allenthalben tiefen Eindruck zu machen. Zunächst war ihr die dem Anschluß günstige Abstimmung der würtembergischen Kammer mit zu verdanken, sodann aber trug sie wesentlich zur Umstimmung der dem Anschluß abgeneigten öffentlichen Meinung in Baden bei. Diesen ganz zu überwinden, ließ N. 1835 eine zweite Schrift „Der deutsche Zollverein, sein System und seine Zukunft“ erscheinen. Als am 1. Januar 1836 der im Mai 1835 abgeschlossene Zollvertrag in Kraft trat, wurden Gegenstimmen nur noch ganz vereinzelt laut. Wie schon erwähnt, war N. im J. 1823 aus dem Finanzministerium in das Ministerium des Innern übergegangen. In der neuen Stellung war eine seiner ersten Arbeiten die Vorbereitung eines neuen Maß- und Gewichtssystemes. Mit dem Scharfblick, der ihn auszeichnete, legte er das Metersystem zu Grunde und hielt, trotz Vielfacher Einreden, daran fest. Durch sein Verdienst wurde schon im J. 1828 in der badischen Maßordnung ein System eingeführt, das nunmehr in den meisten europäischen Ländern in Kraft ist. Vor den Landständen hatte N. regelmäßig als Regierungscommissär die Vorlagen der Regierung, die in sein Ressort gehörten, zu vertreten. Er that dies mit der Gründlichkeit seines reichen Wissens, aber ohne blendende Beredsamkeit, die ihm nicht verliehen war. Seine gediegenen juristischen Kenntnisse hatte er insbesondere als Mitglied der Gesetzgebungs-Commission zu bethätigen, namentlich bei Erstattung des Vorberichtes zur Civilproceßordnung. Seit 1831, nachdem bald nach Großherzog Leopold's Regierungsantritt seine Ernennung zum Staatsrath und Ministerialdirector erfolgt war, hatte er das wichtige Respiciat über die Universitäten und die höheren Lehranstalten übernommen. Den Universitäten wandte er seine Sorgfalt in erster Reihe durch Ordnung ihres bis dahin verwirrten Haushaltes zu, er bemühte sich ferner um Hebung ihrer wissenschaftlichen Institute und hatte eine glückliche Hand bei Berufungen. Die einheitliche Organisation der Gelehrtenschulen, die Gründung von höheren Bürger- und Gewerbeschulen, sowie die Umwandlung einer bis dahin in engen Grenzen sich bewegenden technischen Lehranstalt in die erste technische Hochschule Deutschlands ist sein Werk. Im gleichen Jahre, in dem die Denkschrift über den Beitritt zum Zollverein entstand (1838), schrieb er auch die sehr interessante Brochüre „Ueber technische Lehranstalten in ihrem Zusammenhange mit dem gesammten Unterrichtswesen“. Nicht minder hatte er seinen Theil an dem badischen Volksschulgesetz von 1835. Nur ein Jahr später ist wieder eine Leistung ersten Ranges auf dem wirthschaftlichen Gebiete zu verzeichnen. Als im J. 1836 ein Concessionsgesuch für einen Schienenweg durch die Rheinebene in geradester und kürzester Linie von Mannheim nach Basel bei der Regierung eingereicht wurde, bestanden in Deutschland nur ein paar kurze Bahnstrecken, die aus Privatmitteln erbaut waren. Dem zur Prüfung des Vorschlags niedergesetzten Regierungscomité schlug N. vor, die Bahn am Staatskosten zu bauen. Sein später durch den Druck vervielfältigtes Gutachten, das einen weiten Blick mit der minutiösesten Gründlichkeit in allseitiger Prüfung der einschlägigen Punkte verbindet, bestimmte zunächst eine Notabelnversammlung und 1838 auch den Landtag, dem Project zuzustimmen. Seiner Initiative und Energie ist auch der für die damaligen Verhältnisse sehr bedeutende Hafenbau in Mannheim zu verdanken. — Weniger glücklich als in diesen für das geistige und wirthschaftliche Leben des Großherzogthums so wichtigen Angelegenheiten war N. auf dem rein politischen Gebiete. Nach dem Tode des Ministers Winter (im März 1838) zum Präsidenten des Ministeriums des Innern ernannt, sah er, der grundsätzlich constitutionell gesinnte und einem gemäßigten Liberalismus huldigende Staatsmann sich bald in einen unversöhnlichen Gegensatz zu dem Minister v. Blittersdorff versetzt, der nicht anders als mit seinem Rücktritt (October 1839) enden konnte. Und als er nach dem Schiffbruch des Blittersdorff’schen Systems (im März 1845) zum zweiten Male sich an die Spitze des Ministeriums des Innern gestellt sah, waren seine liberalen Anschauungen von den Führern der Opposition in der zweiten Kammer so weit überholt, daß er sich beeilte, sobald als möglich sein Portefeuille den Händen seines Freundes Bekk zu übergeben. Nur in der Eigenschaft als Präsident des 1844 neu begründeten Staatsrathes behielt N. noch Sitz und Stimme im Staatsministerium. Mit seinen gleichgesinnten Collegen kämpfte N. im J. 1848 vergebens gegen den Andrang eines bald zur Revolution übergehenden Radicalismus. Als die Ordnung im Lande wiederhergestellt war theilte er deren Loos; am 1. Juli 1849 erfolgte seine Versetzung in den Ruhestand. Fortan lebte er bis zu seinem Tode nur noch den Wissenschaften. Einen Ruf, als Mitglied der Akademie der Wissenschaften nach Berlin überzusiedeln, der bald nach dem Regierungsantritt König Friedrich Wilhelm's IV. an ihn gelangte, hatte er aus Anhänglichkeit an sein Heimathland abgelehnt. Diesem gedachte er in einer Biographie des Großherzogs|Karl Friedrich ein würdiges Denkmal seiner staatlichen Bildung und Entwickelung in der vorconstitutionellen Zeit zu widmen. Ein schweres Augenleiden hinderte ihn, das Werk zu vollenden, das 11 Jahre nach seinem Tode der Verfasser dieser biographischen Skizze (Karlsruhe 1868) aus seinem Nachlasse herausgegeben hat.— Von seinen litterarischen Arbeiten ist schließlich noch eines Buches zu erwähnen, das er (1841) als Antwort auf schwere Angriffe der damals ihre unheilvolle Thätigkeit in Baden durch eine leidenschaftliche Brochüre „Die katholischen Zustände in Baden“ eröffnenden ultramontanen Partei unter dem gleichen Titel ausgehen ließ, und eine scharfe Duplik auf die Replik des anonymen Verfassers, als welcher sich später der Archivdirector Mone herausgestellt hat. Dem nämlichen polemischen Gebiete gehört eine 1847 erschienene Schrift: „Der Streit über gemischte Ehen und das Kirchenhoheitsrecht im Großherzogthum Baden“ an. Daß nicht rechtzeitig eine Auswahl der fast alle Staatsaufgaben berührenden großen Zahl seiner Aufsätze in Zeitungen und Zeitschriften, seiner Gutachten u. dgl. gesammelt und veröffentlicht wurde, ist zu bedauern.

    • Literatur

      Beck, C. F. Nebenius. Mannheim 1866. — Badische Biographien. Heidelberg 1875, Bd. II, S. 99 ff.

  • Autor/in

    v. Weech.
  • Zitierweise

    Weech, Friedrich von, "Nebenius, Carl Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 351-355 unter Nebenius, Karl Friedrich [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11690254X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA