Lebensdaten
1724 – 1783
Geburtsort
Bayreuth
Sterbeort
Bayreuth
Beruf/Funktion
brandenburgischer Hofkammerrat ; Konsistorialrat
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 100299814 | OGND | VIAF: 59429645
Namensvarianten
  • Lange, Heinrich Arnold
  • Hieronymus, a Loretto
  • Loretto, Hieronymus a

Quellen(nachweise)

Objekt/Werk(nachweise)

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Lange, Heinrich Arnold, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100299814.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Lange: Heinrich Arnold L., brandenburgischer Hofkammer- und Consistorialrath, geb. am 17. April 1724 zu Baireuth, am 12. Juli 1783 dortselbst. — L., der jüngere Sohn des Baireuther Kammerrathes Joh. Christoph L., wurde schon frühzeitig Doppelwaise; die Großmutter und der Oheim mütterlicher Seite. Heinrich Arnold Wöhrl von Wöhrburg, der zugleich Lange's Taufpathe und Vormund war, übernahmen dessen Erziehung. In seiner Kindheit gerieth er in große Lebensgefahr, da er als Knabe von sieben Jahren (1731) in einen 14 Fuß tiefen Ziehbrunnen stürzte, aus dem er nur durch die Opferwilligkeit eines herbeigeeilten Bürgers gerettet wurde. L. begann die Vorstudien in seiner Vaterstadt, und besaß bereits vor dem Eintritte in das 17. Lebensjahr die volle wissenschaftliche Reife zum Besuche einer Hochschule, den der Vormund damals wegen der Befürchtung nicht gestatten wollte, es möchte sein Mündel durch lockere Gesellschaft verführt werden. Als es allmählich den Anschein gewann, der Vormund wolle den Zeitpunkt des Abganges auf die Universität immer weiter hinausschieben, entwich L. mit wenigen ersparten Gulden mitten im Winter — 1. Januar 1741 — zu Fuß nach Jena, wo er sich am 4. Februar als Studirender der Rechte immatriculiren ließ. Nach markgräfl. Befehle mußten damals alle Studirenden des Fürstenthums Baireuth das neugestiftete coliegium illustre Christian-Ernestinum besuchen, L. war daher genöthigt, nach 10monatlichem Aufenthalte das ihm lieb gewordene Jena wieder zu verlassen und wurde am 3. Decbr. 1741 als akademischer Bürger in Baireuth aufgenommen. Da ihm die Lehrkräfte der jungen Akademie wenig zusagten und seine beabsichtigte Rückkehr nach Jena auf Schwierigkeiten stieß, nahm er, einer Werbung in Erlangen folgend, die ihm bei einem schlesischen Regimente angebotene Fähndrichstelle an. Vor seiner Abreise zum Regimente zeigte sich jedoch, daß eine solche Stelle nicht frei sei, weshalb die Werbung rückgängig wurde und L. mit großmütterlicher Unterstützung im Mai 1743 wieder nach Jena zog. Im Frühjahr 1744 lieh er sich in Baireuth nieder und erhielt dort am 16. November gedachten Jahres die Erlaubniß, bei den Untergerichten, am 25. Septbr. 1745, bei den Obergerichten, am 5. Novbr. 1746 beim Hofgerichte als Sachwalter und Rechtsbeistand aufzutreten. Zugleich erhielt er das Syndicat von Sankt Georgen am See, außerdem die Gerichtshalterei bei Freifrau v. Stein zu Altenblos und bei dem Geheimrathe Grafen von Schönburg. Diese verschiedenen Bestallungen vertauschte er 1753 mit dem zweiten, 1757 mit dem ersten Kammersecretär in Baireuth. Im September 1761 wurde er Secretär bei der fürstlichen Chatouillendeputation, 1762 wirklicher Titularrath, 1774 vorderster Consistorialrath, 1779 außerdem noch Hofkammerrath, welche Stelle er bis an sein Lebensende (1783) bekleidete. L. war ein wohlwollender, gewissenhafter Mann, der emsig alle Nebenstunden zu litterarischen Arbeiten benützte; mit besonderer Vorliebe wandte er sich den kameralistischen Fächern und dem Kirchenrechte zu, wie denn auch sein Hauptwerk letzterem Gebiete angehört. Es führt den Titel „Das Geistliche Recht der evangelisch-lutherischen Landesherren und ihrer Unterthanen in Deutschland“, und wurde nach des Verfassers Tode von dessen Amtsgenossen, dem brandenburgischen Consistorialrathe und Baireuther Professor L. J. Jac. Lang (Kulmbach 1786) herausgegeben. Das zweibändige, in 19 Hauptstücke getheilte Werk, ist ein für den Praktiker geschriebenes Hand- und Hülfsbuch, welches seinerzeit von Gerichten, Anwälten, Beamten und Geistlichen häufig gebraucht wurde. — Aus der mit Marie Christiane Beyer 1751 abgeschlossenen Ehe sind 18 Kinder hervorgegangen, von denen 13 den Vater überlebten. Einer der Söhne, Friedrich Christian L., Stadtvogt in Culmbach, hat sich durch Herausgabe der „Criminal-Justiz-Anzeigen“, eines juristischen Wochenblattes, litterarisch bekannt gemacht. — Die von A. L. Möglich gefertigte Silhouette Lange's ist dem ersten Bande des obengenannten Buches beigegeben. Ein Schriftenverzeichniß Lange's findet sich u. a. bei Fikenscher, Gel. Fürstenthum Bayreuth, Bd. V. S. 217 und 218.

    • Literatur

      Fikenscher a. a. O. — Hirsching, Hist.-litt. Handb., Bd. IV. S. 80. —
      Höck, Biogr.-liter. Nachrichten. Derselbe, Lebensbeschreibung berühmter Kameralisten, S. 117. — Andr. Mayer, Biogr. und litter. Nachrichten, S. 204 ff.

  • Autor/in

    Eisenhart.
  • Zitierweise

    Eisenhart, August Ritter von, "Lange, Heinrich Arnold" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 633-634 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100299814.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA