Lebensdaten
1470 – 1540
Geburtsort
Neustadt/Rübenberge
Sterbeort
Hagenau (Elsaß)
Beruf/Funktion
Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 116562498 | OGND | VIAF: 262991167
Namensvarianten
  • Erich I.
  • Erich I., Braunschweig-Lüneburg, Herzog
  • Erich I., Braunschweig, Herzog
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Zitierweise

Erich I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116562498.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hzg. Wilh. II v. Braunschweig-Lüneburg (1425–1503, s. ADB 42);
    M Elisabeth ( 1521?), T des Gf. Botho II. zu Stolberg ( 1455, s. ADB 36);
    B Hzg. Heinr. d. Ä. v. Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel ( 1514, s. ADB XI);
    Schw Anna ( 1520, Landgraf Wilh. I. v. Hessen, 1515, s. ADB 43);
    1) Wien 29.6.1497 Katharina (1468–1524), Wwe des Erzherzogs Sigmund v. Österreich ( 1496), T des Hzg. Albrecht v. Sachsen ( 1500, s. NDB I), 2) Stettin 7.7.1525 Elisabeth ( 1558, s. NDB IV);
    1 T aus 1), 4 K aus 2) (s. Art. Elisabeth), u. a. Erich II. ( 1584, s. NDB IV).

  • Biographie

    E. ist der reichsverbundenen Altgläubigkeit und den ritterlichen Idealen, in denen er heranwuchs, zeitlebens treu geblieben. Er wurde am Hofe Herzog Albrechts von Bayern, Schwiegersohn Kaiser Friedrichs III., erzogen, besuchte 1488 Jerusalem sowie Rom und kämpfte 1493 gegen die Türken als Feldhauptmann seines Taufpaten Maximilian. In der Schlacht bei Regensburg (Landshuter Erbstreit 1504) befreite er den König aus Lebensgefahr, 1507/08 focht er ihm den Weg nach Oberitalien und zur Kaiserwürde frei. In der Fehde gegen Graf Edzard von Ostfriesland stand er auf Seiten des kaiserlichen Gubernators von Friesland, Herzog Georg von Sachsen; auch in der Hildesheimischen Stiftsfehde (1514-19 beziehungsweise 1523), die ihm und dem Herzog Heinrich dem Jüngeren von Wolfenbüttel beträchtlichen Landgewinn brachte, bekämpfte er die Gegner des Hauses Habsburg. Mit denselben Herzögen trat er den katholischen Bündnissen zu Dessau (1525), Halle (1533) und Nürnberg (1538) bei, ohne ihnen jedoch an Rührigkeit gleichzukommen. Er mißbilligte den neuen Glauben als ständischen Ungehorsam gegen das Reich, nicht als Reformbestrebung oder als individuellen Gewissensentscheid; seine evangelische zweite Gemahlin, religiös weit ausschließlicher, ließ er gewähren, scheint auch vor Luthers Bekennermut zu Worms Hochachtung empfunden zu haben. In seinen durch ihn für die Dauer verbundenen Fürstentümern Calenberg und Göttingen, die er nach Regierungsverzicht seines Vaters (1491) und Teilung mit seinem Bruder (1495) erhielt, richtete er Zentralbehörden ein, zum Teil nach dem Vorbild des Reichs, freilich ohne sie planmäßig weiterzuentwickeln. Aus Sorge um sein Land sträubte sich E., den Nürnberger Bund von 1538 zu vollziehen, wurde aber von Herzog Heinrich dem Jüngeren unnachsichtig dazu getrieben. Auf dem Reichstage, auf dem er durch den Kaiser davon freizukommen hoffte, ist er gestorben.

  • Literatur

    ADB VI;
    A. Hasselblatt, Die Stadt Göttingen u. Hzg. E. d. Ä. im Anfang d. 16. Jh., in: Zs. d. hist. Ver. f. Niedersachsen, 1878;
    A. Ulrich, Reichsstandschaft d. Stadt Göttingen, ebd. 1885;
    H. Reimers, Edzard d. Gr., = Abhh. u. Vorträge z. Gesch. Ostfrieslands 13/14, 1910, S. 75, 78, 99 ff.;
    K. Kayser, Tauschurkunde Hzg. E.s d. Ä. v. B.-L., in: Zs. d. Ges. f. niedersächs. KG 18, 1913;
    W. Feise, Hat Hzg. E. dem Dr. M. Luther auf d. Reichstag zu Worms e. Kanne Einbecker Bier reichen lassen?, in: Die Spinnstube, 1927;
    Weitere L b. Erich II.

  • Porträts

    Epitaph mit beiden Ehefrauen v. L. Hering, um 1530 (St. Blasien-Kirche Hann. Münden);
    Doppelporträt mit Elisabeth (wohl zeitgenöss., Schloß Gripsholm);
    Kupf. v. P. Troschel (Nd.-sächs. Landesmus. Hannover).

  • Autor/in

    Klaus Friedland
  • Zitierweise

    Friedland, Klaus, "Erich I." in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 584 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116562498.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Erich I., Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Stifter der Calenbergischen Linie, war am 16. Februar 1470 geboren, 1540. Sein Vater Wilhelm II. ( 1503) hatte noch vor seinem Tode seine Länder an seine Söhne Heinrich und E. abgetreten (1495). Der ältere, Heinrich, erhielt das braunschweig-wolfenbüttel’sche Gebiet; der jüngere, E., die Fürstenthümer Calenberg (Land zwischen Deister und Leine) und Göttingen (Oberwald). In seiner Jugend unternahm E. eine Reise nach Jerusalem, auf der Rückreise besuchte er Italien und trat dann in die Dienste Kaiser Maximilians. Er nahm Theil an dem Feldzuge gegen die Türken im J. 1497 und an den späteren Kriegen gegen Venedig, die Schweiz und Frankreich. Die erste Hälfte seiner Regierungszeit ist zum größten Theile durch zahlreiche Kriegsfahrten ausgefüllt. 1503 stand er in dem bairisch-landshut’schen Kriege wieder auf Seiten des Kaisers, dem er in der Schlacht bei Augsburg (1504) das Leben rettete, wofür ihn dieser zum Ritter schlug und ihm auch materielle Vortheile zuwandte. Wichtiger als seine Betheiligung an den Fehden mit den Grafen von Hoya und Schaumburg (1512), an den Zügen des Kaisers nach Italien (1513) und gegen den Grafen Edzard von Ostfriesland (1514) ist seine Stellung zu den durch die hildesheimische Stiftsfehde hervorgerufenen Ereignissen. Als der Bischof Johann von Hildesheim durch Einlösung der verpfändeten Güter das arg zerrüttete Stift wieder zu heben suchte, stieß er dabei auf großen Widerstand des angesessenen Adels. Die von Saldern wandten sich mit andern hildesheimischen Rittern an die wolfenbüttel’schen Herzöge Heinrich und Wilhelm, die ihnen auch Unterstützung zusagten (1516), auf deren Seite bald auch Herzog E. und der Bischof Franz von Minden traten, während der Bischof von Hildesheim in Herzog Heinrich dem Mittleren von Lüneburg, den Grafen von Schaumburg, Hoya, Lippe und Diepholz Verbündete fand. Im J. 1519 kam es zum offenen Kriege zwischen den Parteien; in der Schlacht bei Soltau (29. Juni 1519) wurde Herzog E. besiegt und gefangen genommen. Gegen ein hohes, an den Bischof von Hildesheim gezahltes Lösegeld und gegen Abtretung verschiedener Schlösser an den Herzog Heinrich von Lüneburg erhielt er seine Freiheit wieder. Bald gestalteten sich jedoch die Verhältnisse für Herzog E. günstiger, als gegen die Sieger die Reichsacht ausgesprochen und deren Vollziehung dem wolfenbüttel’schen Vetter nebst dem Könige von Dänemark übertragen wurde. Herzog Heinrich von Lüneburg trat vom Bündnisse mit Hildesheim zurück, das nach fruchtlosem Kampfe mit seinen Gegnern 1523 zu Quedlinburg einen Vergleich abschloß, der allerdings von dem späteren Bischof Valentin angefochten wurde, wonach der größere Theil des Stiftes an die Herzöge Heinrich und E. abgetreten wurde. Letzterer erhielt die Häuser und Aemter Hundsrück mit Markoldendorf, Aerzen, Lauenstein, Grohnde, Hallerburg, Poppenburg, Ruthe und Coldingen, die Städte Dassel, Bodenwerder, Gronau, Elze, Sarstedt, sowie halb Hameln und die Klöster Marienau, Escherde, Wittenburg, Wülfinghausen und Derneburg. — Um dieselbe Zeit begann die Lehre Luther's sich in Niedersachsen und folglich auch dem Lande Erichs immer mehr und mehr auszubreiten. Der Herzog selbst blieb zwar dem alten Glauben treu, ließ aber, namentlich unter dem Einflusse seiner zweiten, eifrig protestantischen Gemahlin Elisabeth von Brandenburg, Tochter Joachims I. (seine erste Gemahlin war|Katharina von Sachsen, 1500, Wittwe Sigismunds von Oesterreich), die Ausbreitung des Lutherthums ungehindert vor sich gehen. Als Hauptstütze des Protestantismus zeigten sich namentlich die Städte Göttingen, Hannover und Northeim. — Die häufigen Geldverlegenheiten Herzog Erichs, die Folge vieler Fehden und der ganzen damaligen ökonomischen Verhältnisse der deutschen Fürsten, ließen ihn zu wiederholten Malen die Beihülfe seiner Stände in Anspruch nehmen. Bewilligten auf der einen Seite die Stände die erbetenen, zum Theil sehr bedeutenden Summen, so suchten sie andererseits diese Bewilligung an gewisse Bedingungen zu knüpfen. Für die Ausbildung der ständischen Verhältnisse ist Herzog Erichs Privileg vom 20. Nov. 1526 von der größten Bedeutung. Ohne Einwilligung der Stände sollte künftig kein Fürst, selbst von seinen eigenen Gütern, keine neue Schatzung erheben oder bei Fremden Geld borgen, noch ohne ihre Zustimmung sich in eine Fehde einlassen. Die Stände dürfen sich versammeln, wenn Rechte des Landes oder Privilegien der einzelnen Städte verletzt werden. Neue Zölle oder die Erhöhung der alten wurden abgethan. Der Herzog verspricht ferner, die Meier der Geistlichen und der Bürger des Dienstes halber auf Maße setzen zu lassen, damit sie sich auf den Gütern halten können; auch die Meier der Junker sollen des Dienstes halber nicht weiter als nöthig beschwert werden. Das Landgut, worauf der Junker wohnte, sollte frei sein von allen Lasten. — Seine letzten Lebensjahre verlebte Herzog E., mehr der Vergangenheit als der Gegenwart zugekehrt, ruhig in seinem Lande. Nur im J. 1540 entschloß er sich, einen Reichstag, den zu Hagenau, zu besuchen. Hier ereilte ihn der Tod am 26. (30.?) Juli.

    • Literatur

      Rehtmeier, Braunschweig-Lüneburg. Chronika. S. 771 ff. — Spittler, Geschichte von Hannover, I. 143 ff. — Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg. I. II.

  • Autor/in

    K. Janicke.
  • Zitierweise

    Janicke, Karl, "Erich I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 6 (1877), S. 203-204 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116562498.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA