Lebensdaten
1300 oder 1305 – 1365
Beruf/Funktion
Bischof von Straßburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 101838619X | OGND | VIAF: 314780333
Namensvarianten
  • Johann II. von Lichtenberg
  • Johann von Lichtenberg
  • Lichtenberg, Johann von
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Zitierweise

Johann II., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd101838619X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus elsäss. Adelsgeschl.;
    V Johann ( 1324), S d. Johann ( 1315), Landvogt d. Elsaß, u. d. Adelheid Gfn. v. Werdenberg u. Montfort;
    M Metza v. Saarbrücken.

  • Biographie

    Als J. am 2.12.1353 zum Bischof von Straßburg gewählt wurde, vereinigte er als Kanonikus des Domstiftes in seiner Person die Ämter und Pfründen des Propstes, Dechanten, Sängers und Schenken. Seine Wahl wurde von Papst Innocenz VII. bestätigt. Obwohl im Staatsdienste Karls IV., dessen Reichsvikar er war, vorgebildet, beschäftigte er sich als Bischof weniger mit der Reichspolitik als mit den geistlichen Amtsgeschäften, namentlich den liturgischen Verrichtungen, und den Interessen seines Bistums. Bereits am 18.11.1354 hielt er eine wichtige Diözesansynode ab, auf welcher er Statuten erließ. Auf die weltliche Machtstellung des Bistums bedacht, gelang es ihm nicht nur, die Landgrafschaft des Unter-Elsaß von den Grafen von Oettingen zu erwerben, sondern auch das bischöfl. Territorium noch erheblich zu vergrößern durch Ankauf einer Anzahl Schlösser und der dazu gehörenden Ortschaften. Der Stadt Straßburg gegenüber verfolgte er, trotz der durch die Goldene Bulle Karls IV. hervorgerufenen Streitfrage der Pfahlbürger, eine Politik, die auf einem guten Einvernehmen mit der Bürgerschaft beruhte. Verschiedene Versuche des Rates, die Kompetenz der geistlichen Gerichte einzuschränken, scheiterten an der Standhaftigkeit des Bischofs. Seine Zeitgenossen rühmten seine Freigebigkeit und seine Nächstenliebe.

  • Literatur

    Chronik v. Closener u. Königshofen, in: Dt. Städtechroniken VIII u. IX;
    Die Chronik d. Mathias v. Neuenburg …, hrsg. v. A. Hofmeister, 1955;
    Rappoltstein. UB, hrsg. v. K. Albrecht, I, 1891, S. 677, V, 1898, S. 671;
    UB d. Stadt Straßburg II-V, VII, 1896-1900. -
    L. G. Glöckler, Gesch. d. Bistums Straßburg I, 1879, S. 287-94;
    J. Kindler v. Knobloch, Oberbad. Geschlechterbuch … II, 1905, S. 492 f., 497.

  • Literatur

    (auch zu Johann I.) ADB 14;
    J. Wimpheling, Catalogus episcoporum Argentinensium … restituit J. M. Moscherosch, 1651, S. 88-92;
    Ph. A. Grandidier, Oeuvres historiques inédites IV, 1866;
    M. Sdralek, Die Straßburger Diöcesansynoden, 1894;
    W. Kothe, Kirchl. Zustände Straßburgs im 14. Jh., 1903;
    Archiv f. elsäss. KG 9, 1934, 10, 1935;
    L. Pfleger, KG d. Stadt Straßburg im MA, 1941;
    A. M. Burg, Hist. de l'Eglise d'Alsace, 1946;
    X. Ohresser, Les anciens évêques de Strasbourg dans la sigillographie, 1306-1789, in: Jberr. d. Collège Saint-Etienne, 1959/60;
    Sitzmann.

  • Autor/in

    Joseph Fuchs
  • Zitierweise

    Fuchs, Joseph, "Johann II." in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 537-538 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd101838619X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Johann von Lichtenberg, Bischof von Straßburg (1353—1365), aus einem der ersten elsässischen Adelsgeschlechter, das bereits in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts zwei seiner Angehöligen auf dem Straßburger Bischofssitze gesehen hatte, folgte auf demselben Bischof Berthold von Bucheck offenbar als die durch die gesammte Lage der Dinge und die Wünsche fast aller Mitbetheiligten im Voraus bezeichnete Persönlichkeit. In weltmännischer Schule, im Staatsdienste Karls IV. vorgebildet, vereinigte er auf sich die vier wichtigsten Würden des Straßburger Domkapitels, als ihn der sterbende Berthold trotz früherer Differenzen zu seinem Stellvertreter designirte und ihn darauf am 2. December 1353 das Kapitel einhellig wählte. Die Zustimmung des gesammten Klerus wie der Laienschaft der Diöcese, vornehmlich auch des hohen oberrheinischen|Adels, erweisen mehrere an die Curie gerichtete Schreiben mit der Bitte um Bestätigung Johanns, die von Seiten Innocenz VI. ohne Anstand erfolgte. Während seines Regiments hat sich J. weniger mit den großen Fragen der Reichspolitik befaßt, so vertraut er auch immer zu Kaiser Karl IV. stand, als vielmehr mit den ihm näher liegenden Interessen seines Territoriums wie des Elsasses überhaupt. Die überall in der Geschichte des deutschen Reichsfürstenthums während des 14. Jahrhunderts sich offenbarende Tendenz auf Erweiterung und Abrundung der Landeshoheit tritt auch bei ihm scharf hervor. Einen wichtigen Markstein auf diesem Wege bildet die von ihm durchgesetzte Erwerbung der Landgrafschaft und des Landgerichts des Unterelsaß mit einem großen Gütercomplex, den er den Grafen von Oettingen im J. 1359 für einen sehr bedeutenden Preis abkaufte. Mit welchen Geldsummen J. dabei operirte, ist aus einer Rechnungsablage vor dem Domkapitel, die er im J. 1359 vornahm, ersichtlich. Darnach hatte der Bischof binnen sechs Jahren durch Verkauf von Stiftsgütern u. A. nahezu an 12,000 Mark Silber, die Mark zu 6 Goldgulden gerechnet, vereinnahmt und übet 12,500 Mark für den Erwerb der Landgrafschaft, den Wiederkauf des Zolls in der Stadt Straßburg u. A. verausgabt. Der letzteren gegenüber folgte er durchaus der Haltung seiner Vorgänger, durch Anerkennung der berechtigten communalen Bedürfnisse ein gesundes Einvernehmen mit der Bürgerschaft zu erhalten, das ihm allein eine sichere politische Operationsbasis geben konnte. Gleich im Beginn seiner Regierung schien dasselbe durch die Frage des Pfahlbürgerthums, die durch Artikel 16 der goldenen Bulle zu Ungunsten der Städte entschieden war, gestört werden zu sollen. Aber der unerschütterlichen Consequenz gegenüber, mit der die Stadt an diesem ihrem wichtigsten Machtinteresse festhielt, wagte der Bischof nicht ernstlich vorzugehen. Die Streitfrage blieb nach wie vor offen und führte erst 1390 zu einem für Straßburg sehr schweren Conflikt. Wiederholt dagegen schritt J. gegen andere elsässische Städte ein, die eben zu seiner Zeit sich zum Landfriedensbunde, zur Decapolis vereinigten, so gegen Schlettstadt und gegen Hagenau im J. 1359, hierbei im Bunde mit den Herren von Lichtenberg und der Stadt Straßburg, ohne daß sich daraus eine wesentliche Machtverschiebung ergeben hätte. Die Pflichten seines geistlichen Amtes faßte J. strenger als Andere, nicht blos in der Strenge gegen den untergebenen Klerus, sondern auch gegen sich selbst. Bei allen Kultushandlungen, wo seine Anwesenheit irgendwie erforderlich schien, fungirte er selbst. Weicheren Regungen des Herzens scheint er sehr zugänglich gewesen zu sein, die Zeitgenossen rühmen seine Milde und Barmherzigkeit. Als er am Abend seines Lebens das wüste Kriegsvolk der Engländer in das Elsaß einbrechen sah und vor seinen Augen der lang gepflegte Wohlstand seines Landes in Rauch aufging, soll sein Herz vor Kummer und Leid gebrochen sein. Jedenfalls wenige Wochen nachher, am 13. September 1365, starb er. In einer Seitenkapelle des Straßburger Münsters, wo bereits seine bischöflichen Ahnen ruhten, fand auch er seine letzte Stätte.

    • Literatur

      Chronica Matthiae Nuewenburgensis et Continuationes; Gesta Bertholdi, Episcopi Argentinensis ed. Huber; Chronik von Closener u. Königshofen in den Deutschen Städtechroniken VIII u. IX; Bezirksarchiv des Unterelsaß G. fasc. 97 u. 98, 124—129, 200; Wimpheling, Catalogus episcop. Argentin. 1508; Mone, Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins. V.

  • Autor/in

    W. Wiegand.
  • Zitierweise

    Wiegand, Wilhelm, "Johann II." in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 419-420 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd101838619X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA