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Aleander, Hieronymus
Leben
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Leben ↑
Aleander: Hieronymus
A.
, der bekannte und berüchtigte päpstliche
Unterhändler, Sohn eines Arztes, geb. 13.
Febr. 1480 zu Motta in der
Tarwiser Mark, † 31. Jan. oder 1.
Febr. 1542, stammte nach dem Zeugniß seiner Familie aus
dem Hause eines Grafen von Landri. Ein Gerücht, daß er ein
|getaufter Jude gewesen, hat bei vielen Zeitgenossen,
auch bei Luther Glauben gefunden, und erklärt sich vielleicht aus
seiner Bekanntschaft mit dem spanischen Juden Moses Perez, der ihn
einige Zeit im Hebräischen unterrichtete, nachher aber von ihm
selbst zum Uebertritt bewogen wurde. Nach einem ersten Studium der
Medicin warf er sich mit Eifer auf Theologie und
Sprachwissenschaft und gelangte nach Rom an den Hof Alexanders VI. Dieser bestimmte ihn zum Secretär des
Cäsar Borgia und zum Geschäftsträger für Ungarn. "Wie der Herr
ist", sagt Seckendorf, "so sind die Diener." Eine Krankheit hielt
ihn in Venedig zurück; hier mehrere Jahre verweilend, befreundete
er sich mit Aldus und Erasmus, welcher jedoch über seine spätere
Untreue und Feindschaft bitter klagt. Ueber seinen Wandel lesen
wir die anstößigsten Anekdoten, und Erasmus sagt: "A. nunc Venetiae plane vivit Epicureum, non sinc
dignitate tamen." Dagegen erndtete er als Humanist großen
Ruhm, seine gelehrten Kenntnisse und Sprachfertigkeiten wurden
allgemein geschätzt. Als Lehrer des Griechischen 1508 nach Paris
berufen, versammelte er gegen 2000 Zuhörer, unter ihnen die
angesehensten Männer aller Stände, wurde auch für einige Zeit
Rector der Universität. Dauernde Kränklichkeit verhinderte ihn
jedoch an der Fortführung des Lehramts, er trat 1513 in die
kirchliche Verwaltung unter dem Erzbischof von Paris und wurde im
folgenden Jahre Domherr und Kanzler des Bischofs Eberhard von der
Mark zu Lüttich, für welchen er so glücklich war die
Cardinalswürde auszuwirken. Dieses Geschäft führte ihn 1516
abermals nach Rom, woselbst er Geheimschreiber des Cardinal von
Medici und päpstlicher Bibliothekar im Vatican, auch Mitglied
einer litterarischen Gesellschaft wurde. Die Versuche, ihn in
Deutschland anzustellen, schlugen fehl. Man pflegt diesen Mann zu
den geschworenen Feinden Deutschlands zu rechnen; anfangs aber
kann er das noch nicht gewesen sein, denn ein damaliger Brief
desselben an Michael Hummelberg enthält ein offenes Lob der
deutschen Nation, als welche durch ihre uneigennützige Liebe zur
Tugend wie zur Wissenschaft den Vorzug vor der gallischen und
italienischen verdiene. Bald sollte jedoch
A.
durch den deutschen Kirchenstreit auf den großen
historischen Schauplatz gerufen werden. Leo X., entschlossen der Verfolgung Luther's
Nachdruck zu geben, glaubte in
A.
, der neben seiner übrigen Geschäftskenntniß mehrere
Sprachen geläufig handhabte, ein geschicktes Werkzeug seiner
Zwecke gefunden zu haben. Und wirklich entwickelte dieser, neben
Caraccioli zum päpstlichen Legaten ernannt, von nun an alle
Eigenschaften eines schlauen, geschmeidigen und unermüdlichen
Agenten. Nach erfolgter Krönung Karls V.
begab er sich nach Aachen und bot in Unterredungen mit den Räthen
des Kurfürsten von Sachsen Alles auf, um diesen zu bewegen, daß er
der päpstlichen Bulle und dem Breve endlich Folge leisten, also
die Verbrennung der Schriften Luther's in seinen Landen und
demnächst dessen Bestrafung oder Auslieferung geschehen lassen
möge; Friedrich betrug sich zurückhaltend, er antwortete einfach,
daß er den Weg der rechtlichen Untersuchung dem der Gewalt
vorziehen müsse, und ließ sich auch durch fernere Vorhaltungen
nicht schrecken. Nun folgte der
Reichstag zu
Worms, welcher anfänglich noch nicht jede Aussicht auf eine
friedliche Beilegung der Sache Luther's abzuschneiden schien.
Ueber den schwierigen Gang der Berathungen während der Monate
Februar und März 1521, die Haltung Friedrichs von Sachsen, die
Stimmung der Fürsten und Räthe, das Betragen der Mittelspersonen
Chievres und Glapio wird durch die von Dr.
Friedrich nach Codex Mazzetti 90 der
Stadtbibliothek zu Trient veranstaltete Sammlung der Briefe
Aleander's aus Worms manches neue und interessante Licht
verbreitet. Die Mehrzahl der Reichsstände war mit Rom zu
unzufrieden, um sich ohne weiteres zu fügen. Selbst Glapio, der
kaiserliche Beichtvater, machte vorstellig, daß Luther eigentlich
nur den anstößigen Inhalt seiner
|Schrift von der
babylonischen Gefangenschaft zurückzunehmen brauche, dann bleibe
die Möglichkeit, ihn mit der Kirche auszusöhnen.
A.
nahm seine Stellung als unbedingter Papist, aber mit
großer Vorsicht, denn nur der Kaiser schien ihm einen sicheren
Beistand zu verheißen, da er sich geneigt zeigte, eigenmächtig
vorzugehen und sein eigenes Decret auch über das Reich
auszudehnen. Auch war
A.
von Rom aus mit Instructionen versehen und ebenso mit
Geldsummen, welche er, — freilich nichts Unerhörtes in jener Zeit,
— um Stimmen zu gewinnen, nach mehreren Seiten ausspendete. Allein
er erkannte wohl, daß Luther's feindliches Verhältniß zu Rom,
seine Bekämpfung der kirchlichen Mißbräuche und sein lautes
Verlangen nach Besserung nicht hinreiche, um ihm die Sympathie des
Reichstages zu entziehen, und daß nur eine auf positive Ketzereien
gegründete Anklage durchgreifend wirken werde. Nicht vom
Standpunkte des Papismus, sondern des durch Concilien zumal das
Costnitzer bestätigten Kirchenglaubens konnte er verurtheilt
werden. Dies war also auch die Tendenz der am 13. Febr. zu Worms
gehaltenen dreistündigen Rede Aleander's, welche wir aus
Nachschriften und Auszügen im Weimarischen Archiv kennen, die aber
Pallavicini nach eigenem Gutdünken in ganz anderer Fassung wieder
zu geben sich erlaubt hat. Er selbst berichtet darüber an den
Staatssecretär. Die Versammlung war zahlreich, nur Friedrich von
Sachsen, "Unpäßlichkeit vorschützend", ließ sich vertreten. Mit
vielem Aufwande wird in dieser Rede Luther als offenkundiger
Häretiker hingestellt, weil er Huß und Wiclif vertheidigt, das
Fegefeuer und die Sacramentslehre verworfen, das Ansehen der
Concilien angetastet habe. Auch möge, heißt es drohend,
Deutschland nicht vergessen, daß es das Kaiserreich durch
päpstliche Vergünstigung empfangen habe, womit angedeutet werden
sollte, daß es dem Papst zustehe, die dem deutschen Reiche
verliehene kaiserliche und kurfürstliche Würde auch wieder
zurückzufordern. Zuletzt verweist der Redner auf die zweite
Bannbulle vom 3. Jan. 1521; über einen schon zweimal Gebannten
könne auch ohne Vorladung abgeurtheilt werden. Mit dem Erfolg
dieser "mittelmäßigen", aber durch die gute Sache unterstützten
Rede äußert sich
A.
zufrieden; "er habe gesprochen, als ob er zwanzig
Knaben eine Lecture gebe, obwol ihm viele lutherische Fürsten
häßliche Gesichter machten und oft hatten drohen lassen." Indessen
täuschte er sich doch über den weiteren Verlauf. Die Verhandlungen
zogen sich in die Länge und führten zu ärgerlichen Auftritten: was
er hauptsächlich hatte hintertreiben wollen, daß Luther
vorgeladen und öffentlich vernommen werde,
wurde dennoch von der Mehrzahl der Stände beschlossen und vom
Kaiser genehmigt. Seine gleichzeitigen Briefe verrathen darüber
die größte Unzufriedenheit, er beschwert sich bitter über die
Lauigkeit und den Glaubensmangel der Deutschen, besonders über den
Ungehorsam derer, welchen es nur darum zu thun sei, mit Hülfe
Luther's gegen Rom zu operiren; es schmerzt ihn, daß man in Rom
den Worten des Erasmus mehr Glauben schenke als den seinigen,
obgleich jener doch Schlimmeres als Luther geschrieben, und er
bittet, man möge ja nicht noch einen Cardinallegaten schicken, um
nicht der Sache eine größere Wichtigkeit zu geben. Am 16. April
kam Luther nach Worms. Aber sein muthiges Auftreten und Bekenntniß
ließ
A.
ebenso kalt wie den Kaiser, ja er fand sogar jetzt
seine Zuversicht wieder, nannte dessen Ankunft sehr erfreulich, da
nunmehr die ganze Welt ihn als einen "närrischen, liederlichen und
dämonischen Menschen" erkennen müsse, und nach Luther's Abreise
traf er sogar einige Anstalten, sich seiner Person zu bemächtigen,
damit er nicht nach Böhmen entkomme. Die größte Genugthuung mußte
A.
darin finden, daß die Ausfertigung des vom 8. Mai
datirten kaiserlichen Mandats gerade ihm überlassen wurde, es ist
durchaus nach den Gesichtspunkten seiner Rede abgefaßt und wurde
von ihm mit einem Begleitschreiben nach Rom befördert. Wie
übrigens
A.
den
|ganzen Erfolg des Reichstages
beurtheilte, erhellt aus seinen Worten an Caraccioli: Eia mi Caracciole, eia! Si nihil adeo praestari his
comitiis effecimus, tamen certum est, nos magnam hoc edicto in
Germania lanienam concitare, qua Alemanni ipsi in viscera sua
saevientes propediem in proprio sanguine suffocabuntur.
Dieser Ausspruch, seine Echtheit vorausgesetzt (Scultet. Annal. ap. H. v. d. Hardt, Hist. lit. p.
V. 37, dixisse fertur) bedarf keines Commentars, und wenn
A.
früher den Deutschen zugethan war: so hat er sie doch
nachher gründlich genug hassen gelernt.
Weniger bemerkenswerth sind die Nachrichten über das spätere
Leben dieses Mannes. Er begab sich zunächst nach den Niederlanden
zurück, zwang den Augustinerprior Jacob zum Widerruf, begleitete
1522 Hadrian VI. nach Italien hielt zu
Antwerpen im nächsten Jahre Gericht über die beiden Mönche
Heinrich und Johannes, die auf seinen Betrieb verbrannt wurden,
und empfing 1524 das Erzbisthum Brindisi von Clemens VII. zum Lohne. Bald darauf finden wir ihn im
Kriegsgefolge Franz' I. als Nuncius, er
wurde in der Schlacht bei Pavia gefangen genommen, erlangte jedoch
bald seine Freiheit wieder. Seine späteren Bemühungen in
Deutschland 1531 scheiterten theils an den völlig veränderten
Umständen, theils an seiner persönlichen Heftigkeit. Doch
behauptete er sich im Ansehen, wurde 1535 nochmals nach Rom
berufen, 1537 zum Mitgliede einer Römischen Reformcommission, ja
sogar zum Präsidenten des projectirten Concils ausersehen und im
folgenden Jahre durch Paul III. zum
Cardinal ernannt. Aber leisten sollte er nichts mehr, da auch
seine letzte Sendung nach Deutschland 1538 keinen Erfolg hatte.
Litterarisch hat er sich durch Gedichte, Beiträge zur griechischen
Grammatik und Gnomologie und besonders durch sein "Lexicon graecolatinum", Par. 1512 bekannt
gemacht. Weniger hervorragend als er, aber als gelehrter,
philologischer und antiquarischer Schriftsteller und lateinischer
Dichter gleichfalls ausgezeichnet war sein Großneffe Hieronymus
A.
der
Jüngere, geb. 1574, † zu Rom 9. März
1629. —
Literatur ↑
Jovius in elogiis virorum illustrium.
J. Friedrich, Der Reichstag zu Worms im J. 1521 nach den Berichten
des päpstlichen Nuntius H.
A.
in Abh. d. III. Cl. d.
Münchener k. Ak. d. Wiss. XI. Bd. III. Abth.
Autor ↑
Gaß.
Empfohlene Zitierweise ↑
Gaß, Wilhelm, „Aleander, Hieronymus“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
329-332
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118647911.html?anchor=adb