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van Ceulen, Ludolph >>
Cetto, Anton Freiherr von
bayerischer Diplomat,
* 7.3.1756
Zweibrücken,
† 23.3.1847
München. ((römisch)-katholisch)
Genealogie
| Leben
| Literatur
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
Die
Fam. (ursprünglich de Cettis) stammt aus Ticerio
b. Laglio/Comersee
u. kam mit
C.s
Gvv nach Zweibrücken;
V Franz
Ant. (1722–89),
Kaufm., Bankier
u. hzgl. Agent in Zweibrücken
u. München,
S des Antonio Maria, Bürger (1721),
Kaufm. u. Stadtrat in Zweibrücken,
u. der Anna Maria Traize;
M Elis. (1728–62),
T des Henri Bogard,
Kaufm.,
Bgm. v. Saarlouis,
u. der Cath. Stoß;
⚭ 1) Paris 1784 Anne Marie (1767–1810),
T des Bankiers (?)
u. Parlamentsrats Hubert Martin Cazin
u. der Henr. Françoise Duhamel, 2) Paris 1811 Ariane (Maria Anna Adelaide [1785–1857]),
T des
Wilh. Frhr. v. Zweibrücken,
Gf. v. Forbach (
S Hzg. Christians
IV. v. Pfalz-Zweibrücken [1722–75],
s. NDB III)
u. der Adelaide Louise Martine Comtesse de Polstron;
S aus 1)
Aug. (1794–1879), bayerischer Gesandter in London
u. Wien, 2
S, 2
T aus 2);
E Ant. (1835–1906), bayerischer Gesandter beim
Hl. Stuhl.
Leben ↑
1796-99 war Cetto pfalz-zweibrückischer Geschäftsträger in Paris und erhielt nach Übernahme der Regierung durch Kurfürst Max IV. die Stellung des (kurpfalz-) bayerischen Gesandten in Paris, die er mit einigen kriegsbedingten Unterbrechungen bis 1813 innehatte. Er war ein hervorragender Kenner der Pariser Verhältnisse und hat sich mit Geschick bei allen Schwierigkeiten bewährt. Von besonderer Bedeutung wurde sein Einfluß auf den Abschluß des Rheinbundes 1806. Von der Gefahr überzeugt, daß eine längere Weigerung der süddeutschen Staaten nur die mediatisierten kleinen Fürstentümer begünstigen würde, überwand er alle Bedenken seiner Kollegen und unterschrieb - ohne dazu autorisiert zu sein - die Rheinbundakte, der sich daraufhin die anderen nicht mehr entziehen konnten. Er rechtfertigte sein Verhalten gegen heftige Angriffe (besonders Gravenreuths), indem er darauf hinwies, daß das französische Kaisertum nur auf Napoleon abgestellt sei und daher nicht von allzu langer Dauer sein könne. Er hat mit seiner Geringschätzung der praktischen
|Bedeutung dieses Bundes Recht behalten, wenn er auch in den folgenden Jahren oft gegen Montgelas' Absichten die Gesandten der anderen Rheinbundstaaten unter seiner Führung in Paris zusammenfaßte und so die Führerstellung Bayerns gegenüber Dalberg betonte. 1813 zurückgerufen, kam er 1815 in den außenpolitischen Ausschuß, wo er dem Deutschen Bund keine längere Lebensdauer als dem Rheinbund versprach und mit dieser an die Öffentlichkeit gedrungenen Ansicht unangenehmes Aufsehen in Preußen erregte. Der Versuch Montgelas', ihn wieder nach Paris zu schicken, scheiterte am Widerspruch des Königs. Kurz vor dem Sturz Montgelas' 1817 wurde er Staatsrat, trat aber nicht mehr hervor. Cetto war der unbedingteste Vertreter einer bayerisch-französischen Freundschaft. Neben F. G. Graf Bray und A. Graf Rechberg war er der bedeutendste bayerische Diplomat seiner Zeit und hat durch sein selbständiges Auftreten in Paris einen großen Einfluß auf die Geschicke Bayerns, besonders auf die verschiedenen territorialen Veränderungen, gehabt.
Literatur ↑
Th. Bitterauf, Die Gründung d. Rheinbundes
u. d. Untergang d. alten Reiches, 1905;
H. K.
v. Zwehl, Bayern 1805, 1937;
GHdA Bayern I, 1950.
Autor ↑
Karl Otmar Freiherr von AretinEmpfohlene Zitierweise ↑
Aretin, Karl Otmar Freiherr von, „Cetto, Anton Freiherr von“,
in: Neue Deutsche Biographie
3
(1957), S.
185 f.
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd119139952.html
Cetto, Anton Freiherr von
Name: Cetto, Anton Freiherr von
Namensvariante: Cettis, Anton de
Lebensdaten: 1756 bis 1847
Beruf/Lebensstellung: bayerischer Diplomat
Konfession: katholisch
Autor NDB:
Aretin, Karl Otmar Freiherr vonPND: 119139952