<< Bombelles, Ludwig Philipp Graf von
Bomhower, Berend >>
Bomhard, Eduard Peter Apollonius von (seit 1864)
bayerischer Justizminister,
* 2.10.1809 Bayreuth,
† 30.9.1886 München. (evangelisch)
Genealogie
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| Zitierweise
Genealogie ↑
Aus ansbachischer Beamtenfamilie, der auch Christian von Bomhard (1785–1862), Direktor des Gymnasiums in Ansbach und Philologe, angehört;
V Ernst (1758–1842), preußischer Geheimer Kriegs- und Domänenrat in Ansbach, seit 1802 Direktor der Kriegs- und Domänenkammer in Bayreuth, seit 1810 in bayerischem Finanzdienst, zuletzt Regierungsfinanzkammerdirektor,
S des Hof- und Konsistorialrats Georg Heinrich und der Marie
Magd. Spieß;
M Wilhelmine,
T des Stadtvogts Heinrich Lorenz Grüb in Ansbach und der Marie Friederike Strebel;
⚭ Würzburg 1838 Marie (1811–53),
T des Oberjustizrats Gottfried Ignaz Stecher in Aschaffenburg und der Eva Rosina Nuß; 3
S, 2
T.
Leben ↑
Bomhard studierte in Würzburg, Heidelberg und München, wurde 1838 Friedensrichter in Zweibrücken und war seit 1843 in verschiedenen hohen Justizämtern in der Pfalz und in Bayern tätig. Der revolutionären Bewegung in der Pfalz setzte er erfolgreichen Widerstand entgegen. 1862-64 war er als Vertreter der bayerischen Regierung in die von der Deutschen Bundesversammlung zur Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Zivilprozeßordnung nach Hannover einberufene Juristenkommission delegiert. 1863 wurde er Mitglied des bayerischen Landtags und 1864 Justizminister. Bomhard konnte während seiner kurzen Ministertätigkeit manches fördern und verbessern (Hebung des äußeren Ansehens und der Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Organe, Herstellung würdiger Gerichtsräume, Schaffung von Gerichtsbibliotheken, Verbesserungen im Gefängniswesen). Als Mann von hoher fachmännischer Begabung, festem Charakter und unbestechlicher Pflichttreue hatte er aber von Anfang an mit Schwierigkeiten und Widerständen zu kämpfen, nicht zuletzt in den Reihen seiner eigenen Ministerkollegen und eines Teiles der Justizbeamten. Nach dem Rücktritt des Außenministers Ludwig Freiherr von der Pfordten, mit dem Bomhard nicht nur durch langjährige, warme Freundschaft, sondern auch durch übereinstimmende politische Anschauungen eng verbunden gewesen war, wurde sein Ausscheiden unvermeidlich (1867). Schon gleich bei seinem Rücktritt wurde Bomhard zum lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayern ernannt; gleichzeitig verlieh ihm der König das Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael. Im August 1867 und nochmals im September 1869 wurde ihm die Stelle eines Kabinettschefs des Königs angeboten, doch lehnte er ab, um nicht neuerlich eine Krise heraufzubeschwören. Auch die ihm im Herbst 1872 angebotene nochmalige Übernahme des Justizministeriums kam nicht zustande.
Werke ↑
Die Zivilrechtspflege in d.
bayer. Pfalz, 1861; Kleiner Leitfaden f. d. Notare, 1862.
Literatur ↑
Ernst
v. Bomhard, Staatsminister
a. D. E.
v. B., 1913;
A. Holzbauer, E.
v. B., Staatsminister d. Justiz, in: Die
Kgl. Bayer. Staatsminister d. Justiz,
Bd. 2, 1931
(P). - Zu Christian v. B.: ADB III
(W).Autor ↑
Heinrich HuberEmpfohlene Zitierweise ↑
Huber, Heinrich, „Bomhard, Eduard Peter Apollonius von“,
in: Neue Deutsche Biographie
2
(1955), S.
441
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118853058.html
Bomhard, Eduard von
Name: Bomhard, Eduard von
Namensvariante: Bomhard, Eduard Peter Apollonius von
Lebensdaten: 1809 bis 1886
Geburtsort: Bayreuth
Sterbeort: München
Beruf/Lebensstellung: bayerischer Minister
Konfession: evangelisch
Autor NDB:
Huber, HeinrichPND: 118853058