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Niebelschütz, Wolf von
Niebergall.
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Nieberding, Arnold
Jurist, * 4.5.1838 Konitz (Westpreußen), † 10.10.1912 Berlin-Charlottenburg. (lutherisch)
Genealogie
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Leben
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Auszeichnungen
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Werke
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Literatur
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Autor
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Zitierweise
Genealogie
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V →Karl (1805–92) aus Steinfeld (Oldenburg),
klass. Philol.,
Gymnasialdir. in Recklinghausen (s.
Bursian-BJ 78;
Oberschles. Lit.-Lex., 1993);
M N. N.;
B →Robert (1844–1910),
Dr. phil.,
klass. Philol.,
Gymnasialdir. in Großstrehlitz (Schlesien), 1886-97 in Sagan, Provinzialschulrat in Breslau (s.
Oberschles. Lit.-Lex., 1993).
Leben
↑
Nach dem Abitur in Recklinghausen studierte
N. seit 1856 Rechts- und Staatswissenschaften in Breslau, Heidelberg und Berlin. Nach dem 1863 mit Auszeichnung bestandenen Assessorexamen und kurzer Tätigkeit bei der Regierung in Breslau wurde er 1866 Hilfsarbeiter im
preuß. Handelsministerium. 1872 ging er ins Reichskanzleramt (1873 Regierungsrat, 1875 Vortragender Rat, 1889 Direktor). 1893 erfolgte die Ernennung zum Staatssekretär und Leiter des Reichsjustizamtes (1909 Ruhestand).
N. trat zu einer Zeit in das Reichsjustizamt ein, in der sich die Reichsgesetzgebung in einem Umbruch befand. Das seit 1874 bearbeitete Bürgerliche Gesetzbuch (
BGB) war ins Stocken geraten.
N. trieb vor allem die Koordination und Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens für das
BGB voran, ohne daß er Einfluß auf dessen Inhalt nahm. Diese Aufgabe hat er trotz der Skepsis der Öffentlichkeit gegenüber dem zweiten Entwurf in hervorragender Weise gelöst. Von besonderem Nutzen war dabei seine Fähigkeit zur Vermittlung zwischen den verschiedenen politischen Lagern. Nach Verabschiedung des
BGB 1890 wurde unter seiner Leitung ein System von ineinandergreifenden Gesetzen und Gesetzbüchern geschaffen. Dazu gehörten neben der Neuredaktion des Handelsgesetzbuches und der Zivilprozeßordnung das Gesetz über den Versicherungsvertrag sowie mehrere ergänzende Gesetze zum
BGB. Besonders intensiv war er dann mit den Vorarbeiten für die Reform des Strafrechts und des Strafprozesses befaßt. Die damals in ein konservatives und ein liberales Lager gespaltene Strafrechtswissenschaft veranlaßte er zur gemeinsamen Arbeit und zu Kompromissen zwischen Wissenschaft und Praxis, womit er als erfolgreicher Vermittler wesentlich an der Herstellung deutscher Rechtseinheit beteiligt war.
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Auszeichnungen
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Wirkl. Geh. Rat (1893);
Dr. iur. h. c. (Breslau 1986);
Dr. rer. pol. h. c. (Tübingen 1908); Roter Adlerorden (1909).
Werke
↑
Wasserrecht u. Wasserpolizei im
preuß. Staate, 1866,
21889;
Zur
Einf. d. bürgerl. Gesetzbuches in d.
RT, 1896.
Literatur
↑
DJZ, 1908, S. 523-26;
R. Sohm,
ebd. 1909, S. 1345-47
(P);
A. Wach,
ebd. 1909, S. 1347 f.
(P);
W. Kahl,
ebd., 1912, S. 1313-16
(P);
H. Hattenhauer, Vom Reichsjustizamt
z. Bundesmin. d. Justiz,
FS, 1977, S. 39-41;
R. Jahnel. in: W. Schubert, Materialien
z. Entstehungsgesch. d.
BGB, 1978, S. 113 f.
(P);
150 J. Promotion an d.
Wirtsch.wiss. Fak. d.
Univ. Tübingen,
bearb. v. I. Eberl u. H. Marcon, 1984;
BJ 18,
Tl.
Autor
↑
Jürgen Vortmann
Empfohlene Zitierweise
↑
Vortmann, Jürgen, „Nieberding, Arnold“, in: Neue Deutsche Biographie 19 (1998), S. 214 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116998733.html