Lebensdaten
1390 – 1452
Beruf/Funktion
Bischof von Kammin und Hildesheim ; Herzog von Sachsen-Lauenburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 137965729 | OGND | VIAF: 86125604
Namensvarianten
  • Magnus von Sachsen-Lauenburg
  • Magnus
  • Magnus von Sachsen-Lauenburg
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Zitierweise

Magnus, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137965729.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hzg. Erich IV. v. S.-L. (1354–1411), S d. Hzg. Erich II. v. S.-L. (* 1368) u. d. Agnes v. Holstein;
    M Sophie (um 1358–1416), T d. Hzg. Magnus II. v. Braunschweig ( 1373, s. NDB 15);
    B Hzg. Erich V. v. S.-L. ( 1435, s. NDB IV), Hzg. Bernhard II. v. S.-L. ( 1463);
    Vt Hzg. Bernhard v. Braunschweig-Lüneburg ( 1464), Bischof v. Hildesheim 1452–58.

  • Biographie

    M. wurde am 14.3.1410 unter Dispensation vom kanonischen Alter vom Pisaner Konzilspapst Alexander V. zum Bischof von Cammin ernannt, wo er bis dahin ein Kanonikat besessen hatte; seine Provisionsurkunde wurde von Alexanders Nachfolger, Papst Johannes XXIII., unter dem 25.5.1410 ausgestellt. Mit dieser Ernennung, auf die vermutlich Hzg. Bogislaw VIII. von Pommern-Stolp Einfluß ausgeübt hatte, wirkte sich das abendländische Schisma auch im Bistum Cammin aus, wo der Bischofsstuhl noch mit Bischof Nikolaus, einem Anhänger Gregors XII., besetzt war. Auch nach Nikolaus' Tod im Juli 1410|blieb M.s Stellung nicht unangefochten, weil Gregor XII. 1415 das Bistum Cammin dem Schleswiger Bischof Johann v. Gudensberg übertrug. Erst 1418 wurde die Kirchenspaltung im Bistum beigelegt, als der auf dem Konzil von Konstanz gewählte Papst Martin V. M. als alleinigen und kanonisch vollgültigen Inhaber der Camminer Bischofswürde anerkannte, der dann in der zweiten Jahreshälfte oder bald danach die Bischofsweihe erhalten haben dürfte. M.s politische Tätigkeit konzentrierte sich auf die Sicherung der Selbständigkeit des Camminer Stiftsgebietes; 1417 erreichte er von Kg. Sigmund auf dem Konstanzer Reichstag die Belehnung mit Cammin wie mit einem unmittelbaren Reichsbistum und damit die Anerkennung als selbständiger Reichsstand; seit 1422 wurde das Bistum in der Reichsmatrikel geführt. Sodann bemühte sich M. um die Rückgabe von Stiftsgütern, die Hzg. Bogislaw als Pfand für entstandene Kosten während seiner Administration des Bistums einbehalten hatte. – Das Konstanzer Konzil hatte zwar zugunsten des Bischofs entschieden, doch wurde dieser Entscheid auch nach Bogislaws Tod (11.2.1418) von dessen Witwe Sophie, ihrem Sohn Bogislaw IX. und dem skandinav. Unionskönig Erich nicht anerkannt, so daß der Streit fortdauerte.

    1424 wurde M. nach Hildesheim transferiert, nachdem ihn der dortige Bischof Johann III., dessen Regierungszeit durch ein starkes Anwachsen der Schulden und der äußeren Bedrohung des Stiftes gekennzeichnet war, zu seinem Koadjutor bestellt hatte; die päpstl. Bestätigung erfolgte am 10. Mai, zwei Tage vor Johanns Tod. M.s Bemühungen als Bischof von Hildesheim richteten sich vor allem auf die Stärkung der landesherrlichen Gewalt, die Sicherung und Ausweitung des Territorialbestandes sowie auf die Schaffung geordneter und friedlicher Zustände im Innern des Stiftes. Zur Erreichung dieser Ziele schloß er verschiedene Bündnisse mit benachbarten Reichsständen und Städten, bemühte sich um ein möglichst konfliktfreies Verhältnis zur Stadt Hildesheim, das nur zeitweise durch den Gegensatz zwischen städtischen Unabhängigkeitsbestrebungen und der Geltendmachung landesherrlicher Hoheitsrechte belastet war, und versuchte, die verpfändeten stiftischen Hauptschlösser wieder zu erlangen, was er allerdings nur hinsichtlich Steuerwalds erreichte. Die Abtragung der Schulden und die Ausweitung des Territoriums zwangen M., mehrere Beden mit Zustimmung der Landstände zu erheben, die damit deutlich als politische Körperschaft hervortraten, und etliche Burgen, Ämter, bischöfl. Einkünfte und Hoheitsrechte zu verpfänden. Mit dem Erwerb von Teilen der Herrschaften Everstein und Homburg südlich und östlich von Hameln seit 1433 erreichte das Stiftsgebiet seine bis dahin größte Ausdehnung. Zu M.s Maßnahmen im geistlichen Bereich gehörten u. a. eine Reihe von Ablaßverleihungen, die Einführung des Festes Mariä Opferung im Bistum, vor allem aber die weitgehende Unterstützung der monastischen Reformbestrebungen des Johannes Busch und des sich 1451 im Bistum aufhaltenden Nikolaus von Cues; der Bischof scheute sich nicht, bei der Durchführung dieser Reformen auch landesherrliche Machtmittel anzuwenden. Nicht zuletzt wegen seiner Haltung gegenüber der monastischen Reformbewegung zählt M., der seinen Vetter Hzg. Bernhard von Braunschweig-Lüneburg zu seinem Koadjutor bestellte und am 20.5.1452 auf sein Bistum resignierte, zu den herausragenden Gestalten unter den Hildesheimer Bischöfen des 15. Jh.

  • Literatur

    R. Doebner (Hrsg.), UB d. Stadt Hildesheim, Bde. 3-7, 1887-99;
    H. A. Lüntzel, Gesch. d. Diöcese u. Stadt Hildesheim II, 1858;
    A. Bertram, Gesch. d. Bisthums Hildesheim I, 1899, S. 380 f., 390-411;
    J. Gebauer, Gesch. d. Stadt Hildesheim I, 1922, S. 114-20, passim;
    H. Heyden, KG Pommerns I, 1957, S. 102 f.;
    J. Petersohn, Vatikan. Btrr. z. Chronol. d. Kamminer Bischofsreihe in d. späten Schismazeit (1410–18), in: Balt. Stud. NF 48, 1961, S. 17-25;
    Roderich Schmidt, Das Stift Cammin, s. Verhältnis z. Hzgt. Pommern u. d. Einführung d. Ref., ebd. NF 61, 1975, S. 17-31, hier S. 20 f.

  • Autor/in

    Hans-Georg Aschoff
  • Zitierweise

    Aschoff, Hans-Georg, "Magnus" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 663-664 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137965729.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA