Lebensdaten
vermutlich 1213 – 1266
Beruf/Funktion
Markgraf von Brandenburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 102574472 | OGND | VIAF: 71787667
Namensvarianten
  • Johannes I.
  • Johannes I. von Brandenburg
  • Johann I. von Brandenburg
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Orte

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Zitierweise

Johann I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd102574472.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Askanier (s. NDB I);
    V Mgf. Albrecht II. v. B. ( 1220, s. NDB I);
    M Mechthild ( 1255), führte d. Regentschaft f. ihre Söhne, T d. Mgf. Konrad II. d. Lausitz ( 1210);
    B Mgf. Otto III. v. B. ( 1267);
    - 1) 1230 (?) Sophia ( 1247), T d. Kg. Waldemar v. Dänemark ( 1241). 2) 1255 Jutta ( 1287). T d. Hzg. Albrecht I. v. Sachsen ( 1261, s. NDB I);
    4 S, 1 T aus 1) Mgf. Johann II. ( 1281), Mgf. Otto IV. ( 1308), Mgf. Konrad I. ( 1304), EB Erich v. Magdeburg ( 1295. s. ADB VI), Helene ( 1304, Mgf. Dietrich v. Meißen, 1285, s. NDB III), 4 S (1 jung †), 2 T aus 2) Mgf. Albrecht ( 1290), Bischof Hermann v. Havelberg ( 1291), Mgf. Heinrich ( 1318. s. NDB VII), Mechthild ( Hzg. Bogislaw IV. v. Pommern-Wolgast, 1309, s. NDB II). Agnes ( 1304, 1) Kg. Erich VII. Glipping v. Dänemark, 1286, 2] Gf. Gerhard II. v. Holstein, 1312).

  • Biographie

    Das Leben J.s ist eng verknüpft mit dem des jüngeren Bruders Otto, mit dem ihn etwa 40 Jahre Wohngemeinschaft und eine seltene Einmütigkeit in allen Dingen verbanden. Die Brüder gehören nicht allein zu den bedeutendsten Herrschergestalten der Mark Brandenburg, sondern auch zu den großen Kolonisatoren. Seit seiner Mündigkeit (etwa 1225) hat J. im Verein mit Otto die Herrschaft nicht nur von der Spree bis dicht an das Stettiner Haff und über die Oder bis zur Netze weniger durch Kampf als durch kluge Politik ausgedehnt, sondern auch dies Gebiet durch Besiedlung und Gründung von Städten und Klöstern der Kultur und dem Wohlstand erschlossen. 1231 empfingen die Brüder in Ravenna die Belehnung vom Kaiser und Anerkennung der Lehnshoheit über Pommern. Zu ihren Erwerbungen gehören: das Land Stargard (1236), die Uckermark (1250), der östl. Teltow mit Köpenick, Mittenwalde (im Kampf mit dem Markgrafen von Meißen und dem Erzbischof von Magdeburg Sieg J.s an der Biese 1240, Friedensschluß 1245), die Hälfte des Landes Lebus (1252) und das Land über Oder. Fast alle Städte in diesem Raum, einschließlich Berlin, verdanken ihnen Gründung oder Ausstattung. Nach den wenigen vorhandenen urkundlichen Belegen über den Gründungsakt war J. alleiniger Gründer von Frankfurt, Gransee, Landsberg/Warthe, Lychen, Neubrandenburg, Prenzlau (Neuausstattung), bei Friedland und Pritzwalk waren beide beteiligt. Während Otto vornehmlich sich den Bettelorden widmete, war J. an der Gründung anderer Ordensniederlassungen in Mariensee (Chorin), Spandau, Zehdenick, Gottesstadt b. Oderberg beteiligt. Nicht im Einklang mit der sonst bewiesenen politischen Klugheit stand die Landesteilung unter die beiderseitigen Söhne (1258/60). Es ergaben sich daraus verwickelte Verhältnisse, auch das Land Stargard ging dadurch, in der Folge verloren.

  • Literatur

    ADB 14;
    Johs. Schultze, Die Mark Brandenburg I, 1961, S. 136-75.

  • Autor/in

    Johannes Schultze
  • Zitierweise

    Schultze, Johannes, "Johann I." in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 472 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102574472.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Johann I., Markgraf von Brandenburg, war der älteste Sohn des Markgrafen Albrecht II. und Mathildens, einer Tochter des Markgrafen Konrad von Landsberg. Bei dem Tode seines Vaters stand er mit seinem jüngeren Bruder Otto III. noch in minderjährigem Alter. Als Lehnsherr der Altmark beanspruchte der Erzbischof Albrecht II. von Magdeburg die Vormundschaft über die beiden jungen Markgrafen und wußte bei dem Kaiser Friedrich II. durchzusetzen, daß ihm dieselbe übertragen ward. Allein die Mutter der Brüder kaufte ihm das so erworbene Recht für die Summe von 1800 (nach einer anderen Urkunde von 1900) Mark ab und führte dann in Gemeinschaft mit dem Fürsten Heinrich I. von Anhalt, dem Oheime der beiden Brüder, die Regentschaft in musterhafter Weise. Im J. 1226 übernahmen die Letzteren selbständig die Regierung, welche sie dann 33 Jahre gemeinschaftlich geführt haben, indem sie der Welt das seltene Schauspiel treuen und einträchtigen brüderlichen Zusammenhaltens gaben. Ihre Regierung, reich an kriegerischen und politischen Erfolgen, ist für das ihrer Obhut anvertraute Land in hohem Grade gesegnet gewesen. Ritterlich und unerschrocken in der Vertheidigung ihrer Rechte, haben sie andererseits durch lebhafte Sorge für den Anbau des Landes und durch zahlreiche Städtegründungen zu deutschem Rechte die von ihren Vorfahren begonnene Colonisation und Germanisirung der Mark mit Glück und Erfolg weitergeführt. Indem sie kräftig für den Landfrieden eintraten, für die Sicherheit der Straßen sorgten, Handel und Gewerbe förderten, hob sich das von der Natur nur kärglich bedachte Land zu überraschendem Wohlstande. Eine Reihe märkischer Städte verdankt ihnen ihr Dasein: Straußberg, Neu-Angermünde, Stolp, Liebenwalde, Stargard. Auf früher pommerschem Gebiete bauten sie Friedland, Lychen, Neu-Brandenburg, in der den Polen entrissenen Neumark Landsberg an der Warthe, Arnswalde und Deutsch-Krone. Im J. 1253 erstand durch sie in der von Schlesien erkauften Mark an der Oder Frankfurt, welches sie mit Berliner Recht begabten. Denn inzwischen waren gleichfalls unter ihrem mächtigen Schutze aus zwei armseligen Wendendörfern die Schwesterstädte Berlin und Köln erwachsen, welche bald so fröhlich emporblühten, daß sie der alten Hauptstadt Brandenburg den Rang streitig zu machen vermochten. Auch für die Kirche sorgten die Brüder in freigebiger Weise, indem sie Templer und Johanniter reich beschenkten, namentlich aber den für Verbesserung der Landwirthschaft so segensreich wirkenden Cistercienserorden begünstigten. Durch sie entstand als eine Pflanzstätte dieses Ordens im südöstlichen Theile der Uckermark das Kloster Chorin. Mit dem Erzbischof von Magdeburg geriethen die Markgrafen alsbald, nachdem sie die Regierung selbständig übernommen hatten, in Mißhelligkeiten, die zu einem Kriege führten. Sie mochten wol jene große Geldsumme nicht verschmerzen können, welche er ihrer Mutter einst abgepreßt hatte. Aber der Krieg ward von Seiten der Brandenburger nicht glücklich geführt. Südlich von Brandenburg, an der Plaue, erlitten die Markgrafen 1229 durch den Erzbischof und dessen Dienstleute eine empfindliche Niederlage, aus welcher sie selbst nur mit genauer Noth entkamen. Dennoch vermochte dieser erste Mißerfolg ihren kriegerischen Unternehmungsgeist nicht zu dämpfen. Nachdem sie 1231 zu Brandenburg den Ritterschlag erhalten, finden wir sie mit verdoppeltem Eifer thätig und auf die Erweiterung ihrer Herrschaft bedacht, und von nun an stand ihnen in diesem Bestreben das Glück mit nie wankender Treue zur Seite. Schon 1235 mußte ihnen Herzog Wratislaw von Pommern das Land Stargard bis zur Tollense abtreten und für seine übrigen Länder ihre Lehnshoheit anerkennen. Wenige Jahre später geriethen die Brüder mit dem Bischofe Ludolf von Halberstadt in einen Streit, dessen Ursache nicht bekannt. Otto fiel in die Gewalt des Bischofs und mußte seine Freiheit mit einem nicht unbedeutenden Lösegelde und|dem Verzichte auf die Burg und Herrschaft Alvensleben erkaufen. Aber bald (1240) erneuerte sich das Zerwürfniß, und obschon der inzwischen auf den bischöflichen Stuhl von Halberstadt gelangte Meinhard von Kranichfeld den Beistand des Erzbischofs von Magdeburg und des Markgrafen Heinrich des Erlauchten gewann, endete der Krieg doch mit der völligen Niederlage der Verbündeten. Während Markgraf Otto bei Mittenwalde dem Meißner Markgrafen glücklich widerstand, eilte J. in die Altmark, die von den verbündeten beiden Bischöfen auf das Grausamste verwüstet ward. In der Nähe von Osterburg, an der Biese, erfocht er einen glänzenden Sieg, der mit vielen anderen Gefangenen auch den Halberstädter Bischof in seine Hände lieferte, während Erzbischof Wilbrand von Magdeburg verwundet vom Schlachtfelde entfloh. Gemeinsam eroberten dann die beiden Brüder das Magdeburger Schloß Kalbe a. d. Saale und zerstörten es. Erst 1245, nachdem der Erzbischof Wilbrand und Markgraf Heinrich von Meißen durch den Markgrafen Otto eine abermalige Niederlage erlitten hatten, endete dieser Krieg. Alsbald sehen wir die Markgrafen sich mit ihrem bisherigen Hauptgegner, dem Erzbischof von Magdeburg, zur Erwerbung des Landes Lebus vereinigen. Im J. 1250 ließen sie sich dasselbe von dem Herzog Boleslaw dem Wilden von Breslau für den ihm gegen seine Brüder Heinrich und Konrad geleisteten Beistand verpfänden, und da der Pole die Kriegskosten nicht zu erstatten vermochte, so ging das Land schließlich in ihren Besitz über. Die Markgrafen haben es dann mit dem Magdeburger Erzbischof getheilt. Im J. 1256 nöthigte J. den Herzog Barnim von Stettin, ihm die Lande Teltow und Barnim abzutreten und seine Lehnshoheit anzuerkennen. Im folgenden Jahre entrissen beide Brüder den Polen den der Warthe zunächst gelegenen Strich der Neumark, wo sie dann außer den schon erwähnten Städten Beerwalde, Neudamm und Königsberg anlegten. Anderes erwarben sie durch Kauf: so die Uckermark bis zur Welse, auch verschiedene Schlösser und Vogteien im Harz. Und während sie so ihre Besitzungen nach allen Seiten zu erweitern wußten, hielten sie treu und unerschütterlich zu der Staufischen Partei im Reiche und duldeten in ihrem Gebiete keine Machinationen gegen den Kaiser Friedrich II. Erst als dieser gestorben war und dann dessen Sohn Konrad, nach Italien sich wendend, Deutschland aufgegeben hatte, erkannten sie Wilhelm von Holland als deutschen König an, der zum Dank dafür ihren Unterthanen Zollfreiheit in seinen Erblanden bewilligte, ihnen selbst aber (1253) die Oberlehnsherrschaft über Burg und Stadt Zerbst verlieh, ja ihnen die Anwartschaft auf das Herzogthum Sachsen ertheilte. Im J. 1258 entschlossen sich die beiden Markgrafen, die bislang in brüderlicher Eintracht das väterliche Erbe gemeinsam regiert hatten, in Rücksicht auf das herannahende Alter und um allen etwaigen Streitigkeiten zwischen ihren Söhnen vorzubeugen, zu einer Theilung, welche sie in Gegenwart des Bischofs von Kulm und zahlreicher anderer Geistlicher vornahmen. Auf dem Altar der Kirche wurden während der Messe die Briefe, in welchen die einzelnen Gebietstheile verzeichnet waren, niedergelegt. Unter diesen wählte J. den Brief zur rechten Seite, so daß für seinen jüngeren Bruder der zur linken übrig blieb. Da man später erkannte, daß Otto bei dieser Theilung benachtheiligt worden war, so überließ ihm der Bruder aus freien Stücken Burg und Stadt Lebus. Im J. 1259 theilten sie auch noch die bis dahin gemeinsam von ihnen besessene Hauptstadt Brandenburg in der Weise, daß J. die Altstadt mit dem dazu gehörigen Stadtgebiete, Otto aber die Neustadt erhielt. So wurde J. der Stifter der nach ihm benannten Johanneischen Linie, welche im J. 1319 mit Heinrich dem Jüngeren erlosch.

    J. starb im J. 1266 und liegt im Kloster Chorin begraben. Er ist zweimal vermählt gewesen, in erster Ehe mit Sophie, einer Tochter des Königs|Waldemar II. von Dänemark, welche am 3. Nov. 1348 auf einer Reise in ihre Heimath starb und zu Flensburg begraben ward, und dann mit Jutta, Tochter des Herzogs Albrecht I. von Sachsen. Eine zahlreiche Nachkommenschaft erwuchs ihm aus dieser doppelten Ehe: aus der ersten die Markgrafen Johann II., Otto IV. mit dem Pfeil und Konrad, Erich, Domherr und zuletzt Erzbischof von Magdeburg, und Helena, die sich mit dem Markgrafen Dietrich von Meißen vermählte; aus der zweiten der Markgraf Heinrich I. ohne Land, Bischof Hermann von Havelberg, Albrecht, der in jungen Jahren starb, endlich die beiden Töchter Mechthild, mit Boguslav II. von Pommern vermählt, und Agnes, welche sich zuerst mit Erich VII. von Dänemark und nach dessen Tode mit dem Grafen Gerhard II. von Holstein verheirathete.

  • Autor/in

    v. Heinemann.
  • Zitierweise

    Heinemann, Otto von, "Johann I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 151-153 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102574472.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA