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Anton Victor Joseph Johann Raimund >>
Anton Günther
Graf von Oldenburg (seit 12.11.1603),
* 31.10.1583 Oldenburg,
† 19.6.1667 Rastede (Oldenburg). (evangelisch)
Genealogie
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Genealogie ↑
V Johann Graf von Oldenburg;
M Elisabeth von Schwarzburg;
Gvv Graf Anton I. von Oldenburg:
Gvm Graf Günther von Schwarzburg;
Gmm Elisabeth von Isenburg;
⚭ Oldenburg 30.5.1635 Sophie Katharine,
T des Herzogs Alexander von Schleswig-Holstein-Sonderburg und der Dorothea von Schwarzburg; kinderlos; von dem österreichischen Freifräulein Elisabeth von Ungnad hatte er einen illegitimen Sohn, Anton Graf von Aldenburg (1633–80), Diplomat in dänischen Diensten, Herr zu Varel und Kniphausen.
Leben ↑
Nachdem Anton Günther auf dem Collegium Mauritianum zu Kassel 1601 ritterliche Bildung erhalten hatte, fiel ihm mit kaum 20 Jahren die Regierung zu. Er erweiterte seinen Gesichtskreis durch Reisen in Deutschland, Frankreich und Italien. An allen besuchten Höfen knüpfte er persönliche Beziehungen, die ihm später überaus nützlich wurden. Mit großem Geschick wußte er sein Land im 30jährigen Krieg neutral zu halten und erreichte die internationale Anerkennung des 1623 verliehenen Weserzolls im Westfälischen Frieden. Bei allen Verhandlungen sparte er nicht mit „Verehrung“ von prächtigen Pferden aus eigenen Gestüten. Sein Land blieb als fast einziges vom Kriege verschont, so daß Landwirtschaft und Handel erblühten. Er förderte Handwerker, Maler und Bildhauer (W. Heimbach, L. Munstermann), stellte Johann Just Winkelmann als Hofhistoriographen an, liebte Musik, Gartenkunst, Jagd und Reitsport. Seine Räte organisierten eine treffliche Landesverwaltung. Durch eine Anleihe von 50 000 Reichstalern war ihm sogar der Kaiser verpflichtet und verhalf ihm zur Herrlichkeit Kniphausen (1623). Die Grafschaft Delmenhorst erbte er 1647. Da er ohne legitime Erben blieb - er war der letzte des Oldenburgischen Grafenhauses -, vermachte er sein Land seinen nächsten Verwandten, von denen die jüngere Linie Holstein-Gottorf erst 1773 eine neue Oldenburgische Dynastie begründete.
Literatur ↑
ADB I;
J. J. Winkelmann,
Oldenburg. Friedens-u. d. benachbarten Örter Kriegshandlungen, Oldenburg 1671,
21721;
G. Rüthning,
Gf. A. G.
v. O. u. d. Schweden im J. 1638, in:
F z. dt. Gesch. 26, 1886, S. 314-20;
ders., Tilly in Oldenburg u. Mansfelds Abzug aus Ostfriesland, in:
Progr. Oldenburg 1890;
ders.,
Oldenburg. Gesch. I, 1911, S. 475 bis 607,
21937, S. 291-330;
G. Sello,
Gf. A. G.s großer Lustgarten, in: Alt-Oldenburg, 1903, S. 143 bis 153;
K. Sichart, Die Vermählung
A. G.s, in:
Ztschr. d.
Hist. Ver. f. Niedersachsen 77, 1912, S. 263-79;
ders.,
Btrr. z. Gesch. d. Malerei in d. Grafenzeit, in:
Oldenburg. Jb. 48 u. 49, 1948-49, S. 63-82;
S. Eulen, Weltl. Musik am Hofe
A. G.s, in:
Ztschr. d.
Hist. Ver. f. Niedersachsen 78, 1913, S. 372-91;
H.
A. Segelken, Die
Gfsch. Oldenburg
v. 1638–48, Maßnahmen
z. Schutz d. Landes, 1931;
K. Düssmann,
Gf. A. G.
v. O. u. d. Westfäl. Friede 1643–53, 1935;
G. Müller, Goldschmiede, Silberarbeiter u. Juweliere
v. A. G. beschäftigt, in:
Oldenburg. Jb. 39, 1935, S. 23-28;
H. Oncken. Die Außenpolitik Cromwells
v. d.
dt. Nordseeküste aus gesehen, in: Cromwell, 1935, S. 97-121.
Portraits ↑
Kupf. v. Lennep (1671)
u. a.,
Abb. in: K. Fissen u. W. Müller-Wulckow, Das Totengewand d.
Gf. AG., in:
Oldenburg. Jb. 43, 1939, S. 1-19;
Kupf. v. 1598 u. Altersporträt
v. W. Heimbach,
Abb. in: K. Sichart, Persönlichkeiten d. Oldenburger Grafenfamilie im Bild u. nach Beschreibungen, ebenda 46 u. 47, 1942-43, S. 298-305.
Autor ↑
Hermann LübbingEmpfohlene Zitierweise ↑
Lübbing, Hermann, „Anton Günther“,
in: Neue Deutsche Biographie
1
(1953), S.
317
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118736183.html
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Anton, Clemens Theodor >>
Anton Günther
Leben
| Autor
| Literatur
| Zitierweise
Leben ↑
Anton Günther, letzter Graf von
Oldenburg, ein Sohn des Grafen Johann XVI. und der Gräfin Elisabeth von Schwarzburg,
geb. 9. Nov. 1583 zu Oldenburg, † zu Rastede 19. Juni 1667. Seinen Unterricht erhielt er
durch Magister Velstein mit seinen vier Schwestern, von denen die
älteste Anna Sophie die bedeutendste war. Reisen nach
Braunschweig, Cassel, Hamburg und
körperliche Uebungen trugen zur Entwickelung seiner leiblichen und
geistigen Vorzüge bei. Nach dem Tode seines Vaters, 12. Nov. 1603,
übernahm er die Regierung des Landes, aber vorläufig unter
Vormundschaft des Königs Christian IV. von
Dänemark; er machte daher auch jetzt noch einige Reisen (1606 und
1609) durch Deutschland, die Schweiz, Oberitalien, Frankreich,
England und Holland. Als er nun die Zügel der Regierung selbst in
die Hand nahm, zeigte er sich als thätiger und kräftiger Regent,
der da, wo er den Umständen, weil sie mächtiger als er waren,
nicht gebieten konnte, sie oft mit leisem Drucke zu seinem
Vortheile zu lenken wußte. Dies zeigte sich namentlich im
dreißigjährigen Kriege, in dem er sein Ländchen von den Schrecken
und Lasten fast ganz frei zu halten und von allen kriegführenden
Parteien Neutralität- und Sauvegardebriefe zu erlangen wußte. Als
Selbstherrscher hat er für sein Land (und sich) gesorgt, als er
die ostfriesischen Ansprüche wegen der von Oldenburg beschafften
Eindeichungen abwies, als er den von seinen Vorwesern (1562)
angeplanten Weserzoll endlich (1623) nach vielen Mühen erlangte,
jenen Zoll, der erst 1820 aufgehoben wurde. Wie er Delmenhorst
wieder für Oldenburg gewann, so auch Kniphausen, welches ihm von
Ostfriesland streitig gemacht wurde, auch suchte er durch
Berichtigungen von Gränz-, Hut- und Weidestreitigkeiten die innere
Landeshoheit mehr zu festigen und zu consolidiren, so wie er auch
— ganz im Sinne Seines Jahrhunderts — den Adel und die Städte
abhängig machte und die Landeseinkünfte durch einen verbesserten
Staatshaushalt vermehrte. Er legte den Grund zu der heute noch
blühenden Pferdezucht und verbesserte das Justiz- und
Polizeiwesen. Bei allen diesen Maßregeln ist aber nicht zu
verkennen, daß der Mangel an successionsfähigen Leibeserben (denn
seine Ehe mit einer schleswigholsteinischen Prinzessin war
kinderlos) einen zu großen Einfluß auf sein Regierungssystem
hatte, indem sein Bestreben für seinen geliebten natürlichen Sohn
(welchen er mit einem Fräulein Ungnad von Weißenwolf, später Frau
von Marenholz, gezeugt hatte) so viel als möglich zu erübrigen,
manche Rücksichten auf das Beste des Landes schwächte und den
Regenten dem Vater unterordnete. Aus diesem Grunde ist auch der
rendsburgische Vergleich (16. April 1649) zu erklären, den er
gegen die Ansicht seiner treuen Räthe mit Uebergehung des um einen
Grad nähern Herzogs von Holstein-Sonderburg oder Plön Joachim
Ernst, mit dem Könige von Dänemark und dem Herzoge von
Holstein-Gottorp abschloß, durch welchen Vergleich er für seinen
Allodialerben den größten Vortheil erlangte und die besten Stücke
des Landes erwarb. In eben diesem Sinne wurde mit
Braunschweig-Lüneburg als Lehnsherrn über Stad- und
Butjadingerland am 19. Mai 1653 der Hamburger Vergleich
abgeschlossen, so wie (1655 und 1656, 1657, 1665) die
Vereinigungen mit dem Fideicommisse der ehemaligen
Johannitergüter, dem Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst. Auf Grund
dieser Verträge glaubte nun
A.
G. über die ihm zugesicherten Stücke zum Besten seines
durch ein kaiserl. Diplom (v. 15. Juli 1653) zur Reichsgrafenwürde
gelangten. 1633 geborenen, natürlichen
Sohnes, Anton I. von Aldenburg frei
disponiren zu können und übergab diesem schon bei seinen Lebzeiten
einen Theil dieser Stücke, so z. B. 1658 Kniphausen und
testamentarisch sogar noch einen Theil des Weserzolls. Um ganz
sicher zu gehen, übertrug er schon bei Lebzeiten die Grafschaften
mit allen Lehns-Pertinenzien, jedoch mit Vorbehalt der
Landesregierung und des lebenslänglichen Genusses aller Einkünfte
am 1. Oct. 1664 an den königl. dänischen und herzogl.
Gottorpischen Bevollmächtigten, wie er schon 1660 die Herrschaft
Jeder seinem Schwestersohne dem Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst
übergeben hatte. So war das mühsam zusammengebrachte Land wieder
zerstückt, und der Grund zu Streitigkeiten gelegt, die
Jahrhunderte fortdauerten und erst in den letzten Jahren, (s.
Bentinck) beigelegt wurden und
|das Land wieder in
seinem früheren Umfange herstellten. Diese väterliche Liebe
verdunkelte das schöne Regentenbild des Mannes, der jetzt noch im
oldenburgischen Volksbewußtsein populär fortlebt, der für sich
jede Standeserhöhung abschlug, obgleich ihm, wie von Halem sagt,
weiter nichts fehlte, als ein Königreich, um als ein großer König
zu glänzen.
Literatur ↑
J. J. Winkelmann, Oldenb. Chronica. Oldenb. 1671. — Relatione de gli stati, e corte di sua Ecc. il
Sign. Antonio Gunthero Conte di Oldenbourg etc. Kiobenhavn.
1756. — L. H. E. Meiners, Geschichte Anton Günthers. Oldenb. 1867.
Autor ↑
Merzdorf.
Empfohlene Zitierweise ↑
Merzdorf, „Anton Günther“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
491-493
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118736183.html?anchor=adb