Lebensdaten
1373 – 1448
Sterbeort
Kleve
Beruf/Funktion
Graf von der Mark ; Herzog von Kleve
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 133534138 | OGND | VIAF: 65199029
Namensvarianten
  • Adolf II. (als Graf von der Mark)
  • Adolf
  • Adolf IV. (als Graf von der Mark)
  • mehr

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Zitierweise

Adolf I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd133534138.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Adolf I., Graf von Kleve;
    M Margaretha, T des Grafen Gerhard von Berg;
    1) 2.3.1400 Agnes, T des Kurfürsten Ruprecht III. von derPfalz ( 1401), 2) 12.7.1406 Maria, T des Herzogs Johann von Burgund;
    K aus 2) 3 S, 7 T, u. a. Margarete (* 1416, Herzog Wilhelm III. von Bayern, 2) Graf Ulrich V. von Württemberg), Katharine (1417–79, 1430 Herzog Arnold von Geldern), Johann, Adolf (1425–92).

  • Biographie

    Seit 1394 Graf von Kleve, vollzog A. nach dem Tode seines Bruders Dietrich die endgültige Vereinigung von Kleve und Mark (1398). Er, der von König Sigismund auf dem Konstanzer Konzil zum Herzog erhoben wurde (18.4.1417) und in nahen verwandtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen zu Burgund stand, gehörte damit zu den bedeutenderen Reichsfürsten. - Mit dem Sieg im Kleverhamm (1397) hatte A. günstige Voraussetzungen für die Behauptung und Abrundung seines Territoriums gegenüber dem Herzogtum Berg und Jülich-Geldern geschaffen. Herzog Reinald von Jülich-Geldern überließ ihm 1402 Emmerich und Teile der Liemersch. Als Schwiegervater und Bundesgenosse des jungen Herzog Arnold zog er Geldern später in seinen Einflußbereich und konnte zu der Herrschaft Gennep (1424) auch den Reichswald (1429) erwerben. Mit Pfandverträgen bereitete er den Besitz von Wachtendonk (1440) und Düffel (1446) vor. In der für die Existenz des Territoriums entscheidenden Auseinandersetzung mit den angeblichen Lehnsherren, den Erzbischöfen von Köln, versuchte besonders Erzbischof Dietrich von Mors (1414–03) jeglichen Machtzuwachs des Herzogs zugunsten seines Hauses zu verhindern. Dazu diente ein Bündnis mit A.s Bruder Gerhard, der seit 1409 Ansprüche auf die Grafschaft Mark erhob. Durch Preisgabe von Kaiserswerth (21.12.1424) sicherte sich Gerhard die Hilfe des Erzbischofs in der 1423 begonnenen Fehde gegen A.. Unter dem Drängen der märkischen Stände mußte A. seinem Bruder schließlich den größeren Teil der Mark auf Lebenszeit überlassen (1437). Die Aufnahme der mit ihrem Landesherrn verfeindeten Kölnischen Stadt Soest in den Schutz des Herzogs von Kleve veranlaßte den Neubeginn des Kampfes in der Soester Fehde (1444–49). Zu deren militärischer Führung rief A. seinen Sohn Johann vom burgundischen Hof zurück. Durch die Heranziehung Burgunds und die Ausnutzung der kirchenpolitischen Situation hat A. dazu beigetragen, daß dieser klevisch-kölnische Streit im Zusammenhang der europäischen Fragen mit einer Schwächung des Erzbistums Köln endete. Wenn es ihm auch nicht gelang, mit der Befreiung der klevischen Gebiete vom Kölner Sprengel (1444–49) die Schaffung eines „ klevischen Landesbistums“ vorzubereiten und damit den ewigen Streit um die geistliche Gerichtsbarkeit zu beenden, so bedeutete der Gewinn von Soest und Xanten doch mehr als nur territorialen Erwerb.

    Das eigentliche Wesen des Herzogs faßt man erst in seinem Wirken für Land und Leute. Seine Maßnahmen zu einer Landesordnung|sind bis ins 16. Jahrhundert grundlegend geblieben. Sie bezweckten eine wirtschaftlich bessere Verwaltung des herzoglichen Güterbesitzes, die Verstärkung des Amtscharakters bei Amtleuten und Richtern und die Vereinfachung und Beschleunigung des Gerichtswesens. Zur Durchführung einer solchen Verwaltung bemerkt man unter ihm die Anfänge eines ständigen Rates mit zahlreichen Juristen und ein sorgfältig geführtes Kanzleiwesen. Die Anlage der Landwehre, die Sorge für Unterhaltung der Gräben und Deiche, selbst Anordnungen zur Lebensführung seiner bäuerlichen Untertanen und ständige persönliche Reisen durch sein Land zeigen ihn darüber hinaus als typischen „Landesvater“. Er gehörte in seiner Wesensart zu einem Adel, der dem Bauerntum noch sehr nahe stand: schlicht, unbedingt gerecht, bedachtsam und doch kraftvoll, nüchternen und praktischen Sinnes, mit einem „staatlichen Denken“.

  • Literatur

    ADB I;
    G. v. d. Schuren, Clev. Chron., hrsg. v. R. Scholten, 1884;
    J. Hansen, Westfalen u. Rheinland im 15. Jh. I, Die Soester Fehde, 1888;
    F. Küch, Besprechung von C. Schottmüller, Die Organisation d. Zentralverwaltung in Kleve-Mark, in: Düsseldorfer Jb. 12, 1897, S. 284 ff.;
    E. Liesegang, Niederrhein. Städtewesen, 1897, S. 255-75 u. ö.;
    ders., Hzg. A. v. Kleve im Grenzstreit mit Geldern, in: Festschr. f. H. Brunner, 1910;
    F. W. Oediger, Die Schrr. d. Arnold Heymerick, 1939;
    W. H. Deus, Die Soester Fehde, 1949;
    H. Rothert, Gesch. Westfalens I, 1949.

  • Porträts

    2 Ölgem. d. 15. u. 17. Jh.s im Rathaus zu Kleve, Abb. in: P. Clemen, Die Kunstdenkmäler d. Rheinprov. I, 4, 1892, S. 116 (Abb. Fig. 68;
    Zeitgenöss. Wandgem. in d. Grande Boucherie zu Gent (vgl. Bull, de l'Acad. Royale de Belgique, 1855, S. 61).

  • Autor/in

    Henny Grüneisen
  • Zitierweise

    Grüneisen, Henny, "Adolf I." in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 81-82 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133534138.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Adolf II. als Graf von Cleve, IV. als Graf von Mark, I. als Herzog von Berg, geb. um 1370, 23. Sept. 1448, der älteste der sieben Söhne des Grafen Adolf III. von der Mark ( 7. Sept. 1394) aus dessen im J. 1369 geschlossener Ehe mit Margaretha, Tochter des Grafen Gerhard von Berg und Ravensberg. Nachdem der Tod des kinderlosen Grafen Johann II. von Cleve ( 7. Nov. 1368) dem märkischen Grafenhause die Erbfolge in Cleve eröffnet, war dem Grafen Adolf I. vermöge Vertrages mit seinem Bruder Engelbert III. der linksrheinische, diesem dagegen der rechtsrheinische Theil des Landes, die Stadt Emmerich und das Amt Hetter ausgenommen, zugefallen, bis durch des Letzteren kinderloses Ableben ( 21. Dec. 1391) beide Territorien fast ungetheilt in die Hand Adolfs I. gelangten. Indeß begründete erst Graf A. IV. (II. als Graf von Cleve), als sein im J. 1393 mit der Grafschaft Mark abgegüteter jüngerer Bruder Dietrich im J. 1398 vor Elberfeld kämpfend gefallen war, die dauernde Vereinigung von Cleve und Mark, wenn auch nur mittels Personalunion. Glückliche Fehden und Familienverbindungen kamen hinzu, um Macht und Ansehen der zu geschlossener Landeshoheit emporsteigenden Dynastie dem Erzbischof von Köln und den anderen niederrheinisch-westfälischen Territorialherrn gegenüber zu mehren. Zuerst waren es namentlich die von Herzog Wilhelm I. von Berg zu Gunsten der mit Philipp von Falkenstein vermählten Tochter Engelberts III. von der Mark erhobenen Erbansprüche, welche im J. 1396 zu einem Kriege zwischen dem Herzoge einer- und den märkischen Brüdern Adolf II. und Dietrich andererseits führten, der durch den Sieg dieser Letzteren über Jenen und dessen Verbündeten, den Herzog Reinold von Jülich-Geldern, bei Cleverhamm 7. Juni 1397, wo das ganze jülich-bergische Heer nebst beiden Herzogen in Gefangenschaft gerieth, ein rasches und glänzendes Ende gewann. Im J. 1399 feierte Graf A., der 8. April 1398 von König Wenzel mit der Grafschaft Mark belehnt worden war, zu Heidelberg seine Vermählung mit Agnes, Tochter des Pfalzgrafen Ruprecht, welche ihm, dem schon durch den Sieg von 1397 an Geld und Gebiet bereicherten, drei Viertel der pfalzgräflichen Pfandrechte an Kaiserswerth theils als Aussteuer, theils gegen ein Darlehn von 32,000 Goldgulden zubrachte. Um weitere 15,000 Gulden erwarb er von König Ruprecht im J. 1403 auch noch dessen übriges Viertel an dieser Pfandschaft. Allein Kaiserswerth war und blieb für A. nicht nur ein precärer Besitz, da seine Gemahlin Agnes nach zweijähriger Ehe kinderlos starb und die Pfandschaft deshalb heimfällig wurde, sondern auch ein Zunder mannigfachen Haders, was namentlich in den langen Kämpfen mit dem jüngsten Bruder Gerhard, so wie mit dem Kölner Erzbischof Dietrich II. (Grafen von Mörs) hervortrat. Gerhard, welcher nach mehrfachem Wechsel der Abgütung im J. 1413 die Pfandschaften an Kaiserswerth, Sinz und Remagen und die sechs Schlösser im Süderlande (Schwarzenberg, Plattenberg, Lüdenscheid, Neustadt, Brakenfeld und Rade) vom Bruder empfangen hatte, zeigte sich in immer erneuerten Fehden unter Benutzung des Particularismus der märkischen Ritter und Städte bemüht, die Grafschaft Mark Ersterem wieder zu entreißen. Das setzte er jedoch mit Hülfe des Erzbischofs Dietrich II., sowie theilweise auch des Herzogs Adolf von Jülich-Berg und nachdem Ritterschaft und Städte von Mark, den Ausgleich mit dem Bruder von A. gebieterisch fordernd, förmlich mit dem Abfalle zu Dietrich gedroht hatten, nur in so weit durch, als ihm durch Uebereinkunft vom 30. Aug. 1430 der Besitz der Grafschaft auf sechs Jahre und nach deren Ablauf 27. Juli 1437 lebenslänglich überlassen ward, unter Vorbehalt des Rückfalles an Cleve, der nach dem Tode des kinderlosen Gerhard im J. 1461 eintrat. Mittlerweile hatte Graf A. von Cleve, um gegen die ehrgeizigen Pläne Erzbischofs Dietrich von Köln beim Herzog Johann von Burgund eine Stütze zu finden, im J. 1405 des Letzteren zweite Tochter Maria geheirathet, mit welcher er außer 20,000 Kronen die reiche Herrschaft Winnenthal in Flandern empfing. Diese Heirath, durch die der in seiner Jugend am Hofe der Herzogin Johanna von Brabant erzogene Graf in die engste Verbindung mit dem burgundischen Hof gebracht ward und gewissermaßen seinen Anschluß an dessen Politik inaugurirte, begründete zugleich Adolfs Erhebung zum Herzoge von Cleve (als solcher A. I.), welche König Sigismund auf dem Concile zu Constanz 28. Mai 1417 vollzog. Im J. 1423 verlobte der Herzog seine Tochter Katharina dem Inhaber von Geldern, Arnold von Egmond, den er daher in seinem Kampfe um das Herzogthum Jülich wider Herzog Adolf von Jülich-Berg unterstützte, bis durch burgundische Vermittelung im J. 1436 ein gütlicher Ausgleich angebahnt wurde. Während der Herzog von Cleve noch mit dem jüngeren Bruder Gerhard in Fehde verwickelt war, hatte Erzbischof Dietrich sein Ziel, den Besitz von Stadt und Burg Kaiserswerth nebst dem Zolle, der Vogtei und allem Zubehör im J. 1425 durch käufliche Erwerbung aus Gerhards Hand nahezu zu erreichen verstanden; 10. Juni 1440 erkaufte nun auch Pfalzgraf Otto, Ruprechts Sohn, seinerseits das Pfandrecht an den Erzbischof und verpflichtete sich, die Einziehung des Pfandes nach dem Tode des Herzogs zu bewirken. So ward die kölnische Pfandschaft Kaiserswerth geschaffen, an welcher der Kurstaat bis 1772 zähe festhielt, damit zugleich aber auch der nächste Anlaß zu dem erbitterten Kampfe, welcher als „Soester Fehde“ (1443—1449) weit über die territorialen Grenzen hinaus eine deutsche, ja europäische Bedeutung gewinnen sollte. (Vgl. Dietrich II. von Köln.) Noch vor Beendigung des Kampfes, in welchem Soest so heldenmüthig und sieghaft der Uebermacht widerstand, starb Herzog A., fünf Tage, nachdem er die Nachricht von einem durch seinen Sohn Johann ausgeführten Ueberfall gegen die mit Erzbischof Dietrich verbündeten Dortmunder empfangen und ward in dem von ihm gegründeten Karthäuserkloster auf der Grafeninsel bei Wesel bestattet. Von seiner zweiten Gemahlin hatte er drei Söhne, den Nachfolger Johann (I.), Adolf und Engelbert, welcher letztere jung gestorben war, so wie sieben Töchter: Margaretha, in erster Ehe mit Herzog Wilhelm von Baiern, in zweiter mit dem Grafen Ulrich von Würtemberg verbunden, Katharina, die Gemahlin Arnolds von England, Elisabeth, Gattin des Grafen Heinrich von Schwarzburg, Agnes (heirathete den Infanten Carl von Hovorra), Helene, vermählt im J.|1436 mit dem Herzog Heinrich von Braunschweig, Maria, Gemahlin des Herzogs Karl von Orleans und Mutter Königs Ludwig XII. von Frankreich, endlich die als Kind verstorbene Anna. Gert v. d. Schüren, der Verfasser der bekanntesten clevischen Chronik und Secretair Herzogs A., ist dessen Lobes voll: er nennt ihn den Spiegel aller Fürsten, preist seine Sorge für das Wohl des Landes, seinen Eifer für geistliche Stiftungen, seine Milde, Wohlthätigkeit und Wahrhaftigkeit. Mit anerkennenswerther Sorgfalt war A. bestrebt, den Ertrag der Domainen durch zweckmäßige Verwaltung zu erhöhen, wie er unter anderem 1431 durch die Anordnung von öffentlichen meistbietenden Verpachtungen auf bestimmte Jahre bewies, welche die Ausgestaltung der im Clevischen allgemein üblichen Leibgewinnspacht zu einer thatsächlichen Erbpacht verhindern sollten. Ueberhaupt suchte er nach niederländisch-burgundischem Vorbilde seine zerrütteten Finanzen wieder herzustellen, aber das Uebel war freilich schon zu allgemein und zu groß, als daß er demselben dauernd zu steuern vermocht hätte, während durch die Noth der geldbedürftigen Fürsten zugleich die Macht der Landesstände wuchs.

  • Autor/in

    Harleß.
  • Zitierweise

    Harleß, "Adolf I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 100-102 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133534138.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA