Lebensdaten
1712 – 1778
Geburtsort
Zeitz
Sterbeort
Dinkelsbühl
Beruf/Funktion
württembergischer Staatsmann
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 117134325 | OGND | VIAF: 10615272
Namensvarianten
  • Dumaz von Montmartin, Friedrich Samuel Graf
  • du Maz von Montmartin, Friedrich Samuel Graf
  • Montmartin, Friedrich Samuel Graf
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Zitierweise

Montmartin, Friedrich Samuel Graf, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117134325.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Einer 1686 nach Kurbrandenburg emigrierten Hugenottenfam. entstammend. V Samuel du Maz v. Montmartin;
    M Susanne Judith v. Martel;
    1) N. N., 2) Friederike v. Wangenheim;
    K u. a. Louise Friederike (1752–70, 1769 Ludwig Carl Eckbrecht Gf. Dürckheim, 1774, Reichshoftat, württ. Reichstagsgesandter, s. Dipl. Vertr. III).

  • Biographie

    Die Familie zog 1718 an den – zu dieser Zeit eng mit den kurfürstlichen Vettern in Berlin kooperierenden – bayreuth. Hof. Das Leben M.s war also von Anfang an eng mit den Geschicken der aufstrebenden Macht im Norden des Reichs verknüpft und sollte es bis in die Mitte der 1750er Jahre bleiben. Dem Rechtsstudium an den Universitäten Leipzig (C. O. Rechenberg, J. B. Mencke) und Leiden und einem halbjährigen Aufenthalt beim Reichskammergericht in Wetzlar folgte bis in die Mitte der 1740er Jahre ein rascher Aufstieg – zuerst in bayreuth. Diensten (1738 Regierungsrat, 1739 Präsident des Justizrates und Amtshauptmann in Erlangen, 1740 Geh. Regierungsrat und Kreisgesandter, 1741 wirklicher Geh. Rat), dann mit demwittelsbach. Kaisertum Karls VII. (1742–45) auch auf Reichsebene (1742 Reichshofrat). In seiner Funktion als Reichshofrat vermittelte er erfolgreich zwischen dem sich um die Majorennitätserklärung des jungen württ. Herzogs Carl Eugen bemühenden preuß. Gesandten J. W. v. Klinggräf und demwittelsbach. Kaiser.

    Damit hatten sich seine Geschicke zum ersten Mal mit den Interessen dieses Territorialstaates verquickt, der für seinen weiteren Werdegang von maßgeblicher Bedeutung werden sollte. Seine Tätigkeit in Württemberg war es freilich auch, die den Grund legte für das (Zerr-)Bild, das die württ., überwiegend auf ständischen Quellen basierende Landesgeschichtsschreibung von seiner Person entwarf (beispielhaft Eugen Schneider, in: ADB 22). Doch bevor M. im Februar 1758, vom kaiserlichen Hof lanciert und in den Grafenstand erhoben, als leitender Minister in das soeben gegründete Kabinettsministerium Hzg. Carl Eugens eintrat, hatte der hochambitionierte Politiker eine wesentliche, seinen weiteren Lebensgang entscheidend prägende Erfahrung gemacht: die – in seinen Augen – vollkommen unzulängliche Honorierung seines Engagements für die preuß. Sache. Die Chance, aus der mittelmäßigen Position eines Reichstagsgesandten der sächs. Herzogtümer, den er nach nahezu vierjähriger Beschäftigungslosigkeit seit April 1749 innehatte, doch noch persönlichen Nutzen zu ziehen, war gekommen, als sich das österr.-preuß. Verhältnis im Vorfeld des Siebenjährigen Krieges 1754/55 dramatisch verschlechterte. Indem er die zu dieser Zeit immer enger werdende Kooperation Preußens mit den prot. Reichsständen hintertrieb und damit seinen Frontwechsel ins kaiserl. Lager vollzog, konnte er sich als „Verräter“ nicht mehr länger in Regensburg halten. Erneut folgten beinahe zwei Jahre der Untätigkeit (Mai 1756-Februar 1758), bis es dem Wiener Hof gelang, seinen neu gewonnenen politischen Gefolgsmann für beide Seiten nutzbringend einzusetzen: zwei Jahre, die M. seine unentrinnbare Abhängigkeit vom Wohlwollen des Kaisers vor Augen führten und ihn in Württemberg (1758–1766/73) eine Politik betreiben ließen, die – als oberste Maxime – danach strebte, den (schwankenden) politischen Willen des Kaiserhofs in Württemberg zu realisieren.

    Gelingen sollte ihm dies nur in den ersten drei Jahren seiner Stuttgarter Tätigkeit (1758–61), in denen er aus der Position des leitenden Kabinettsministers, kaiserlichen wie herzoglichen Intentionen gemäß, Württemberg vollständig in die österr.-franz. Allianz einband. Militärische Aufrüstung und der enge Schulterschluß mit dem kaiserl. Hof in allen reichspolitischen Kontroversen kennzeichnen die herzoglich-württ. Politik in dieser Zeit. Angesichts der innerterritorialen Machtverteilung und der politisch an Preußen orientierten württ. Landschaft mußte sie zwangsläufig antiständisch ausgerichtet sein. Als der ständische Konflikt in Württemberg 1763/64 endgültig eskalierte, geschah|dies unter der Federführung des Herzogs, nicht M.s. Dieser war seit Jahresbeginn 1761, als Hzg. Carl Eugen erkennen mußte, daß M. nicht in dem Maße wie erhofft zum Erfüllungsgehilfen seiner ambitionierten Politik taugte, politisch ausgeschaltet. Durch den Konflikt mit seinen Landständen wurde der Herzog zwar zu einem Entgegenkommen gegenüber dem Kaiserhof gezwungen (M. wurde 1763 zum Geheimratspräsidenten ernannt), dem Exponenten kaiserl. Politik aber so bedingungslos zu folgen wie Ende der 1750er Jahre, fand er sich nicht mehr bereit. So ergriff M. die erste sich bietende Gelegenheit, seine „württ. Galeere“, durch zunehmende Spannungen zum Herzog gekennzeichnet, zu verlassen, und demissionierte im Mai 1766. Als ihn der Herzog im Dezember 1766 in seiner Eigenschaft als kaiserl. Geheimer Rat zurückberief, von der Einsicht getragen, daß es nicht die Person seines Geheimratspräsidenten gewesen war, die einen Ausgleich mit der Landschaft und den sie unterstützenden prot. Mächten (Kurbrandenburg, Kurhannover, Dänemark) verhindert hatte, setzte er ein politisches Signal: Er bekundete seine Bereitschaft, den Vorstellungen des Wiener Hofes gemäß die Konfliktregulierung voranzutreiben. So war es M., der auf herzoglicher Seite in enger Kooperation mit dem Kaiser und zu dessen vollkommener Zufriedenheit den Ständekonflikt beilegte. Bis 1773 überwachte er den Vollzug des „Erbvergleichs“ (1770), um sich sodann definitiv aus der württ. Politik zurückzuziehen. Seinen Lebensabend verbrachte er als Ritterhauptmann des Kantons Altmühl auf seinem 1763 erworbenen Gut Thürnhofen.

  • Literatur

    ADB 22;
    Anonymus (J. Uriot), Die Wahrheit so wie sie ist…, 1765, S. 266-366;
    G. Haug-Moritz, Württ. Ständekonflikt u. dt. Dualismus, Ein Btr. z. Gesch. d. Reichsverbands in d. Mitte d. 18. Jh., 1992 (L). – Eigene Archivstud.

  • Autor/in

    Gabriele Haug-Moritz
  • Zitierweise

    Haug-Moritz, Gabriele, "Montmartin, Friedrich Samuel Graf" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 64-65 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117134325.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Montmartin: Friedrich Samuel Graf von M. ist 1712 zu Zeitz geboren und wurde zu Baireuth erzogen. Er studirte in Leipzig und Leyden und ging dann nach Wetzlar. 1738 wurde er Regierungsrath in Baireuth, 1739 Gouverneur der Städte Alt- und Neu-Erlangen und Präsident des Justizcollegiums, dann Geheimrath und Minister bei dem fränkischen Kreise. 1742 ernannte ihn Karl VII. zum kaiserlichen Reichshofrath. In diesen Stellungen betrieb er die Mündigsprechung des Herzogs Karl Eugen von Württemberg, wosür ihm dieser 1744 die Stelle eines Geheimraths übertrug, die er aber nicht antrat. 1756 sehen wir ihn als gothaischen Reichstagsgesandten gegen seinen Auftrag den Beschluß zum Reichskrieg gegen Preußen herbeiführen, wofür er die Reichsgrafenwürde erhielt. 1758 ernannte ihn der Herzog von Württemberg zu seinem Minister, 1763 zum Premierminister und Geheimrathspräsidenten. Als er in das Land kam, waren die Zustände sehr gespannte, die Hilfsquellen desselben erschöpft, während die Ausgaben stiegen. M. wußte sich das vollständige Vertrauen des Herzogs zu verschaffen; seine kriechende Unterwürfigkeit unter den Willen seines Herrn, seine Meisterhaftigkeit in Schmeichelei und Ränkespiel brachte es bald dahin, daß sein Nebenbuhler, Oberst Rieger, der sich dem Herzog unentbehrlich gemacht zu haben schien, auf die Festung wanderte. Bei den Mißhelligkeiten mit den Landständen verfuhr er ohne jede Rücksicht. Diese bestanden auf ihrem Recht, außerordentliche Steuern zu verweigern und drangen auf größere Sparsamkeit. M. bezeichnete des Herzogs Begehren als absoluten Befehl und erklärte die Vorstellungen des landschaftlichen Ausschusses für aufrührerisch, aus beschränktem Verstand und schwacher Einsicht entsprossen. Wer sich ihm widersetzte, wie der treffliche Landschaftsconsulent J. J. Moser, büßte mit schwerem Kerker. Auf jede Weise suchte M. dem Lande Geld auszupressen, wobei er selbst nicht leer ausging: die Beamten mußten ihre Stellen theuer bezahlen, die Münze, der Tabak- und Salzhandel wurde verpachtet, das Lotto eingeführt, das Kirchengut wurde angegriffen, die Landschaftskasse mit Waffengewalt geplündert. Das Frühjahr 1764 brachte eine neue Militärsteuer, die M., da die Landstände sich weigerten, durch eine geheime Instruction an die Beamten durchführen wollte; aber trotz der größten Gewaltthaten mißlang der Plan. Inzwischen hatten die Landstände beim Reichshofgericht geklagt, und als M. seine Stellung nicht mehr für sicher hielt, ließ er sich am 10. Mai 1766, „um keine Hinderung zur glücklichen Wiederherstellung des vollkommenen Vertrauens zwischen Herrn und Land abzugeben“, mit einem großen Gehalte verabschieden. Dennoch wußte er sich das Vertrauen seines Herzogs zu bewahren und wurde erst 1773 ganz entlassen. Er starb als Ritterhauptmann des Kantons Altmühl am 29. Januar 1778 zu Dinkelsbühl.

    • Literatur

      Gegel, Beleuchtung einer Regierungsepoche des gegenwärtigen Regenten Württembergs etc., 1789; Pfaff in den Württemb. Jahrbüchern 1857, II.

  • Autor/in

    Eugen Schneider.
  • Zitierweise

    Schneider, Eugen, "Montmartin, Friedrich Samuel Graf" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 204 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117134325.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA