Lebensdaten
1875 – 1941
Geburtsort
Breslau
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 117559318 | OGND | VIAF: 89258086
Namensvarianten
  • Meyer, Herbert
  • Meyer, Herbert Oskar

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Zitierweise

Meyer, Herbert, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117559318.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Oskar Emil (s. 2);
    Ov Lothar (s. 1);
    B Arnold Oskar (1877–1944), Prof. d. Gesch. in Berlin (s. L), Oskar Erich (1833–1939), Prof. d. Geol. u. Paläontol. an d. TH Breslau (s. Kürschner, Gel.-Kal. 1931);
    1904 Toni, T d. Ludwig Schauenburg. Pfarrer in Golzwarden, u. d. Antonie Völlers; kinderlos.

  • Biographie

    M. studierte zunächst vier Semester Philologie an der Univ. Straßburg. 1895 kehrte er nach Breslau zurück, wo er nach kurzer Zeit zur Juristischen Fakultät überwechselte. Wenige Monate nach dem Referendarexamen wurde er im März 1900 zum Dr. iur. promoviert. Nach seiner Habilitation 1903 und einem kurzen Wirken als Extraordinarius an der Univ. Jena (1904–06) ließ er sich als o. Professor in Breslau nieder. 1918 folgte er einem Ruf an die Univ. Göttingen, deren Rektor er 1929/30 war. Nach fast 20jähriger Tätigkeit in Göttingen ging er 1937 an die Univ. Berlin.

    M.s Schaffen galt vorwiegend der Rechtsgeschichte. In der ersten Periode widmete er sich besonders dem Sachenrecht. So behandelt seine 1903 veröffentlichte Habilitationsschrift die Geschichte des Pfandrechts und insbesondere die Erscheinung des besitzlosen Pfandes. Noch bedeutsamer war freilich die bereits 1902 vorgelegte Studie über Entwerung und Eigentum im deutschen Fahrnisrecht, in der es M. unternimmt, auf breiter Quellengrundlage das german. Fahrnisverfolgungsrecht darzulegen. Charakteristisch ist dabei sein Bestreben, Rechtssätze und rechtliche Erscheinungen auf bestimmte Grundgedanken zurückzuführen. So verweist er auf das Veranlassungsprinzip (wonach bei unklarer Schuldfrage derjenige den Schaden zu tragen habe, der ihn verursacht hat) und besonders das Publizitäts- oder Kundbarkeitsprinzip (demzufolge jedes innere Recht, um Beachtung zu finden, eines äußeren, sinnlich wahrnehmbaren Tatbestands bedürfe) als die tragenden Prinzipien des german. Fahrnisverfolgungsrechts. M. hat diese Erkenntnisse im Laufe der Zeit verallgemeinert und für das geltende Recht nutzbar zu machen gesucht. Wenngleich er dabei der Gefahr der Überspitzung seiner Thesen nicht gänzlich entgangen ist, steht doch fest, daß seine Forschungen nicht nur zur Klärung einzelner Fragen beigetragen, sondern auch der Dogmatik des geltenden Rechtes im allgemeinen und den Rechtsscheinlehren im besonderen wesentliche Anregungen vermittelt haben.

    Einen weiteren Schwerpunkt in der Forschertätigkeit M.s bildet das Familienrecht, dem bereits seine Dissertation gewidmet war und das in der zweiten Periode seines Schaffens im Vordergrund steht. Hervorzuheben ist hier vor allem die Abhandlung über Friedelehe und Mutterrecht, in der M. die Bedeutung der auf dem freien Konsens der Ehegatten beruhenden Friedelehe im Verhältnis zur Muntehe betont.

    Die Arbeiten aus M.s letztem Lebensjahrzehnt weisen eine eigentümliche Färbung auf. Hier begegnen zunehmend Untersuchungen über Sinnbilder wie etwa Fahnen und Ahnenpfähle. M. löste sich zusehends von den traditionellen Schranken seines Fachgebietes und bezog u. a. kultische, religiöse und sprachliche Erscheinungen sowie rechtsarchäologische Fragestellungen in seine Forschungen ein. Der Wert mancher dieser|Schriften wird durch M.s Nähe zum Nationalsozialismus beeinträchtigt. Den Grund für die – keineswegs vorbehaltlose – Hinwendung zum Dritten Reich wird man wohl vor allem in M.s von einer idealistischen Deutung des Verhältnisses zwischen Sippe und Einzelnem im german. Recht genährten Sehnsucht nach einer „wahren Volksgemeinschaft“, wie sie die neue Zeit verwirklicht zu haben schien, zu suchen haben.|

  • Auszeichnungen

    Mitgl. d. Preuß. Ak. d. Wiss. (1939), d. Sächs. Ak. d. Wiss., d. Göttinger Ak. d. Wiss. u. d. Ak. f. Dt. Recht.

  • Werke

    Weitere W Die Einkindschaft, 1900 (Diss.);
    Neuere Satzung v. Fahrnis u. Schiffen, Ein Btr. z. Gesch. d. dt. Pfandrechts, 1903;
    Das Publizitätsprinzip im dt. bürgerl. Recht, 1909;
    Die Anfänge d. Familienfideikommisses in Dtld., in: Festgabe f. R. Sohm, 1914, S. 225-72;
    Gerüft, Handhaftverfahren u. Anefang, in: ZSRGG 37, 1916, S. 382-497;
    Friedelehe u. Mutterrecht, ebd. 47, 1927, S. 198-286;
    Das Akzept, Die Annahme d. Wechsels u. d. Anweisung, 1918;
    Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch aus d. Anfang d. 13. Jh., Dtlds. ältestes Rechtsbuch nach d. altmitteldt. Handschriften, hrsg., eingel. u. übers. v. H. M., 1923, ³1936;
    Sittenwidrige Verlagsverträge, Ein Btr. z. Recht d. wiss. Schrifttums, 1926;
    Heerfahne u. Rolandsbild, Unterss. üb. „Zauber“ u. „Sinnbild“ im german. Recht, in: Nachr. v. d. Ges. d. Wiss. zu Göttingen, Phil.-hist. Kl., 1930, S 460-528;
    Das Handgemal als Gerichtswahrzeichen d. freien Geschl. b. d. Germanen, Unterss. üb. Ahnengrab, Erbhof, Adel u. Urk., 1934;
    Rasse u. Recht b. d. Germanen u. Indogermanen, 1937;
    Das Wesen d. Führertums in d. german. Vfg.gesch., 1938;
    Ehe u. Eheauffassung d. Germanen, in: FS f. Ernst Heymann I, 1940, S. 1-51;
    Ausführl. W-Verz. (v. C. Mallon), in: ZSRGG 62, 1942, S. XXXI-XLII.

  • Literatur

    E. Heymann, in: ZSRGG 62, 1942, S. XIII-XXX;
    ders., in: Jb. d. Preuß. Ak. d. Wiss. 1941, 1942, S. 218-22 (P);
    E. Wohlhaupter, in: Hans. Gesch.bll. 67/68, 1942/43, S. 1-16 (P). – Zu B Arnold Oskar: W. Goetz, in: Jb. d. Bayer. Ak. d. Wiss. 1949, S. 116-18;
    W. Schüssler, in: Studium Berolinense, 1960, S. 690-701.

  • Porträts

    Phot. in: M. Voit, Bildnisse Göttinger Professoren aus 2 Jhh., 1937.

  • Autor/in

    Gerhard Grill
  • Zitierweise

    Grill, Gerhard, "Meyer, Herbert" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 307-308 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117559318.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA