Lebensdaten
um 1417 – 1482
Sterbeort
Ladenburg
Beruf/Funktion
Bischof von Worms
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 134064933 | OGND | VIAF: 11054143
Namensvarianten
  • Sickingen, Reinhard von
  • Reinhard von Sickingen
  • Sickingen, Reinhard von
  • mehr

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Zitierweise

Reinhard von Sickingen, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd134064933.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus e. ritteradligen, seit langem in kurpfälz. Diensten stehenden Fam.; – V Johann III. v. S. ( 1469), pfälz. Rat, Oberschultheiß u. Amtmann zu Oppenheim;
    M Margarethe Kämmerer v. Worms gen. Dalberg ( 1458).

  • Biographie

    R. studierte an den Universitäten Heidelberg (1433) und Köln (1437); seit 1435 war er Domherr in Worms, seit 1441 auch Domkanoniker in Mainz. Nach der nur 40 Tage dauernden Amtszeit Bf. Ludwigs v. Ast wurde er vom Domkapitel um die Jahresmitte 1445 gewählt und am 27.7. desselben Jahres durch den Mainzer Ebf. Dietrich Schenk v. Erbach (um 1395–1459) geweiht (päpstl. Bestätigung März 1446). R., persönlich sehr fromm, widmete sich von Anfang an intensiv der Erneuerung des religiösen Lebens in seinem Bistum: So förderte er v. a. die Klosterreform (Bursfelder u. Windesheimer Reform, Reform d. Dominikanerklosters in Worms) in enger Kooperation mit den für Worms und sein Umland bestimmenden Pfalzgrafen. Auch darüber hinaus stand er in guten Kontakten zur Kurpfalz, für die er u. a. als Rat und in diplomatischer Mission tätig war, so bei Verhandlungen mit der Kurie 1450. Problematisch wurde die stetig zunehmende Abhängigkeit von den Kurfürsten: Das Hochstift wurde im Zuge von Fehden und Kriegszügen wiederholt erheblich geschädigt (z. B. Zerstörung d. Cyriakusstifts in Neuhausen b. Worms 1460) und die Gefahr einer Mediatisierung der Reichsstadt wuchs. In der Mainzer Stiftsfehde (1461–62) hielt sich R. mit einem vom Papst gewünschten Vorgehen gegen die Pfalzgrafen zurück, obwohl die blutigen Kämpfe erneut schwere Schäden verursachten. Nach der Beilegung anfänglicher Schwierigkeiten wegen der Anerkennung der städt. Freiheiten und damit zusammenhängender Verfassungsfragen unterhielt R. durchgängig gute Beziehungen zu seiner Bischofsstadt. R.s Rechte wurden von der Stadt formal anerkannt, wobei diese den faktischen Einfluß auf das Stadtgericht unter Umgehung der Rachtungen (Verträge zw. Bischof/Klerus u. Stadt) beizubehalten verstand. 1477 schloß R. mit dem Stadtrat einen Vertrag über die Gerichtsverhältnisse ab, wodurch dem Stadtgericht und dem rechtsprechenden Rat erstmals eine teilweise Appellationsbefreiung (im Rahmen d. bfl. Jurisdiktionshoheit) zugestanden wurde. Unter R. verstärkte die Stadt den Aufbau eines eigenen Gerichtswesens. Die Entlassung des Dompredigers Johannes Rucherat v. Wesel (um 1400–81) wegen dessen offener Kritik am Ablaßwesen macht R.s Bemühen um die Reinheit der kirchlichen Lehre deutlich.

    R. betätigte sich seit 1472 auch als Bauherr im Dombereich: hier ließ er den 1452 zerstörten bfl. Palast wieder errichten, begann mit dem Neubau des 1429 eingestürzten nordwestl. Domturms und stiftete die Ägidienkapelle im Dom, in der er später auch begraben wurde.

  • Quellen

    Qu J. F. Schannat, Historia episcopatus Wormatiensis, 2 Bde., 1734; H. Boos, Monumenta Wormaliensia, Annalen u. Chroniken, 1893; R. Fuchs, Die Inschrr. d. Stadt Worms, 1991, S. 198 f., Nr. 290.

  • Literatur

    F. Jürgensmeier (Hg.), Das Bistum Worms, Von d. Römerzeit bis z. Auflösung 1801, 1997, S. 139-41;
    J. Kemper, Stud. zur Klosterreform in Worms im späten MA, Mag.arb. Mainz 2000;
    Gatz III.

  • Autor/in

    Gerold Bönnen
  • Zitierweise

    Bönnen, Gerold, "Reinhard von Sickingen" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 352-353 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd134064933.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA