Lebensdaten
1479 – 1552
Geburtsort
Schwerin
Sterbeort
Schwerin
Beruf/Funktion
Herzog von Mecklenburg-Schwerin
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 102111871 | OGND | VIAF: 27448626
Namensvarianten
  • Heinrich V. der Friedfertige
  • Heinrich der Friedfertige
  • Heinrich III.
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Zitierweise

Heinrich V., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd102111871.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hzg. Magnus II. v. M. ( 1503, s. ADB 20), S d. Hzg. Heinrich IV. v. M. ( 1477) u. d. Dorothea v. Brandenburg;
    M Sophie ( 1504), T d. Hzg. Erich II. v. Pommern-Stettin ( 1474, s. NDB IV);
    Ov Hzg. Balthasar v. M. (1451–1507);
    B Hzg. Erich II. (1483–1508), Hzg. Albrecht VII. v. M.-Güstrow ( 1547, s. NDB I);
    - 1) 1505 Ursula (1488–1510), T d. Kf. Johann Cicero v. Brandenburg ( 1499), 2) 1513 Helene (1479–1524), T d. Kf. Philipp v. d. Pfalz ( 1508), 3) 1551 Ursula ( 1578), T d. Hzg. Magnus I. v. Sachsen-Lauenburg ( 1543, s. ADB 20);
    2 S (früh u. unfähig);
    N Hzg. Joh. Albrecht v. M. ( 1574, s. ADB XIV).

  • Biographie

    H. regierte seit 1503 mit seinen Brüdern Erich und Albrecht und seinem Onkel Balthasar. 1520 übernahmen, als Überlebende in bedingter Teilung, H. Mecklenburg-Schwerin und Albrecht VII. Mecklenburg-Güstrow. Die „Union“, die die gemeinsamen Landstände 1523 schlossen, wahrte die Einheit und begründete die ständische Verfassung Mecklenburgs (bis 1918). 1526 trat H. dem Torgauer Bündnis zwischen Kursachsen und Hessen gegen die katholischen Reichsstände bei. Der ihm von Luther empfohlene Superintendent Johann Riebling verfaßte 1540 in H.s Auftrag Kirchenordnung, Katechismus und Agende. H. führte im Gegensatz zu seinem Bruder in seinem Landesteil die Reformation ein, später unterstützt von dessen (und seinem) Nachfolger Johann Albrecht I. Auf dem Landtag zu Sternberg 1549 wurde gemeinsam für die mecklenburgischen Herzogtümer das Interim abgelehnt und die lutherische Lehre zur Landesreligion erklärt.

  • Literatur

    ADB XI;
    H. Schnell, in: Schrr. d. Ver. f. Ref.-geschichte, Bd. 19, 1902;
    K. Schmaltz, KG Mecklenburgs, 3 Bde., 1935-52;
    W. Heeß, Geschichtl. Bibliogr. Mecklenburgs, 3 Bde., 1944 (auch f. Heinrich II.).

  • Porträts

    Gem., Cranachschule (?) (Gotha, Mus.), Kopie v. Th. Fischer, 19. Jh. (Schwerin, Schloß), Abb. in: W. Jesse, Gesch. d. Stadt Schwerin, 1913.

  • Autor/in

    Hildegard Thierfelder
  • Zitierweise

    Thierfelder, Hildegard, "Heinrich V." in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 372 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102111871.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich V., Herzog von Mecklenburg, der Friedfertige. Sohn des Herzogs Magnus, war geboren am 3. Mai 1479 und regierte gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Erich und Albrecht VII. und seinem Oheim Balthasar seit 27. Dec. 1503. Letzterer starb am 16. März 1507 und Erich am 22. Dec. 1508, beide ohne Erben, so daß Heinrich und Albrecht in den Besitz des ganzen Landes|kamen. Auch diese regierten zunächst gemeinschaftlich, obwohl Albrecht wiederholt eine Landestheilung befürwortete, die am 22. Dec. 1534 insoweit zu Stande kam, daß H. in Schwerin und Albrecht in Güstrow regierte, ohne daß eine factische Theilung des Landes bestand. In die Zeit ihrer Regierung fiel die Reformation Luthers, welche in Mecklenburg schnell Anhänger fand, so daß seit dem Jahre 1523 und schon früher mehr oder minder öffentlich, hier die evangelische Lehre gepredigt wurde. Herzog H. begünstigte die neue Lehre von Anfang an, zuerst freilich in sehr vorsichtiger Weise, nach dem Reichstage zu Augsburg aber offener. Schon seit 1524 stand er im Briefwechsel mit Luther, der ihm Lehrer und Prediger zusandte, auch dem Torgauer Bunde war er am 12. Juni 1526 beigetreten; im Jahre 1532 bekannte er sich öffentlich als Anhänger Luthers. Es war natürlich, daß sein Standpunkt ihn zunächst dahin führte, der neuen Lehre eine feste äußere und innere Organisation zu geben; so ließ er im J. 1537 von dem ihm durch Luther empfohlenen M. Riebling, den er zum Superintendenten ernannte, eine Kirchenordnung, einen Katechismus und eine Agende abfassen, und diese Organisation der Kirche nahm seine nächsten Regierungsjahre ausschließlich in Anspruch. An dem Religionskriege, welcher nach Luther's Tode in Deutschland ausbrach, betheiligte H. sich nicht, nahm auch nicht Theil an dem Bündnisse der protestantischen Fürsten zu Schmalkalden, aber widersetzte sich der Einführung des 1548 vom Kaiser erlassenen Interims und genehmigte den Beschluß der mecklenburgischen Stände vom Juli 1549, durch welchen die lutherische Lehre förmlich anerkannt wurde. Bald darauf, am 6. Februar 1552 starb er mit dem Ruhme eines frommen und friedfertigen Fürsten. H. war vermählt 1) seit 12. Dec. 1505 mit Ursula, des Churfürsten Johann zu Brandenburg Tochter, geb. 17. Oct. 1488, gest. 18. Sept. 1510: 2) seit 12. Juni 1513 mit Helene, Tochter des Churfürsten Philipp zu Pfalz, geb. 1493, gest. 4. Aug. 1524; 3) seit dem 14. Mai 1551 mit Ursula, des Herzogs Magnus zu Sachsen-Lauenburg Tochter, welche nach 1565 zu Minden gestorben ist.

  • Autor/in

    Fromm.
  • Zitierweise

    Fromm, "Heinrich V." in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 542-543 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102111871.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA