Lebensdaten
gestorben 1468
Sterbeort
Jever
Beruf/Funktion
friesischer Häuptling zu Jever
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 136923585 | OGND | VIAF: 81187225
Namensvarianten
  • Tanne Duren
  • Duren, Tanno
  • Duren, Tanne
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Zitierweise

Tanno Duren, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136923585.html [29.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hayo Harlda (Harelde, Harldes, Harles, Harling) (erw. 1420, 1441), Häuptling zu J., S d. Lubbe Sibets (erw. 1397–1420), Häuptling zu Butjadingen (beide s. Biogr. Hdb. Oldenburg), u. d. Eva Duren;
    M Ivese ( 1462?), T d. Dide Lubben (erw. 1384–1414), Häuptling zu Rodenkirchen (Stadland) (s. Biogr. Hdb. Oldenburg), u. d. Elmerich;
    B Sibet Duren († 1462), Häuptling zu J.;
    1) Teite ), T d. Ike, Häuptling zur Oldeborg in Pakens, 2) Almet ( 1491), T d. Hicko Boings ( 1491), Häuptling v. Werdum;
    4 S aus 1) Edo Wiemken (d. J.) ( 1511), Häuptling (Junker, Herr) zu J., Östringen, Rüstringen u. Wangerland, Hayo († 1468), Ike, Sibet, T Tjader.

  • Biographie

    Der Name Tanno Duren erinnert an die Herkunft von T.s Vorfahren aus einer der führenden Familien des Landes Butjadingen. Als „Häuptling zu Jever, Rüstringen, Östringen und Wangeren“ erscheint T., zusammen mit seinem Bruder Sibet Duren, urkundlich erstmals 1442. Jever war Sitz einer von ihrem Vater Hayo Harlda erneuerten Häuptlingsherrschaft; mit ihr hatte Hayo (wie zuvor schon sein Halbbruder Sibet von Rüstringen) die Kompetenzen eines Landeshäuptlings in den Ländern Östringen, Wangerland und Rüstringen (dem sog. „Viertel Bant“) verbinden können. In Östringen und Wangerland gingen diese landesherrlichen Rechte (Gerichtsherrschaft, Friedenswahrung, Heerführung) ohne größere Probleme auf T. und Sibet Duren über. Sibet hielt sich stets im Hintergrund; T. war der eigentliche Herrschaftsinhaber. In Rüstringen jedoch bestritt der Häuptling Edo Boings ( 1480) von Gödens mit eigenen Erbansprüchen lange Zeit, teilweise auch in kriegerischen Auseinandersetzungen, seine Herrschaftsposition. Auch stellte sich die Mehrheit der Rüstringer vorübergehend (1454–57) gegen T. Erst nach dem Verzicht des Edo Boings konnte T. seine Rüstringer Herrschaftsrechte auf Dauer stabilisieren.

    T.s Großmutter väterlicherseits, Eva, war vermutlich in ihrer ersten Ehe mit einem Angehörigen der Häuptlingsfamilie Kankena in Wittmund verheiratet gewesen. So hatte T.s Vater einen Kankena zum Halbbruder. Von ihm gelangten offensichtlich bestimmte Besitzrechte in und um Wittmund an die Häuptlinge in Jever. Wie sein Vater, so war auch T. den Wittmunder Kankena eng verbunden. An ihrer Seite geriet er mehrfach in kriegerische Auseinandersetzungen mit dem Häuptling Ulrich Cirksena (um 1408–66), der seine aufsteigende Vormacht im östlichen Friesland auch zu Lasten der Kankena auszuweiten suchte. Bei ihm fanden T.s näher sitzende Feinde, der um Rüstringen bemühte Edo Boings und der Häuptling Cirk von Friedeburg ( 1474), lange Zeit politischen und militärischen Rückhalt. T. konnte verheerende Einfälle Ulrich Cirksenas in seinen Herrschaftsbereich – zumal 1448 – nicht verhindern; auch mußte er schließlich, endgültig 1461, akzeptieren, daß die Kankena ihre Häuptlingsherrschaft in Wittmund an die Häuptlinge von Esens verloren. Aber|er wußte sich in seinen drei Ländern, auch dank kriegerischer Abwehrerfolge, gegen den Druck des Cirksena zu behaupten. Zeitweise fand er dabei Hilfe im Bündnis mit dem – selbst auf Herrschaft in Jever spekulierenden – Gf. Gerd von Oldenburg. Den Anspruch auf Oberhoheit auch über Jever, den Ulrich Cirksena seit seiner Erhebung zum Reichsgrafen „in“ Ostfriesland 1464 mit kaiserl. Einverständnis erhob und den seine Witwe Theda (1432–94) als Regentin fortführte, ließ T. an der Realität seiner politischen Eigenständigkeit abgleiten. Zuverlässige Helfer in seinen wechselnden Bündnissen zur Selbstbehauptung nach innen und außen blieben ihm die Häuptlinge Lubbe Onneken von Kniphausen und Alke von Inhausen. In einigen kritischen Situationen – so 1449, als er seinerseits Krieg gegen Ulrich Cirksena und dessen Bundesgenossen plante – schuf sich T. eine breitere Legitimationsbasis durch die zielstrebig erfragte, öffentliche Zustimmung der freien Bauern seiner drei Länder. Sie schwankte vorübergehend in Rüstringen, insgesamt verstand es T. jedoch, seine von Jever ausgehende Häuptlingsherrschaft im Selbstverständnis der bäuerlichen Bevölkerung zu befestigen. Er vermied es, die Bauern und ihr auf „friesische Freiheit“ gegründetes Selbstgefühl mit überzogenen landesherrlichen Forderungen zu provozieren; gerade mit solcher Rücksichtnahme brachte er die dauerhafte Verbindung von Östringen, Wangerland und auch Rüstringen zum einheitlichen „Jeverland“ voran. Diese war weitgehend unbestritten, als er 1468 starb.

  • Literatur

    W. Sello, Die Häuptlinge v. Jever, in: Oldenburger Jb. 26, 1919/20, S. 1–67;
    G. Sello, Östringen u. Rüstringen, Studien z. Gesch. v. Land u. Volk, 1928;
    A. Salomon, Gesch. d. Harlingerlandes bis 1600, 1965;
    dies., Die Kankena, in: Emder Jb. 88/ 89, 2008/09, S. 7–22;
    H. Schmidt, Landeshäuptlinge u. Landesgemeinden im spätma. Jeverland, ebd., S. 23–90;
    ders., in: Biogr. Hdb. Oldenburg.

  • Autor/in

    Heinrich Schmidt
  • Zitierweise

    Schmidt, Heinrich, "Tanno Duren" in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 784-785 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136923585.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA