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NDB-Artikel

<< Brauer, Johann Emanuel Friedrich Wilhelm von     Brauer, Karl Ludwig Wilhelm Arthur von >>

Brauer, Johann Nikolaus Friedrich

badischer Staatsmann, * 14.1.1754 Büdingen, 17.11.1813 Karlsruhe. (lutherisch)


GenealogieLebenWerkeLiteraturQuellenAutorZitierweise

Genealogie  
V Friedrich (1714–82), fürstlich isenburgischer Geheimer Rat, wurde durch die auf ihn zurückgehende Austreibung der Brüdergemeine aus der Grafschaft Büdingen und durch sein Werk über sie (siehe W-Verzeichnis) bekannt, S des Johann Justus, Apotheker in Diepholz, und der Cath. Marg. Frieße; M Sabine (1724–56), T des Dr. iur. Johann Nikolaus Rücker (1690–1761), Bürgermeister und Schöffe in Frankfurt/Main, und der Anna Margareta Vorstatt; 1) Friederike (1753–1800), T des Friedrich Helwig Hemeling, Sekretär der fürstlich isenburgischen Rentkammer, und der Joh. Salome Bürcklin, 2) Luise (1778–1832), T des Friedrich Wilhelm Preuschen, Amtmann des Oberamts Karlsruhe, und der Ernestine Juliana Ottmann; 6 K aus 1), 3 K aus 2), u. a. Wilhelm s. (3).

Leben  
Brauer, religiös erzogen, trat nach dem Studium der Jurisprudenz in Gießen und Göttingen, der Hochburg reichsrechtlichen und reichsgeschichtlichen Wissens, 1774 in die Dienste des Markgrafen Karl Friedrich von Baden und seiner aufgeklärten, in vielem musterhaften Regierung. 1774 wurde er Regierungsrat, 1788 Geheimer Hofrat, 1790 Hofratsdirektor mit Sitz und Stimme im Geheimratskollegium, 1792 Wirklicher Geheimer Rat; ferner bekleidete er hier die verschiedensten Ämter. 1808 wurde er Mitglied des Staatsrats, zugleich Ministerialdirektor im Justizministerium und Vorsitzender der Kommission zur Einführung des Code Napoléon, 1809/10 Ministerialdirektor im Ministerium des Auswärtigen. 1811 Mitglied des neugebildeten Staatsrates, trat er zugleich ins Ministerium des Inneren über und war vortragender Geheimer Kabinettsrat im großherzoglichen Kabinett für dieses Ministerium sowie das Ministerium der Justiz.
Der Schwerpunkt von Brauers weitgespanntem umsichtigem Wirken und seines geschichtlichen Nachruhms liegt vor allem in seiner Leistung als Gesetzgeber und Organisator, auch auf seinem kirchlichen Arbeitsfeld als Direktor des Kirchenrats. Es zeichneten ihn aus Bienenfleiß, gründliches Wissen, Kenntnis aller Verwaltungszweige, gewaltige Arbeitskraft bei scharfem juristischem Verstand und feinster Rechtssinn. Brauers Pflichttreue, Anhänglichkeit an Fürst und Land, seine menschliche Lauterkeit erscheinen im besten Licht. Der innere Aufbau des neugegründeten badischen Mittelstaates ist im wesentlichen ihm zu danken. Selbst in den späteren Rheinbundjahren (ab 1808/09), damals etwas beiseite geschoben, erwies er sich als unentbehrlich. Was Widersacher dieser Persönlichkeit vorwarfen, fällt demgegenüber nicht sehr ins Gewicht, ein Einschlag von Pedanterie, bürokratische Unverbindlichkeit, Vielregiererei und Bevormundungssucht; sie waren Beigabe und Kehrseite des wohlmeinenden, aufgeklärten Polizeistaates.
Unter Brauers zahlreichen gesetzgeberischen Leistungen ragen besonders hervor die 13 Organisationsedikte (1803 veröffentlicht). Wurzelnd im Geiste der altdeutsch-territorialen Behördenordnung, knüpften sie sorgsam an die markgräflichen Überlieferungen an und schonten tunlichst die Eigentümlichkeiten der neuerworbenen Landesteile. - Die 7 Konstitutionsedikte (1807 ff.) sind im gleichen humanen Regierungsstil Karl Friedrichs abgefaßt: Das Ganze eine Zusammenfassung der geltenden oder neugetroffenen staats- und verwaltungsrechtlichen Grundsätze namentlich in bezug auf die jüngst hinzugetretenen „Klassen" der Staatsbürger (nämlich Standes- und Grundherren), auf die städtischen und kirchlichen Gemeinschaften sowie das „Staatsdienertum“, zugleich der Versuch einer sich selbst beschränkenden Bindung der Krongewalt an so genannte „Grundgesetze“. Dagegen war Brauer dem Behördenzentralismus französischen Vorbildes, dem Präfektursystem und dem Scheinkonstitutionalismus napoleonischen Gepräges abhold. Die politischen Auswirkungen des französischen Übergewichts auf Regierung und Verwaltung der Rheinbundzeit bemühte er sich möglichst zu mindern, freilich mit abnehmendem Erfolg. Die Einführung des Code Napoléon, sie ebenso wie die neue Gerichtsverfassung so gut wie ausschließlich Brauers Werk, trug auf ihre Weise zur Festigung der Staatseinheit wesentlich bei und beseitigte die im Großherzogtum herrschende Rechtszersplitterung. Brauers Zusätze paßten den Code weitgehend an die einheimischen Einrichtungen und Rechtsgepflogenheiten an, z. T. griffen sie tief in seinen Geist ein. So wurde tatsächlich ein „Badisches Landrecht“, und zwar ein sehr volkstümliches daraus, geltend bis zur Einführung des BGB (1900).
Brauers Kirchenpolitik zeigt maßvolle staatliche Leitung und das Bemühen um Ausgleich zwischen der Orthodoxie, der er selbst näherstand, und liberalem Aufklärungsgeist. Dem Einfluß des Josephinismus war er zugänglich, vermied aber Schroffheiten. Zu Brauers persönlichem Freundeskreis gehörten der spätere Prälat Johann Peter Hebel, der fromme Schwärmer Jung-Stilling und Kirchenrat Ewald, dieser ein Schüler Lavaters. - Briefe theosophischen Inhalts, die Brauer an seinen Markgrafen richtete, sind unveröffentlicht (Großherzogliches Familienarchiv). Seine Arbeit für den Neuaufbau der Universität Heidelberg (seit 1803) war verdienstvoll und wohlmeinend, freilich nicht ohne Züge schulmäßiger Enge.

Werke  
Staatsrechtl. Veröff.: Abhh. zur Erläuterung d. Westphäl. Friedens, 3 Bde., Offenbach/M. 1782 bis 1785; Btrr. z. einem allg. Staatsrecht d. Rhein.|Bundesstaaten in fünfzig Sätzen, 1807; Kirchenpolit. u. theol. Veröff.: Pauleidolonchronikon od. Gedanken eines Südländers üb. europ. Religionsschrr., Aufklärungsweisheit u. glänzende Aussichten d. Kirche, Christianstadt (Karlsruhe) 1797; Gedanken üb. Protestantismus u. dessen Einfluß auf d. Rechte d. Kirchengewalt u. d. Religionslehrer, 1802; Gedanken üb. einen Kirchenverein beeder prot. Religionsparthien, 1803; Erbaul. Abhh. in: Ewalds Christl. Mschr., 1802/04; Das Christentum ist Regierungsanstalt: ein Wort f. unsere Zeiten, 1807. - Zu Frdr.: Hist. Nachr. v. d. Mähr. Brüdern zu Herrenhaag in d. Gfsch. Büdingen, Büdingen 1751.

Literatur  
ADB III; K. Schenkel, in: Bad. Biogrr. I; F. Schneider, Gesch. d. Univ. Heidelberg im ersten Jahrzehnt nach d. Reorganisation durch Karl Friedrich (1803–13), 1913; R. A. Keller (ders. Titel), 1913; W. Andreas, Gesch. d. bad. Verwaltungsorganisation u. Verfassung in d. J. 1802–18, 1913 (L); ders., F. B. u. d. Entstehung d. ersten Bad. Organisationsediktes v. 3.2.1803, in: ZGORh, NF, Bd. 24, 1909; ders., Die Einführung d. Code Napoléon in Baden, in: ZSRGG, Bd. 31, 1911; für B.s Wirken in d. alten Markgfsch.: P. Lenel, Badens Rechtsverwaltung u. Rechtsverfassung unter Markgf. Karl Friedr. (1783–1803), 1913; W. Windelband, Die Verwaltung d. Markgfsch. Baden z. Zt. Karl Friedrichs, 1916; R. Schmidt, Der verschollene Zivilprozeßentwurf F. B.s u. d. Anfangsstadium d. Dt. Justizreform, in: Festschr. f. A. Wach, 1913; zur Kirchenpolitik: A. Hausrath, Die kirchengesch. Bedeutung d. Regierung Karl Friedrichs, Prorektoratsrede, Heidelberg 1882; J. Bauer, Über d. Vorgesch. d. Union in Baden, Prorektoratsrede, 1915; Th. Ludwig, Aktenstücke z. Gesch. d. Bad. Konkordatsbestrebungen in d. Zeit Napoleons I., in: Dt. Zs. f. Kirchenrecht, Bd. 12, 1902; E. Göller, Die Vorgesch. d. Bulle Provida Solersque, Freiburger Diözesanarchiv, NF, Bd. 28/29, 1927/28; B. Erdmansdörffer u. K. Obser, Bd. IV-VI d. Polit. Korr. Karl Friedrichs (1783–1806), 1888-1915; F. Schnabel, Sigismund Frhr. v. Reitzenstein, der Begründer d. bad. Staates, 1927.

Quellen  
Qu.: Akten d. Bad. Generallandesarchivs sowie d. Haus- u. Staatsarchivs, Karlsruhe; Familienpapiere aus d. Besitz d. verst. Landesgerichtsrates Alexander B., Karlsruhe.

Autor  
Willy Andreas
Empfohlene Zitierweise  

Andreas, Willy, „Brauer, Johann Nikolaus Friedrich“, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 542 f. [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116415223.html

ADB-Artikel

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Brauer, Johann Nicolaus Friedrich

 LebenAutorLiteraturZitierweise

Leben  
Brauer: Johann Nicolaus Friedrich B., geb. 14. Febr. 1754 zu Büdingen, trat im Jahre 1774 als Accessist in badische Dienste, rückte bald in höhere Stellen vor und wurde 1792 Geheimer Rath und Director des Kirchenrathscollegiums. In dieser Eigenschaft bearbeitete er (1797) die Kirchenraths-Instruction, welche einerseits das kirchliche Leben der evangelischen Glaubensgenossen von den Banden einer erstarrenden Orthodoxie befreite, anderseits, indem sie eine scharfe Grenze für die Lehrfreiheit zog, es vor den Launen und Wechselfällen eines schrankenlosen Subjectivismus bewahrte. Auch eine Reihe anderer legislatorischer Arbeiten verdankt B. ihre Entstehung; sein bedeutendstes Werk war die Bearbeitung des Code Napoléon für das Großherzogthum Baden, in welchem dieses mit einer Anzahl aus den speciellen Landesverhältnissen hergeleiteten Modificationen versehene Gesetzbuch im J. 1810 als Landrecht eingeführt wurde. Als im J. 1809 eine der westfälischen nachgebildete Verfassung erlassen werden sollte, war es ebenfalls B., der mit dem Entwurf betraut ward. Zum Staats- und referirenden Cabinetsrath ernannt, starb B. am 17. Novbr. 1813. Er war ein hochbegabter Mann von ungemeinem Scharfsinn, vielseitiger gelehrter Bildung, seltener Arbeitskraft, gleich tüchtig für die Geschäfte der laufenden Verwaltung wie für legislatorische Arbeiten, mit gleicher Leichtigkeit in dem civilrechtlichen, staatsrechtlichen, kirchenrechtlichen und administrativen Gebiete sich bewegend, ein anspruchsloser, biederer Charakter, für Wahrheit und Recht begeistert. Er hat sehr viel geschrieben, zahlreiche Deductionen im Interesse seiner Landesherrschaft (aufgezählt in dem Universallexikon vom Großherzogthum Baden, Karlsruhe 1844, S. 172), ferner die "Erläuterungen zu dem Code Napoléon" in 6 Bden., Karlsruhe 1809—1812; mit Zachariä gab er "Jahrbücher der Gesetzgebung und Rechtswissenschaft des Großherzogthums Baden", Heidelberg 1813, 1. Bd., heraus.
|
Literatur  
Vgl. Karl Friedrich von Baden. Aus dem Nachlaß von Nebenius herausgegeben von F. v. Weech.

Autor  
v. Weech.
Empfohlene Zitierweise  

Weech, Friedrich von, „Brauer, Johann Nicolaus Friedrich“, in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 263-264 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116415223.html?anchor=adb

Quelle/Vorlage: 
NDB 2 (1955), S.  542 f.
ADB 3 (1876), S. 263-264
Erwähnungen: 
NDB 2 (1955), S. 541*

PND: 116415223
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Index

Brauer, Nikolaus

Name: Brauer, Nikolaus
Namensvariante: Brauer, Johann Nikolaus Friedrich
Lebensdaten: 1754 bis 1813
Geburtsort: Büdingen
Sterbeort: Karlsruhe
Beruf/Lebensstellung: badischer Staatsmann; Jurist
Konfession: lutherisch
Autor NDB: Andreas, Willy
Autor ADB: Weech, Friedrich von
PND: 116415223

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Brauer, Nikolaus

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116415223

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