Lebensdaten
1793 – 1838
Geburtsort
Keitum (Sylt)
Sterbeort
Collonge-Bellerive am Genfer See
Beruf/Funktion
schleswig-holsteinischer Politiker ; Burschenschafter
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 119034670 | OGND | VIAF: 32797736
Namensvarianten
  • Lornsen, Uwe Jens
  • Lornsen, Jens Uwe
  • Lornsen, Uwe
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Zitierweise

Lornsen, Uwe Jens, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119034670.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Seefahrerfam. auf d. Insel Sylt, d. auch in d. Selbstverwaltung d. Landschaft Sylt einen hervorragenden Rang einnahm. V Jürgen Jens Lorensen (1756–1843), Schiffskapitän u. Ratmann in K., S d. Jens (1712–60), Westindien-Kapitän in Archsum (Sylt), u. d. Erkel Schwennen;
    M Kressen Ufen (Christen Uwe Peters) (1759–1815), T d. Uf Peters (1729–1811), Kapitän u. Ratmann in K., u. d. Inge Jürgens; Vorfahre-m Lorens de Haen, berühmter Grönlandfahrer; - ledig.

  • Biographie

    Entsprechend der Familientradition wünschte der junge L., Seemann und Schiffskapitän zu werden, doch verhinderte der Krieg zwischen Dänemark und England die Ausführung dieses Vorhabens. Ostern 1816 begann er in Kiel das Studium der Rechtswissenschaft und setzte es 1818/19 in Jena fort. An der Gründung einer „Allgemeinen Deutschen Burschenschaft“ und an den politischen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen innerhalb der Jenaer Burschenschaft nahm er regen Anteil. Das Erlebnis der Idee deutscher Einheit und Freiheit, die Begeisterung für die „so lange despotisch unterdrückten Menschenrechte“ waren bestimmend vor allem für die Jenaer Studienzeit. Im Okt. 1820 bestand L. das juristische Staatsexamen und war dann kurze Zeit als Untergerichtsadvokat in Oldesloe tätig. Seit Febr. 1822 war er Beamter in der schleswigholstein-lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen, seit 1826 als Kontorchef und Kanzleirat. Im Okt. 1830 wurde er zum Landvogt der Insel Sylt ernannt.

    Sogleich nach seiner Ankunft in Kiel begann L. mit Hilfe gleichgesinnter Freunde eine Petitionsbewegung ins Leben zu rufen, um eine durchgreifende Reform der Verwaltung und des Rechtswesens und eine die Herzogtümer Schleswig und Holstein verbindende Verfassung zu erreichen; er glaubte, daß die seit der Julirevolution in Europa entstandene Krise seinem Plan besonders günstig sei. Der von ihm erhoffte „Petitionssturm“ blieb jedoch aus; unüberwindlich waren die Bedenken der „älteren Liberalen“, die Loyalität des Bürgertums und der Ritterschaft, zu stark die Gegenwirkung der Regierung. Dagegen wurde L.s Flugschrift „Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein“ in etwa 9000 Exemplaren im Lande verbreitet. L. fordert in ihr eine Schleswig und Holstein verknüpfende Verfassung, Verlegung der Regierungskollegien von Kopenhagen nach den Herzogtümern, Scheidung von Justiz und Verwaltung, einen obersten Gerichtshof für die Herzogtümer und die verwaltungsmäßige Trennung Schleswig-Holsteins von Dänemark. Er wurde daraufhin am 24.11.1830 verhaftet und am 31.5.1831 verurteilt zu Amtsenthebung und einjähriger Festungshaft mildesten Grades, die er in Friedrichsort und Rendsburg verbrachte. Wenn auch L. in seinen letzten Zielen scheiterte, so bewilligte die Regierung doch unter dem Eindruck der von ihm hervorgerufenen Unruhe und der europ. Lage in dem Allgemeinen Gesetz vom 28.5.1831 und der Verordnung vom 15.5.1834 gesonderte beratende Ständeversammlungen, nicht nur für Holstein und Schleswig, sondern auch für Jütland und die Inselstifter, führte außerdem eine durchgreifende Rechts- und Verwaltungsreform durch (Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in der mittleren Instanz durch Einsetzung einer neuen Behörde, der schleswig-holstein. Regierung in Schleswig, Schaffung eines Oberappellationsgerichts für Schleswig, Holstein und Lauenburg in Kiel).

    Die zukünftige Entwicklung Schleswig-Holsteins sah L. fortan in engem Zusammenhang mit der deutschen und europ. Freiheitsbewegung; die höchste Stufe war für ihn die Gründung eines deutschen Staates unter der Führung Preußens, dessen König Kaiser von Deutschland werden sollte. In der Hoffnung, von einer ihn seelisch bedrückenden Krankheit Heilung zu finden, lebte er 1833-37 in Rio de Janeiro. Im Sommer 1837 kehrte er nach Europa zurück und vollendete in Vaulnavay (Frankreich) sein Werk „Die Unions-Verfassung Dänemarks und Schleswigholsteins“ (1841 hrsg. v. Gg. Beseler), das er als sein „Vermächtnis“ an seine Landsleute bezeichnete. Von dem geschichtlichen Recht ausgehend, entwickelt L. darin den Grundgedanken, daß Schleswig-Holstein und Dänemark als zwei in Verfassung und Verwaltung selbständige Staaten in ein „Unionsverhältnis“ zueinander treten sollten, über dessen Ausdehnung und Institutionen er eingehende Vorschläge macht, ohne jedoch als Fernziele die Eingliederung Schleswig-Holsteins in ein deutsches Reich und den Eintritt Dänemarks in eine Union der nordischen Völker auszuschließen. – Im Sept. 1837 fand L. Zuflucht in Genf. Von Schwermut und Gewissensnöten bedrückt, unter der Vorstellung, an einer von ihm für unheilbar und ansteckend gehaltenen Krankheit zu leiden, gab er sich am Ufer des Genfer Sees den Tod.

    L.s geschichtliche Bedeutung ist nicht darin zu sehen, daß er der Begründer des „schleswig-holstein. Gedankens“ oder der „Befreier Schleswig-Holsteins“ (K. Jansen) gewesen sei. Es ist L. vor allem zuzuschreiben, das politische Leben mächtig angeregt, der Provinzialständeverfassung von 1831/34 den Weg bereitet und die Rechtsforderungen der Schleswig-Holsteiner in seinem hinterlassenen Werk ausführlich begründet zu haben. Nicht nur für die Herzogtümer, sondern auch für Dänemark hat er dem Untergang des absolutistischen Regierungssystems und dem Werden des neuzeitlichen Verfassungsstaates die Bahn gebrochen.

  • Werke

    Weitere W Über d. Vfg.werk in Schleswigholstein, 1830, Nachdr. 1930 u. 1980;
    L.s Reformideen üb. Gemeinde- u. Districtsvfg. in Schleswig-Holstein, in: Kieler Corr.bl. 1845, Nr. 50, 52, 55, 56, 61;
    U. J. L.s Briefe an F. H. Hegewisch, hrsg. v. V. Pauls, 1925;
    U. J. L.s Briefe an seinen Vater, hrsg. v. W. Jessen u. G. E. Hoffmann, 1930;
    U. J. L.s Brief an H. v. Gagern v. 16.9.1837, veröff. v. A. Scharff, in: Zs. d. Ges. f. Schleswig-Holstein. Gesch. 79, 1955, S. 288-301.

  • Literatur

    ADB 19;
    K. Jansen, U. J. L., 1872;
    F. Rachfahl, U. J. L., 1921;
    C. Worsøe Schmidt, U. J. L. og Christian Paulsen, in: Festskrift til H. P. Hanssen, 1932;
    O. Scheel, Die dt. Univ. als pol. Bildnerin L.s, in: Kieler Bll. 1938, S. 95 ff.;
    W. Jessen, U. J. L.s Vorfahren u. ihre Welt, in: Zs. d. Ges. f. Schleswig-Holstein. Gesch. 66, 1938, S. 140 ff. (P);
    A. Scharff, U. J. L.s „Vermächtnis“, Stud. zu L. u. s. Freundeskreis, ebd. 74/75, 1951, S. 320 ff.;
    ders., U. J. L.s Lebensende, ebd. 76, 1952, S. 158 ff.;
    ders., Schleswig-Holstein u. d. Auflösung d. dän. Gesamtstaates 1830-64/67, 1975;
    ders., U. J. L. u. sein „Vfg.werk“, in d. zeitgenöss. Publizistik, in: Zs. d. Ges. f. Schleswig-Holstein. Gesch. 105, 1980, S. 153 ff.;
    ders., U. J. L., d. Mensch u. d. Politiker, ebd. 107, 1982, S. 113 ff.;
    H. Burkhardt, Persönlichkeit u. Krankheit U. J. L.s, ebd. 76, 1952, S. 187 ff.;
    E. Alberti, Lex. d. schleswig-holstein.-lauenburg. Schriftsteller 1867, Bd. 1, S. 541 ff., ²1885, S. 453;
    Dansk Biogr. Leks. 14;
    Schleswig-Holstein. Biogr. Lex. I, 1970, S. 188 ff. (L).

  • Porträts

    Zeichnung v. C. P. Hansen, Abb. in: Zs. d. Ges. f. Schleswig-Holstein. Gesch. 66, 1938, S. 140. Nach dieser Zeichnung sind wahrsch. alle anderen durch Stiche u. Lithographien weit verbreiteten Porträts angefertigt. Ölgem. v. C. Bordon, 1834 (Mus. Keitum);
    Denkmal in Rendsburg.

  • Autor/in

    Alexander Scharff
  • Zitierweise

    Scharff, Alexander, "Lornsen, Uwe Jens" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 185-187 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119034670.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Lornsen: Uwe Jens L. wurde am 18. Novbr. 1793 in Keitum, dem Hauptorte der friesischen Insel Silt geboren, Sohn des vielversuchten Schiffscapitäns und späteren Rathmannes seiner Landschaft Jürgen Jens Lórensen oder Lórenzen. (Die außerhalb Frieslands übliche Verlegung des Accents der Patronymica bestimmte L. zur Streichung des e). Zum Seemann bestimmt, aber durch die Zeitverhältnisse gehemmt, entschloß sich L. im 18. Lebensjahre zu studiren, besuchte 1811—14 die Tondernsche Bürgerschule, dann 1½ Jahre die Schleswiger Domschule und bezog Ostern 1816 die Universität, erst Kiel, dann 1818 Jena, hier ein hervorragendes Mitglied der Burschenschaft, mit Heinr. v. Gagern, Wesselhöft u. a. befreundet. 1820 im juristischen Examen bestanden, ging er, an der Ausführung seiner philhellenischen Gedanken vom Vater gehindert, 1821 den damals gewöhnlichen Weg zu einem Amte in den Herzogthümern, nämlich in die oberste Verwaltungsbehörde der deutschen Lande in Kopenhagen, die schleswigholstein-lauenburgische Kanzlei, in welcher er mit Ernst und Geschick zu steigender Anerkennung seiner Vorgesetzten arbeitete, zugleich aber auch Gelegenheit fand, die Art der Verwaltung der Herzogthümer gründlich kennen zu lernen. Auch als Beamter aber den Idealen der Burschenschaft treu und mitten in der fremden Hauptstadt an den geistigen Bewegungen seines Volkes lebhaft betheiligt, fühlte er sich durch die Juli-Revolution zur Fassung höherer Lebensziele angeregt und bewarb sich, seiner „Kräfte“ wohl bewußt und „kühn genug um sich zuzutrauen, daß er durch schriftstellerische Thätigkeit für eine größere Sphäre als die Herzogthümer bieten, von Bedeutung werden könne“, um die Landvogtei seiner Heimathsinsel, welche die erwünschte Muße zu geschichtlich-politischen Studien zu bieten schien. Am 10. Octbr. 1830 erfolgte seine Ernennung, am 17. betrat er in Kiel den heimischen Boden mit der bewußten und ausgesprochenen Hoffnung, „sein nachfolgendes Leben werde von einiger Bedeutung für die Herzogthümer werden". „Habt Ihr petitionirt?“ war sein erstes Wort auf der Landungsbrücke an einen ihn erwartenden Freund; „wohlan, so muß es geschehen!“ Suchend und gesucht trat er alsbald mit allen geistig oder gesellschaftlich hervorragenden, namentlich auch jüngeren Männern, wie Falck. Hegewisch, Olshausen, Michelsen, Preußer u. a. in den lebhaftesten Verkehr. Ueberall machte seine ganze Persönlichkeit, die hohe Gestalt mit dem edlen lockigen Haupt auf breiter Brust, das ernst und freundlich leuchtende Auge, der Zauber begeisterter Liebe zum Vaterlaude, zur Freiheit und zur Gerechtigkeit einen ungewöhnlichen Eindruck. Auch an Abstoßung fehlte es bei der frischen und selbst ungestümen Unmittelbarkeit seines Wesens nicht. In dem schon so nicht schlummernden Kiel entstand eine nie gekannte Bewegung. Die „Kieler regten ihn und durch ihn das Land auf“. Denn am 1. Novbr. legte L. in einer Versammlung von Vertrauensmännern des ganzen Landes — unerhört unter den „framen Holsten“ — eine kleine Schrift vor, 14 Druckseiten stark, auf Grundlage früherer Studien der skandinavischen Union rasch in Kiel entworfen: „Ueber das Verfassungswerk in Schleswigholstein“, welche den Anstoß zu der schleswig-holsteinischen Bewegung und mittelbar auch zur Lösung der deutschen Frage geworden ist. In dieser Schrift fordert L. — und dieser kategorische Imperativ an Dänemark so gut wie an seine Landsleute macht ihr Wesen und ihre Bedeutung aus — er fordert in klarer und schlagender Sprache, mit vollendeter Sachkenntniß, gestützt auf die Bundesacte für Holstein, auf Herkommen und Naturrecht für Schleswig einen gemeinsamen beschließenden Landtag, einen obersten Gerichtshof und einen Staatsrath für beide Herzogthümer, ein Regierungscollegium für jedes, völlige Lösung von dem Königreich, kurz die vollständige Autonomie. „Nur der König und der Feind sei uns gemeinsam“. Die Schrift ward von der Versammlung gebilligt, in Eile gedruckt und versandt. Wie L. die Verantwortung für sie allein beansprucht und durch Nennung seines vollen Namens und Titels übernommen hatte, so kündigte er auch in einem Begleitschreiben voll männlichen, ungewöhnlichen Freimuths ihr Erscheinen|seinem Chef in Kopenhagen an. Sie rief in Dänemark wie in Schleswig-Holstein eine bisher unbekannte politische Bewegung hervor, die freilich der großen Unmündigkeit der Bevölkerung nicht Meister ward. Die Ritterschaft, von der Aussicht auf eine Verfassung, in der von ihren Privilegien keine Rede war, wenig erbaut, erhob sich mit Erbitterung gegen den Demagogen. Die anfangs rathlose Regierung ermannte sich, L. zu verhaften, der seit 19 Tagen auf seiner Insel angekommen, eben sein Amt angetreten hatte. Eine Untersuchungscommission ward angeordnet. Das eine Mitglied derselben, Lüders, konnte nirgends den Thatbestand eines Verbrechens entdecken; das andere fand „eine gefährliche Handlung“ in Lornsens Auftreten. Das Obergericht selbst konnte auch Hochverrath und Eidbruch nicht finden, mittelte aber doch eine strafbare Thätigkeit aus und erkannte für Recht: daß der Kanzleirath Uwe L. wegen des, unter Verletzung der ihm als Beamten obliegenden Pflichten bewiesenen, die öffentliche Ruhe gefährdenden Verhaltens seines Amtes als Landvogt der Insel Silt zu entsetzen und mit einjährigem Festungsarrest des ersten Grades zu belegen, auch sämmtliche Untersuchungskosten, soweit er des Vermögens, zu erstatten schuldig sei“. Erst nach erhaltener königlicher Bestätigung wurde dies Urtheil am 31. Mai 1831 veröffentlicht. L. büßte die Haft theils in Friedrichsort theils in Rendsburg ab und verwandte sie ungebeugten Muthes zum eindringenden Studium der Landesgeschichte, welche ihn nun erst lehrte, „daß die Schleswig-Holsteiner nichts zu wünschen Ursache hätten, was zu fordern sie nicht auch ein Recht hätten“. Ein Anerbieten der Regierung, mit Pension ins Ausland zu gehen „als abgekaufter und zu Kreuz gekrochener Demagog“, wies er in starken Ausdrücken ab. Dagegen begab er sich im Herbst 1833 über Amsterdam nach Rio Janeiro. Warum? wußte damals außer ihm nur ein Freund. Er gedachte Heilung zu finden für ein halb körperliches halb geistiges, halb wirkliches halb eingebildetes Leiden, mit dem er im Stillen schon Jahre lang gerungen und das er vor dem Eintritt in eine größere öffentliche Wirksamkeit gründlich überwinden zu müssen glaubte. Unterdeß war schon 1831, vier Tage vor seiner Verurtheilung, „das allgemeine Gesetz wegen Anordnung von Provinzialständen in den Herzogthümern“ erlassen, am 15. Mai 1834 erschien die „nähere Regulirung der stänoischen Verhältnisse“, die Anordnung eines gemeinsamen Oberappellationsgerichtes in Kiel, einer gemeinsamen Regierung auf Gottorp folgte: für Dänemark der erste Schritt auf dem Wege zum Wiener Frieden. L. durfte an seinen Tod denken mit dem Bewußtsein „nicht umsonst gelebt zu haben“. Gebessert nicht geheilt kehrte er 1837 nach Europa zurück, über Marseille nach Genf. Hier erfaßte ihn das alte Leiden in der Einsamkeit und Verlassenheit der Fremde mit finsterer Gewalt aufs Neue. In dem Wahn, seine Krankheit sei ansteckend und sein Dasein ein Fluch für seine Umgebung fand seine unbeugsame Entschlossenheit das unabweisbare Gebot zu furchtbarer That. Am 13. Febr. 1838 fand man seine Leiche bei Pressy im Genfer See, das Herz durch eine Kugel zerschmettert. 1841 von Georg Beseler herausgegeben erschien die Frucht seiner Studien während Haft und Exil: „Die Unions-Verfassung Dänemarks und Schleswig-Holsteins“, bestehend aus einer energischen Bloßlegung des staatsrechtlichen Gehalts der schleswig-holsteinischen Entwicklung und einem bis ins Einzelne durchgeführten Entwurf einer darauf gebauten Unions-Verfassung des selbständigen Schleswig-Holsteins mit dem selbständigen Dänemark. Sie erschien eben rechtzeitig, um die Gefahr einer neuen Parteibildung zu beschwören, der sog. neuholsteinischen, welche um Holstein zu retten, Schleswig preisgeben wollte. L. ist es beschicken gewesen, „die Richtung seiner Landsleute für immer zu determiniren“.

    • Literatur

      K. Jansen, Uwe Jens Lornsen. Ein Beitrag zur Geschichte der Wiedergeburt des deutschen Volkes. Kiel 1872.

  • Autor/in

    K. Jansen.
  • Zitierweise

    Jansen, K., "Lornsen, Uwe Jens" in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 200-202 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119034670.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA