<< Künßberg
Künstle, Karl >>
Eberhard Freiherr von Künßberg
Rechtshistoriker,
* 28.2.1881 Porohy (Galizien),
† 3.5.1941 Heidelberg. (evangelisch)
Genealogie
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| Auszeichnungen
| Werke
| Literatur
| Nachlass
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
V Ulrich (1847–1923), Forstmeister,
S d. Uso (1810–75),
Dr. iur., u. d. Thekla Freiin
v. Crailsheim;
M Julie Thekla (1855–85,
kath.),
T d.
Gutsbes. Stanislaus Mrozowski in Kenty u. d. Julie Heß;
⚭ Berlin 1910 Katharina (1883–1978),
Dr. phil.,
T d.
Fabr. Samson; 2
S, 3
T .
Leben ↑
K. studierte 1899-1904 in Wien Rechtswissenschaften
u. a. bei E.
Frhr. v. Schwind und O.
v. Zallinger. Mit der akademischen Preisarbeit „Der Wald im deutschen Bergrecht“ (1904) begann er seine wissenschaftliche Laufbahn. Sie führte ihn nach den
österr. juristischen Staatsprüfungen zunächst nach München, wo
K. v. Amira ihn „als Wegweiser und Vorbild“ beeindruckte und schulte.
Rich. Schröder holte
K. 1905 als Mitarbeiter für das 1894/96 begonnene Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache nach Heidelberg. Mit einer Studie zur älteren deutschen Rechtssprache, einer Arbeit über die Acht, habilitierte sich
K. 1910 an der Heidelberger Juristenfakultät (
Titularprof. 1916,
o. Honorarprof. 1929). Nach Schröders Tod 1917 übernahm er selbst die Leitung des Dt Rechtswörterbuches. Der
Preuß. Akademie, die das Rechtswörterbuch organisatorisch trug, gehörte er seit 1928 als Professor an. Neben Schröder, dessen damals führendes Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte er für die beiden letzten Auflagen (1922 und 1932) betreute, stand
K. in Heidelberg auch Hans Fehr und
Heinr. Mitteis nahe. Neben seiner Rechtswörterbucharbeit hielt
K. Vorlesungen und Übungen für Juristen wie Philologen über rechtshistorische Themen, daneben über Rechtliche Volkskunde und Rechtssprachgeschichte. Seine aufopfernde Hilfsbereitschaft bewährte sich auch in seiner Fürsorge für die im 1. Weltkrieg Verwundeten: Er gründete die erste deutsche Einarm-Schule und verfaßte eine Fibel für Einarmige, die mehrere Auflagen erreichte und nach dem 2. Weltkrieg erneut herauskam. Die sich gegen seine Familie wendende politische Entwicklung – der
jüd. Abkunft seiner Frau wegen – überschattete seine letzten Lebensjahre.
K.s reichhaltiges wissenschaftliches Werk entstand großenteils aus der Wörterbucharbeit. Neben rechtssprachlichen Studien ragen rechtsarchäologisch-volkskundliche Publikationen hervor. Aus den Quellen vielfältig und farbig belegt, bilden seine anschaulichen Schriften einen reizvollen Lesestoff. Ihr besonderer Vorzug besteht darin, daß sie wissenschaftliche Randgebiete ausfüllen und die Grenzen akademischer Disziplinen überwinden. – Seine Hauptleistung erbrachte
K. im Dienst des Rechtswörterbuches: Bis zu seinem Tode konnten 3 Bände erscheinen, zu weiteren hatte er den Grund gelegt. Damit besaß das weitläufige Unternehmen eine Basis, auf der die Nachfolger bis heute weiterbauen. Mit der Rechtlichen Volkskunde hat
K. eine neue Wissenschaftsrichtung begründet und benannt. Zum 1. Band des Jahrbuchs für historische Volkskunde von W. Fraenger trug er 1925 den Aufsatz „Rechtsgeschichte und Volkskunde“ bei, der programmatisch wirkte. Sein Grundriß „Rechtliche Volkskunde“ erschien 1936. Die Ergiebigkeit des
K.schen Ansatzes belegt etwa sein „liebstes Geisteskind“, wie er es selbst nannte, die originelle Heidelberger Akademieschrift über „Rechtsbrauch und Kinderspiel“ (1920,
21952).
K. kann auch als Begründer der Rechtswortgeographie gelten, die mit historischen Wortkarten arbeitet. Eine in dieser Hinsicht wegweisende Abhandlung ist die Heidelberger Akademieschrift „Rechtssprachgeographie“ (mit e. Grundkarte u. 20 Deckbll., 1926), die den Zusammenhang zwischen Rechts- und Sprachverkehr dartut und die Ziele des Forschungsbereichs aufzeigt.
Die Symbolik im Recht ergründete
K. immer wieder, etwa in seiner Schrift über „Schwurgebärde und Schwurfingerdeutung“ (Das Rechtswahrzeichen IV, 1941). Sein künstlerischer Wesenszug folgte feinsinnig auch der
|Poesie („Rechtsverse“, in: Neue Heidelberger Jahrb. 1933) und der Malerei (Der Sachsenspiegel, Bilder aus der Heidelberger Handschrift, 1934) in den Rechtsquellen. Seine Liebe zur Rechtsplastik fand in den mittelalterlichen Quellen vornehmlich des bäuerlichen Lebenskreises reichen Stoff.
Das auf unentwegter Sammlertätigkeit beruhende Gesamtwerk hat selbst hohen Quellenwert.
|Auszeichnungen ↑
Mitgl. d.
Ak. d. Wiss. Heidelberg (1924).
Werke ↑
Weitere W u. a.
Über d. Strafe d. Steintragens, 1907;
Hühnerrecht u. Hühnerzauber, in:
Jb. f.
Hist. Volkskde. I, 1925, S. 126-35;
Dt. Bauernweistümer, 1926;
Flurnamen u.
Rechtsgesch., 1936;
Messerbräuche,
Stud. z. Rechtsgesch. u.
Volkskde., 1941;
Rechtsgesch. u.
Volkskde.,
bearb. v. P. Tzermias, mit Nachwort
v. K. S. Bader, 1965.
|Nachlass ↑
Nachlaß: Forschungsstelle f. Rechtssprache, Rechtsarchäol. u. Rechtl.
Volkskde., Zürich.
Literatur ↑
K. S. Bader, in:
HJb. 61, 1941, S. 475-77;
H. Fehr, in:
ZSRGG 62, 1942, S. XLIII-LVIII;
R. Klauser, in: Ruperto-Carola 29, 1961, S. 98 f.
(P);
R. Schmidt-Wiegand, Aus d. Werkstatt E.
Frhr. v. K.s, Entwürfe u. Skizzen zu Rechtssprachkarten im Archiv d.
Dt. Rechtswb., in: Heidelberger
Jbb. 12, 1968, S. 93-111
(P);
dies., in:
Hdwb. z. dt. Rechtsgesch. II. 1978,
Sp. 1264-67
(W, L);
dies., in: Heidelberger
Jbb. 26, 1982;
H. Blesken, Aus d.
Arb. d. Heidelberger
Ak. d. Wiss., Das
Dt. Rechtswb.,
Wb. d. älteren
dt. Rechtssprache,
ebd. 14, 1970, S. 171-99
(P).
Autor ↑
Adolf LaufsEmpfohlene Zitierweise ↑
Laufs, Adolf, „Eberhard Freiherr von Künßberg“,
in: Neue Deutsche Biographie
13
(1982), S.
226-227
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd116591552.html