Lebensdaten
1706 – 1770
Geburtsort
Berlin
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
preußischer Staatsmann
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 117612022 | OGND | VIAF: 42619690
Namensvarianten
  • Pandin de Jarriges, Philipp Joseph von
  • Pandin de Jarriges, Philipp Joseph
  • Jariges, Philipp Joseph von
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Zitierweise

Jariges, Philipp Joseph von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117612022.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Hugenottenfam.;
    V Joseph Pandin (1655–1720), Réfugié, franz., seit 1686 brandenburg. Offz., zuletzt Oberst d. Kav., S d. Gutsbes. Gaspard u. d. Elisabeth de Rameau;
    M Marie Morel (1666–1729) aus Metzer Kaufm.fam.;
    B François Auguste (1697–1756), preuß. Oberst u. Kommandeur d. Kadettenkorps;
    - Berlin 1728 Marie Anne (1704–60), T d. Kaufm. Jacques de Vignolles u. d. Anne Gaussard;
    10 K (6 früh †);
    E Carl (1773–1826), Schriftsteller (als Beauregard Pandin, s. Brümmer), August (1775–1840), seit 1836 Chefpräs. d. Oberlandesgerichts in Glogau.

  • Biographie

    Nach dem Besuch des Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin bezog J. 1722 die Univ. Halle, um sich dem Studium der Rechte zu widmen. In Halle hat er Thomasius und Wolff gehört, für dessen Philosophie er stets eine besondere Vorliebe bekundete. Sofort nach Beendigung seiner Universitätsstudien wurde er 1727 von Friedrich Wilhelm I. zum Hof- und Kriminalrat ernannt. 2 Jahre später wurde er in die Geheime Revisionskammer, 1735 als Rat in das franz. Oberkonsistorium berufen. Nach der Ernennung zum Direktor des Franz. Obergerichts 1740 erreichte er die höchste amtliche Stellung in der franz. Kolonie. J.s unter Friedrich Wilhelm I. begonnene Karriere setzte|sich unter Friedrich d. Gr. fort. Nach Coccejis Berufung in das neugeschaffene Großkanzleramt (1748) wurde er auf dessen Vorschlag zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt. Er bewährte sich als Gehilfe Coccejis bei der großen Justizreform und wurde 1755 nach dem Tode des Großkanzlers zu dessen Nachfolger berufen. Da J. nicht der älteste der damaligen vier Justizminister war, konnte er nicht die gleiche Stelle einnehmen wie der bisherige Großkanzler. Vielmehr bildete er mit den drei dienstälteren Ministern das „Justizdepartement“ – ein Kollegium, in dem J. als Großkanzler zwar die Aufsicht über das gesamte Justizwesen ausübte, die drei älteren Minister aber vor ihm rangierten. Nach seiner Ernennung blieb J. nur noch ein Friedensjahr, um das Werk Coccejis fortzuführen. Während des 7jährigen Krieges trat die Justizreform in den Hintergrund, und die Tätigkeit des Großkanzlers entzog sich fast für ein Jahrzehnt der persönlichen Kontrolle des Königs. Auch nach dem Friedensschluß sind von J. keine schöpferischen Impulse auf den Fortgang der Justizreform ausgegangen. Die Arbeit an dem von Cocceji hinterlassenen Landrecht wurde nicht weitergeführt. Die Jurisdictionskommission und die Examinationskommission, die J. beide schon 1755 einsetzte, blieben die einzigen selbständigen Schöpfungen des Großkanzlers. Wenn es dem kränklichen, in Rede und Schrift weitschweifigen Mann an der für sein Amt erforderlichen Tatkraft fehlen mochte, so besaß er doch die Fähigkeit, sich bei Kollegen und Vorgesetzten beliebt, ja unentbehrlich zu machen. Als Universalerbe des einflußreichen Kabinettsrats Eichel, mit dem ihn eine lebenslange Freundschaft verband, gelangte er in den Besitz eines großen Vermögens. Beim König selbst stand J. in hohem Ansehen. Friedrich d. Gr. hat ihm noch 1776 in einem Brief ein Denkmal gesetzt. 1733-48 war J. Secretar der Kgl. Akademie der Wissenschaften, der er von 1748 bis zu seinem Tode als Ehrenmitglied angehörte.

  • Werke

    (anonym) Réflexions philosophiques et historiques d’un jurisconsulte, adressées à son ami à Turin sur l’ordre de la procédure et sur les décisions arbitraires et immédiates du souverain, 1765.

  • Literatur

    ADB 13;
    J. H. S. Formey, Éloge de J., in: Nouveaux Mémoires de l’Académie Royale des Sciences et Belles-Lettres, 1771, S. 41-45;
    A. Stölzel, Brandenbg.-Preußens Rechtsverwaltung u. Rechtsvfg. … II, 1888, S. 236-41;
    ders., Resultate d. Reformen Coccejis, in: 15 Verträge a. d. Brandenbg.-Preuß. Rechts- u. Staatsgesch., 1889, S. 144-56;
    A. Harnack, Gesch. d. Kgl. Preuß. Ak. d. Wiss. I, 1, 1900;
    G. v. Ising, Aus d. Leben d. Großkanzlers Friedrichs d. Gr. Ph. J. v. J. u. s. Fam., in: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins 44, 1927 (P);
    F. Moll, Die Hugenottenfam. v. J., in: Der Herold 2, 1941.

  • Porträts

    Ölgem. v. C. Sperling, 1750 (Berlin, Kammergericht), Abb. b. Ising, s. L;
    Zeichnung v. D. Chodowiecki (Berlin, Kupf.kab.).

  • Autor/in

    Stephan Skalweit
  • Zitierweise

    Skalweit, Stephan, "Jariges, Philipp Joseph von" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 354-355 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117612022.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Jariges: Philipp Joseph v. J., geb. am 13. November 1706 zu Berlin, als Sohn eines französischen Réfugié, zeichnete sich früh durch seine Gaben aus, ward zur richterlichen Laufbahn bestimmt und sofort nach Beendigung seiner Studien mit 21 Jahren von Friedrich Wilhelm I. zum Hof- und Kriminalrath ernannt (1727). Zwei Jahre später, 1729, wurde er zum Mitglied der kurz zuvor begründeten geheimen Revisionskammer gemacht, 1735 als Rath ins französische Oberconsistorium berufen, um mit 34 Jahren, im J. 1740, die höchste Stellung in der Colonie, die eines Directors des französischen Obergerichts zu Berlin, zu übernehmen. Daß er sich auch litterarisch hervorgethan haben muß, geht aus seiner Ernennung zum Mitgliede und bald darauf zum Secretär der Akademie der Wissenschaften 1731 hervor. Friedrich d. Gr. wandte dem noch jungen Manne dieselbe Gunst zu wie sein Vater. Bei der durch Cocceji's Ernennung zum Großkanzler der Justiz eintretenden Vakanz im Präsidium des Kammergerichts erhielt der schon im Sommer 1748 zum geheimen Tribunalsrath beförderte J. diese bedeutsame Stellung, die seitdem bis zum Ende des Jahrhunderts als die letzte Staffel zur Stelle eines Großkanzlers betrachtet wurde. In dieser Stellung fungirte er als Gehilfe Cocceji's bei der Reform des Prozesses und der Herstellung einer schleunigeren, gerechteren, minder kostspieligen Justiz und erwarb sich durch seinen Eifer die Zufriedenheit des Königs in dem Maße, daß er unmittelbar nach dem Tode Cocceji's dessen Stelle erhielt (29. October 1755). Er behauptete sich in derselben gleich seinem Vorgänger bis zu seinem Tode, der am 9. November 1770 erfolgte. Was seine Wirksamkeit als Großkanzler betrifft, so bleibt er freilich hinter der rastlosen und unermüdlichen Thätigkeit seines Vorgängers weit zurück, der ihn mehr noch durch seine allgemeinen|Gesichtspunkte und die Energie, mit der er die erkannten Mißbräuche zu beseitigen und neue Grundlagen für den Prozeß zu schaffen bemüht war, übertraf. Dennoch arbeitete er in dessen Geiste mit Hingabe und Eifer weiter. Nur fehlte ihm die kühne Sicherheit und das unbegrenzte Selbstvertrauen, die Friedrich an seinem ersten Großkanzler mit am höchsten geschätzt hatte. Dies war auch der Grund, weswegen er J. stets mit Mahnungen verfolgte, die Justiz nicht wieder einschlafen zu lassen, mochte J. auch noch so sehr bemüht sein, die Grundlosigkeit vieler an den König unmittelbar gesandten Beschwerden nachzuweisen. Daß J. sich bis zu seinem Tode auf seinem schwierigen Posten erhielt, ist indeß der beste Beweis wenigstens dafür, daß sein Gebieter Niemanden sah, der ihn zu ersetzen im Stande gewesen wäre. Mit seinem Nachfolger Fürst, der seit seiner Berufung zum Großkanzler das Amt des Kammergerichtspräsidenten versah, stand J. in freundschaftlichen Beziehungen.

    • Literatur

      Cosmar und Klaproth, Gesch. d. preuß. Geh. Staatsraths. Daneben Acten des Geh. Staatsarchivs zu Berlin.

  • Autor/in

    Isaacsohn.
  • Zitierweise

    Isaacsohn, Siegfried, "Jariges, Philipp Joseph von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 721-722 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117612022.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA