Lebensdaten
1866 – 1932
Geburtsort
Glogau
Sterbeort
München
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118655086 | OGND | VIAF: 13100903
Namensvarianten
  • Beling, Ernst L. von
  • Beling, Ernst von
  • Beling, Ernst L. von
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Beling, Ernst von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118655086.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Oskar, Landgerichtsdirektor, Geheimer Justizrat, S eines evangelischen Geistlichen;
    M Hedwig Paul, T eines Kreisgerichtsrats;
    Toni Helm;
    1 S,2 T.

  • Biographie

    B. war 1885-88 in Leipzig und Breslau vor allem Schüler von K. Binding. 1893 habilitierte er sich an der Universität Breslau bei Hans Bennecke für Strafrecht, Strafprozeß-, Zivilprozeß- und Völkerrecht und erhielt 1895 die venia legendi für internationales Privatrecht. 1897 wurde er außerordentlicher, 1898 ordentlicher Professor in Breslau, 1900 in Giessen als Nachfolger R. Franks, 1902 in Tübingen und 1913 in München. Er war Mitbegründer der Deutschen Strafrechtlichen Gesellschaft. - B. war einer der scharfsinnigsten und tiefgründigsten Juristen seiner Zeit, zugleich auch nach F. von Liszt wohl der im Ausland bekannteste deutsche Kriminalist, dessen Hörer auch aus China, Japan, Südafrika usw. kamen. Bekannte Strafrechtslehrer wie B. Freudenthal. A. Baumgarten, E. Mezger, E. Kern, E. M. Foltin und K. Engisch waren seine Schüler. Seine Hauptstärke lag auf dem Gebiet der Dogmatik. Hier hat er ungemein befruchtend|gewirkt, nicht zuletzt durch die meisterhafte Herausarbeitung des Systematisch-Methodischen, des juristischen Denkverfahrens. In klarer Erkenntnis der Grenzen des Rational-Formalen war er sich aber auch bewußt, daß die kategorial-systematische Denkordnung nichts über die rechtlichen Denkinhalte besagt, für deren Gewinnung vielmehr die Interessenabwägung maßgebend ist. Sein umfassendes literarisches Werk erstreckt sich auf Rechtsphilosophie, Straf- und Strafprozeßrecht. Den Rechtsbegriff suchte er auf empirischem Weg zu gewinnen. Recht ist für ihn ein seiendes Sollen, letzte Rechtsquelle die Volksüberzeugung. Auf strafrechtlichem Gebiet ist er bahnbrechend vor allem durch seine später von ihm modifizierte Lehre vom Tatbestand geworden (Lehre vom Verbrechen, 1906; Die Lehre vom Tatbestand, 1930). In der Strafrechtspolitik war B. einer der Führer der klassischen Richtung im sogenannten Schulenstreit, ein entschiedener Anhänger der Vergeltungsstrafe, neben der er wirksame Maßnahmen der Verbrechensvorbeugung forderte.

  • Werke

    Grundzüge d. Strafrechts, 1899, 111930;
    Lehrb. d. dt. Reichsstrafprozeßrechts, 1900 (mit Hans Bennecke);
    Die Beweisverbote als Grenzen d. Wahrheitserforschung im Strafprozeß, 1903;
    Informationsprozesse, in: Festschr. f. d. jur. Fak. Gießen, 1907;
    Die Vergeltungsidee u. ihre Bedeutung f. d. Strafrecht, 1908;
    Unschuld, Schuld u. Schuldstufen im Vorentwurf zu einem dt. Strafgesetzbuch, 1910;
    Grenzlinien zw. Recht u. Unrecht in d. Ausübung d. Strafrechtspflege, Rektoratsrede, 1913;
    Strafprozeßgesetzgebung u. energetischer Imperativ, in: Archiv f. Rechts- u. Wirtschafts-Philos., Bd. 13, 1919/20, S. 253 ff., Bd. 14, 1920/21, S. 40 ff.;
    Methodik d. Gesetzgebung, insbes. d. Strafgesetzgebung, zugl. ein Beitr. z. Würdigung d. StGB.-Entwurfs v. 1919, 1922;
    Rechtswiss. u. Rechtsphilos., 1923;
    Revolution u. Recht, 1923;
    Die strafrechtl. Verantwortlichkeit d. Arztes usw., in: Zs. f. d. gesamte Strafrechtswiss., Bd. 44, 1923/24, S. 220 ff.;
    Lehrb. d. dt. Strafprozeßrechts, 1928;
    Vom Positivismus z. Naturrecht u. zurück, in: Festgabe f. Heck, Beil. z. Archiv f. d. zivilist. Praxis, 1931;
    Der gegenwärtige Stand d. strafrechtl. Verursachungslehre, in: Gerichtssaal, Bd. 101, 1932, S. 1 ff.;
    Mithrsg. d. Krit. Vjschr. f. Gesetzgebung u. Rechtswiss. u. d. Gerichtssaals;
    Autobiogr., in: Rechtswiss. d. Gegenwart in Selbstdarst., Bd. 2, 1925, S. 1 ff. (W, P).

  • Literatur

    Jb. d. Univ. München 1913/14, S. 21 u. ff. Jgg.;
    Mannheim, Strafprozeßrecht, in: Zs. f. d. gesamte Strafrechtswiss., Bd. 49, 1928, S. 696 ff.;
    A. Baumgarten, B.s Methodik d. Gesetzgebung, in: Philos. Anzeiger I, 1925;
    Grünhut, B., Lehre vom Tatbestand, Grundzüge d. Strafrechts, in: Zs. f. d. gesamte Strafrechtswiss., Bd. 52, 1930, S. 146 ff.;
    Nachruf, in: DJZ, 1932;
    E. Kern, Nachruf, in: Gerichtssaal, 1933, S. 37 ff.;
    E. Schmidt, Einführung in d. Gesch. d. dt. Strafrechtspflege, 1947, S. 356, 363;
    Rhdb. I, 1930 (P).

  • Autor/in

    Dietrich Lang-Hinrichsen
  • Zitierweise

    Lang-Hinrichsen, Dietrich, "Beling, Ernst von" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 28-29 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118655086.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA