<< Argelander, Friedrich Wilhelm August
Aribo Scholasticus >>
Aribo
Erzbischof von Mainz (seit 1021),
* um 990,
† 6.4.1031 Como, begraben im Mainzer Dom.
Genealogie
| Leben
| Literatur
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
Der Abstammung nach Bayer, aus der Familie der Aribonen;
V Pfalzgraf Aribo von Bayern;
M Adela;
Vt Erzbischof Pilgrim von Köln.
Leben ↑
Verwandt mit Kaiser Heinrich II., war Aribo zuerst Diakon der Salzburger Kirche (1020) und trat von dort in den Dienst der königlichen Kapelle über. Umfassend gebildet, hochangesehen in Fragen der Theologie und des Kirchenrechts, geistig vielseitig interessiert, erneuerte er als Erzbischof die Mainzer Ansprüche auf Gandersheim und versuchte diese bis zu seinem endgültigen Verzicht zugunsten des Bischofs Godehard von Hildesheim (1030) auch gegen die Entscheidungen mehrerer Synoden durchzusetzen. Ein Konflikt mit Papst Benedikt VIII. über die von Aribo angefochtene Ehe des Grafen Otto von Hammerstein führte zum Entzug des Palliums. Konrad II. verdankte dem Erzbischof die entscheidende Unterstützung seiner Wahl zum deutschen König (1024), wofür Aribo zu seiner schon unter Heinrich II. bekleideten Würde als Erzkapellan zusätzlich mit dem Erzkanzleramt für Italien betraut wurde (1025) und so in seiner Person die Leitung der gesamten Reichskanzlei vereinigte. Aufsehen erregte seine Weigerung, die Krönung Giselas vorzunehmen, deren Ehe mit Konrad er wegen zu naher Verwandtschaft als unkanonisch ablehnte. An der Kaiserkrönung Konrads nahm er teil sowie an einem Laterankonzil in Rom (1027). Doch verschlechterten sich seine Beziehungen zum Kaiser in den letzten Jahren zusehends. Ende 1030 unternahm Aribo eine Pilgerfahrt nach Rom, auf deren Rückreise er starb. Bereits von Salzburg aus gründete er das steirische Nonnenkloster Göß, dessen erste Äbtissin seine Schwester Kunigunde wurde (1020), als Erzbischof die Abtei Hasungen. Dem Wiederaufbau des Mainzer Doms widmete er seine besondere Unterstützung. Zur Leitung der Domschule berief er Ekkehard IV. von
St. Gallen nach Mainz. Seinen Suffraganbischöfen gegenüber verfocht er eine tatkräftige, selbstherrliche Politik und setzte sich auf mehreren Provinzialsynoden für Reformen in Fragen der Kirchenzucht ein. Seine Zeitgenossen schildern Aribo als einen der bedeutendsten Kirchenfürsten seiner Zeit mit einem eigenwilligen, heftigen Charakter, den eine lautere Gesinnung, freie und offene Meinungsäußerung besonders auszeichneten.
Literatur ↑
ADB I;
S. Hirsch,
Jbb. d.
dt. Reiches unter
Heinr. II.,
Bd. 1-3, 1862-75;
J. F. Boehmer-C. Will,
Regg. d. Erzbischöfe
v. Mainz I, 1877, S. XLVI-L, 150-64;
H. Breßlau,
Jbb. d. deutschen Reiches unter Konrad II.,
Bd. 1, 1879;
ders.,
Hdb. d. Urkk.lehre I,
21912, S. 444
u. ö.;
R. Müller,
EB A. v. M., 1881;
W. Dersch, Die Kirchenpolitik d.
EB A. v. M., 1899;
Hauck III, S. 531 ff., 547 ff.;
J. Kippenberger,
Btr. z. Gesch. d.
EB A., 1909;
O. Posse, Siegel d. Erzbischöfe
v. Mainz I, 1914, Tafel 1,
Nr. 5;
M. Stimming, Mainzer
UB I, 1932, S. 167-73;
Wattenbach-Holtzmann I, S. 203
u. ö.;
N. Bischoff, Üb. d.
Chronol. d. Kaiserin Gisela u.
üb. d. Weigerung ihrer Krönung durch
A. v. M., in:
MIÖG 58, 1950, S. 285 ff.;
F. V. Arens, Inschrr. d. Stadt Mainz, T. 1, 1951,
Nr. 6
(Siegelring);
Dictionnaire d’Histoire et de Géographie Ecclésiastiques IV, 1930,
Sp. 158 f.;
LThK;
Enc. Catt. I, 1949.
Autor ↑
Peter AchtEmpfohlene Zitierweise ↑
, „Aribo“,
in: Neue Deutsche Biographie
1
(1953), S.
351
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118650084.html
<< Argentau, Eugen Graf von
Aribo >>
Aribo
Leben
| Autor
| Zitierweise
Leben ↑
Aribo, Erzbischof von
Mainz, geb. spätestens 991, † 6. April 1031. einer von den drei Söhnen
des bairischen, mit Kaiser Heinrich II.
blutsverwandten Pfalzgrafen Aribo aus dessen Ehe mit Adala, welche
sich ebenso wie ihr Gemahl ein dauerndes Andenken hauptsächlich
durch die Gründung der Klöster Seon (im bairischen Chiemgau) und
Göß (in Steiermark) gesichert hat. Die
|Vollendung von
Götz sollten freilich beide nicht mehr erleben, sondern diese war
das Werk ihres Sohnes Aribo, der inzwischen zum Geistlichen
ausgebildet und 1020 urkundlich als Diakon der Salzburger Kirche
und zugleich als kaiserlicher Capellan begegnet, im Sept. 1021
aber von Heinrich zum Nachfolger des am 17. Aug. d. J.
verstorbenen Erzbischofs Erchanbald von Mainz ernannt wurde. Als
Erzbischof von Mainz hat
A.
fast zehn Jahre lang regiert, und zwar in einer Weise,
welche vielfach an die Zeit und das Verfahren seines großen
Vorgängers Willegis (978—1011) erinnert. So vor allem darin, daß
A.
, kaum zum Erzbischof erhoben, gegen Bischof Bernward
von Hildesheim bezüglich der Territorial- und Diöcesanverhältnisse
des Klosters Gandersheim dieselben Ansprüche geltend machte, für
welche einst Willegis so lange und so eifrig, aber schließlich
doch ohne Erfolg gekämpft hatte. Auch
A.
erreichte zunächst nichts, weder von Bernward noch von
dessen Nachfolger Godehard (seit 2. Dec. 1022), und mußte sich
noch dazu gefallen lassen, daß Kaiser Heinrich II. sein Auftreten öffentlich rügte. Weiter
berührte sich
A.
mit Willegis nahe in dem Streben nach einer streng
episkopalen, von dem Papste möglichst unabhängigen Gestaltung des
kirchlichen Lebens in Deutschland, wenn auch zunächst nur für sich
und seine zahlreichen Suffraganbischöfe, mit denen er am 13. Aug.
1022 in Seligenstadt eine Synode hielt und u. a. beschloß, daß
Niemand ohne die Erlaubniß seines Bischofs oder dessen Vicar nach
Rom reisen dürfe, sowie daß Jeder, dem wegen eines
Capitalverbrechens eine kirchliche Buße auferlegt sei, erst die
Buße ableisten müsse, bevor er sich um Absolution nach Rom wende.
Wie der Papst, — es war damals Benedict VIII., der erste aus dem Hause Tusculum — sich
theoretisch zu diesen Beschlüssen stellte, wissen wir nicht mehr;
gewiß aber ist, daß er ihnen -im J. 1023, als
A.
auf einer Synode in Mainz die auch in seinen Augen
rechtswidrige Ehe des Grafen Otto von Hammerstein mit der ihm
naheverwandten Irmengard endgültig trennte und die letztere
zugleich excommunicirte, praktisch entgegentrat. Denn angetrieben
von Irmengard schritt Benedict jetzt gegen
A.
ein und entzog ihm das Pallium, während er
gleichzeitig den Erzbischof Piligrim von Cöln, übrigens einen
Vetter Aribos, bedeutend im Rang erhöhte. Die Folge war, daß die
Mainzer Suffragane, Bischof Godehard nicht ausgenommen, nur um so
entschiedener zu ihrem Metropoliten hielten und auf einer Synode
zu Höchst (Mai 1024) Beschwerde für ihn erhoben, in einem an den
Papst gerichteten Collectivschreiben, welches ebenso kühn wie
ehrerbietig gehalten, von Benedict schwerlich unerwidert gelassen
wäre, wenn er nicht kurz vorher das Zeitliche gesegnet hätte.
Ferner starb am 13. Juli d. J. Heinrich II., der letzte von den Königen und Kaisern
des sächsischen Hauses und damit begann nun zunächst eine Zeit der
Unruhe und der Schwankungen, während welcher alle übrigen Kämpfe
und Interessen zurücktraten vor der einen Frage nach der
Wiederbesetzung des Thrones.
A.
, Erzkanzler für Deutschland und mit der Kaiserin
Kunigunde, der thatsächlichen Reichsverweserin schon früher eng
verbunden, unterstützte," wie es scheint, mit ihr von Anfang an
die Bewerbung des älteren fränkischen Konrad (von Worms) gegen den
jüngeren dieses Namens, worauf denn auch die Wahlversammlung zu
Kamba am Rhein auf der Grenze der Diöcesen Mainz und Worms mit
großer Mehrheit jenen wählte. Am 8. Sept. in Mainz von
A.
gekrönt, bestieg er als Konrad II. den Thron und zögerte nicht, obwol
A.
sich nicht herbeiließ, auch Konrads Gemahlin Gisela zu
krönen, den Hauptförderer seiner Wahl reich zu belohnen. So erwarb
A.
damals in Sachsen eine Grafschaft, welche seither dem
Bischof von Paderborn gehört hatte; ferner mußte Bischof Eberhard
von Bamberg zu Aribos Gunsten als Erzkanzler für Italien
zurücktreten, so daß jener wie ehedem Willegis wieder die
Oberleitung der gesammten Reichskanzlei in Händen hatte; endlich
selbst in
|der Gandersheimischen Sache, als
A.
zu Anfang 1025 auf seine früheren An sprüche
zurückkam, zeigte sich der König in soweit entgegenkommend, daß er
beiden Theilen, Godehard von Hildesheim sowol als
A.
die Ausübung bischöflicher Rechte in Gandersheim
untersagte und einen unparteiischen Dritten, den Bischof Branthog
von Halberstadt, interimistisch zum Ordinarius des Klosters
bestellte. Indessen, obwol Godehard unmittelbar darauf jenes
Verbot gröblich verletzte so gereichte doch dieser Umstand Aribos
Sache keineswegs zum Vortheil; vielmehr erging schon ans einer
Synode in Grone 1025 Ende Januar oder Anfang Februar, vielleicht
unter Einwirkung der dem Erzbischof feindlichen Königin Gisela
eine für Godehard durchaus günstige Sentenz, welche dann allen
Gegenanstrengungen Aribos zum Trotz am 23.—25. Sept. 1027 auf
einem vom Kaiser selbst geleiteten Nationalconcil zu Frankfurt
bestätigt und nachträglich durch eine Synode zu Pöhlde vom 29.
Sept. 1029 wenn überhaupt, nur unwesentlich im Inter esse von
Mainz modificirt wurde. Damit aber war Aribos Stellung bis auf den
Grund erschüttert, er selbst bot jetzt die Hand zum Frieden,
söhnte sich unter Verzicht auf seine Ansprüche im Juni 1030 mit
Godehard aus und trat dann, man darf wol sagen in tragischem
Gegensatz zum Beginn seiner Lauf bahn eine Pilgerfahrt nach Rom
an, von der er nicht wieder heimkehren sollte, da er auf dem
Rückwege in Como am 6. April 1031
starb. — Unter den zeit genössischen Geschichtschreibern, welche
über
A.
geurtheilt haben, äußert sich am günstigsten Wixo in
der "Lebensbeschreibung Konrads II.", wo
er ihn als "weise und staatsmännisch" lobt: aber auch ein so
erklärter Gegner, wie der hildesheimische Geschichtschreiber
Wolfhere, Godehards Biograph und Anwalt, kann trotz aller Klagen
über Aribo's Streitsucht und Uebermuth nicht umhin, ihn als eine
edle, durch Sittenreinheit und geistlichen Eifer ausgezeichnete
Persönlichkeit hinzustellen. Wir haben hier noch zu erwähnen, daß
A.
nicht bloß in praktischen Dingen sondern auch in Bezug
auf theoretische Bildung vielen seiner Mitbischöfe überlegen war
Selbst Verfasser eines Tractats über die Psalmen, galt er als ein
besonders gründlicher Kenner der h. Schrift und wurde deshalb als
solcher wiederholt zu Rathe gezogen, wie dies zwei heortologische
Abhandlungen beweisen, welche ihm der ebenso gelehrte wie
schreibgewandte Abt Bern von Reichenau (1027?) zuschickte. Auch
mit St. Gallen, dem andern Hauptsitze der Wissenschaften in
Schwaben, stand
A.
in Verbindung und zwar durch Vermittlung eines
Notker'schen Schülers, des Mönches Eckehart IV., der unter
A.
in Mainz die Schule leitete und auf dessen Antrieb
nicht nur zu den Wandgemälden des neuen Toms Verse biblischen
Inhalts dichtete, sondern auch den lateinischen Waltharius seines
Klosterbruders Eckehart I. sprachlich
verbesserte. Das An denken Aribos ehrte Eckehart durch ein kleines
poetisches "Epitaphium", aber leider nicht durch eine Biographie,
wie denn eine solche überhaupt nicht entstanden zu sein scheint,
weder im Mittelalter noch in der neueren Zeit. Stof dazu liegt vor
in einigen Briefen von und an
A.
(zuletzt herausg. von Jaffé Mon.
Moguntina), ferner kommen in Betracht Ueberreste von
Synodalacten (Mansi XIX) und die auf ihn
bezüglichen Papst- und Kaiserurkunden; endlich die einschlagenden
Abschnitte in den Werken zeitgenössischer Geschichtschreiber: der
allerdings gegen
A.
parteiischen Hildesheimer Thangmar und Wolfhere, Wixo
u.
A.
Autor ↑
Steindorff.
Empfohlene Zitierweise ↑
Steindorff, „Aribo“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
524-526
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118650084.html?anchor=adb